{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023439,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023439,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023439,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023439,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023439,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023439,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023439,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023439,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023439,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023439,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023439,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023439,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023439,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023439,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023439,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023439,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023439,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023439,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3439","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Zukunft der zweiten S\u00e4ule in der Privatwirtschaft und beim Bund","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass eine Senkung des BVG-Mindestzinssatzes nur dann sinnvoll ist, wenn sie an eine flexible Leitzinsformel gekoppelt wird? Gedenkt er, in dieser Hinsicht der parit\u00e4tisch zusammengesetzten BVG-Kommission zu folgen, oder verfolgt er eigene Modelle? Was h\u00e4lt er von der Idee eines Umstiegs in die volle Freiz\u00fcgigkeit bei der zweiten S\u00e4ule?</p><p>2. Was h\u00e4lt der Bundesrat von der Idee, auf Mindestzinsvorschriften f\u00fcr die Pensionskassen und Sammelstiftungen der zweiten S\u00e4ule \u00fcberhaupt zu verzichten? Sollte er die Beibehaltung von Mindestzinsvorschriften auch in Zukunft f\u00fcr n\u00f6tig erachten, w\u00e4ren dann nicht auch die Freiz\u00fcgigkeitskonti der zweiten S\u00e4ule und die gebundenen Vorsorgekonti der dritten S\u00e4ule in die Regelung mit einzubeziehen?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat Verlautbarungen seitens der Pensionskasse des Bundes (Publica), unabh\u00e4ngig vom k\u00fcnftigen BVG-Mindestzinssatz weiter mit einem technischen Zins von 4 Prozent zu arbeiten? Wie erkl\u00e4rt er sich seinen Entscheid, den BVG-Mindestzinssatz zu senken, bei gleichzeitig anders laufender Strategie der Publica? Welche effektive Rendite hat die Pensionskasse des Bundes in den vergangenen Jahren erreicht?</p><p>4. Wie hoch beziffert der Bundesrat die gesamten noch ausstehenden Verpflichtungen des Bundes gegen\u00fcber der Publica wie auch gegen\u00fcber den Pensionskassen der Post, der SBB, der R\u00fcstungsunternehmen und der Flugsicherung? Kann er Angaben dar\u00fcber machen, welchen Einfluss die negative B\u00f6rsenentwicklung der letzten beiden Jahre auf den Fehlbetrag im Deckungskapital dieser Pensionskassen gehabt hat?</p><p>5. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die geplante Abschaffung der Umsatzabgabe auf Wertschriftentransaktionen der Pensionskassen vorgezogen werden muss, um dieser Schm\u00e4lerung des BVG-Vorsorgekapitals durch den Bundesfiskus Einhalt zu gebieten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat ist f\u00fcr eine Flexibilisierung des Mindestzinssatzes. Er ist der Ansicht, dass der Zinssatz zun\u00e4chst vom Anlagemarkt und ausserdem von der finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen bestimmt wird. Ohne sich auf einen Leitzinssatz zu berufen, h\u00e4lt er es f\u00fcr angezeigt, sich an der Marktlage und der finanziellen Situation der Vorsorgeeinrichtungen zu orientieren. Diese beiden Faktoren sind geeignet, die H\u00f6he des Mindestzinssatzes vorzugeben. Dieser Satz soll grunds\u00e4tzlich mindestens im Zweijahresrhythmus \u00fcberpr\u00fcft werden. Das vom Bundesrat gew\u00e4hlte Modell ist flexibel, enth\u00e4lt jedoch durch die obligatorische zweij\u00e4hrliche \u00dcberpr\u00fcfung auch eine verpflichtende Komponente. Die BVG-Kommission ist in dieser Frage zwingend zu konsultieren.