{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023131,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023131,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023131,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023131,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023131,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023131,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023131,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023131,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023131,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023131,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023131,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023131,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023131,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023131,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023131,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023131,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023131,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023131,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3131","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Bundesbeitr\u00e4ge und Berufsbildung f\u00fcr Sennen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Postulat schl\u00e4gt vor, einen zus\u00e4tzlichen Beitrag vorzusehen, der vollumf\u00e4nglich Hirten und Hirtinnen zukommt, die in S\u00f6mmerungsbetrieben eingesetzt werden. In Artikel\u00a02 der Verordnung \u00fcber S\u00f6mmerungsbeitr\u00e4ge soll ein zus\u00e4tzlicher Buchstabe\u00a0c mit folgendem Wortlaut eingef\u00fcgt werden:</p><p>1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen</p><p>Art. 2 Beitragsberechtigung</p><p>Beitragsberechtigt sind:</p><p>a. Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von S\u00f6mmerungs-, Hirten- und Gemeinschaftsweidebetrieben mit zivilrechtlichem Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz;</p><p>b. Gemeinden und \u00f6ffentlich-rechtliche K\u00f6rperschaften, die einen S\u00f6mmerungs-, Hirten- oder Gemeinschaftsweidebetrieb auf eigene Rechnung und Gefahr bewirtschaften.</p><p>c. (neu) Hirten und Hirtinnen, die w\u00e4hrend der ganzen S\u00f6mmerungszeit eingesetzt werden und auf den S\u00f6mmerungs- oder Hirtenbetrieben wohnen.</p>","ReasonText":"<p>S\u00f6mmerungsbeitr\u00e4ge werden auf Gesuch f\u00fcr die S\u00f6mmerung Raufutter verzehrender Tiere ausgerichtet. Die Beitr\u00e4ge werden nur dann ausbezahlt, wenn gewisse Anforderungen, insbesondere die sachgerechte und umweltschonende Bewirtschaftung erf\u00fcllt sind.</p><p>Traditionsgem\u00e4ss sind f\u00fcr die Bewirtschaftung der Weidefl\u00e4chen in erster Linie Hirten und Hirtinnen zust\u00e4ndig. Sie werden f\u00fcr eine Dauer von drei bis sechs Monaten eingestellt und wohnen \"vor Ort\", auf dem S\u00f6mmerungsbetrieb. Aus finanziellen Gr\u00fcnden k\u00f6nnen jedoch immer weniger S\u00f6mmerungsbetriebe Hirten und Hirtinnen einsetzen. Diese Entwicklung ist alles andere als w\u00fcnschenswert. In absehbarer Zeit schon werden die Arbeiten zur Pflege der Weidefl\u00e4chen vernachl\u00e4ssigt werden m\u00fcssen, mittelfristig k\u00f6nnen sie wohl \u00fcberhaupt nicht mehr ausgef\u00fchrt werden. Als Folge davon werden grosse Fl\u00e4chen nicht mehr sachgerecht, d. h. rentabel und umweltschonend, bewirtschaftet werden.</p><p>Es dr\u00e4ngt sich eine Gesetzesbestimmung auf als Anerkennung daf\u00fcr, dass die Arbeit der Hirten und Hirtinnen sehr wichtig und deren Anwesenheit in den S\u00f6mmerungsbetrieben notwendig ist.