{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023278,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023278,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023278,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023278,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023278,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023278,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023278,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023278,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023278,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023278,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023278,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023278,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023278,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023278,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023278,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023278,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023278,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023278,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3278","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"B\u00e4uerliche K\u00e4lbermastbetriebe ohne Milchkontingent","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, die Beitr\u00e4ge f\u00fcr Raufutter verzehrende Nutztiere bei K\u00e4lbermastbetrieben, die kein Milchkontingent besitzen, um 300 Franken pro RGVE zu erh\u00f6hen. Die vorgeschlagene Massnahme soll die Einkommenslage der schlecht gestellten K\u00e4lberm\u00e4ster verbessern.</p><p>Die Bedeutung der K\u00e4lbermast auf dem Fleischmarkt ist sehr gross. Diejenigen Tiere, die als K\u00e4lber geschlachtet werden, belasten den Rindfleischmarkt nicht mehr. Sie wirken deshalb ausgleichend auf den Fleischmarkt. Zudem haben die b\u00e4uerlichen K\u00e4lberm\u00e4ster im Berggebiet eine wichtige Rolle f\u00fcr die dezentrale Besiedelung. Die b\u00e4uerlichen K\u00e4lberm\u00e4ster veredeln die anfallende Milch direkt auf dem Hof zum begehrten und qualitativ hochstehenden Kalbfleisch. F\u00fcr viele abgelegene Viehzuchtbetriebe ist die K\u00e4lbermast ein nat\u00fcrlicher Produktionszweig zur Verwertung der Milch und ist in vielen F\u00e4llen mit der Alpwirtschaft verbunden.</p><p>Gerade die K\u00e4lberm\u00e4ster wurden jedoch in der Agrapolitik 2002 benachteiligt. Seitdem die \u00dcbergangsregelung von den Kuh- und K\u00e4lberbeitr\u00e4gen zu den Beitr\u00e4gen f\u00fcr die Haltung von Raufutter verzehrenden Nutztieren in Kraft ist (Art. 73 Direktzahlungsverordnung), ist das Einkommen in der K\u00e4lbermast stark zur\u00fcckgegangen. Mit der Agrarreform werden die Beitr\u00e4ge des Bundes f\u00fcr K\u00e4lberm\u00e4ster j\u00e4hrlich um 5 Prozent gek\u00fcrzt und danach ganz abgeschafft. Nach Ablauf der f\u00fcnfj\u00e4hrigen \u00dcbergangsfrist werden die K\u00e4lberm\u00e4ster nur noch Beitr\u00e4ge f\u00fcr Raufutter verzehrende Nutztiere erhalten. Mit der Streichung der K\u00e4lberbeitr\u00e4ge werden viele betroffene Betriebe in existenzielle Probleme geraten. Vermutlich muss ein Grossteil aus der Kalbfleischproduktion aussteigen.</p><p>Die K\u00e4lberm\u00e4ster hatten nie Milchkontingente, die sie vermieten oder verkaufen konnten. Somit ist eine Erh\u00f6hung der Beitr\u00e4ge f\u00fcr Raufutter verzehrende Nutztiere f\u00fcr diese Betriebe gerechtfertigt. Dies auch, da die Bundesmittel f\u00fcr die Marktst\u00fctzung der Milch nicht im vorgesehenen Ausmass gek\u00fcrzt werden.</p><p>Die geforderte Massnahme bewirkt keinen R\u00fcckschritt in der eingeschlagenen Richtung der Agrarreform, da es sich nicht um eine produktionslenkende Massnahme handelt, sondern um eine Unterst\u00fctzung von Leistungen der Berglandwirtschaft.