{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023222,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023222,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023222,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023222,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023222,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023222,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023222,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023222,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023222,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023222,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023222,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023222,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023222,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023222,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023222,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023222,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023222,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023222,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3222","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Schwangerschafts- und Familienberatung. Gesamtschweizerisches Angebot","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, daf\u00fcr zu sorgen, dass in allen Kantonen ein angemessenes Angebot an Schwangerschafts- und Familienberatungsstellen vorhanden ist (vgl. Bundesgesetz \u00fcber die Schwangerschaftsberatungsstellen). Diese m\u00fcssen \u00fcber ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen verf\u00fcgen, um ihre Aufgaben bei der Pr\u00e4vention und Planung sowie bei der Beratung und Unterst\u00fctzung der jungen Frauen, der M\u00fctter, Paare und Familien wahrzunehmen. </p><p>Falls ein Schwangerschaftsabbruch zur Diskussion steht, m\u00fcssen die Beratungsstellen Alternativen aufzeigen, indem sie den betroffenen Personen finanzielle Unterst\u00fctzung erm\u00f6glichen oder ihnen die M\u00f6glichkeit einer Freigabe zur Adoption n\u00e4her bringen.</p><p>Die Beratungsstellen m\u00fcssen zudem leicht zug\u00e4nglich und unentgeltlich sein; dies bedeutet konkret, dass sie auch ausserhalb von Spit\u00e4lern angesiedelt werden m\u00fcssen und dass Mittel bereitzustellen sind, um ihren Bekanntheitsgrad zu steigern.</p><p>Zudem ist ein besonderes Augenmerk auf Frauen aus anderen Kulturen zu richten (Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen und Personal mit Fremdsprachenkenntnissen).</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Bundesgesetz vom 9. Oktober 1981 \u00fcber die Schwangerschaftsberatungsstellen (SR 857.5) und die dazugeh\u00f6rige Verordnung vom 12. Dezember 1983 (SR 857.51) legen die Organisation und Anerkennung der Stellen in die alleinige Zust\u00e4ndigkeit der Kantone. Die Aufgaben des Bundes beschr\u00e4nken sich im Wesentlichen auf die j\u00e4hrliche Herausgabe eines Verzeichnisses der anerkannten Beratungsstellen. Welche weiteren, nicht von den Kantonen im Sinne des Gesetzes anerkannten Beratungsstellen es zus\u00e4tzlich noch gibt, entzieht sich der Kenntnis der Bundesbeh\u00f6rden.</p><p>Es besteht heute ein sehr dichtes Netz von insgesamt 67 anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen. Einzig vier Kantone haben keine eigenen Stellen eingerichtet, sondern aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit anderen Kantonen gemeinsame Beratungsstellen anerkannt, was aber vom Gesetz ausdr\u00fccklich vorgesehen und aufgrund der geringen Distanzen unproblematisch ist. Im Einzelnen sind die Beratungsstellen unterschiedlich organisiert und ausgestaltet. Die Kantone haben dabei den grossen Spielraum, der ihnen zusteht, voll ausgesch\u00f6pft. So wird die Schwangerschaftsberatung in vielen Kantonen durch Beratungsstellen f\u00fcr Familienplanung, Partnerschafts- oder Lebensfragen durchgef\u00fchrt, w\u00e4hrend in anderen Kantonen die Schwangerschaftsberatungsstellen den Universit\u00e4tskliniken oder Regionalspit\u00e4lern angeschlossen sind.