</p><p>Hirten und Hirtinnen bilden gegenw\u00e4rtig keine strukturierte und anerkannte Berufsgattung, was man insbesondere daran erkennt, dass eine entsprechende Berufsbildung nicht existiert. Eine berufsbildende Schule m\u00fcsste eingerichtet werden. Anspruch auf einen solchen Bundesbeitrag h\u00e4tte nur, wer diese Berufsbildung absolviert. Sie w\u00fcrde folgende Themen abdecken: alpine Wirtschaft, umweltschonende Bewirtschaftung von Weidefl\u00e4chen, Viehpflege, Schutzmassnahmen gegen Raubtiere, Unterhalt von Geb\u00e4uden, Wegen und Trockensteinmauern.</p><p>Bereits heute befinden sich Grenzgebiete, wie z. B. der franz\u00f6sische Hochjura, am Rande einer landwirtschaftlichen Verwahrlosung. Hirten und Hirtinnen gibt es immer weniger, und die rein forstwirtschaftlichen Zonen dehnen sich aus. In der Schweiz zeichnet sich die gleiche Entwicklung ab.</p><p>Mit der vorgeschlagenen Massnahme k\u00f6nnte dieser landwirtschaftlichen Verwahrlosung entgegengewirkt werden. Zugleich w\u00e4ren damit mehrere Tausend angemessen entl\u00f6hnte Arbeitspl\u00e4tze gesichert. Mit der Anwesenheit von Hirten und Hirtinnen k\u00f6nnte schliesslich gew\u00e4hrleistet werden, dass die \u00f6kologischen Anforderungen der Verordnung auch wirklich erf\u00fcllt werden.</p><p>Die Beitr\u00e4ge m\u00fcssten direkt an die Hirten ausbezahlt werden. Sie k\u00e4men zum Gehalt f\u00fcr Viehhut hinzu, das weiterhin die landwirtschaftlichen Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen voll \u00fcbernehmen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Berglandwirtschaft, im Besonderen auch der Betriebe im S\u00f6mmerungsgebiet, bewusst. Zur Sicherstellung der Bewirtschaftung werden seit 1980 die so genannten S\u00f6mmerungsbeitr\u00e4ge ausgerichtet. Diese Beitr\u00e4ge wurden im Verlauf der Zeit mehrmals erh\u00f6ht, um einen allf\u00e4lligen R\u00fcckgang der ges\u00f6mmerten Tiere und damit der Bewirtschaftung zu verhindern.</p><p>Im Anschluss an die Agrarpolitik 2002 erfolgte eine \u00dcberpr\u00fcfung der Bestimmungen f\u00fcr die Ausrichtung der S\u00f6mmerungsbeitr\u00e4ge. Entsprechend dem neuen Konzept, welches die Anliegen einer nachhaltigen S\u00f6mmerung ber\u00fccksichtigt, wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen. So beispielsweise die Losl\u00f6sung der Beitr\u00e4ge von der Tierzahl, die Einf\u00fchrung der Beitr\u00e4ge nach dem Normalbesatz und die strengeren Bewirtschaftungsanforderungen.</p><p>Die neue S\u00f6mmerungsbeitragsverordnung wurde auf den 1. Mai 2000 in Kraft gesetzt. Mit der Umstellung vom Beitrag pro Tier auf einen Pauschalbeitrag pro S\u00f6mmerungsbetrieb konnten verschiedene Nachteile der alten Regelung wie Intensivierungsanreiz, Beitragsunterschiede und Nichtber\u00fccksichtigung der S\u00f6mmerungsdauer eliminiert werden. Gleichzeitig wurde die Beitragssumme von bisher 65 Millionen Franken erh\u00f6ht. Im Budget f\u00fcr das Jahr 2002 sind f\u00fcr die S\u00f6mmerungsbeitr\u00e4ge 90 Millionen Franken eingestellt. </p><p>Aus den S\u00f6mmerungsdaten der letzten Jahre kann entnommen werden, dass der ges\u00f6mmerte Tierbestand praktisch stabil geblieben ist. Leicht r\u00fcckl\u00e4ufig war die Anzahl der Betriebe. Auch im S\u00f6mmerungsgebiet ist ein gewisser Strukturwandel festzustellen. Dieser ist notwendig, um eine m\u00f6glichst wettbewerbsf\u00e4hige Alpwirtschaft zu erhalten.