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit der seit 1993 laufenden Reform der Agrarpolitik wurde sukzessive ein Teil der Preisst\u00fctzung durch Direktzahlungen ersetzt. Die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen erfolgt in erster Linie \u00fcber die bewirtschaftete Fl\u00e4che und die aufgrund der Raufuttergrundlage m\u00f6gliche Tierhaltung. Aus dem Umbau des Systems resultiert daher eine gewisse Umverteilung von den intensiv zu den extensiv bewirtschafteten Betrieben. Viele K\u00e4lbermastbetriebe haben unter dem alten Beitragsregime mit einem Beitrag pro Kuh und einem Zusatzbeitrag f\u00fcr zwei K\u00e4lber pro Kuh eine vergleichsweise hohe Bewirtschaftungsintensit\u00e4t entwickelt. F\u00fcr sie resultiert aus dem neuen Direktzahlungssystem ein R\u00fcckgang der Direktzahlungssumme. Zur Abfederung allf\u00e4lliger Beitragsverluste, aber auch im Sinne einer \u00dcbergangsfrist zur Anpassung der Betriebe an die neuen Rahmenbedingungen der \"AP 2002\", insbesondere aber auch an die Erfordernisse des Marktes, hat der Bundesrat eine \u00dcbergangsregelung f\u00fcr f\u00fcnf Jahre beschlossen. Danach erhalten Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen bis Ende 2003 Beitr\u00e4ge f\u00fcr die Haltung von Raufutter verzehrenden Nutztieren (RGVE-Beitr\u00e4ge) mindestens in der H\u00f6he der 1998 ausbezahlten Kuh- und Mastk\u00e4lberbeitr\u00e4ge nach der Kuhbeitragsverordnung vom 20. Dezember 1989. Dabei reduziert sich der Beitragsanspruch auf die 1998 ausbezahlten Beitr\u00e4ge um 5 Prozent pro Jahr. Diese \u00dcbergangsbestimmung im Sinne einer teilweisen Besitzstandwahrung ist speziell im Hinblick auf die K\u00e4lberm\u00e4ster geschaffen worden und wurde keiner anderen Betriebsgruppe zugestanden. Der Bundesrat hat damit der besonderen Betroffenheit der K\u00e4lberm\u00e4ster Rechnung getragen.</p><p>Mit den RGVE-Beitr\u00e4gen soll die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Milch- und Fleischproduktion auf Raufutterbasis gef\u00f6rdert und eine fl\u00e4chendeckende Pflege durch Nutzung, insbesondere des Gr\u00fcnlandes, sichergestellt werden. Dabei soll nicht der Beitrag, sondern letztlich der Markt entscheiden, welche Tierkategorien auf einem Betrieb gehalten werden. Dies soll nicht mit einer Massnahme mit produktionslenkendem Charakter in Frage gestellt werden. Eine Differenzierung nach Betriebstypen ist daher nicht vorgesehen. Im Rahmen der Vernehmlassung zur \"AP 2007\" wurde dieses Konzept nicht in Frage gestellt. </p><p>Die RGVE-Beitr\u00e4ge stellen im Gegensatz zu den ehemaligen Kuhbeitr\u00e4gen keine Ersatzmassnahme f\u00fcr den Verzicht auf die Verkehrsmilchproduktion dar. Es besteht daher auch kein Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Vermietung von Milchkontingenten. Im Vergleich mit der Milchmarktst\u00fctzung l\u00e4sst sich dennoch festhalten, dass der St\u00fctzungsparit\u00e4t zwischen Verkehrsmilch- und Nichtverkehrsmilchproduzenten insofern Rechnung getragen wird, als die Milchpreisst\u00fctzung (20 bis 25 Rappen pro Kilogramm) etwa dem Abzug f\u00fcr vermarktete Milch (1 RGVE pro 4400 Kilogramm) beim RGVE-Beitrag (900 Franken) entspricht. </p><p>Nach Sch\u00e4tzungen des Bundesamtes f\u00fcr Landwirtschaft d\u00fcrfte die geforderte Erh\u00f6hung zus\u00e4tzliche Ausgaben von rund 15 Millionen Franken verursachen. