{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023502,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023502,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023502,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023502,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023502,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023502,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023502,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023502,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023502,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023502,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023502,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023502,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023502,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023502,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023502,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023502,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023502,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023502,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3502","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Aufhebung des Alkoholausschankverbotes auf Nebenanlagen von Autobahnen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das generelle Verbot des Alkoholausschanks auf Nebenanlagen von Autobahnen ist aufzuheben; die diesbez\u00fcglich notwendigen Gesetzes- und Verordnungsanpassungen in den Bestimmungen des Bundesgesetzes \u00fcber die Nationalstrassen bzw. in der Verordnung des Bundesrates \u00fcber die Nationalstrassen sind vorzunehmen.</p>","ReasonText":"<p>1. Das Verbot des Alkoholausschanks bzw. -verkaufs auf Nebenanlagen der Autobahnen steht im Widerspruch zur Wirtschaftsfreiheit und zur pers\u00f6nlichen Freiheit und Verantwortung der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger. Es leistet keinen Beitrag zur Sicherheit auf unseren Autobahnen. F\u00fcr Fahrzeuglenker bestehen klare Vorschriften bez\u00fcglich des h\u00f6chstzul\u00e4ssigen Alkoholkonsums am Steuer im allgemeinen Strassenverkehrsgesetz.</p><p>2. \u00dcber die H\u00e4lfte aller Konsumentinnen und Konsumenten auf Nebenanlagen von Autobahnen sind nicht Fahrzeuglenker. In den Autobahnrestaurants, Shops und Hotels verkehren mehrheitlich G\u00e4ste - h\u00e4ufig ganze Reisegruppen -, die lediglich Mitfahrerinnen und Mitfahrer sind.</p><p>3. Das heutige Verbot bewirkt eine klare Wettbewerbsbenachteiligung der Ladengesch\u00e4fte, Restaurants und Hotels auf Nebenanlagen von Autobahnen gegen\u00fcber allen anderen Gesch\u00e4ften, die ebenso mit Strassenverkehrsmitteln erreichbar sind. Diese Benachteiligung l\u00e4sst sich schwerlich rechtfertigen.</p><p>4. Im europ\u00e4ischen Ausland gibt es - soweit dem Motion\u00e4r bekannt - keine derartigen Verbote auf Nebenanlagen von Autobahnen. Auch aus dem Blickwinkel des Tourismus dr\u00e4ngt sich eine Aufhebung des heutigen Verbotes auf.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das angesprochene Alkoholverbot besteht seit Erlass der Nationalstrassengesetzgebung; es dient der Verkehrssicherheit. Der Bundesrat hat seither Vorst\u00f6sse, die auf Aufhebung des Alkoholverbotes abzielten, stets abgelehnt. Es sind auch heute keine triftigen Gr\u00fcnde ersichtlich, diese Haltung zu \u00e4ndern. Im Gegenteil: Die zunehmende Verkehrsdichte auf dem Nationalstrassennetz erfordert von den Fahrzeuglenkern hohe Konzentrations- und Reaktionsf\u00e4higkeit, die schon durch geringen Alkoholgenuss beeintr\u00e4chtigt werden k\u00f6nnen.</p><p>Dass die Autobahnrastst\u00e4tten nicht nur von Fahrzeuglenkern, sondern auch von Mitfahrern besucht werden, \u00e4ndert daran nichts. Rastst\u00e4tten haben weder einen seitlichen Zugang zum \u00fcbrigen Strassennetz noch sind sie vom \u00f6ffentlichen Verkehr erschlossen. Weil die Zu- und Wegfahrt zwingend \u00fcber die Autobahn erfolgt, sind die Kunden der Rastst\u00e4tten ausschliesslich Motorfahrzeugben\u00fctzer, und die Zahl der Besucher, die selber ein Fahrzeug lenken, ist hoch. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass Alkohol nicht nur von Mitfahrern, sondern auch von Fahrzeuglenkern konsumiert w\u00fcrde, die danach wiederum auf dem Nationalstrassennetz verkehren.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates lassen sich die mit dem Verbot des Alkoholausschanks verbundenen Freiheitsbeschr\u00e4nkungen durch das \u00fcberwiegende Interesse an der Sicherheit des Strassenverkehrs rechtfertigen.</p><p>Eine Wettbewerbsbenachteiligung ist nicht ersichtlich. Autobahnrastst\u00e4tten k\u00f6nnen in dieser Hinsicht nicht mit anderen Gastronomiebetrieben verglichen werden; sie dienen insbesondere dem kurzen Zwischenhalt von Langstreckenfahrern, sind also mehrheitlich auf Reisende im Individualverkehr ausgerichtet. Weil nun das Ausschankverbot f\u00fcr alle Autobahnrastst\u00e4tten gilt, besteht keine Situation, die den Wettbewerb unter den direkten Konkurrenten in unzul\u00e4ssiger Weise verzerren w\u00fcrde oder nicht wettbewerbsneutral w\u00e4re.</p><p>Es widerspr\u00e4che einer koh\u00e4renten Verkehrssicherheitspolitik des Bundes, wenn einerseits - zusammen mit zahlreichen anderen Massnahmen - die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 gesenkt werden soll und andererseits das Alkoholausschankverbot auf Nebenanlagen der Autobahnen aufgehoben w\u00fcrde. Es geht nicht an, Alkohol am Steuer mit verschiedenen Massnahmen zu bek\u00e4mpfen und dann dort Ausnahmen zu machen, wo die Auswirkungen nach dem Alkoholkonsum sehr gravierend sein k\u00f6nnen. Es sollen deshalb zwecks Senkung des Unfallrisikos und in \u00dcbereinstimmung mit der bisherigen klaren Haltung des Bundesrates auch weiterhin keine Anreize geschaffen werden, auf Autobahnrastst\u00e4tten Alkohol zu konsumieren.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1043193600000)\/","SubmittedBy":"Triponez Pierre","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1048204800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1712737135673)\/","SubmissionDate":"\/Date(1033344000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4615,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Verkehr"}}