{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023345,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023345,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023345,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023345,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023345,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023345,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023345,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023345,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023345,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023345,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023345,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023345,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023345,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023345,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023345,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023345,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023345,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023345,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3345","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Kinder- und familienfreundliches Wohnumfeld","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt: </p><p>- die f\u00fcr das Wohnumfeld relevante Gesetzgebung, insbesondere das Wohnbaugesetz, die Richtlinien der Wohnbauf\u00f6rderung und das Strassenverkehrsgesetz, auf ihre Kinder- und Familienfreundlichkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen;</p><p>- Massnahmen zu ergreifen, damit die Schaffung von Begegnungszonen in Wohnquartieren gef\u00f6rdert wird;</p><p>- Richtlinien zu erlassen, damit Begegnungszonen auf eine kinder- und umweltfreundliche Art eingerichtet werden.</p>","ReasonText":"<p>Neuere Untersuchungen aus der Schweiz zeigen, dass ein Viertel bis ein Drittel der Kinder in der Stadt wie auf dem Land bis im Alter von f\u00fcnf Jahren Haus und Wohnung nicht unbegleitet verlassen k\u00f6nnen. Folge dieser Situation ist ein ausgepr\u00e4gter Bewegungsmangel der Kinder, der sich auch bei grossen Bem\u00fchungen der Eltern schwerlich beheben l\u00e4sst. Kinder im Vorschulalter verbringen bei sch\u00f6nem Wetter und geeignetem Wohnumfeld t\u00e4glich bis vier Stunden im Freien, sie spielen draussen mit anderen Kindern aus der Nachbarschaft. Der verbreitete Bewegungsmangel der Kinder f\u00fchrt nachweislich zu erheblichen Defiziten im Bereich der motorischen und sozialen Entwicklung.</p><p>Weiter konnte nachgewiesen werden, dass f\u00fcnfj\u00e4hrige Kinder, die in einem Wohnumfeld aufwuchsen, das nicht vom motorisierten Strassenverkehr dominiert wird, doppelt so viele Freunde in der Nachbarschaft haben als ihre Altersgenossen in einem ung\u00fcnstigen Wohnumfeld. Familien mit kleinen Kindern f\u00fchlen sich in einem guten Wohnumfeld zu Hause, es ist ihre \"Heimat\". Sie verlassen das Wohnumfeld an Wochenenden weniger oft. Die durchschnittlich an einem sch\u00f6nen Wochenende gefahrenen Autokilometer betragen 80 Kilometer bei Familien in einem guten Wohnumfeld und 160 Kilometer bei Familien aus einem schlechten Wohnumfeld.</p><p>Die Bedeutung des Wohnumfeldes ist f\u00fcr das Aufwachsen der Kinder und f\u00fcr unsere Gesellschaft gross. Daher m\u00fcssen Bund, Kantone und Gemeinden in diesem Bereich aktiv werden. Mit dem Wohnbaugesetz und der Wohnbauf\u00f6rderung verf\u00fcgt der Bund \u00fcber Instrumente, mit denen er die Wohnumfelder wirkungsvoll verbessern kann. Das Wohnbaugesetz schreibt z. B. vor, dass pro Wohnfl\u00e4che in einer Siedlung auch ein gewisser Raum f\u00fcr Spielfl\u00e4chen zu schaffen ist. Dieser Raum muss aber auch f\u00fcr j\u00fcngere Kinder gefahrenlos erreichbar sein. Dies muss im Wohnbaugesetz festgehalten werden.</p><p>Vielerorts besteht zu wenig Raum f\u00fcr das Kinderspiel. Es ist deshalb wichtig, dass Quartierstrassen in Wohngebieten f\u00fcr das Spiel der Kinder ge\u00f6ffnet werden. Dies ist mit den vom Bund neu geschaffenen Begegnungszonen m\u00f6glich. Damit das Instrument der Begegnungszonen auch im Interesse der Kinder genutzt wird, soll der Bundesrat entsprechende Richtlinien erlassen und Massnahmen ergreifen, um Begegnungszonen in Wohngebieten in Kantonen und Gemeinden besser bekannt zu machen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Baugesetzgebung ist eine Kompetenz der Kantone. Regelungen betreffend Spielfl\u00e4chen f\u00fcr Kinder finden sich demnach in den kantonalen Baugesetzen, so z. B. in Artikel\u00a015 des Baugesetzes des Kantons Bern vom 9. Juni 1985. Diese k\u00f6nnen vom Bundesrat nicht \u00fcberpr\u00fcft werden.