</p><p>Der Bundesrat will das Modell der BVG-Kommission nicht \u00fcbernehmen, weil dieses haupts\u00e4chlich auf den Bundesobligationen beruht. Das von der BVG-Kommission entwickelte Referenzmodell ist als alleinige Entscheidgrundlage f\u00fcr die Anpassung des Mindestzinssatzes nicht geeignet. Mit einfachen Modellen, welche sich eng an eine Anlagekategorie anlehnen, werden f\u00fcr die Vorsorgeeinrichtungen Anreize gesetzt, sich an diesen zu orientieren. Ein Anpassungsautomatismus k\u00f6nnte somit zu gleichgerichtetem Anlageverhalten f\u00fchren, mit den entsprechenden Nachfrage- bzw. Preiseffekten. Ein solches Anlageverhalten der Vorsorgeeinrichtungen h\u00e4tte auch negative wirtschaftliche Auswirkungen, indem die Spargelder nach regulatorischen und nicht nach \u00f6konomischen Kriterien angelegt w\u00fcrden.</p><p>Der Bundesrat erachtet einen Umstieg in die volle Freiz\u00fcgigkeit im Sinne einer freien Wahl der Pensionskasse als mit dem geltenden, sozialpartnerschaftlich gepr\u00e4gten System der beruflichen Vorsorge und letztlich mit dem Dreis\u00e4ulenprinzip nicht vereinbar. Allerdings ist nicht auszuschliessen, dass zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt wettbewerbliche Elemente auch in der beruflichen Vorsorge verst\u00e4rkt zum Zuge kommen. Die M\u00f6glichkeit und W\u00fcnschbarkeit eines allf\u00e4lligen \u00dcbergangs zu einem System mit einer freien Kassenwahl muss aber sorgf\u00e4ltig gepr\u00fcft werden. Dies wird im Rahmen der Arbeitsgruppe (IDA) \"Wachstum\" erfolgen.</p><p>2. Der Bundesrat h\u00e4lt es nicht f\u00fcr angezeigt, auf die Festsetzung eines Zinssatzes f\u00fcr die Gesamtheit der Vorsorgeeinrichtungen zu verzichten. Dies w\u00fcrde dem geltenden System der beruflichen Vorsorge, das auf einer obligatorischen und einer freiwilligen Komponente basiert, widersprechen. W\u00fcrde in der obligatorischen Vorsorge auf die Festsetzung eines Zinssatzes verzichtet, so w\u00fcrde der Vorsorgeschutz alleine von den Vorsorgeeinrichtungen bestimmt, und die Rechte der versicherten Personen w\u00fcrden dadurch erheblich geschm\u00e4lert. Die Sammelstiftungen w\u00fcrden Zinsen und \u00dcbersch\u00fcsse nach von den Versicherern festgelegten Regeln verteilen, was die Transparenz nicht verbessern d\u00fcrfte. Zudem w\u00e4ren die Aufsichtsbeh\u00f6rden gezwungen, die von den Vorsorgeeinrichtungen tats\u00e4chlich erzielten Ertr\u00e4ge genau zu pr\u00fcfen.</p><p>Im \u00dcbrigen best\u00fcnde die Gefahr, dass die obligatorische Vorsorge bei den verschiedenen Kassen sehr unterschiedlich w\u00e4re und die Versicherten mit minimalem Vorsorgeschutz je nach erzieltem Ertrag bevorzugt oder benachteiligt w\u00fcrden. Dies k\u00e4me einem Abbau und einer versteckten Individualisierung der Vorsorge gleich. Die Einhaltung der obligatorischen Mindestanforderungen w\u00e4re nicht mehr gerechtfertigt, so dass die gleiche Situation wie vor dem 1. Januar 1985 entst\u00fcnde. Der Vorsorgeschutz w\u00e4re reine Arbeitgebersache und w\u00fcrde von der Wahl der Leistungen abh\u00e4ngen, was das Dreis\u00e4ulensystem untergraben w\u00fcrde. Der Bundesrat spricht sich gegen jegliche Massnahme aus, die unser System der Alters- und Hinterlassenenvorsorge schw\u00e4chen k\u00f6nnte.