{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023506,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023506,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023506,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023506,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023506,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023506,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023506,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023506,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023506,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023506,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023506,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023506,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023506,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023506,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023506,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023506,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023506,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023506,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3506","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Parteipolitische Transparenz bei der Schweizerischen Asylrekurskommission","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich ersuche den Bundesrat, durch entsprechende \u00c4nderung der Verordnung \u00fcber die Schweizerische Asylrekurskommission (Voark; SR 142.317), die Asylrekurskommission (ARK) zu verpflichten, in ihrem einmal j\u00e4hrlich erscheinenden Gesch\u00e4ftsbericht die Parteizugeh\u00f6rigkeit des Kommissionspr\u00e4sidenten, der Kammerpr\u00e4sidenten und der ordentlichen und ausserordentlichen Richter zu ver\u00f6ffentlichen.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat im Weiteren, durch entsprechende \u00c4nderung der Voark, die ARK zu verpflichten, bei den Urteilen, die in ihrer Entscheidsammlung (Emark) publiziert werden, die Namen der jeweils beteiligten Richter anzuf\u00fchren.</p>","ReasonText":"<p>Die Entscheide der ARK erscheinen zuweilen befremdend. So verneinten die Richter der ARK den demokratiefeindlichen Charakter der islamisch-fundamentalistischen algerischen FIS und verhalfen damit einem islamischen Fundamentalisten zum Asyl in der Schweiz (Emark 1998 Nr. 12, S. 75ff.)!</p><p>Die ARK hat auch entschieden, dass ein libanesischer M\u00f6rder, der in seinem Heimatland zum Tode verurteilt wurde, nicht in den Heimatstaat zur\u00fcckgeschickt werden darf (Emark 2000 Nr. 26, S. 225ff.); er befindet sich in der Schweiz auf freiem Fuss.</p><p>Dieses Jahr hat die ARK in einem publizierten Urteil angef\u00fchrt, dass man dem Charakter der (stalinistischen kurdischen) PKK nicht gerecht werde, wenn man sie als terroristische Organisation betrachte, um dann zu entscheiden, dass die Mitgliedschaft bei der PKK kein Grund f\u00fcr die Asylunw\u00fcrdigkeit gem\u00e4ss Artikel\u00a053 AsylG sei (Emark 2002 Nr. 9, S. 74ff.).</p><p>Vor dem Hintergrund, dass die EU die PKK bzw. deren Nachfolgeorganisation Kadep auf die Liste der terroristischen Organisationen gesetzt hat, sind solche Urteile nicht mehr nachvollziehbar und geeignet, die innere Sicherheit zu gef\u00e4hrden, weil sie f\u00fcr Terroristen den Anreiz schaffen, in der Schweiz ein Asylgesuch zu stellen.</p><p>Bereits mit meiner Einfachen Anfrage vom 26. November 2001 hatte ich den Bundesrat auf die besorgniserregende Rechtsprechung der ARK in Bezug auf politische und religi\u00f6se Extremisten aufmerksam gemacht und wollte die Parteizugeh\u00f6rigkeit der Richter der ARK, die solche Urteile zu verantworten haben, in Erfahrung bringen. In seiner Antwort vom 27. Februar 2002 verweigerte der Bundesrat die Beantwortung der von mir gestellten Frage nach der Parteizugeh\u00f6rigkeit der Richter der ARK mit dem Argument, er kenne deren Parteizugeh\u00f6rigkeit nur teilweise. Dies erstaunt, sind doch Richterstellen in der Regel ausdr\u00fccklich mit parteipolitischem Proporz verbunden. Zudem liegt auch die Parteizugeh\u00f6rigkeit vieler Chefbeamter offen. So wurde in der \"NZZ\" vom 26. August 2002 der parteipolitische Standort des neuen Chefs der Hauptabteilung Asylverfahren im Bundesamt f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge ausdr\u00fccklich genannt.