{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023516,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023516,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023516,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023516,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023516,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023516,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023516,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023516,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023516,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023516,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023516,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023516,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023516,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023516,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023516,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023516,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023516,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023516,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3516","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Das diplomatische Korps: die Visitenkarte der Schweiz im Ausland","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Verschiedene negativ zu wertende Vorf\u00e4lle innerhalb des Korps der Schweizer Diplomaten im Auslandeinsatz sind in den letzten Monaten bekannt geworden. Gleichzeitig hat die nationalr\u00e4tliche Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission die Personalsituation der Diplomaten im Eidgen\u00f6ssischen Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten untersucht und ist zum Befund gelangt, dass \"der diplomatische und konsularische Apparat einer grundlegenden \u00dcberpr\u00fcfung zu unterziehen\" ist.</p><p>Ich lade den Bundesrat ein, nicht nur zu den von der GPK-N aufgeworfenen Problemkreisen umfassend Stellung zu nehmen, sondern dar\u00fcber hinaus auch folgende Fragen, welche zum Teil die im GPK-Bericht erw\u00e4hnten Punkte pr\u00e4zisieren, zu beantworten:</p><p>1. Wie und mit welchen Mitteln kann er in Zukunft sicherstellen, dass sich \u00e4hnliche F\u00e4lle wie jener des Schweizer Botschafters in Luxemburg nicht wiederholen? Wie will er die pers\u00f6nlichen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen wirksamer und effektiver ausgestalten?</p><p>2.1 In welchem Masse ist es \u00fcblich und rechtlich zul\u00e4ssig, dass Angeh\u00f6rige des diplomatischen Korps beruflichen, privaten oder politischen Nebenbesch\u00e4ftigungen nachgehen? Wie handhabt das zust\u00e4ndige Departement die Bewilligungspraxis? Wer \u00fcberpr\u00fcft diese Praxis? Wann und mit welchen Instrumenten? Ist die Salarierung nicht gen\u00fcgend, um ein Verbot von bezahlten Nebenbesch\u00e4ftigungen zu erlassen?</p><p>2.2 Wo sieht der Bundesrat die Grenzen privater PR-Aktivit\u00e4ten von Schweizer Diplomaten? Ist er bereit, entsprechende Weisungen zu erlassen? Welche Regeln kennen andere Staaten in diesem Zusammenhang?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat den \"Concours diplomatique\" in seiner heutigen Form? Ist das Auswahlverfahren noch zeitgem\u00e4ss? Entspricht es den Anforderungen moderner Assessment-Verfahren? Wie stellt der Bundesrat sicher, dass dem Anspruch der Integrit\u00e4t beim \"Concours\" die notwendige Bedeutung beigemessen wird?</p><p>4. Gen\u00fcgt die heute m\u00f6gliche Laufbahn- bzw. Karriereplanung der Diplomatenkorps-Angeh\u00f6rigen noch den heutigen Anspr\u00fcchen? Inwiefern wird neben der fachlichen Weiterbildung auch die Pers\u00f6nlichkeitsentwicklung auf Innen- und Aussenposten sichergestellt bzw. gef\u00f6rdert?