{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023200,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023200,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023200,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023200,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023200,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023200,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023200,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023200,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023200,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023200,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023200,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023200,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023200,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023200,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023200,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023200,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023200,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023200,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3200","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Zulassung von Arbeitskr\u00e4ften aus Nicht-EU- und Nicht-Efta-Staaten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Zulassung von Arbeitskr\u00e4ften aus Nicht-EU- und Nicht-Efta-Staaten - namentlich aus den Staaten Moldawien, Rum\u00e4nien, Ukraine, Weissrussland und allenfalls aus Staaten, die in absehbarer Zeit der EU beitreten k\u00f6nnen - nach folgendem Modell w\u00e4hrend einer etwa 4-j\u00e4hrigen Versuchsphase zu testen:</p><p>1. F\u00fcr die Dauer von maximal 4 Monaten und beschr\u00e4nkt auf eine derartige Periode innerhalb von 12 Monaten stellt das zust\u00e4ndige Bundesamt u. a. der Landwirtschaft (hier namentlich f\u00fcr die Wein-, Heu-, Gem\u00fcse- und Obsternte) und dem Tourismus (vor allem f\u00fcr den Service und als Hilfskr\u00e4fte) eine gen\u00fcgende Anzahl von Arbeitsbewilligungen zur Verf\u00fcgung. Die Kontingente pro Betrieb sind derart festzulegen, dass kein Missbrauch m\u00f6glich ist.</p><p>2. Die Entl\u00f6hnung f\u00fcr diese Arbeiterinnen und Arbeiter soll derart sein, dass ihnen - nach Abzug s\u00e4mtlicher Soziallasten (AHV, IV, Krankenkasse, usw.), Steuern und Kosten f\u00fcr korrekte Unterkunft, Verpflegung sowie f\u00fcr die Reisekosten - pro Monat netto 2000 Franken verbleiben. Mindestens 80 Prozent dieses Nettolohnes werden dem bzw. der Berechtigten auf ein nur diesem bzw. dieser zug\u00e4nglichen Konto in dessen bzw. deren Herkunftsland \u00fcberwiesen.</p><p>3. S\u00e4mtliche Beitr\u00e4ge an die Sozialversicherungen - mit Ausnahme der Krankenkasse - werden dem Bezugsberechtigten auf die entsprechende soziale Einrichtung im Herkunftsland gutgeschrieben. Wo dies nicht m\u00f6glich ist, werden diese Gelder in einen Fonds \u00fcberwiesen, der f\u00fcr Entwicklungsprojekte unter Aufsicht der Deza im entsprechenden Land genutzt werden kann.</p><p>4. Die Vertr\u00e4ge werden - unter Beizug der in den Entsendel\u00e4ndern t\u00e4tigen Deza - von den entsprechenden Berufsverb\u00e4nden mit den betroffenen Herkunftsl\u00e4ndern ausgearbeitet. Namentlich soll darin auch eine Ausbildungskomponente enthalten sein. Die Arbeitgeber sind verantwortlich f\u00fcr die korrekte Abwicklung s\u00e4mtlicher Auflagen und Vertragsbestimmungen, vor allem auch f\u00fcr die Heimreise der Arbeiterinnen und Arbeiter.