</p><p>Die Geheimniskr\u00e4merei des Bundesrates widerspricht dem sonst vom Bundesrat immer hochgehaltenen Prinzip der Transparenz. Sie widerspricht auch der vom Bundesgericht vorbildlich praktizierten Kommunikationspolitik. Dieses hat in seinen Regeln f\u00fcr die Namensnennung der mitwirkenden Richter in der Gerichtsberichterstattung festgehalten, dass die Journalisten schreiben d\u00fcrfen, welche Bundesrichter f\u00fcr welche Urteile verantwortlich sind. Nicht nur das: Wenn ein Fall \"eine deutliche politische Dimension aufweist\", d\u00fcrfen sie auch erw\u00e4hnen, welcher Partei ein Richter angeh\u00f6rt. Damit setzt das Bundesgericht Massst\u00e4be f\u00fcr die ganze Schweiz und somit auch f\u00fcr die Asylrekurskommission. Es ist insbesondere im hochsensiblen Asylbereich wichtig, dass die \u00d6ffentlichkeit weiss, welcher Richter wie entschieden hat und ob er einer Partei angeh\u00f6rt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) ist ein unabh\u00e4ngiges Spezialverwaltungsgericht, das sich in Bezug auf seine rechtsprechende T\u00e4tigkeit ausschliesslich am Gesetz zu orientieren hat. Wegen des zentralen Grundsatzes der Gewaltenteilung kann sich der Bundesrat zu den im Vorstoss verk\u00fcrzt wiedergegebenen Urteilen der Kommission nicht \u00e4ussern.</p><p>Die Kommission f\u00e4llt ihre Urteile mit Mehrheitsbeschluss in der Besetzung mit drei Richtern oder Richterinnen. Die Zusammensetzung des Spruchgremiums ist durch einen von der Pr\u00e4sidentenkonferenz festgelegten Schl\u00fcssel bestimmt, der weitgehend dem Zufallsprinzip folgt. Ist eine Grundsatzfrage zu entscheiden oder eine wesentliche Rechtsfrage abweichend von einem fr\u00fcheren Entscheid zu beurteilen, ist zudem die Zustimmung der Mehrheit aller Richter und Richterinnen einzuholen. Bei dieser Sachlage ist der Bundesrat nicht der Auffassung, dass parteipolitische Bindungen von Richtern und Richterinnen Einfluss auf die Rechtsprechung der Kommission haben.</p><p>Bei der Wahl der Richter und der Richterinnen der Kommission durch den Bundesrat stehen die Fachkompetenz und die Leistungsf\u00e4higkeit im Vordergrund. Dem Bundesrat ist die Parteizugeh\u00f6rigkeit der Richterinnen und der Richter nur in jenen F\u00e4llen bekannt, wo diese freiwillig offen gelegt wird.</p><p>Auf eine generelle Erhebung und Bekanntgabe einer allf\u00e4lligen Parteizugeh\u00f6rigkeit der Richter und der Richterinnen ist aus datenschutzrechtlichen Gr\u00fcnden zu verzichten. Die Zugeh\u00f6rigkeit zu einer politischen Partei geh\u00f6rt zu den besonders sch\u00fctzenswerten Personendaten nach Artikel\u00a03 Buchstabe\u00a0c Ziffer 1 des Datenschutzgesetzes (DSG; SR 235.1), die grunds\u00e4tzlich nur bearbeitet werden d\u00fcrfen, wenn dies in einem formellen Gesetz ausdr\u00fccklich vorgesehen ist (Art. 17 DSG).</p><p>Die Urteilsberatung erfolgt bei der ARK im Unterschied zu jener beim Bundesgericht ausnahmslos geheim, weshalb bei der Kommission eine unmittelbare journalistische Berichterstattung ausgeschlossen ist. In ihren Publikationsorganen nennen weder die ARK noch das Bundesgericht die Namen der an den publizierten Urteilen beteiligten Richter und Richterinnen. </p><p>Anders h\u00e4lt es das Bundesgericht allerdings mit jenen Urteilen, welche es zus\u00e4tzlich integral \u00fcber das Internet zug\u00e4nglich macht. Dort finden sich jeweils auch die Namen der an den Urteilen beteiligten Richter und Richterinnen. Die ARK verf\u00fcgt \u00fcber kein vergleichbares System. Sie ver\u00f6ffentlicht im Internet nur jene Entscheide, die auch im Publikationsorgan (Emark) auszugsweise abgedruckt sind. Einzig ihre Grundsatzurteile werden dort integral mit Angabe der am Entscheid beteiligten Richter und Richterinnen publik gemacht.</p><p>In Artikel\u00a0104 Absatz\u00a01 AsylG wird die Kompetenz, die Mitglieder der Kommission zu w\u00e4hlen und deren Stellung und Organisation festzulegen, an den Bundesrat delegiert. Die in der Motion verlangten \u00c4nderungen der Verordnung \u00fcber die Schweizerische Asylrekurskommission (Voark; SR 142.317) greifen mithin in eine dem Bundesrat \u00fcbertragene Regelungszust\u00e4ndigkeit ein, was der Bundesrat in konstanter Praxis als nicht zul\u00e4ssig erachtet. Er lehnt die Motion deshalb ab und ist aus den oben dargelegten Gr\u00fcnden auch nicht bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1038528000000)\/","SubmittedBy":"Dunant Jean Henri","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1097227366793)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1712745128497)\/","SubmissionDate":"\/Date(1033344000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4615,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}