{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023118,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023118,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023118,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023118,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023118,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023118,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023118,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023118,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023118,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023118,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023118,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023118,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023118,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023118,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023118,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023118,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023118,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023118,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3118","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Eigenartige Fleischimportpolitik","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Rahmen des Zollkontingentes Nr. 6.4 \"weisses Fleisch, \u00fcbriges Schweinefleisch\" wurden im Jahre 2001 anstelle der in der Agrareinfuhrverordnung vorgesehenen Richtmenge von 8498 Tonnen bloss rund 3640 Tonnen importiert. Dies ist der Hauptgrund, weshalb die Schweiz ihrer internationalen Verpflichtung zur Gew\u00e4hrung eines Mindestmarktzutritts bei diesem Zollkontingent nicht erf\u00fcllt hat.</p><p>Im Rahmen des Zollkontingentes Nr. 5 \"Rind, Pferd, Schaf- und Ziegenfleisch\" wurde die Verpflichtungsmenge im Jahre 2001 zwar knapp erreicht, auf welche Weise diese Verpflichtung erf\u00fcllt wurde, ist allerdings sonderbar: Einfuhren im Umfang von rund 3000 Tonnen wurden diesem Kontingent zugerechnet, obwohl es sich dabei um Schlachtnebenprodukte von Schweinen handelte, die f\u00fcr die Herstellung von Heimtierfutter verwendet worden sind. Dies ist umso stossender, als die entsprechenden Schlachtnebenprodukte schweizerischer Provenienz mangels Nachfrage im grossen Stil vernichtet und der Verbrennung zugef\u00fchrt werden mussten.</p><p>Aufgrund dieses Sachverhaltes wird der Bundesrat eingeladen, seine Stellungnahme zu folgenden Fragen abzugeben:</p><p>1. Welche Massnahmen werden ergriffen, damit die in der Agrareinfuhrverordnung statuierten Richtmengen, insbesondere des vom Zollkontingent Nr. 6.4 erfassten \"\u00fcbrigen Schweinefleisches\", insk\u00fcnftig erreicht werden?</p><p>2. Kommt die Schweiz ihren internationalen Verpflichtungen im Rahmen der Welthandelsorganisation nach, wenn der vereinbarte Mindestmarktzutritt f\u00fcr Schweinefleisch durch Importe von Gefl\u00fcgelfleisch kompensiert wird und wenn die Importe von Grundstoffen f\u00fcr die Heimtiernahrung dem Zollkontingent Nr. 5 angerechnet werden, obwohl es sich dabei ja gerade nicht um Rohstoffe handelt, die von Rindern, Pferden, Schafen oder Ziegen stammen?</p><p>3. Ist es richtig, Rohstoffe f\u00fcr die Herstellung von Heimtierfutter in namhaften Mengen zu importieren und gleichzeitig die entsprechenden inl\u00e4ndischen Rohstoffe mit hohem Kostenaufwand zu vernichten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Schweiz ging im Rahmen des Gatt-/WTO-Abkommens die Verpflichtung ein, nach einer \u00dcbergangsperiode von f\u00fcnf Jahren eine Marktzutrittsm\u00f6glichkeit von j\u00e4hrlich 54 500 Tonnen \"Fleisch vorwiegend auf der Basis von Kraftfutter produziert\" zum Kontingentszollansatz zu gew\u00e4hren. Der Bundesrat hat diese Menge in der Agrareinfuhrverordnung vom 7. Dezember 1998 (AEV; SR 916.01) landesrechtlich unterteilt. Die Richtmenge \"\u00dcbriges vom Schwein, inklusive P\u00e2t\u00e9, Fleischgranulat zur Suppenherstellung und Schlachtschweine (Freizone)\" betr\u00e4gt demnach 8498 Tonnen. Diese Marktzutrittsm\u00f6glichkeit wird in Abh\u00e4ngigkeit der Produkte unterschiedlich gew\u00e4hrt: P\u00e2t\u00e9 und Fleischgranulat zur Suppenherstellung k\u00f6nnen ohne Mengenbeschr\u00e4nkung zum Kontingentszollansatz eingef\u00fchrt werden. J\u00e4hrlich werden davon etwa 160 Tonnen eingef\u00fchrt. Im Rahmen des Reglementes f\u00fcr die Einfuhr der Erzeugnisse der Freizonen in die Schweiz (SR 0.631.256.934.953) gestattet die Schweiz ausserdem einen Marktzutritt von 1000 Schlachtschweinen (etwa 75 Tonnen Fleisch) aus den Freizonen der Landschaft Gex und Hochsavoyens zu einem Zollansatz von 5 Franken pro St\u00fcck. Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a021 der Schlachtviehverordnung vom 7. Dezember 1998 (SV; 916.341) gibt das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft periodisch Importe von Schweinefleisch in H\u00e4lften, in der Regel 8263 Tonnen, frei. Es fasst die Beschl\u00fcsse nach Anh\u00f6rung der interessierten Kreise, vertreten durch die beauftragte private Organisation Proviande, und unter Ber\u00fccksichtigung der jeweiligen Marktlage. Dabei kann auch k\u00fcnftig der Handlungsspielraum genutzt werden, welcher die v\u00f6lkerrechtlich verbindliche Aggregierung von Gefl\u00fcgel- und Schweinefleisch innerhalb des Zollkontingentes \"Fleisch vorwiegend auf der Basis von Kraftfutter produziert\" bietet.</p><p>2. Sofern die landesrechtliche Richtmenge beim Schweinefleisch nicht erreicht wird, kann dies durch Importe von Gefl\u00fcgelfleisch kompensiert werden. Diese Kompensation ist vereinbar mit den internationalen Verpflichtungen, weil beide Fleischarten im Zollkontingent Nr. 6 aggregiert wurden. Dem Zollkontingent Nr. 5 \"Fleisch vorwiegend auf der Basis von Raufutter produziert\" werden Einfuhren unter 44 Tarifnummern des schweizerischen Generaltarifes angerechnet. Davon umfassen drei Tarifnummern geniessbare Schlachtnebenprodukte von Tieren der Schweinegattung, die grunds\u00e4tzlich f\u00fcr die menschliche Ern\u00e4hrung geeignet sind (z. B. Lebern, Lungen, Herzen, Nieren). Diese zolltarifarische Situation reflektiert das Verhandlungsergebnis zwischen den WTO-Mitgliedern, das in der Schweizerischen Verpflichtungsliste LIX festgehalten ist. Daher ist die Einreihung der geniessbaren Schlachtnebenprodukte von Tieren der Schweinegattung unter den entsprechenden Tarifnummern \"innerhalb des Zollkontingentes Nr. 5 eingef\u00fchrt\" korrekt. Somit kommt die Schweiz ihren internationalen Verpflichtungen im Rahmen der Welthandelsorganisation nach.</p><p>3. Inl\u00e4ndische Schlachtnebenprodukte k\u00f6nnen uneingeschr\u00e4nkt als Lebensmittel verwendet werden, sofern sie im Rahmen der Fleischuntersuchung als geniessbar beurteilt wurden. Sie k\u00f6nnen somit auch als Rohstoffe f\u00fcr die Herstellung von Heimtierfutter genutzt und m\u00fcssen nicht vernichtet werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1021420800000)\/","SubmittedBy":"B\u00fcttiker Rolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1023840000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236200967)\/","SubmissionDate":"\/Date(1016668800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4612,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}