</p><p>Die Beratungen sind unentgeltlich, und auch in den Beratungsstellen, welche Spit\u00e4lern angegliedert sind, erfolgt die Beratung der Frau nicht nur durch \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, sondern, im Rahmen eines multidisziplin\u00e4ren Teams, auch durch andere Fachpersonen. Das Gesetz verpflichtet die Beratungsstellen ausdr\u00fccklich, \u00fcber die privaten und \u00f6ffentlichen Hilfen, auf die bei Fortsetzung der Schwangerschaft gez\u00e4hlt werden kann, zu orientieren. In einigen Kantonen gibt es spezielle Ansprechstellen f\u00fcr fremdsprachige Ratsuchende. Wo das nicht der Fall ist, k\u00f6nnen die betroffenen Frauen n\u00f6tigenfalls an andere geeignete Stellen weiterverwiesen werden.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Zugang zu den Beratungsstellen f\u00fcr Frauen aus unterschiedlichen Kulturkreisen Probleme stellen kann (unterschiedliche kulturelle und ethische Voraussetzungen, besondere famili\u00e4re und pers\u00f6nliche Bedingungen, usw.). Wenn er, gest\u00fctzt auf die vom Bundesamt f\u00fcr Gesundheit vorzunehmende Gesamtschau (s. Antwort auf die Motion Meier-Schatz 02.3221), Massnahmen zur Schliessung von allf\u00e4lligen L\u00fccken pr\u00fcfen wird, wird er der Situation der Frauen aus unterschiedlichen Kulturkreisen, und insbesondere ihrem Zugang zu den Beratungsstellen, besondere Aufmerksamkeit widmen.</p><p>Der Bundesrat weiss um die Wichtigkeit der Schwangerschaftsberatungsstellen. Die Bedeutung der Beratung wird nach Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches noch steigen. Die Neuregelung \u00e4ndert zwar an der rein kantonalen Zust\u00e4ndigkeit nichts und enth\u00e4lt insbesondere auch keine Grundlage f\u00fcr Finanzhilfen des Bundes in diesem Bereich. Aber sie umfasst doch einige Vorschriften bez\u00fcglich der Beratung mit dem Ziel, diese noch wirksamer auszugestalten. Im Leitfaden, welchen der Arzt oder die \u00c4rztin der schwangeren Frau anl\u00e4sslich des Beratungsgespr\u00e4chs abgibt, wird auf die M\u00f6glichkeit der Adoption ausdr\u00fccklich hinzuweisen sein. Die von den Kantonen zu bezeichnenden Praxen und Spit\u00e4ler m\u00fcssen auch die Voraussetzungen f\u00fcr eine eingehende Beratung erf\u00fcllen. Weiter m\u00fcssen f\u00fcr Jugendliche spezialisierte Beratungsstellen vorhanden sein.</p><p>In diesem Sinn sind die Kantone aufgefordert, ihre Bem\u00fchungen um einen Ausbau der Beratungsangebote und ihre Unterst\u00fctzung der Institutionen, welche Beratung und Hilfe bei Schwangerschaftskonflikten sowie Pr\u00e4ventionsarbeit leisten, noch zu verst\u00e4rken. Auch soll eine statistische Erfassung der Schwangerschaftsabbr\u00fcche in den Kantonen erfolgen. Der Bundesrat ist bereit zu pr\u00fcfen, welches der bestm\u00f6gliche Weg zur Vereinheitlichung der von den Kantonen erhobenen Daten ist, damit eine gesamtschweizerische Statistik \u00fcber die Schwangerschaftsabbr\u00fcche erstellt werden kann. Mittelfristig wird er daf\u00fcr die n\u00f6tigen Richtlinien erlassen. Auch haben verschiedene NGO, die im Bereich der Familienplanung aktiv sind oder die sich f\u00fcr eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs eingesetzt haben, Vorschl\u00e4ge unterbreitet, wie die Kantone ihre Aufgaben auf diesem Gebiet am besten und auch koordiniert wahrnehmen k\u00f6nnten.</p><p>Der Bundesrat ist bereit zu pr\u00fcfen, welche weiteren Informations- und Koordinationsaufgaben er \u00fcbernehmen oder mittels fachlicher Hilfe unterst\u00fctzen k\u00f6nnte. In diesem Sinne hat er sich auch in seiner Stellungnahme zur Motion Meier-Schatz 02.3221 in der gleichen Sache ge\u00e4ussert.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1034726400000)\/","SubmittedBy":"Simoneschi-Cortesi Chiara","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1087565789720)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1712754432467)\/","SubmissionDate":"\/Date(1023062400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4614,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Gesundheit"}}