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 29. Mai 2002 zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik Teil II (02.046) die finanziellen Mittel f\u00fcr die einzelnen Bereiche f\u00fcr die Jahre 2004 bis 2007 vorgeschlagen. Damit wird das Parlament letztlich \u00fcber die bereitgestellten Mittel und deren Verteilung zu entscheiden haben. F\u00fcr den Bundesrat besteht f\u00fcr weitere kostenrelevante Massnahmen vor dem Hintergrund der Schuldenbremse kein Spielraum mehr. Die vorgeschlagene Erh\u00f6hung k\u00f6nnte daher nur \u00fcber eine entsprechende Reduktion der Marktst\u00fctzung, der Beitragsans\u00e4tze f\u00fcr die RGVE-Beitr\u00e4ge oder einer anderen Direktzahlungsart realisiert werden. F\u00fcr den Bundesrat steht aber eine Neuaufteilung angesichts der damit verbundenen unerw\u00fcnschten Umverteilungswirkungen innerhalb der Landwirtschaft nicht zur Diskussion.</p><p>Die RGVE-Beitr\u00e4ge stellen von der Konzeption und Zielsetzung her eine Direktzahlungsart dar, welche sowohl der Tal- als auch der Berglandwirtschaft dient. Sie ist deshalb f\u00fcr eine spezifische Unterst\u00fctzung der Berglandwirtschaft nicht geeignet. Die Unterst\u00fctzung der Leistungen der Berglandwirtschaft soll und wird wie bisher mit den Hangbeitr\u00e4gen und den Beitr\u00e4gen f\u00fcr die Tierhaltung unter erschwerten Produktionsbedingungen (TEP-Beitr\u00e4ge) erfolgen. Letztere hat der Bundesrat auf den 1. Januar 2002 zur Verminderung der Einkommensdisparit\u00e4t zwischen Berg- und Tallandwirtschaft erh\u00f6ht. Er hat dabei dem Postulat Decurtins (00.3388) und den im Rahmen der Verlehmlassung zur \"AP 2007\" eingebrachten Forderungen der b\u00e4uerlichen Kreise entsprochen und die Beitragsbegrenzung von bisher 15 RGVE auf 20 RGVE pro Betrieb erh\u00f6ht. F\u00fcr die Landwirtschaft im H\u00fcgel- und Berggebiet resultieren aus dieser Erh\u00f6hung Mehreinnahmen in der H\u00f6he von etwa 43 Millionen Franken pro Jahr. Gleichzeitig erfolgte auch eine Erh\u00f6hung der S\u00f6mmerungsbeitr\u00e4ge, welche zu zus\u00e4tzlichen Einnahmen f\u00fcr die Alpwirtschaft von j\u00e4hrlich 9 Millionen Franken f\u00fchrt. Mit diesen Massnahmen hat der Bundesrat den Anliegen der Berglandwirtschaft im Rahmen der finanziellen M\u00f6glichkeiten einmal mehr Rechnung getragen.</p><p>F\u00fcr die K\u00e4lbermast bestehen ausserdem nach wie vor spezifische St\u00fctzungsmassnahmen. So wird die Magermilch f\u00fcr die Milchersatzfuttermittel und die Nassverf\u00fctterung mit je 8 Rappen pro Kilogramm unterst\u00fctzt. Insgesamt werden daf\u00fcr 6 bis 7 Millionen Franken pro Jahr aufgewendet.</p><p>Eine Erh\u00f6hung der RGVE-Beitr\u00e4ge nach Artikel\u00a073 LwG f\u00fcr K\u00e4lbermastbetriebe ohne Milchkontingent w\u00fcrde vor dem Hintergrund der Neuausrichtung der Agrarpolitik ein falsches Signal darstellen und der Gesamtkonzeption des Direktzahlungssystems widersprechen. Ausserdem w\u00e4ren bez\u00fcglich des WTO-Abkommens Probleme zu erwarten, indem eine solche Massnahme als produktionsbezogen eingestuft w\u00fcrde (Blue-Box). Eine Neueinstufung der RGVE-Beitr\u00e4ge insgesamt in die Blue-Box, welche einer Abbaupflicht untersteht, k\u00f6nnte nicht ausgeschlossen werden.</p><p>Aus den genannten Gr\u00fcnden ist der Bundesrat nicht bereit, auf einen Ausbau bzw. eine Umverteilung in Richtung einzelner Betriebsgruppen einzutreten.</p>  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.","FederalCouncilProposal":6,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1031097600000)\/","SubmittedBy":"Oehrli Fritz Abraham","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1087566271923)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236063427)\/","SubmissionDate":"\/Date(1024358400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4614,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}