</p><p>Hingegen besteht eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes bez\u00fcglich Wohnbau- und Eigentumsf\u00f6rderung. Im Rahmen des Wohnbau- und Eigentumsf\u00f6rderungsgesetzes vom 4. Oktober 1974 (WEG) werden preisg\u00fcnstige und wirtschaftliche Objekte gef\u00f6rdert, die gute bauliche Qualit\u00e4t und hohen Wohnwert aufweisen. Als Instrument zur qualitativen Beurteilung von Gesuchen, die im Rahmen des WEG zu bearbeiten sind, wurde das so genannte Wohnungs-Bewertungs-System (WBS) entwickelt. Es enth\u00e4lt die Kriterien, nach denen die Objekte bewertet werden. Diese betreffen sowohl das Innere der Wohnung (z. B. Wohnfl\u00e4che, Schallschutz, flexible Nutzbarkeit der R\u00e4ume usw.) wie auch die Wohnanlage und den Wohnstandort. Das Vorhandensein von Gemeinschaftsr\u00e4umen, z. B. von Kinderhorten, die Gestaltung des gemeinsamen Aussenbereiches, insbesondere der Aufenthalts- und Spielfl\u00e4chen sowie die N\u00e4he von Quartierspielpl\u00e4tzen, Kinderg\u00e4rten und Volksschulen, sind dabei wesentliche Kriterien.</p><p>Im Jahr 2003 soll das WEG f\u00fcr neue Gesuche um Bundeshilfe durch das Bundesgesetz \u00fcber die F\u00f6rderung von preisg\u00fcnstigem Wohnraum (WFG) abgel\u00f6st werden. Das WFG befindet sich im Moment in der parlamentarischen Beratung. Es sieht in Artikel\u00a05 vor, dass darauf zu achten ist, dass die bauliche Qualit\u00e4t und der Gebrauchswert des Wohnraumes hoch sind und dass der Wohnraum und die unmittelbare Umgebung mit R\u00fccksicht auf Familien ausgestaltet werden. Diese Bestimmung dient als Grundlage f\u00fcr die Anwendung des WBS, das im Jahr 2000 den aktuellen Bed\u00fcrfnissen angepasst wurde und weiterhin gelten soll.</p><p>Im Rahmen der Wohnbau- und Eigentumsf\u00f6rderung des Bundes wird den Anliegen der Motion\u00e4rin auf der Gesetzesebene zum Teil bereits Rechnung getragen. Bei der anstehenden Ausarbeitung der f\u00fcr die Umsetzung des WFG n\u00f6tigen Ausf\u00fchrungserlasse (Verordnungen, Richtlinien) werden diese Anliegen ebenfalls soweit m\u00f6glich ber\u00fccksichtigt werden.</p><p>Mit der vom Bundesrat am 28. September 2001 beschlossenen \u00c4nderung der Signalisationsverordnung (SSV; SR 741.21) f\u00f6rdert der Bund die Einf\u00fchrung von Tempo-30-Zonen und anderen Massnahmen zur Beruhigung des Verkehrs, indem er den Kantonen und Gemeinden m\u00f6glichst grossen Spielraum bel\u00e4sst und die Anforderungen an flankierende Massnahmen vereinfacht. Anstelle der fr\u00fcheren umfangreichen Weisungen \u00fcber die Wohnstrassen (1. Mai 1984) und \u00fcber die Zonensignalisation (3. April 1989) werden in der SSV und in der Departementsverordnung vom 28. September 2001 \u00fcber die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen nur noch minimale Vorgaben festgelegt.</p><p>Abgesehen von wenigen bundesrechtlich zwingend vorgeschriebenen verkehrstechnischen bzw. gestalterischen Massnahmen sind die f\u00fcr den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes zust\u00e4ndigen Kantone und Gemeinden somit frei, auch Begegnungszonen auf eine kinder- und umweltfreundliche und den \u00f6rtlichen Gegebenheiten angepasste Art einzurichten. Zahlreich vorhandene Fachunterlagen zeigen dabei M\u00f6glichkeiten auf, die zur Verdeutlichung und besseren Durchsetzung der signalisierten Verkehrsmassnahmen infrage kommen k\u00f6nnen. Erw\u00e4hnt seien insbesondere die vom Schweizerischen Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute im letzten Jahr herausgegebenen Normen 640 211 bis 213 \"Grunds\u00e4tze, Gestaltungselemente und Verkehrsberuhigungselemente zum Entwurf des Strassenraums\".</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 20. Februar 2002 auf die Einfache Anfrage Aeschbacher 01.1149, \"Neue Instrumente f\u00fcr die Hebung der Verkehrssicherheit und Wohnqualit\u00e4t\", u. a. ausgef\u00fchrt hat, sollen zur Unterst\u00fctzung der Vollzugsorgane die wichtigsten Grundsatzinformationen zur Verkehrsberuhigung innerorts in einer Brosch\u00fcre des Bundesamtes f\u00fcr Strassen zusammen gefasst werden. Die Arbeiten f\u00fcr die Ausarbeitung der Brosch\u00fcre, welche im Fr\u00fchjahr 2003 an die Kantone und Gemeinden abgegeben werden soll, sind zurzeit im Gange.</p><p>Hinsichtlich des Strassenverkehrsrechtes k\u00f6nnen die Anliegen der Motion als erf\u00fcllt betrachtet werden. Der Bundesrat hat aber Verst\u00e4ndnis f\u00fcr das generelle Anliegen einer Verbesserung des Wohnumfeldes f\u00fcr Kinder und Familien und ist bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1031702400000)\/","SubmittedBy":"Teuscher Franziska","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1118102400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236400970)\/","SubmissionDate":"\/Date(1024531200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4614,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Raumplanung und Wohnungswesen"}}