</p><p>Bei den Freiz\u00fcgigkeitskonti und -policen hingegen verh\u00e4lt es sich anders, da es sich um eine Form des Erhalts der erworbenen Vorsorge handelt, und zwar f\u00fcr eine versicherte Person, die nicht mehr der Vorsorge unterstellt ist. Die S\u00e4ule 3a, d. h. die individuelle Vorsorge, ist mit steuerlichen Vorteilen verbunden und wird auf diese Weise gef\u00f6rdert. Ausmass und Zweckm\u00e4ssigkeit h\u00e4ngen indes von der versicherten Person selbst ab. Diese Vorsorgeformen stehen nicht in direktem Zusammenhang mit der Systematik des Vorsorgesystems, sodass es nicht gerechtfertigt ist, sie mit besonderen Bestimmungen in Bezug auf den Zinssatz zu versehen.</p><p>Vorbemerkung zu den Fragen 3./4.</p><p>Es muss klar festgehalten werden, dass derzeit die Migration der Versicherten noch nicht erfolgt ist und die Pensionskasse des Bundes (PKB) immer noch zust\u00e4ndig ist. Somit steht die Fehlbetragsschuld noch nicht fest. Mit der \u00dcbernahme der Versicherten wird das Deckungskapital berechnet, welches dann durch den Bund zu finanzieren ist. Ein Bestandteil dieser Finanzierung wird die so genannte Fehlbetragsschuld sein.</p><p>3. Es muss klar zwischen dem technischen Zins und dem BVG-Mindestzins unterschieden werden. Der BVG-Mindestzins ist der konkrete Mindestzins, der pro Jahr auf allen bei einer Vorsorgeeinrichtung vorhandenen BVG-Altersguthaben der Versicherten gutgeschrieben werden muss. Die PKB ist eine Leistungsprimatkasse, welche ihre laufenden und versprochenen Leistungen in der technischen Bilanz mit einem technischen Zins von 4 Prozent bewertet.</p><p>Der technische Zins wird als Diskontfaktor f\u00fcr die Kapitalisierung der eingegangenen Verpflichtungen eingesetzt und ist so anzusetzen, dass er gegen\u00fcber dem langfristig erwarteten Kapitalertrag eine angemessene Marge enth\u00e4lt. F\u00fcr die Wahl des technischen Zinses sind Zeitspannen massgebend, welche der mittleren Verpflichtungsdauer der Pensionskassen entsprechen und demzufolge mehrere Jahrzehnte umfassen.</p><p>Demgegen\u00fcber ist der Mindestzinssatz nach BVG seiner Natur nach kurzfristiger angelegt. Artikel\u00a015 BVG bestimmt, dass er vom Bundesrat aufgrund der Anlagem\u00f6glichkeiten festgelegt wird und demzufolge von Jahr zu Jahr schwanken kann. Er kann also unter, aber auch \u00fcber 4 Prozent liegen. </p><p>In der BVG-Schattenrechnung, welche die Einhaltung der BVG-Bestimmungen durch die Pensionskasse des Bundes nachzuweisen hat, wird der BVG-Mindestzinssatz zum Zug kommen. Eine Senkung des technischen Zinses hingegen w\u00fcrde wegen der bereits erw\u00e4hnten Diskontwirkung eine sofortige Erh\u00f6hung der Beitr\u00e4ge, aber auch der Deckungskapitalien der PKB bewirken und damit den Fehlbetrag und die Kosten f\u00fcr den Bund sofort erh\u00f6hen. Der Umfang der Mehrkosten m\u00fcsste versicherungsmathematisch berechnet werden. Eine solche Massnahme ist aber derzeit sicher nicht gerechtfertigt.</p><p>Die effektive Anlagerendite der PKB betrug seit Beginn der Anlaget\u00e4tigkeit und unter Ber\u00fccksichtigung der beim Bund angelegten und durch ihn verzinsten Gelder im Jahre 2000 2,7 Prozent und im Jahre 2001 minus 1,5 Prozent (f\u00fcr 1999 wurde ein Ergebnis von 3,3 Prozent erzielt, aber es steht kein vollst\u00e4ndiges Jahr zur Verf\u00fcgung). Die 1,5 Prozent sind vor dem Hintergrund einer extrem schwachen Entwicklung an den weltweiten Aktienm\u00e4rkten entstanden. Das negative Ergebnis erkl\u00e4rt sich ausschliesslich durch diese Entwicklung auf den Aktienm\u00e4rkten. Vorher wurde auf dem gesamten Betrag des Deckungskapitals jeweils mindestens 4 Prozent Zins durch den Bund bezahlt.