{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023334,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023334,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023334,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023334,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023334,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023334,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023334,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023334,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023334,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023334,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023334,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023334,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023334,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023334,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023334,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023334,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023334,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023334,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3334","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bergier-Bericht. Konsequenzen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In seiner Erkl\u00e4rung anl\u00e4sslich der Ver\u00f6ffentlichung des Schlussberichts der Unabh\u00e4ngigen Expertenkommission freut sich der Bundesrat dar\u00fcber, dass diese Arbeit der Schweiz \"ein besseres Verst\u00e4ndnis ihrer Geschichte\" erm\u00f6glicht und \"Anstoss f\u00fcr unser Tun sein kann\". Es bleibt aber offen, was diese Arbeit konkret gebracht hat, wof\u00fcr man deren Schlussfolgerungen verwenden wird und welche praktischen Lehren man daraus f\u00fcr Gegenwart und Zukunft ziehen kann.</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Der Bericht \"Schweiz - Zweiter Weltkrieg\" hat gezeigt, dass Banken und Wirtschaftskreise in ihrem Handeln w\u00e4hrend des Kriegs fast v\u00f6llig frei waren, weil die Aufsicht durch die politischen Beh\u00f6rden ausgesprochen locker gehandhabt wurde. Im Bericht heisst es sogar, diese \"Verbindung zwischen staatlichen und gesch\u00e4ftlichen Kr\u00e4ften\" widerspiegle den damaligen \"Trend zu einer Art organisiertem Korporatismus\".</p><p>Der Bericht hat zudem gezeigt, dass die Zusammenarbeit mit Nazideutschland weniger einem politischen oder ideologischen Engagement als vielmehr der Verfolgung wirtschaftlicher Interessen zuzuschreiben ist, was die Kommission als \"business as usual\" bezeichnet. Diese Situation hat sich seither in regelm\u00e4ssigen Abst\u00e4nden wiederholt, z. B. bei unseren Beziehungen zu S\u00fcdafrika w\u00e4hrend der Apartheid. Hat man Massnahmen getroffen oder wird man noch Massnahmen treffen, damit die Wirtschaft mehr Zur\u00fcckhaltung zeigt, wenn es um gesch\u00e4ftliche Beziehungen mit diktatorischen oder die Menschenrechte missachtenden Regimes geht?</p><p>2. Im Bericht wird auch hervorgehoben, dass die Schweiz ein Hort f\u00fcr Nazigold und Fluchtkapital war. Heute hat sich nicht viel ge\u00e4ndert. Bedeutet dies, dass die Bankenaufsicht und der Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldw\u00e4scherei immer noch nicht ausreichen?</p><p>3. Die Arbeit der Kommission zeigt auch, dass sich viele B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger im Kampf gegen Nationalsozialismus und Antisemitismus engagierten, Fl\u00fcchtlingen halfen oder am Widerstand gegen den Faschismus teilnahmen. Wie wird der Bund ihr Verhalten und ihre Taten anerkennen und zur Geltung bringen bzw. diese Personen sogar rehabilitieren?</p><p>4. Welche Schl\u00fcsse kann die Schweiz aus der Arbeit der Kommission in Bezug auf die Haltung unseres Landes gegen\u00fcber den Fl\u00fcchtlingen ziehen? In seiner Erkl\u00e4rung schreibt der Bundesrat, dass 15 Millionen Franken f\u00fcr den Kampf gegen Rassismus eingesetzt werden. Ist das teilweise eine Antwort auf die Probleme, die der Bericht aufgezeigt hat? Welche anderen Massnahmen wurden ergriffen?