</p><p>5. Die Rekrutierung der Arbeitskr\u00e4fte und die Sicherstellung der reibungslosen Abwicklung ist Sache der entsprechenden Berufsverb\u00e4nde. Widerhandlungen oder ungen\u00fcgende Einhaltung von Vorgaben f\u00fchren zur Streichung von der Kontingentliste.</p><p>6. Die Durchf\u00fchrung des Pilotprojektes wird im Sinne eines Entwicklungsprojektes von der Deza eng begleitet. Etwaige Modifikationen k\u00f6nnen kurzfristig und unb\u00fcrokratisch angebracht werden. Nach drei Jahren soll eine externe Evaluation zeigen, ob sich das Modell bew\u00e4hrt hat und ob die feste Einf\u00fchrung erfolgen soll.</p>","ReasonText":"<p>Das Problem der Zulassung von Arbeitskr\u00e4ften aus Nicht-EU- und Nicht-Efta-Staaten wurde schon verschiedentlich (Motionen Fattebert 00.3506 und Chevrier 01.3566, Parlamentarische Initiative Beck 01.436 u. a.) aufgeworfen. Die Antworten auf diese Interventionen verm\u00f6gen nicht zu befriedigen, denn sie tragen der Tatsache nicht Rechnung, dass sowohl vonseiten der Nicht-EU- und Nicht-Efta-Staaten entwicklungspolitische Interessen als auch vonseiten der Schweiz legitime Bed\u00fcrfnisse vorhanden sind, die einer pragmatischen L\u00f6sung bed\u00fcrfen, ohne in die Fehler der Vergangenheit (Saisonnierstatut) zur\u00fcckzufallen. Man hat das Gef\u00fchl, dass man sich um das Problem dreht wie die Katze um den heissen Brei und dass die zust\u00e4ndigen Stellen die L\u00f6sung des Problems im Rahmen der bilateralen Abkommen mit der EU (freier Personenverkehr) sehen, obwohl gerade von den EU-L\u00e4ndern f\u00fcr gewisse Arbeiten keine Arbeitskr\u00e4fte mehr zu rekrutieren sind. Wie k\u00e4me es sonst, dass selbst in Portugal viele Stellen im Service durch Leute aus Weissrussland und der Ukraine besetzt wurden?</p><p>Die in der Motion vorgeschlagenen strengen Bestimmungen tragen dazu bei, dass hier nicht beliebig billige Arbeitskr\u00e4fte geholt werden k\u00f6nnen, sondern dass den vor allem in der Landwirtschaft und im Tourismus dringend notwendigen Arbeiterinnnen und Arbeitern eine gute Arbeit, faire Behandlung und anst\u00e4ndige Entl\u00f6hnung geboten wird.</p><p>Mit dem vorgeschlagenen Modell wird eine Triple Win Situation erreicht:</p><p>- Es entsteht ein nicht zu untersch\u00e4tzender Investitionseffekt f\u00fcr das Herkunftsland. Entwicklungspolitisch kann man hier wirklich von einer Hilfe zur Selbsthilfe sprechen, und der Lerneffekt hat positive Auswirkungen auf die entsprechenden Branchen in diesen L\u00e4ndern.</p><p>- Die Arbeitnehmerinnen und -nehmer erhalten dadurch die finanzielle M\u00f6glichkeit, in ihren Herkunftsl\u00e4ndern in ihre eigene Zukunft in vertrauter Umgebung zu investieren.</p><p>- Schliesslich ist damit auch den entsprechenden Branchen in der Schweiz gedient, die zunehmend Schwierigkeiten haben, die erforderlichen Arbeitskr\u00e4fte zu rekrutieren und konkurrenzf\u00e4hig zu bleiben.</p><p>Die Abwicklung \u00fcber die Branchenverb\u00e4nde sollte selbsttragend, also ohne Kostenfolge f\u00fcr den Bund und die Kantone sein.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Personalrekrutierung in gewissen Bereichen, so u. a. auch in der Landwirtschaft, schwieriger geworden ist. Die Motion Schmid zeigt grunds\u00e4tzlich neue, konstruktive Ans\u00e4tze auf. Angesichts der \u00d6ffnung des schweizerischen Arbeitsmarktes f\u00fcr alle EU/Efta-Staatsangeh\u00f6rigen erscheint dem Bundesrat allerdings auch eine kontrollierte Zulassung von Hilfskr\u00e4ften unter den vom Motion\u00e4r genannten Voraussetzungen zum heutigen Zeitpunkt als verfr\u00fcht. Er verweist deshalb auf die Position, die er namentlich zu den Motionen Fattebert 00.3506, vom 4. April 2001, Suter 01.3200, vom 2. Juni 2001 sowie Goll 01.3558, vom 21. November 2001 vertreten hat.