</p><p>5. Wie bew\u00e4hren sich die Ausbildung und der Einsatz von \"Nicht-Korps-Angeh\u00f6rigen\", welche als Fachpersonen - beispielsweise als Milit\u00e4r-, Handels- oder Migrationsattach\u00e9s - auf diversen Aussenposten eingesetzt werden? Wie beurteilt der Bundesrat den Handlungsbedarf bez\u00fcglich Auswahl und Ausbildung? Wie steht der Bundesrat zu einem verst\u00e4rkten Einsatz solcher Fachpersonen aus den genannten Fachbereichen bzw. aus weiteren Bereichen wie z. B. dem Finanzsektor? W\u00e4re es in diesem Zusammenhang nicht sinnvoll, eine systematische Pr\u00fcfung der Bewerbungen von Fachpersonen ausserhalb des Diplomatenkorps sicherzustellen?</p><p>6. Inwiefern werden heute innerhalb des Netzes der diplomatischen Vertretungen im Ausland politische Schwerpunkte gesetzt? Gibt es eine laufende \u00dcberpr\u00fcfung, in welchen Staaten der Botschafter bzw. die Botschafterin eine im Zusammenhang mit den Zielsetzungen der schweizerischen Aussenpolitik sehr wichtige Funktion erf\u00fcllt und wo - im entgegengesetzten Fall - die Sicherstellung der konsularischen Dienstleistungen ausreichen w\u00fcrde?</p>","ReasonText":"<p>Einzelne Vorkommnisse f\u00fchrten in j\u00fcngster Zeit zu negativen Schlagzeilen um schweizerische Botschafter im Ausland. Angesichts des Umstandes, dass die Mitglieder des diplomatischen Korps - und insbesondere die Botschafterinnen und Botschafter selber - die Vertretung der Schweizer Regierung und demnach auch die \"Visitenkarte der Schweiz\" im Ausland darstellen, kann nicht einfach zur Tagesordnung \u00fcbergegangen werden. Die entsprechenden Vorf\u00e4lle, auch wenn sie f\u00fcr unser diplomatisches Korps nicht repr\u00e4sentativ sind, d\u00fcrfen nicht bagatellisiert werden, steht doch die Glaubw\u00fcrdigkeit und das Image der Schweiz auf dem Spiel.</p><p>Ich bin der Auffassung, dass die im Bericht der GPK aufgeworfenen Fragen einer seri\u00f6sen Analyse durch den Bundesrat bed\u00fcrfen. Vor allem ist darauf hinzuweisen, dass den Aufgaben der schweizerischen Vertretungen im Ausland - insbesondere im Zusammenhang mit den Zielen der schweizerischen Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik - zuk\u00fcnftig noch mehr Bedeutung geschenkt werden sollte.</p><p>Durch das gezielte Einsetzen kompetenter Fachkr\u00e4fte sowohl innerhalb als auch ausserhalb des Diplomatenkorps in denjenigen Staaten, welchen f\u00fcr die schweizerische Aussenpolitik eine grosse Bedeutung zukommt, k\u00f6nnen die politischen Interessen unseres Landes im Ausland am effizientesten vertreten werden. Im gleichen Zug k\u00f6nnte die Laufbahnplanung der Diplomaten und Diplomatinnen optimiert und transparenter gestaltet werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Besorgnis des Interpellanten und nimmt die Vorf\u00e4lle im Eidgen\u00f6ssischen Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten (EDA) ernst. Der Bundesrat beurteilt indessen die beiden Vorf\u00e4lle im Zusammenhang mit den ehemaligen Botschaftern in Berlin und Luxemburg - die heute beide in keinem Arbeitsverh\u00e4ltnis mehr mit der Eidgenossenschaft stehen - als Einzelf\u00e4lle, die weder unter sich einen Zusammenhang aufweisen noch R\u00fcckschl\u00fcsse auf die Gesamtheit des Personals des EDA zulassen. Die Vorf\u00e4lle sind weder vom Bundesrat noch vom EDA bagatellisiert worden, sondern haben im Gegenteil zu pr\u00e4ventiven, breit angelegten Sensibilisierungmassnahmen gef\u00fchrt. </p><p>Der Bundesrat und das EDA werden im Rahmen ihrer Stellungnahme zuhanden der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des Nationalrates eingehend auf den Bericht dieser Kommission und deren Empfehlungen zur Personalpolitik in den Karrierediensten und der Organisation des Aussendienstes im EDA eingehen. So weit die Fragen der Interpellation einzelne Empfehlungen des Berichtes der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des Nationalrates betreffen, verweist der Bundesrat auch auf seine noch vor Ende Jahr erfolgende eingehende Stellungnahme zu diesem Bericht. </p><p>Der Bundesrat beantwortet die in der Interpellation aufgeworfenen Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat kann auch mit dem engsten Regelwerk nicht verhindern, dass vereinzelte Verst\u00f6sse gegen bestehende Rechtsnormen vorkommen. Die Mitarbeitenden des EDA werden laufend auf die entsprechenden bestehenden Rechtsgrundlagen und ihre Pflichten in diesem Zusammenhang hingewiesen, so u. a. auch in der Grundausbildung und Weiterausbildung. Die zust\u00e4ndige Direktion f\u00fchrt Sensibilisierungskampagnen durch. Die letzte Mitteilung an alle betroffenen Mitarbeitenden des EDA weltweit erfolgte Mitte September.