{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023450,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023450,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023450,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023450,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023450,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023450,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023450,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023450,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023450,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023450,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023450,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023450,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023450,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023450,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023450,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023450,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023450,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023450,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3450","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"L\u00fcckenhafte Sicherungsmassnahmen beim KKW Beznau","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Wie beurteilt der Bundesrat das Sicherungsdispositiv der Kernkraftwerkanlage axpo-Beznau vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Greenpeace-Aktion \"Notfall\u00fcbung Beznau\" von Anfang September 2002?</p><p>2. Bieten die derzeitigen Sicherungsmassnahmen und -vorrichtungen ausreichenden Schutz gegen unbefugte Eingriffe in die K\u00fchlwasser- und die externe (Not)Stromversorgung? Wenn ja: Weshalb?</p><p>3. Bieten die derzeitigen Sicherungsmassnahmen und -vorrichtungen einen ausreichenden Schutz gegen das gewaltsame Eindringen von Lastwagen (Autobomben) auf das Werksgel\u00e4nde?</p><p>4. K\u00f6nnte die Explosion einer massiven Lastwagenbombe auf dem Werksareal die Notk\u00fchlsysteme des Kernkraftwerkes axpo-Beznau funktionsunt\u00fcchtig machen?</p><p>5. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es letztlich nicht m\u00f6glich ist, Kernkraftanlagen wie z. B. jene von axpo-Beznau wirksam gegen unbefugte Eingriffe von zu allem entschlossenen Terrororganisationen zu sch\u00fctzen?</p><p>6. Verf\u00fcgt der Bundesrat \u00fcber Kriterien, nach denen er im Falle einer Verschlechterung der sicherheitspolitischen Lage die vorsorgliche Ausserbetriebnahme der schweizerischen Atomkraftwerke anordnen w\u00fcrde? Wie lauten diese?</p><p>7. Besteht f\u00fcr einen solchen Fall ein energiewirtschaftliches Notfallszenario, um den unter Umst\u00e4nden monate- oder jahrelangen Ausfall der Atomstromproduktion aufzufangen?</p><p>8. Ist dem Bundesrat bekannt, aufgrund welcher gesicherter Erkenntnisse sich axpo-Beznau imsande sah, die Aktivit\u00e4ten rund um das Kernkraftwerk Beznau Anfang September 2002 umgehend als harmlos zu beurteilen? Trifft es \u00fcberhaupt zu, dass axpo-Beznau \u00fcber die Aktionsvorbereitungen der Greenpeace-Aktivisten und -Aktivistinnen umfassend im Bild war?</p><p>9. Wirkten bei dieser Lagebeurteilung von axpo-Beznau Beh\u00f6rden mit? Wenn ja: Welche? Wie sind die Informationsfl\u00fcsse in derartigen F\u00e4llen vorgesehen? Wie erfolgten sie am 5. September 2002? Aufgrund welcher \"gesicherter Erkenntnisse\" beurteilten die involvierten Beh\u00f6rden die Vorf\u00e4lle vom 5. September 2002 umgehend als harmlos?</p>","ReasonText":"<p>Der Presse konnte entnommen werden, dass Aktivisten und Aktivistinnen der Organisation Greenpeace im Rahmen einer \"Notfall\u00fcbung Beznau\" in der Nacht vom 5. September 2002 ungehindert mehrere Stromleitungsmasten und die beiden K\u00fchlwassereinl\u00e4sse mit Rauchpetarden best\u00fccken, diese mit einigen hundert Metern Draht verbinden und am n\u00e4chsten Morgen fernz\u00fcnden konnten. Ebenso konnten Aktivisten der gleichen Organisation ungehindert mit einem Lastwagen bis vor das Werktor fahren und weitere Rauchpetarden z\u00fcnden.