</p><p>Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass frei werdende Fl\u00e4chen in der Regel von Nachbarbetrieben weiter bewirtschaftet werden. Aus heutiger Sicht kann die fl\u00e4chendeckende Bewirtschaftung des S\u00f6mmerungsgebietes als sichergestellt betrachtet werden. Der Bundesrat ortet daher f\u00fcr die n\u00e4chsten Jahre grunds\u00e4tzlich keinen Handlungsbedarf. Auch im Rahmen der Vernehmlassung zur \"AP 2007\" wurden keine entsprechenden Begehren eingebracht. Sowohl die beratende Kommission als auch die Arbeitsgruppe Direktzahlungen haben diesbez\u00fcglich keine Erweiterung vorgeschlagen.</p><p>Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen werden die S\u00f6mmerungsbeitr\u00e4ge den Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen von S\u00f6mmerungsbetrieben ausgerichtet. Das heisst jener Person oder Personengesellschaft, die einen Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr f\u00fchrt. An diesem Grundsatz, welcher auch f\u00fcr alle \u00fcbrigen Direktzahlungen gilt, soll nichts ge\u00e4ndert werden. Eine Erweiterung der Beitragsberechtigung auf die Angestellten bzw. Sennen und Hirten eines Betriebes erachtet der Bundesrat weder f\u00fcr zweckm\u00e4ssig noch angezeigt.</p><p>Verschiedene Gr\u00fcnde sprechen dagegen. Zum einen w\u00fcrde mit einer teilweisen Ausrichtung der S\u00f6mmerungsbeitr\u00e4ge an die Sennen und Hirten direkt Einfluss auf die Entl\u00f6hnung genommen. Zum anderen m\u00fcsste zur Sicherstellung, dass die Beitr\u00e4ge beim Sennen oder Hirten verbleiben, gleichzeitig ein entsprechender Mindestlohn (spezielle Regelung) festgelegt werden, damit die Beitr\u00e4ge nicht \u00fcber eine Lohnreduktion wieder an den Bewirtschafter zur\u00fcckfliessen. Im Weiteren tr\u00e4gt der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin die Verantwortung f\u00fcr die Einhaltung der Bewirtschaftungsanforderungen und einer nachhaltigen Bewirtschaftung. Eine Verbesserung der Zielkonformit\u00e4t w\u00e4re daher nicht gegeben. Kommt dazu, dass eine Erweiterung der Beitragsberechtigung bei gleich bleibender Betragssumme zu einer unerw\u00fcnschten Umlagerung der S\u00f6mmerungsbeitr\u00e4ge mit entsprechenden Auswirkungen f\u00fchren w\u00fcrde. Gesamthaft betrachtet erg\u00e4be sich dadurch bez\u00fcglich der Wirtschaftlichkeit keine Verbesserung, da kein Mehreinkommen resultieren w\u00fcrde. Ausserdem w\u00fcrde der Einbezug der Angestellten als Beitragsempf\u00e4nger und die damit verbundenen Abgrenzungsprobleme, falls der Bewirtschafter selbst als Senn oder Hirt t\u00e4tig w\u00e4re, insbesondere bei den kantonalen Vollzugsbeh\u00f6rden zu einem erheblichen administrativen Mehraufwand f\u00fchren. Der Vorstoss steht daher auch im Widerspruch zur fortdauernden Forderung der Landwirtschaft nach Vereinfachung des Systems und nach mehr Transparenz. </p><p>Fragen betreffend anerkannter Berufsgattung sowie Aus- oder Weiterbildung der Hirten k\u00f6nnen nicht \u00fcber eine \u00c4nderung der S\u00f6mmerungsbeitragsverordnung geregelt werden. Dazu w\u00e4re eine entsprechende Aufnahme in die Berufsbildungsgesetzgebung notwendig. Wie bei den \u00fcbrigen Direktzahlungen lehnt es der Bundesrat ab, insbesondere mit R\u00fccksicht auf die Nebenerwerbslandwirtschaft, die Beitragsberechtigung auf Personen mit einem bestimmten Ausbildungsdiplom einzuschr\u00e4nken.</p>  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.","FederalCouncilProposal":6,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1021420800000)\/","SubmittedBy":"Cuche Fernand","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1054684800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236581623)\/","SubmissionDate":"\/Date(1016668800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4612,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}