{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023365,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023365,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023365,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023365,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023365,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023365,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023365,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023365,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023365,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023365,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023365,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023365,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023365,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023365,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023365,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023365,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023365,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023365,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3365","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Minimalpr\u00e4mie in der Unfallversicherung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Bundesgesetz vom 20. M\u00e4rz 1981 \u00fcber die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20)</p><p>Die Zul\u00e4ssigkeit der Erhebung von Minimalpr\u00e4mien in der obligatorischen Unfallversicherung ist im Gesetz verankert. Artikel\u00a092 Absatz\u00a01 UVG ist deshalb wie folgt zu \u00e4ndern (Bestimmung um einen Satz erg\u00e4nzen):</p><p>Abs. 1</p><p>Die Pr\u00e4mien werden von den Versicherern in Promillen des versicherten Verdienstes festgesetzt. Sie bestehen aus einer vom Risiko entsprechenden Nettopr\u00e4mie und aus Zuschl\u00e4gen f\u00fcr die Verwaltungskosten, f\u00fcr die Kosten der Verh\u00fctung von Unf\u00e4llen und Berufskrankheiten und f\u00fcr die nicht durch Zins\u00fcbersch\u00fcsse gedeckten Teuerungszulagen. Unabh\u00e4ngig vom jeweiligen Risiko k\u00f6nnen die Versicherer pro Versicherungszweig eine Minimalpr\u00e4mie erheben, deren H\u00f6chstgrenze vom Bundesrat festgelegt wird. Zwischen den Pr\u00e4mienzuschl\u00e4gen der Suva und jenen der andern Versicherer d\u00fcrfen keine erheblichen Unterschiede bestehen. Die Artikel\u00a087 und 88 Absatz\u00a02 bleiben vorbehalten.</p>","ReasonText":"<p>- Es ist umstritten, ob die UVG-Versicherer im Hinblick auf die gesetzlichen Grundlagen und die Verordnungsbestimmung \u00fcber die Festlegung von pauschalen Jahrespr\u00e4mien (Artikel\u00a0119 UVV) eine Minimalpr\u00e4mie erheben d\u00fcrfen. Die laut Aussage des Eidgen\u00f6ssischen Versicherungsgerichts f\u00fcr die Beurteilung dieser Frage gar nicht zust\u00e4ndige Rekurskommission f\u00fcr die Unfallversicherung hat die Minimalpr\u00e4mie in Frage gestellt.</p><p>- Bis Ende 1996 wandten die Versicherer nach Artikel\u00a068 UVG einen Pauschalpr\u00e4mientarif an. Bei Vertr\u00e4gen mit einer Lohnsumme unter 10 000 Franken wurden abgestufte Pauschalpr\u00e4mien erhoben. Diese betrugen je nach Gefahrenklasse und versichertem Jahreslohn zwischen 50 und 220 Franken. Mit der Einf\u00fchrung des revidierten Pr\u00e4mientarifsystems auf den 1. Januar 1997 wurden s\u00e4mtliche UVG-Policen grunds\u00e4tzlich abrechnungspflichtig. Die Pr\u00e4mie ergibt sich seither aus der versicherten Lohnsumme und dem Pr\u00e4miensatz. Bei Pr\u00e4mienbetr\u00e4gen unter 100 Franken wird seit dem 1. Januar 1997 sowohl in der Berufs- als auch in der Nichtberufsunfallversicherung eine Minimalpr\u00e4mie von 100 Franken erhoben.