</p><p>Greenpeace hat mit dieser Aktion aufgezeigt, dass es unbefugten Dritten offenbar ohne weiteres m\u00f6glich w\u00e4re, das Kernkraftwerk Beznau in eine kritische Notlage zu bringen oder durch das Z\u00fcnden einer grossen Menge von Sprengstoff sogar einen Kernschmelzunfall zu bewirken.</p><p>Die Betreiberin des Kernkraftwerkes (axpo-Beznau) liess umgehend verlauten, sie habe die Aktionsvorbereitungen von Greenpeace beobachtet und als harmlos beurteilt. Gem\u00e4ss Pressemitteilungen von Greenpeace hatte jedoch der Nachrichtendienst der Kantonspolizei Aargau am 5. September 2002 auch um 13 Uhr noch keine gesicherten Erkenntnisse, ob zwei in der Nacht vom 2. auf den 3. September 2002 von einem axpo-Bewachungsmann gesichtete Froschm\u00e4nner Greenpeace zuzuordnen waren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Anforderungen an die Sicherungsmassnahmen der schweizerischen Kernanlagen werden durch die zust\u00e4ndige Aufsichtsbeh\u00f6rde, das Bundesamt f\u00fcr Energie (BFE), festgelegt und periodisch \u00fcberpr\u00fcft. Dazu hat das BFE die Richtlinie KE-R-01 \"Sicherung von Kernanlagen und Kernmaterialien\" (Grundlagenrichtlinie) und zusammen mit der Hauptabteilung f\u00fcr die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) die Richtlinie HSK-R-49/KE-R-15 \"Sicherheitstechnische Anforderungen an die Sicherung von Kernanlagen\" erlassen. Diese legen die Ziele und wesentlichen Elemente der Sicherung sowie die sicherheitstechnische Zuordnung von Geb\u00e4uden, Systemen und Ausr\u00fcstungen einer Kernanlage zu definierten Sicherungszonen fest.</p><p>Die Anforderungen an die Sicherung sowie die f\u00fcr die Kernanlagen angeordneten Massnahmen tragen den Erfordernissen der von der Schweiz ratifizierten Konvention zum physischen Schutz von Kernmaterialien Rechnung und ber\u00fccksichtigen die Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Organisation f\u00fcr den physischen Schutz der Kernanlagen und Kernmaterialien.</p><p>Die Sicherung von Kernanlagen beruht auf einer Vielzahl von baulichen, technischen, organisatorischen und personellen Massnahmen, welche aufeinander abgestimmt sind. Grundprinzip ist eine in die Tiefe gestaffelte Abwehr, d. h. eine r\u00e4umliche Staffelung der einzelnen Massnahmen. Einer m\u00f6glichen T\u00e4terschaft werden mehrere Sicherungsschranken mit von aussen nach innen zunehmendem Widerstand entgegengesetzt. Zusammen mit der Sicherheitsbeh\u00f6rde, der Hauptabteilung f\u00fcr die Sicherheit der HSK, wird f\u00fcr jeden Anlagentyp festgelegt, welche Geb\u00e4ude, Systeme und Ausr\u00fcstungen einer Kernanlage welcher Sicherungszone zugeordnet werden. Das gesamte gesch\u00fctzte Sicherungsareal einer Kernanlage, d. h. der Bereich, in welchem sich sicherheitsrelevante Anlagenteile befinden, wird von einer Perimeterschranke umgeben, welche einen Angreifer detektiert, den Angriffsort lokalisiert und beim unerlaubten Durchdringen einen Alarm ausl\u00f6st.</p><p>Im Zusammenhang mit der Aktion von Greenpeace ist festzuhalten, dass sich diese auf dem der \u00d6ffentlichkeit frei zug\u00e4nglichen Teil der Insel Beznau, d. h. ausserhalb des gesch\u00fctzten und \u00fcberwachten Kraftwerksareals, abspielte. Privatpersonen k\u00f6nnen sich in diesem Bereich frei bewegen.</p><p>Einzelheiten zu den in den schweizerischen Kernanlagen bestehenden Sicherungsmassnahmen sind vertraulich und werden im Interesse der Sache nicht ver\u00f6ffentlicht. Die in der Interpellation gestellten Fragen k\u00f6nnen daher nur generell und nicht im Detail beantwortet werden.