</p><p>5. Nach der Ver\u00f6ffentlichung des Berichtes besteht die gr\u00f6sste Gefahr darin, dass diese Erinnerungsarbeit nicht fortgesetzt wird und folgenlos bleibt. Die vielen B\u00e4nde des Berichts w\u00fcrden dann die Regale der Bibliotheken von Schulen und Universit\u00e4ten f\u00fcllen, und alle k\u00f6nnten das Thema als abgeschlossen betrachten. Wie l\u00e4sst sich das verhindern? Wie kann man vermeiden, dass der Bericht zu einer ein f\u00fcr alle Mal abgeschlossenen Geschichtsschreibung oder zur offiziellen Wahrheit verkommt? Wie kann man schliesslich daf\u00fcr sorgen, dass die Erforschung dieses Zeitabschnitts fortgesetzt und gef\u00f6rdert wird, wie es die Kommission auch selber w\u00fcnscht, da laut ihrem Pr\u00e4sidenten der Bericht nicht einen Schlussstrich zieht, sondern einen Anfang darstellt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat in seiner Erkl\u00e4rung anl\u00e4sslich der Ver\u00f6ffentlichung des Schlussberichtes der \"Unabh\u00e4ngigen Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg\" (UEK) im Besonderen darauf hingewiesen, dass es nun vor allem an den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern, den Lehrkr\u00e4ften und wissenschaftlichen Kreisen liege, sich eine Meinung zu bilden und die Ergebnisse der Kommission zu diskutieren oder zu erg\u00e4nzen. Die Zwischenergebnisse, die von der UEK 1998 und 1999 ver\u00f6ffentlicht wurden, waren bereits Gegenstand einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung, welche die UEK bei der Ausarbeitung ihres Schlussberichtes und der 25 monographischen Studien ber\u00fccksichtigt hat. </p><p>Die Ver\u00f6ffentlichung des Schlussberichtes der UEK am 22. M\u00e4rz 2002 ist in der \u00d6ffentlichkeit und in den Medien auf reges Interesse gestossen. Die erste Auflage der deutschen Fassung war schnell vergriffen. Der Pr\u00e4sident, aber auch die Mitglieder und die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Kommission haben in der Schweiz wie im Ausland an zahlreichen Debatten teilgenommen. So haben im Rahmen der Ausstellung \"Der Bergier-Bericht\" im Berner K\u00e4figturm (23. M\u00e4rz bis 29. Juni 2002) rund zehn Veranstaltungen zu diesem Thema stattgefunden. Der Ausstellung selbst war ein betr\u00e4chtlicher Erfolg beschieden; sie ist anschliessend auch in Liestal gezeigt worden. Ihre Durchf\u00fchrung war nur dank der massgeblichen finanziellen Beteiligung des Bundes, insbesondere des vom Bundesrat eingerichteten Fonds \"Projekte gegen Rassismus und f\u00fcr Menschenrechte\" m\u00f6glich.</p><p>In seiner Erkl\u00e4rung vom 22. M\u00e4rz 2002 hat der Bundesrat die in den letzten Jahren ergriffenen Massnahmen in Erinnerung gerufen und den Wunsch ge\u00e4ussert, dass diese dazu beitragen sollten, diejenigen Fehler und Nachl\u00e4ssigkeiten wieder gutzumachen, welche die UEK im Nachgang zu bereits verfassten Arbeiten aufgearbeitet hat.</p><p>Im \u00dcbrigen verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die am 28. November 2001 eingereichte Interpellation M\u00fcller-Hemmi 01.3697, \"Umsetzung der Forschungsergebnisse der Unabh\u00e4ngigen Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg\".</p><p>Zu den Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Unter dem Eindruck der Umw\u00e4lzungen, die seit 1989 auf der Welt stattgefunden haben, hat die Schweiz ihre Neutralit\u00e4tspolitik angepasst. Sie hat in den 1990er Jahren damit begonnen, Sanktionen, denen ein Beschluss des UNO-Sicherheitsrates zugrunde liegt, autonom nachzuvollziehen, namentlich auch Wirtschaftssanktionen. Der Bundesrat konnte dies bereits verschiedentlich darlegen, so insbesondere in seinen Antworten auf parlamentarische Vorst\u00f6sse betreffend die Beziehungen der Schweiz zu S\u00fcdafrika w\u00e4hrend der Apartheidzeit.