</p><p>Durch das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen hat die Schweizer Arbeitgeberschaft nun europaweit unb\u00fcrokratisch Zugang zu weit \u00fcber 150 Millionen qualifizierten und weniger qualifizierten Arbeitskr\u00e4ften mit befristetem oder dauerhaftem Aufenthalt. Die Einf\u00fchrung des freien Personenverkehrs gegen\u00fcber der EU/Efta erfordert aus volkswirtschaftlichen und staatspolitischen \u00dcberlegungen vorerst gr\u00f6sste Zur\u00fcckhaltung gegen\u00fcber einer Arbeitskr\u00e4ftezulassung aus Nicht-EU/Efta-L\u00e4ndern. Auch der Entwurf zum Bundesgesetz f\u00fcr Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, den der Bundesrat gest\u00fctzt auf die Vernehmlassungsergebnisse \u00fcberarbeitet und am 8. M\u00e4rz 2002 zuhanden des Parlamentes verabschiedet hat, \u00fcbernimmt dieses Konzept.</p><p>Die Schweiz wird im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung in absehbarer Zeit vor die Frage gestellt, wieweit bzw. mit welchen \u00dcbergangsfristen sie auch eine Personenfreiz\u00fcgigkeit aus den neuen Mitgliedstaaten (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern) eingehen wird. Das Arbeitskr\u00e4ftepotenzial aus diesen L\u00e4ndern, namentlich im Hilfskr\u00e4ftebereich, wird als sehr gross eingesch\u00e4tzt und d\u00fcrfte Rekrutierungsprobleme, falls sie nach dem Inkrafttreten des aktuellen Freiz\u00fcgigkeitsabkommens immer noch bestehen sollten, wesentlich entsch\u00e4rfen. Wirtschaftsexperten rechnen damit, dass die Nachfrage nach wenig qualifizierten Arbeitskr\u00e4ften eher noch abnimmt. Deshalb ist auf eine Erweiterung des Rekrutierungsgebietes f\u00fcr Hilfskr\u00e4fte auf zus\u00e4tzliche osteurop\u00e4ische L\u00e4nder vorerst zu verzichten.</p><p>1. Bewilligungen von maximal 4 Monaten f\u00fcr einzelne Branchen</p><p>Nicht nur die Landwirtschaft und der Tourismus sind mit gewissen Rekrutierungsproblemen konfrontiert. Auch das Baugewerbe sowie Ganzjahresbranchen in Niedriglohnt\u00e4tigkeiten wie Reinigungsfirmen oder Haushaltsangestellte sind davon betroffen. Aus Gr\u00fcnden der Rechtsgleichheit m\u00fcssten auch diesen Branchen Bewilligungen zugesprochen werden. Dies wiederum w\u00fcrde zu einer sehr hohen Anzahl von Bewilligungen f\u00fchren. Da man die Zahl solcher Bewilligungen aus migrations- und integrationspolitischen Gr\u00fcnden jedoch begrenzt halten sollte, w\u00fcrde durch eine einseitige Bevorzugung von saisonalen Branchen der Handlungsspielraum gegen\u00fcber der \u00fcbrigen Wirtschaft eingeschr\u00e4nkt.</p><p>2. Entl\u00f6hnung</p><p>Um einen Investitionseffekt im Herkunftsland zu erzeugen, wird vorgeschlagen, 80 Prozent des Nettolohnes (nach Abzug der Steuern) auf ein nur dem Berechtigten zug\u00e4ngliches Konto in dessen Herkunftsland zu \u00fcberweisen. Erste Abkl\u00e4rungen haben ergeben, dass es juristisch kaum als vertretbar erscheint, eine solche L\u00f6sung f\u00fcr einen speziellen Personenkreis zu monieren bzw. einer ausgew\u00e4hlten Arbeitnehmerschaft aufzudr\u00e4ngen.