</p><p>Die Personensicherheitspr\u00fcfungen im EDA erfolgen nach Massgabe des Bundesgesetzes \u00fcber Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit vom 21. M\u00e4rz 1997 (SR 120) und der Verordnung \u00fcber die Personensicherheitspr\u00fcfungen vom 19. Dezember 2001 (SR 120.4). Unter die Personensicherheitspr\u00fcfung fallen alle im versetzbaren Dienst eingesetzten Mitarbeitenden der diplomatischen und konsularischen Karriere, sowie alle anderen Mitarbeitenden der allgemeinen Dienste gem\u00e4ss Funktionenliste. Die Pr\u00fcfung wird durch die Fachstelle des VBS durchgef\u00fchrt; sie wird alle f\u00fcnf Jahre wiederholt. Nach Meinung des Bundesrates ist die mit der Neuregelung auf Anfang 2002 eingef\u00fchrte Pr\u00fcfung wirksam und effektiv.</p><p>2.1 Gem\u00e4ss Artikel\u00a091 der Bundespersonalverordnung (BPV; SR 172.220.111.3) bedarf die Aus\u00fcbung von Nebenbesch\u00e4ftigungen durch die Angestellten des Bundes von \u00f6ffentlichen \u00c4mtern und anderen T\u00e4tigkeiten ausserhalb des Arbeitsverh\u00e4ltnisses einer Bewilligung, wenn diese die Leistungsf\u00e4higkeit vermindern oder die Gefahr eines Konfliktes mit den dienstlichen Interessen in sich bergen k\u00f6nnte. Um eine einheitliche Erm\u00e4chtigungspraxis sicherzustellen, werden im EDA diese Bewilligungen zentral auf Antrag hin und durch die Direktion f\u00fcr Ressourcen und Aussennetz gepr\u00fcft und erteilt. In heiklen F\u00e4llen wird der Entscheid nach R\u00fccksprache mit der Departementsleitung getroffen.</p><p>Die Erm\u00e4chtigungspraxis wird seit jeher sehr restriktiv gehandhabt. In den letzten vierzehn Jahren erteilte das Departement f\u00fcnfzehn Bewilligungen f\u00fcr die Aus\u00fcbung einer Nebenbesch\u00e4ftigung, wovon sieben den Einsitz in Verwaltungsr\u00e4ten und vier die Aus\u00fcbung einer Lehrt\u00e4tigkeit an einer Universit\u00e4t betrafen. Hinzu kamen rund zehn Genehmigungen zur Aus\u00fcbung eines \u00f6ffentlichen Amtes. Dabei gilt es hervorzuheben, dass bei den bis anhin erteilten Erm\u00e4chtigungen keine Probleme aufgetreten sind.</p><p>Wie die Ereignisse der letzten Monate zeigten, haben nicht angemeldete private T\u00e4tigkeiten zu unliebsamen und dem Ruf der Verwaltung sch\u00e4digenden Vorf\u00e4llen gef\u00fchrt. Aufgrund dieser Sachlage hat der Departementsvorsteher eine generelle \u00dcberpr\u00fcfung der ausge\u00fcbten Nebenbesch\u00e4ftigungen des Personals der Karrieredienste in die Wege geleitet.</p><p>Durch das Bundespersonalrecht wird nicht jegliche Aus\u00fcbung einer lukrativen Nebenbesch\u00e4ftigung ausgeschlossen. Das Bed\u00fcrfnis des Personals der Karrieredienste zur Aus\u00fcbung von Nebenbesch\u00e4ftigungen ist bei weitem nicht immer nur finanzieller Art, sondern entspricht dem Anliegen nach Entfaltung pers\u00f6nlicher Interessen ausserhalb des Arbeitsalltages. Bei den Antr\u00e4gen um Erteilung einer Erm\u00e4chtigung f\u00fcr Nebenbesch\u00e4ftigungen geht es nicht um eine Frage des Sal\u00e4rs, sondern prim\u00e4r um die Aus\u00fcbung verfassungsrechtlich garantierter Rechte der Angestellten des Bundes wie die pers\u00f6nliche Freiheit, die Meinungs\u00e4usserungsfreiheit und die Vereinsfreiheit.