</p><p>Gleichzeitig hat sich die Schweiz in den vergangenen Jahren bei der Entwicklung von gezielten Sanktionen (smart sanctions) im Finanzbereich engagiert und den sogenannten \"Interlaken-Prozess\" initiiert. Grundanliegen des Ansatzes der gezielten Sanktionen ist es, diejenigen Regime, die den Frieden und die internationale Stabilit\u00e4t bedrohen, empfindlich zu treffen und zugleich die negativen Auswirkungen, die umfassende Sanktionen auf die Bev\u00f6lkerung haben k\u00f6nnen, zu vermeiden.</p><p>Wie dies der Bundesrat bereits an anderer Stelle festgehalten hat, betrachtet er den Sanktionsbereich als eine der Schwerpunktaktivit\u00e4ten der Schweiz in der Uno. Der Bundesrat h\u00e4lt aber ausdr\u00fccklich fest, dass Artikel\u00a027 der Bundesverfassung die Wirtschaftsfreiheit gew\u00e4hrleistet, weshalb die Wirtschaftsakteure bei der Entscheidung \u00fcber ihre Gesch\u00e4ftsbeziehungen eine grosse Eigenverantwortlichkeit haben.</p><p>2. Um die Geldw\u00e4scherei wirksam zu bek\u00e4mpfen, hat die Schweiz in den letzten Jahren betr\u00e4chtliche Anstrengungen unternommen, die auch im Ausland Anerkennung finden. So ist die Schweiz namentlich ein aktives Mitglied der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF), und das schweizerische Regelwerk zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei entspricht den internationalen Standards, die diese Gruppe aufgestellt hat.</p><p>Die Schweiz verf\u00fcgt \u00fcber ein sehr gut ausgebautes Dispositiv zur Bek\u00e4mfung der Wirtschaftskriminalit\u00e4t, namentlich der Geldw\u00e4scherei und der Finanzierung des Terrorismus. Dieses Dispositiv umfasst nicht nur den Bankensektor, sondern auch andere im Finanzsektor t\u00e4tige Akteure wie Versicherungen, Wechselstuben, Casinos usw. Der hohe Standard der schweizerischen Gesetzgebung wurde auch in Evaluationen seitens der FATF und im Juni 2002 seitens des IWF im Rahmen seines Financial Stability Assessment Programme anerkannt.</p><p>3. In der Antwort auf die Interpellation de Dardel vom 4. Oktober 1995 (95.3407) hat der Bundesrat all jenen Menschen, die sich gegen den Nationalsozialismus und seine schrecklichen Folgen w\u00e4hrend des Zweiten Weltkrieges zur Wehr gesetzt hatten, seine Wertsch\u00e4tzung und seinen Dank ausgesprochen. Der Bundesrat hat seine Dankesworte bei verschiedenen Gelegenheiten bekr\u00e4ftigt, so insbesondere anl\u00e4sslich der Ver\u00f6ffentlichung des UEK-Schlussberichtes. Verschiedene Vertreterinnen und Vertreter des Bundesrates haben an Veranstaltungen zu Ehren von Carl Lutz oder von schweizerischen Mitgliedern der internationalen Brigaden im Spanischen B\u00fcrgerkrieg teilgenommen.</p><p>Kurz nach Erscheinen des UEK-Fl\u00fcchtlingsberichtes im Dezember 1999 wurde eine parlamentarische Initiative (99.464) eingereicht, welche die Rehabilitierung von Personen verlangt, die Fl\u00fcchtlinge gerettet oder gegen Nationalsozialismus und Faschismus - auch w\u00e4hrend des Spanischen B\u00fcrgerkrieges - gek\u00e4mpft hatten. Diese parlamentarische Initiative ist noch h\u00e4ngig.</p><p>4. In seiner Erkl\u00e4rung anl\u00e4sslich der Ver\u00f6ffentlichung des UEK-Fl\u00fcchtlingsberichtes hat der Bundesrat seine verst\u00e4rkte Unterst\u00fctzung bei der Bek\u00e4mpfung des Rassismus angek\u00fcndigt und die folgenden bereits ergriffenen Massnahmen in Erinnerung gerufen: \"Die internationale Staatengemeinschaft hat die Lehren aus den erheblichen L\u00fccken des damaligen V\u00f6lkerrechts gezogen und seither zahlreiche Regeln in diesem Bereich ausgearbeitet .... Die Schweiz hat sich dieser Entwicklung angeschlossen, wobei sie diese mitunter durch entscheidende Impulse mitgestaltet hat, namentlich im Bereich des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts. Heute ist die Schweiz Vertragsstaat der wichtigsten \u00dcbereinkommen zum Schutz der Menschenrechte .... Gleichzeitig hat die Schweiz die zur Einhaltung des Non-refoulement-Prinzips erforderlichen Massnahmen getroffen und die materiellen und personellen Ressourcen bereitgestellt, um ein faires Asylverfahren mit richterlicher Ueberpr\u00fcfung zu gew\u00e4hrleisten. Schliesslich verf\u00fcgt sie \u00fcber eine moderne Strafnorm, die jegliche Form von Rassendiskriminierung ahndet.