{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023513,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023513,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023513,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023513,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023513,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023513,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023513,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023513,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023513,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023513,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023513,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023513,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023513,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023513,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023513,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023513,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023513,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023513,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3513","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Aufhebung des Bundesgesetzes \u00fcber Filmproduktion und Filmkultur","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das auf den 1. August 2002 eingef\u00fchrte Bundesgesetz \u00fcber Filmproduktion und Filmkultur ist aufzuheben.</p>","ReasonText":"<p>1. Das EDI hat das Parlament get\u00e4uscht, indem es die schweizerische Filmbranche als freiwillige Mitinitiantin des Filmgesetzes pr\u00e4sentierte. Bundesr\u00e4tin Ruth Dreifuss f\u00fchrte in den Parlamentsverhandlungen vom 26. November 2001 aus, wesentliche Gesetzesteile entspr\u00e4chen einem Wunsch der Kinobranche selbst (\"C'est la branche qui le souhaite\"). Tats\u00e4chlich hat die Kinobranche nur eingelenkt, weil der Bund mit massiven, verfassungswidrigen Massnahmen drohte: etwa der Wiedereinf\u00fchrung der Filmeinfuhrkontingente, einer sofortigen Einf\u00fchrung von Lenkungsabgaben auf angels\u00e4chsische Filme, usw.</p><p>2. Als Tr\u00e4gerorganisation des Gesetzesvollzuges wurde die ProCinema bestimmt. Diese Organisation, deren Spitze im Vorfeld der Gesetzesberatung auch im Parlament massiv lobbiert hat, wird stimmenm\u00e4ssig von den Grosskinobesitzern dominiert, denn der jeweilige Stimmenanteil ist abh\u00e4ngig von der Umsatzabstufung. Per Gesetz werden die umsatzstarken Kinobetreiber zu Befehlserteilern und Richtern gegen\u00fcber den umsatzschw\u00e4cheren bestimmt.</p><p>3. Im Weiteren zeugt das neue Filmgesetz in einem Mass von dirigistisch-interventionistischem Geist, der im Widerspruch zur Wirtschaftsfreiheit gem\u00e4ss Artikel\u00a027 der Bundesverfassung steht. Artikel\u00a071 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung kann nicht als Auftrag f\u00fcr die Einf\u00fchrung einer generellen Zensurwillk\u00fcr verstanden werden, sondern einzig f\u00fcr punktuelle Vorschriften bez\u00fcglich extremer Filmerzeugnisse.</p><p>4. Das neue Filmgesetz widerspricht der erkl\u00e4rten Absicht, die Filmvielfalt in der Schweiz zu f\u00f6rdern. Es enth\u00e4lt Bestimmungen, die wettbewerbsrechtlich unhaltbar sind: DVD und Videokassetten d\u00fcrfen n\u00e4mlich in der Schweiz nur noch verkauft oder verliehen werden, wenn eine ausdr\u00fcckliche Lizenz f\u00fcr den einheimischen Markt vorliegt. Dies trifft f\u00fcr einen betr\u00e4chtlichen Anteil der bisher in der Schweiz verkauften DVD nicht zu. Betroffen sind insbesondere Filme, die in der Schweiz noch nicht im Kino zu sehen waren oder spezielle Editionen \u00e4lterer Filme.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Dem bundesr\u00e4tlichen Entwurf zu einem Bundesgesetz \u00fcber Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz; FiG; Botschaft vom 18. September 2000) lag der Vorentwurf der Experten- und Expertinnenkommission Moor zugrunde. Die Kommission Moor war durch Sachverst\u00e4ndige in den Bereichen Regie, Produktion, Vorf\u00fchrung und Verleih, Fernsehen und filmkulturelle Organisationen besetzt. ProCinema, die Dachorganisation der Kino- und Verleihunternehmen, war mit einer einzigen Person, ihrem damaligen Pr\u00e4sidenten, vertreten. S\u00e4mtliche Organisationen der Filmbranche waren an der Vernehmlassung beteiligt. Gem\u00e4ss ihrem gesetzlichen Auftrag wurde auch die Eidgen\u00f6ssische Filmkommission, die als ausserparlamentarische Kommission beratendes Gremium des Bundesrates ist, mehrfach beigezogen. So entstand tats\u00e4chlich ein Gesetzentwurf, der in der Branche weit abgest\u00fctzt war. Der Kompromiss zum 3. Kapitel \"Vorschriften zur F\u00f6rderung der Vielfalt \u00f6ffentlich vorgef\u00fchrter Filme\", der nach der R\u00fcckweisung des St\u00e4nderates mit den interessierten Kreisen gefunden wurde, wurde in einem Schreiben an das Parlament nicht nur von ProCinema, sondern auch von Cin\u00e9suisse, der Dachorganisation der gesamten Filmbranche, ausdr\u00fccklich begr\u00fcsst. Das Parlament ist von der Bundesverwaltung nie get\u00e4uscht und die Branche nie bedroht worden. Die vom Motion\u00e4r zitierten Massnahmen stehen dem Bund im \u00dcbrigen gar nicht zur Verf\u00fcgung.