</p><p>2.2 Die im Ausland mit Interessenwahrungsaufgaben betrauten Angestellten der diplomatischen Karriere, die Missionschefs und Missionschefinnen eingeschlossen, erf\u00fcllen ihre Amtspflichten im Empfangsstaat nicht nur w\u00e4hrend, sondern auch ausserhalb der Arbeitszeit. Aus diesem Grund sehen die vom Departement erlassenen Ausf\u00fchrungsbestimmungen zur Bundespersonalverordnung besondere Verhaltens- und Treuepflichten f\u00fcr das im Ausland t\u00e4tige Personal der Karrieredienste vor (Art. 132-148 VBPV-EDA; SR 172.220.111.343.3). Diese Personenkategorie hat allgemein durch ihr Verhalten die Achtung der Beh\u00f6rden und der Angeh\u00f6rigen des Aufenthaltsstaates zu erwerben. Insbesondere haben sich die im Ausland eingesetzten Angestellten gem\u00e4ss Artikel\u00a0133 der VPBV-EDA jeder \u00c4usserung zu enthalten, die sich st\u00f6rend auf die Politik der Schweizer Beh\u00f6rden auswirken k\u00f6nnte. </p><p>Die Grenzen privater PR-Aktivit\u00e4ten eines Schweizer Diplomaten ergeben sich grunds\u00e4tzlich aus der arbeitsrechtlichen Treuepflicht, welche in Artikel\u00a020 des Bundespersonalgesetzes (BPG; SR 172.220.1) verankert ist. Die Grenzen f\u00fcr solche privaten Aktivit\u00e4ten sind f\u00fcr die im Ausland eingesetzten Angestellten eng gesetzt: Die private PR-Aktivit\u00e4t eines Schweizer Diplomaten hat dort zu enden, wo sie die Interessen des Bundes verletzen k\u00f6nnte, beispielsweise weil sich die besagte Aktivit\u00e4t ansehenssch\u00e4digend auf die Schweiz im Ausland oder auf die Bundesbeh\u00f6rden auswirken oder weil sie die Interessenwahrung beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnte.</p><p>Andere Staaten kennen \u00e4hnliche Vorschriften. Diese beruhen entweder auf einem Ethik-Kodex, wie beispielsweise in den Vereinigten Staaten, oder ergeben sich aus den allgemeinen arbeits- bzw. beamtenrechtlichen Treuepflichten des \u00f6ffentlichen Personals (wie beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland).</p><p>3. Die bestehenden Auswahlverfahren im diplomatischen und konsularischen Dienst (so genannter Concours) haben sich mit ihrer Ausrichtung an fachlicher und sozialer Kompetenz bew\u00e4hrt. Der gut entwickelte diplomatische Concours mit zwei ausgefeilten Selektionsrunden wird auch in Zukunft ein wertvolles Instrument zur Personalgewinnung bleiben und es dem EDA erlauben, Kandidatinnen und Kandidaten mit solidem Basiswissen sowie psychischem und physischem Durchstehverm\u00f6gen zu rekrutieren.</p><p>Der Concours entspricht den Anforderungen moderner Rekrutierungsverfahren und enth\u00e4lt insbesondere auch Assessment-Elemente. Das EDA arbeitet in diesem Bereich eng mit externen Beratern zusammen. Der zweite, m\u00fcndliche Teil der Aufnahmepr\u00fcfungen geht intensiv auf die Pers\u00f6nlichkeit und die sozialen Kompetenzen der Bewerberinnen und Bewerber ein. In einer eingehenden Befragung durch die Zulassungskommission sowie mit gezielten Beobachtungen des sozialen und kommunikativen Verhaltens in eigens darauf angelegten \u00dcbungssituationen werden wichtige Aspekte der Pers\u00f6nlichkeit der Kandidatinnen und Kandidaten erfasst. Gest\u00fctzt auf ein pers\u00f6nliches Gespr\u00e4ch erfolgt auch eine eingehende psychologische Bewertung durch den Vertrauenspsychologen des EDA, der mit beratender Stimme in der Zulassungskommission Einsitz hat. Vor der endg\u00fcltigen Aufnahme erfolgt ferner eine Personensicherheitspr\u00fcfung. Die erw\u00e4hnten Instrumente stellen sicher, dass dem Aspekt der Integrit\u00e4t gen\u00fcgend Bedeutung beigemessen wird. </p><p>4. Die Laufbahngestaltung bzw. Karriereplanung wurde im Rahmen der Einf\u00fchrung des neuen Bundespersonalgesetzes auf eine vollst\u00e4ndig neue Basis gestellt. Angeh\u00f6rige der Karriere haben bei gegebener Eignung und Leistung sowie vorhandenem dienstlichen Bedarf im Verlaufe ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit mehrere fachliche und pers\u00f6nliche Entwicklungsstufen zu durchlaufen. Zu den Voraussetzungen, die f\u00fcr den Schritt von der einen zur n\u00e4chsten Entwicklungsstufe erf\u00fcllt werden m\u00fcssen, geh\u00f6ren u. a. eine positive Eignungsbeurteilung durch eine Bef\u00f6rderungskommission, aber auch durch Assessments sowie das Erf\u00fcllen verschiedener Entwicklungsmassnahmen (Ausbildungskurse). In den ebenfalls eingef\u00fchrten institutionalisierten Standortgespr\u00e4chen wird der Pers\u00f6nlichkeitsentwicklung der Mitarbeitenden besonders Rechnung getragen.