\"</p><p>Die Schweiz ist Mitglied der wichtigsten Menschenrechtsabkommen, welche die Rassendiskriminierung direkt betreffen oder darauf Bezug nehmen, so namentlich des internationalen \u00dcbereinkommens zur Beseitigung jeglicher Form der Rassendiskriminierung von 1965. Sie erstattet dem entsprechenden \u00dcberwachungskomitee in regelm\u00e4ssigen Zeitabst\u00e4nden Bericht. Die Schweiz wird sich weiterhin aktiv im Rahmen des UNHCR und der IOM engagieren. Sie hat zudem auch aktiv an der Weltkonferenz gegen Rassismus und Rassendiskriminierung (Durban, 31. August bis 8. September 2001) mitgewirkt und sich verpflichtet, deren abschliessende Empfehlungen in den n\u00e4chsten Jahren umzusetzen.</p><p>Wie vom Bundesrat bereits mehrmals ausdr\u00fccklich betont, bildet der fortw\u00e4hrende Einsatz gegen Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit sowie f\u00fcr die Menschenrechte die Basis f\u00fcr ein menschenw\u00fcrdiges Zusammenleben in einem demokratischen Rechtsstaat. Der Bundesrat wird sich weiterhin im Rahmen seiner beschr\u00e4nkten Kompetenzen und finanziellen M\u00f6glichkeiten daf\u00fcr einsetzen. Es ist darauf hinzuweisen, dass er in seinem Beschluss vom 21. Februar 2001 die Departemente beauftragt hat, den Themen Rassismuspr\u00e4vention und Sensibilisierung f\u00fcr Menschenrechte gr\u00f6ssere Beachtung zu schenken und diese in die Ausbildungsprogramme der Bundesverwaltung zu integrieren. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Eidgen\u00f6ssischen Personalamtes ist gegenw\u00e4rtig daran, entsprechende Vorschl\u00e4ge auszuarbeiten.</p><p>Im Weiteren ist es wichtig, die aktive Beteiligung der Schweiz im Rahmen der \"menschlichen Dimension\" der OSZE, aber auch die schweizerische Unterst\u00fctzung f\u00fcr den Hochkommissar der OSZE f\u00fcr nationale Minderheiten zu erw\u00e4hnen. Innerhalb des Europarates konnten die Schweizer Vertreter viele wichtige Anregungen f\u00fcr die Arbeit der Europ\u00e4ischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz einbringen. Sie haben zudem den Vorschlag unterst\u00fctzt, an den Schulen jedes Jahr einen \"Tag des Gedenkens an den Holocaust bzw. Tag der Pr\u00e4vention von Verbrechen gegen die Menschlichkeit\" abzuhalten.</p><p>5. Dank der wissenschaftlichen Unabh\u00e4ngigkeit, dem privilegierten Zugang zu den Privatarchiven und der M\u00f6glichkeit zur vollst\u00e4ndigen Ver\u00f6ffentlichung ihrer Ergebnisse hat die UEK Arbeiten verfasst, die weder einer offiziellen Geschichtsschreibung entsprechen noch als irgendeine definitive Wahrheit zu betrachten sind. Die bestehenden Strukturen wissenschaftlicher Forschung (Universit\u00e4ten, Schweizerischer Nationalfonds usw.) bieten gen\u00fcgend M\u00f6glichkeiten, die Erkenntnisse der UEK zu \u00fcberpr\u00fcfen und weiter zu entwickeln. In diesem Sinne sind bereits verschiedene Universit\u00e4tsseminare durchgef\u00fchrt worden, weitere sind geplant. Dieses Forschungsumfeld stellt zugleich sicher, dass auch neue Forschungsarbeiten nicht zur offiziellen Geschichtsschreibung werden.</p><p>Was die Wahrscheinlichkeit einer Fortf\u00fchrung solcher Arbeiten betrifft, sei an die Ver\u00f6ffentlichung des Berichtes von Edgar Bonjour \u00fcber die Neutralit\u00e4t der Schweiz zu Beginn der 1970er Jahre erinnert, die der historischen Forschung zu dieser Frage in keiner Weise ein Ende gesetzt hat. Im Gegenteil, heute l\u00e4sst sich sogar feststellen, dass der Bonjour-Bericht die Forschung stimuliert hat. Alles deutet darauf hin, dass die Ver\u00f6ffentlichung der Ergebnisse der UEK in den kommenden Jahren \u00e4hnliche Auswirkungen haben wird.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1029888000000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcne Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1063670400000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1712751253253)\/","SubmissionDate":"\/Date(1024531200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4614,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}