</p><p>1. Die Anforderungen an die Sicherung der schweizerischen Kernanlagen sowie die angeordneten Massnahmen entsprechen dem Stand von Wissenschaft und Technik. Das BFE hat bez\u00fcglich Sicherungsmassnahmen f\u00fcr Kernanlagen Kontakte mit verschiedenen, insbesondere westeurop\u00e4ischen Staaten; die Konzepte dieser Staaten und die getroffenen Massnahmen sind vergleichbar.</p><p>2.-4. Im Rahmen der \u00dcberpr\u00fcfung der Sicherung des Kernkraftwerkes Beznau durch die Aufsichtsbeh\u00f6rden des Bundes wurden und werden die einzelnen Elemente der Sicherungsmassnahmen periodisch nachgepr\u00fcft. Wenn erforderlich werden Nachr\u00fcstungen angeordnet. Auch die Sicherung der K\u00fchlwasser- und Notstromversorgung sowie der Durchfahrschutz der Anlage wurden in dieses \u00dcberpr\u00fcfungsverfahren einbezogen.</p><p>5. Das BFE hat in der Grundlagenrichtlinie die Gef\u00e4hrdungen festgelegt, gegen welche die Kernanlagen zu sch\u00fctzen sind. Die Gef\u00e4hrdungsannahme geht von einer gut vorbereiteten und fachm\u00e4nnisch ausger\u00fcsteten T\u00e4terschaft aus, welche ihre Ziele unter allen Umst\u00e4nden erreichen will und weder vor Erpressung, Geiselnahme noch Todesopfern zur\u00fcckschreckt. Kriegerische Ereignisse werden bei den Sicherungs\u00fcberlegungen ausgeschlossen.</p><p>Die m\u00f6glichen Auswirkungen eines gezielten Flugzeugabsturzes auf eine Kernanlage werden gegenw\u00e4rtig von einer Arbeitsgruppe der Kernanlagenbetreiber unter Aufsicht der HSK untersucht.</p><p>6. Vorbereitete Kriterien liegen nicht vor, da solche kaum alle m\u00f6glichen Szenarien abdecken k\u00f6nnten. Im Falle einer Verschlechterung der sicherheitspolitischen Lage kann der Sicherheitsausschuss des Bundesrates oder die Lenkungsgruppe Sicherheit eine Lagebeurteilung vornehmen lassen, um dem Bundesrat Handlungsspielr\u00e4ume f\u00fcr vorsorgliche Massnahmen vorzulegen. Entsprechende Entscheide w\u00fcrden im konkreten Fall gest\u00fctzt auf diese Lagebeurteilung getroffen.</p><p>7. Die Elektrizit\u00e4tswirtschaft ist grunds\u00e4tzlich selber f\u00fcr eine ausreichende Versorgung des Landes mit Strom verantwortlich. Bei betrieblichen Versorgungsengp\u00e4ssen, wie sie vornehmlich im Winter auftreten k\u00f6nnen, sind die Elektrizit\u00e4tswerke bestrebt, die fehlende Energie durch Aktivierung eigener Reserven, durch Zuk\u00e4ufe auf dem freien Markt oder durch zus\u00e4tzliche Importe zu kompensieren.</p><p>Bekanntlich hat der Bundesrat dieses Jahr die Organisationsverordnung Landesversorgung (SR 531.11) an die neue Bedrohungslage angepasst, die schwergewichtig von kurz- und mittelfristigen Mangellagen ausgeht. Dabei hat er die Energie aus dem bisherigen Bereich Industrie herausgel\u00f6st und einen Grundversorgungsbereich Energie geschaffen. Sollte eine kurz- oder mittelfristige Mangellage eintreten, die von der Wirtschaft nicht selber behoben werden kann, beschliesst der Bundesrat auf der Grundlage des Landesversorgungsgesetzes (LVG; SR 531) weitere Massnahmen. Gem\u00e4ss Artikel\u00a028 LVG kann er Vorschriften erlassen, die eine Erh\u00f6hung der Produktion im Rahmen der noch vorhandenen Kapazit\u00e4t, eine Verminderung des Verbrauchs oder eine Beschr\u00e4nkung der allf\u00e4lligen Ausfuhr zum Ziel haben. Zur Konkretisierung dieser Bestimmungen sind organisatorische Vorkehrungen getroffen worden, die periodisch \u00fcberpr\u00fcft und an neue Verh\u00e4ltnisse angepasst werden.</p><p>8./9. Bei der Lagebeurteilung durch die Betreiber des Kernkraftwerkes Beznau wirkten keine Bundesbeh\u00f6rden mit.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1039392000000)\/","SubmittedBy":"Hofmann Urs","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1097227850480)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1712754312263)\/","SubmissionDate":"\/Date(1032393600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4615,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}