</p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber Filmproduktion und Filmkultur wird durch das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern bzw. das Bundesamt f\u00fcr Kultur vollzogen. ProCinema hat keine hoheitlichen Vollzugsaufgaben. Zur Kontroverse bez\u00fcglich des 3. Kapitels des Filmgesetzes kam es gerade wegen dieses Punktes. Eine Reihe von \u00c4nderungsvorschl\u00e4gen wollte den Branchenvereinbarungen (Art. 17 FiG) unter gewissen Voraussetzungen allgemein verbindlichen Charakter verleihen. Dagegen wehrte sich der Bundesrat. In der vom Parlament verabschiedeten Form werden Privatautonomie und subsidi\u00e4res Eingriffsrecht des Bundes sauber getrennt. Die Kino- und Verleihunternehmen haben freie Wahl: Sie k\u00f6nnen ihre gesetzlichen Pflichten durch ihre eigene Gesch\u00e4ftspolitik erf\u00fcllen (Art. 17 Abs. 1 lit. a FiG) oder zus\u00e4tzlich durch von der Branche vereinbarte Massnahmen (Art. 17 Abs. 1 lit. b FiG). Keine Organisation hat ein Monopol. Art. 17 Abs. 2 FiG spricht ausdr\u00fccklich von \"Vereinbarungen\" in der Mehrzahl. Es steht den betroffenen Kino- und Verleihunternehmen frei, ob und wie sie sich organisieren wollen. Bei der Evaluation, die der Bund vornimmt, z\u00e4hlt nur, ob die angestrebte Angebotsvielfalt erf\u00fcllt ist.</p><p>Artikel\u00a071 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung lautet: \"(Der Bund) kann Vorschriften zur F\u00f6rderung der Vielfalt und Qualit\u00e4t des Filmangebots erlassen.\" Mit dem 3. Kapitel des Filmgesetzes ist dieser Verfassungsauftrag auf eine liberale Weise erf\u00fcllt worden. Eine Erm\u00e4chtigung Zensur auszu\u00fcben, kann aus den Artikeln des Filmgesetzes nicht abgeleitet werden. Die Verfassungsbestimmung zielt nicht auf \"extreme Filmerzeugnisse\", sondern will zugunsten der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger ein m\u00f6glichst breites und Qualit\u00e4tsanspr\u00fcchen gen\u00fcgendes Filmangebot erm\u00f6glichen.</p><p>Mit der Revision von Artikel\u00a012 Absatz\u00a01bis URG folgten die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te einem Antrag aus ihrer Mitte. Der Bundesrat hatte auf die \u00dcbernahme dieser von der Kommission Moor vorgeschlagenen Bestimmung verzichtet, weil er der Auffassung war, die Frage der nationalen oder internationalen Ersch\u00f6pfung des Urheberrechtes bei audiovisuellen Werkexemplaren sei im Rahmen der laufenden Bem\u00fchungen um die Revision des Urheberrechtes zu l\u00f6sen und nicht bei der Totalrevision des Filmgesetzes.</p><p>Die vom Parlament verabschiedete \u00c4nderung widerspricht allerdings nicht den Zielen des Filmgesetzes. Die erheblichen Kosten einer Filmproduktion k\u00f6nnen nur refinanziert werden, wenn der Produzent den Film \u00fcber mehrere Vertriebskan\u00e4le (Kino, Pay TV, Video usw.) auswerten kann. Da sich diese Auswertungsformen konkurrenzieren, muss der Produzent die Verwertungskaskade bestimmen k\u00f6nnen, sonst wird z. B. eine Kinoauswertung durch den Verkauf von DVD unterlaufen. Die Europ\u00e4ische Union sch\u00fctzt ihren Markt durch eine \u00e4hnliche Bestimmung gegen Grauimporte.</p><p>Die Angebotsvielfalt sollte nicht beeintr\u00e4chtigt sein, weil die Videotheken nach Ablauf der Kinosperrfristen im Wesentlichen \u00fcber dasselbe Filmangebot verf\u00fcgen k\u00f6nnen, wie es in den Nachbarl\u00e4ndern besteht. Die Rechte f\u00fcr DVD und Videos werden in der Regel nach Regionen oder Sprachregionen verkauft. Die Videothek kann auch im Ausland einkaufen, wenn ihr Lieferant \u00fcber die Vertriebsrechte in der Schweiz verf\u00fcgt. Sollte sich die \u00c4nderung von Artikel\u00a012 Absatz\u00a01 bis URG k\u00fcnftig als problematisch erweisen, wird dannzumal eine \u00c4nderung des URG zu pr\u00fcfen sein.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1037145600000)\/","SubmittedBy":"M\u00f6rgeli Christoph","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1097228456990)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1712753133150)\/","SubmissionDate":"\/Date(1033344000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4615,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Kultur"}}