</p><p>- Dass die Minimalpr\u00e4mie technisch gerechtfertigt ist, wird von keiner Seite bestritten. (Statistische Daten, die unter zur\u00fcckhaltenden Annahmen betreffend die Teuerung der Heilungskosten f\u00fcr die Zukunft hochgerechnet wurden, belegen die Notwendigkeit einer Minimalpr\u00e4mie. Ermittelt wurde die tats\u00e4chliche Zusammensetzung der Versicherungsleistungen: Heilungskosten etwa 36 Prozent; Taggelder etwa 28 Prozent; Invalidenrenten etwa 32 Prozent und Hinterlassenenrenten etwa 4 Prozent). Im Zeitraum von 1984 bis 1993 sind die Heilungskosten um j\u00e4hrlich 7,2 Prozent angestiegen. F\u00fcr die Hochrechnung ging man von einem zuk\u00fcnftigen Anstieg der Heilungskosten von 7,5 Prozent aus. Da \u00fcber die Jahre hinweg eine konstante Pr\u00e4mienregelung gefunden werden sollte, wurde f\u00fcr das Jahr 2001 mit Heilungskosten je Police in der H\u00f6he von 53 Franken 55 gerechnet. Ausgehend von diesen Heilungskosten wurden der Anteil Taggeld, der Anteil Invalidenrenten und der Anteil Hinterlassenenrenten entsprechend dem Prozentsatz der Vergangenheit berechnet, was zu einer Nettopr\u00e4mie je Police von 85 Franken 52 f\u00fchrte. Inklusive Zuschl\u00e4ge f\u00fcr Verwaltungskosten und f\u00fcr Unfallverh\u00fctung ergab sich eine gesch\u00e4tzte Endpr\u00e4mie von 110 Franken 32. Diese prognostizierte Durchschnittspr\u00e4mie wurde um 10 Franken 32 (entspricht etwa 10 Prozent) auf den Betrag von 100 Franken abgerundet. Im Vergleich zur Berufsunfallversicherung sind die Werte in der Nichtberufsunfallversicherung wesentlich h\u00f6her. Die gesch\u00e4tzte Endpr\u00e4mie betr\u00e4gt hier 203 Franken 90. Der Minimalpr\u00e4mienbetrag wird somit in der Berufsunfallversicherung schon bei mittleren Teuerungsans\u00e4tzen erreicht. In der Nichtberufsunfallversicherung wird er deutlich \u00fcberschritten.</p><p>- Falls die Versicherer keine Minimalpr\u00e4mie mehr erheben d\u00fcrften, w\u00e4ren sie gezwungen, den Pr\u00e4mientarif neu zu berechnen. Es ist eine Tatsache, dass bei sehr kleinen Lohnsummen die Heilungskosten durch die Risikopr\u00e4mie oft nicht gedeckt sind. Technisch korrekt m\u00fcsste ein Pr\u00e4mienteil unabh\u00e4ngig von der Lohnsumme pro Risiko erhoben werden. Es steht zudem ausser Frage, dass die Kostenpr\u00e4mien durch die lediglich pr\u00e4mienproportionalen Kostenzuschl\u00e4ge bei sehr kleinen Lohnsummen derart gering sind, dass sie nicht ausreichen, die direkten Kosten zu decken. Bei sehr kleinen Betrieben (Lohnsummen) w\u00fcrde somit die Solidarit\u00e4t \u00fcber Geb\u00fchr strapaziert.</p><p>Mit der Erhebung der Minimalpr\u00e4mie wird auf einfache Art und Weise eine wesentlich gerechtere Verteilung der Risiko- und Administrativkosten erreicht als ohne.</p><p>- Das Pr\u00e4mienniveau ergibt sich langfristig aus der Betriebsrechnung der Versicherer. Die einzelnen Zweige m\u00fcssen kostendeckend betrieben werden. Das gesamte Pr\u00e4mienvolumen \u00e4ndert sich somit nicht. Diesbez\u00fcglich spielt die Frage, ob eine Minimalpr\u00e4mie erhoben werden kann oder nicht, keine Rolle.</p><p>- Um die notwendige Rechtssicherheit bez\u00fcglich Zul\u00e4ssigkeit der Erhebung von Minimalpr\u00e4mien zu erhalten, sollte eine entsprechende Bestimmung in das Gesetz aufgenommen werden. Die dem Bundesrat einger\u00e4umte Kompetenz zur Festlegung einer H\u00f6chstgrenze bietet gen\u00fcgend Gew\u00e4hr, dass die Versicherer kein \u00fcberh\u00f6hten Minimalpr\u00e4mien erheben werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.","FederalCouncilProposal":1,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1029888000000)\/","SubmittedBy":"Gutzwiller Felix","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1064966400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1763109246643)\/","SubmissionDate":"\/Date(1024617600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4614,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}