</p><p>3. Beitr\u00e4ge an Sozialversicherungen</p><p>Bei den Sozialversicherungen mit Vorsorgecharakter ist eine \u00dcbertragung bzw. ein Vorbezug unter gewissen Umst\u00e4nden m\u00f6glich, bei Versicherungen mit reiner Risikoabsicherung (nebst Krankenkasse auch UV, ALV und IV) nicht. Das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherung und das Seco als zust\u00e4ndige Instanzen gehen davon aus, dass mit den betroffenen Staaten internationale Abkommen geschlossen werden m\u00fcssten. Einfache Gesetzes\u00e4nderungen w\u00fcrden nicht gen\u00fcgen, um, wie in der Motion vorgeschlagen, Beitr\u00e4ge in das Herkunftsland der Arbeitenden zu \u00fcberweisen. Die Deza weist ihrerseits darauf hin, dass die auflaufenden Betr\u00e4ge f\u00fcr einzelne L\u00e4nder umfangm\u00e4ssig relativ bescheiden w\u00e4ren und kaum f\u00fcr nachhaltige Entwicklungsprojekte ausreichen d\u00fcrften. Sie w\u00e4ren eher f\u00fcr punktuelle soziale Vorhaben einzusetzen. Die Deza verf\u00fcgt \u00fcberdies nicht in allen vom Motion\u00e4r aufgef\u00fchrten L\u00e4ndern \u00fcber eigene Entwicklungsprogramme. </p><p>4. Rekrutierung der Arbeitskr\u00e4fte und Sicherstellung der Abwicklung</p><p>Der Einbezug von Berufsverb\u00e4nden zur Rekrutierung und Sicherstellung einer reibungslosen Abwicklung w\u00e4re gerade in Branchen mit weniger Auslanderfahrung bei der Personalbeschaffung zweckm\u00e4ssig. Dies entspricht grunds\u00e4tzlich auch den Vorgaben des Bundesamtes f\u00fcr Ausl\u00e4nderfragen f\u00fcr eine bessere Aussch\u00f6pfung des verf\u00fcgbaren Arbeitskr\u00e4ftepotenzials etwa f\u00fcr die Landwirtschaft, das Gastgewerbe und die Bauwirtschaft in einzelnen EU-Staaten.</p><p>5. Durchf\u00fchrung einer mehrj\u00e4hrigen Versuchsphase</p><p>L\u00e4ngerfristig gesehen m\u00fcssen international Mittel und Wege gefunden werden, um die Arbeitsmigrationsstr\u00f6me, die zunehmend auch auf das Asylwesen ausweichen, in kontrolliertere Bahnen zu lenken. Hierzu sind aber nicht bloss einzelne Entwicklungsprojekte in den Herkunftsl\u00e4ndern erforderlich, zumal heute fast alle Herkunftsl\u00e4nder zugleich Ziel- und Transitstaaten sind. Es m\u00fcssen gesamtheitliche, auch die Wirtschafts- und die Handelsbeziehungen einschliessende Kooperationsmodalit\u00e4ten gefunden werden. Der vom Motion\u00e4r vorgeschlagene Ansatz verfolgt prim\u00e4r arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen. Es handelt sich dabei nicht um Entwicklungsprojekte im \u00fcblichen Sinne. Zum gegebenen Zeitpunkt w\u00e4re eine Zusammenarbeit mit der Deza zu pr\u00fcfen.</p><p>Der Bundesrat h\u00e4lt an seinem Grundsatzentscheid in dieser wesentlichen ausl\u00e4nderpolitischen Frage fest und will dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zum neuen Ausl\u00e4ndergesetz nicht vorgreifen, so lange nicht alle aktuellen Rekrutierungsm\u00f6glichkeiten zu fairen Lohn- und Arbeitsbedingungen tats\u00e4chlich ausgesch\u00f6pft und die ersten Auswirkungen des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens absehbar sind. Er ist jedoch bereit, zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt die vorgeschlagenen L\u00f6sungsans\u00e4tze in die mit der geplanten EU-Osterweiterung notwendige \u00dcberpr\u00fcfung des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens einzubeziehen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1025049600000)\/","SubmittedBy":"Schmid Odilo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1087565665703)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1712747738753)\/","SubmissionDate":"\/Date(1019001600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4613,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}