</p><p>4. Die noch ausstehenden Verpflichtungen des Bundes gegen\u00fcber der PKB, der Post, den SBB, der Ruag und von Skyguide belaufen sich insgesamt auf rund 12 Milliarden Franken. Dabei ist aber zu beachten, dass es sich beim Fehlbetrag der Pensionskassen zum \u00fcberwiegenden Teil um eine Arbeitgeberschuld handelt. Im Wesentlichen sind es die Eintrittsgenerationen, zur\u00fcckgehend auf die Jahre noch vor dem Zweiten Weltkrieg, und die nicht geleisteten Arbeitgeberbeitr\u00e4ge bei generellen Lohnerh\u00f6hungen, welche den Fehlbetrag verursachten. Zudem sind die Post, die Ruag und Skyguide nicht in der Lage, die n\u00f6tigen R\u00fcckstellungen bzw. die entstehende Unterdeckung aus eigenen Mitteln zu finanzieren.</p><p>Im Einzeln sind dies bei</p><p>- der PKB: Bei der PKB betrug der Fehlbetrag per Ende 2001 f\u00fcr den Bund 8,3 Milliarden Franken. Gem\u00e4ss Hochrechnungen ist er per Mitte September 2002 um etwa weitere 2,3 Milliarden Franken angestiegen. Im Gesch\u00e4ftsjahr 2000 hat die negative B\u00f6rsenentwicklung etwa im Umfang von knapp 500 Millionen Franken zur Verschlechterung des Deckungsgrades beigetragen.</p><p>- der Post: Das Postpersonal ist auf den 1. Januar 2002 von der PKB in die Stiftung Pensionskasse Post \u00fcberf\u00fchrt worden. Der Fehlbetrag betrug per Ende 2001 4,1 Milliarden Franken. Der Portfolioerfolg betrug f\u00fcr das Jahr 2000 rund minus 31 Millionen Franken und f\u00fcr das Jahr 2001 rund minus 389 Millionen Franken. Ab 2002 sind allf\u00e4llige Unterdeckungen z. B. infolge ungen\u00fcgender Verm\u00f6gensertr\u00e4ge aber von der Stiftung Pensionskasse Post selber zu regeln. Dem Bund entstehen daraus also keine weiteren Verpflichtungen.</p><p>Hingegen werden voraussichtlich mit dem Voranschlag 2004 f\u00fcr die Ausfinanzierung des mutmasslichen Fehlbetrages der beruflichen Vorsorge f\u00fcr besondere Dienstverh\u00e4ltnisse (BVBD, fr\u00fcher C 25) von 170 Millionen Franken und die Rekapitalisierung der Post f\u00fcr die R\u00fcckstellungen der Vorsorgeverpflichtungen nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER 16 bzw. IAS 19 rund 2,7 bis 3,2 Milliarden Franken beantragt. (Vorbehalten bleibt hier die Zustimmung der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te zur erforderlichen Rechtsgrundlage).</p><p>- der SBB: Gegen\u00fcber der Pensionskasse der SBB hat der Bund keine ausstehenden Verpflichtungen.</p><p>- der Ruag: Aus dem Wechsel des Rechnungslegungsstandards von Swiss GAAP FER auf IAS ergibt sich ein erh\u00f6hter R\u00fcckstellungsbedarf f\u00fcr die Vorsorgeverpflichtungen von rund 200 Millionen Franken.</p><p>- Skyguide: Die m\u00f6glichen Verpflichtungen des Bundes im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge sind in der Botschaft zum Luftfahrtgesetz vom 22. Mai 2002 dargelegt. So besteht ein Rekapitalisierungsbedarf f\u00fcr die Erf\u00fcllung der R\u00fcckstellungen von Vorsorgeverpflichtungen nach IAS 19 von 100 bis 130 Millionen Franken und ein Finanzierungsbedarf f\u00fcr die Deckungsl\u00fccke der Vorsorgverpflichtung f\u00fcr die Flugverkehrsleiter der Luftwaffe. (Vorbehalten bleibt auch hier die Zustimmung der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te zur erforderlichen Rechtsgrundlage).</p><p>5. Wir verweisen auf die Antwort des Bundesrates zum Postulat Saudan 02.3264, \"Umsatzabgabe f\u00fcr Pensionskassen und Entwicklung der europ\u00e4ischen Gesetzgebung\", vom 18. Juni 2002.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1032480000000)\/","SubmittedBy":"Reimann Maximilian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1032998400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1712737280277)\/","SubmissionDate":"\/Date(1032220800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4615,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}