</p><p>5. Das EDA setzt an der Zentrale und im Aussendienst viele so genannte \"Nicht-Korps-Angeh\u00f6rige\" als Fachpersonen ein (Zentrale ohne Deza: \u00fcber 400, Ausland: rund 80). Diese Art von Personaleins\u00e4tzen bew\u00e4hrt sich grunds\u00e4tzlich dort, wo spezialisiertes Fachwissen gefragt ist.</p><p>In Anbetracht der speziellen Rolle und Aufgaben der Nicht-Korps-Angeh\u00f6rigen kommen die speziell EDA-orientierten Ausbildungsmodule und Kurse f\u00fcr die versetzbaren Mitarbeitenden nur in begrenztem Umfang zum Tragen. Die an den Botschaften im Ausland t\u00e4tigen Fachpersonen besitzen aufgrund ihres besonderen Anforderungsprofils sehr typische und fachorientierte Kompetenzen, welche zielgerichtet f\u00fcr ihre Aufgabe ben\u00f6tigt werden. Die entsprechende Ausbildung erfolgt unabh\u00e4ngig in den entsprechenden Organisationseinheiten ausserhalb des EDA. Der Einsatz dieser Personen ist aber beschr\u00e4nkt auf Spezialistenposten in der Zentrale und in gr\u00f6sseren Botschaften. So sind beispielsweise Finanzspezialisten des EFD und der Nationalbank auf unseren Vertretungen in Washington und in Br\u00fcssel (EU-Mission) eingesetzt.</p><p>Ein Einsatz von aus der Schweiz entsandten Spezialisten auf kleinen Vertretungen l\u00e4sst sich aus Kostengr\u00fcnden nicht rechtfertigen, wenn die Aufgabendichte im betreffenden Spezialgebiet nur zu einer ungen\u00fcgenden Arbeitsauslastung f\u00fchren w\u00fcrde. In den vielen kleinen Organisationseinheiten des Vertretungsnetzes sind deshalb die Generalisten, welche praktisch ausschliesslich \"Korps-Angeh\u00f6rige\" sind, gefragt. Diese erwerben in zahlreichen verschiedenartigen Eins\u00e4tzen die Erfahrung, die es braucht, um die Vielfalt ihrer Aufgaben wahrnehmen und die gesamte Palette der schweizerischen Interessenpolitik abdecken zu k\u00f6nnen.</p><p>6. Der Bundesrat legt bei der Festlegung der Priorit\u00e4ten seiner Aussenpolitik Ziele und Schwerpunkte fest und unterzieht diese einer laufenden \u00dcberpr\u00fcfung (Aussenpolitischer Bericht 2000). Im Rahmen der j\u00e4hrlich zu erarbeitenden Zielvereinbarungen zwischen der Zentrale des EDA und den Botschaften werden f\u00fcr jedes Land spezifische Schwerpunkte und Priorit\u00e4ten festgelegt. Die verf\u00fcgbaren Ressourcen werden unter Ber\u00fccksichtigung dieser Priorit\u00e4tensetzung und dem Bestreben nach einem m\u00f6glichst effizienten und rationellen Vertretungsnetz zugeteilt und ebenfalls laufend auf ihre Angemessenheit hin gepr\u00fcft.</p><p>In zahlreichen L\u00e4ndern unterh\u00e4lt die Schweiz bereits heute keine Botschaften (mehr), sondern (Honorar-)Generalkonsulate, in der Regel ohne Berufspersonal. In solchen F\u00e4llen sind diese Vertretungen \u00fcber eine so genannte Seitenakkreditierung einer Schweizer Botschaft in einem Drittstaat unterstellt. Die Schweiz ist heute in rund 50 L\u00e4ndern ausschliesslich mit Honorarvertretungen vertreten. In Kasachstan (Seitenakkreditierung des Schweizer Botschafters in Moskau) ist die Schweiz mit einem (Berufs-)Generalkonsulat vertreten. Dazu kommen die Sonderf\u00e4lle der schweizerischen Verbindungsb\u00fcros in Ramallah (geleitet durch einen diplomatischen Mitarbeitenden) und Bagdad (geleitet durch einen konsularischen Mitarbeitenden).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1037145600000)\/","SubmittedBy":"Briner Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1039392000000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8","Category":null,"Modified":"\/Date(1712735070240)\/","SubmissionDate":"\/Date(1033344000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4615,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik"}}