{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023522,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023522,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023522,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023522,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023522,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023522,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023522,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023522,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023522,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023522,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023522,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023522,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023522,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023522,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023522,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023522,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023522,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023522,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3522","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Weisungsbefugnis des Bundes in kantons\u00fcbergreifenden Strafverfolgungsaktionen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten, die den Bund erm\u00e4chtigt, verbindliche Weisungen an die kantonalen Strafuntersuchungsbeh\u00f6rden zu richten, um kantons\u00fcbergreifende Strafuntersuchungsaktionen optimal koordinieren zu k\u00f6nnen. Es sind klare Kriterien zu verankern, in welchem sachlichen und zeitlichen Rahmen dem Bund diese Weisungsbefugnis zusteht.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In den vergangenen Jahren hat die Internetkriminalit\u00e4t eine grundlegende Ver\u00e4nderung der Typologie der Verbrechen und Vergehen bewirkt. Es gestaltet sich zusehends schwieriger, \u00fcber ein Netzwerk begangene strafbare Handlungen zur\u00fcckzuverfolgen und Massnahmen zur Strafverfolgung zu koordinieren. Der drastische Innovationsschub in der Informations- und Kommunikationstechnologie und der Umstand, dass eine immer breiter werdende \u00d6ffentlichkeit Zugriff auf diese Technologie hat, und die damit einhergehende Gefahr des Missbrauchs stellen die schweizerischen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden vor neue Herausforderungen. Der Bundesrat ist gewillt, die Bew\u00e4ltigung dieser Herausforderungen aktiv zu unterst\u00fctzen.</p><p>Das Problem der Kinderpornographie hat in j\u00fcngster Zeit eine erh\u00f6hte \u00f6ffentliche und politische Aufmerksamkeit erhalten. Grund daf\u00fcr war in erster Linie die Aktion Genesis, an der fast alle Polizeikorps der Schweiz und das Bundesamt f\u00fcr Polizei beteiligt waren. Die grosse Anzahl und die kantonale Streuung der gleichzeitig anzuhebenden Verfahren war f\u00fcr die schweizerischen Ermittlungsbeh\u00f6rden ein Novum. Die vorliegende Motion ist im Lichte der Erfahrungen dieser Aktion zu bewerten.</p><p>Die Bundeskriminalpolizei erhielt \u00fcber Interpol betreffend die Firma \"Landslide\" 3600 Rohdatens\u00e4tze auf einer CD-Rom. Erste Auswertungen des Datenmaterials zeigten, dass es sich vorliegend um einen Fall von bisher kaum vorstellbarem Umfang handelte. Zur Bew\u00e4ltigung wurde von der Bundeskriminalpolizei die gesamtschweizerische Koordination organisiert. Alle beteiligten Beh\u00f6rden wurden zu einer ersten Koordinationssitzung in Bern einberufen und die Aktion Genesis gestartet. In der ganzen Schweiz wurden von den Kantonen bis zum 9. Oktober 2002 bereits 844 Hausdurchsuchungen durchgef\u00fchrt und Tausende von Datentr\u00e4gern sichergestellt. Vom Bund wurden allein in der Ausbildungsunterst\u00fctzung flankierend f\u00fcnf Crash-Kurse angeboten und Schulungen f\u00fcr 85 kantonale und st\u00e4dtische Ermittelnde zur Sicherstellung und Auswertung bereitgestellt. An der Pressekonferenz vom 10. Oktober 2002 haben Vertreter und Vertreterinnen aller Polizeikonkordate und des Bundes eine erste Zwischenbilanz gezogen. Die Aktion ist gesamthaft erfolgreich verlaufen. Sie hat aber praktische, rechtliche und logistische Schwierigkeiten an den Tag gef\u00f6rdert, mit denen Aktionen dieser Gr\u00f6ssenordnung konfrontiert sind.</p><p>Eine erste H\u00fcrde f\u00fcr die Koordination der Verfahren war die Erhebung der Kreditkarteninhaber aufgrund der Kreditkartennummern. Um bei den Kreditkartenbetreibern die notwendigen Informationen erhalten zu k\u00f6nnen, mussten zuerst die entsprechenden kantonalen Verfahren angehoben werden. Daraus resultierte ein erheblicher Zeitverzug, der die zur Beweissicherung notwendige Geheimhaltung gef\u00e4hrdete. Die 25 Untersuchungsrichter\u00e4mter hatten nach 25 verschiedenen Strafprozessordnungen vorzugehen. Durch Verhandlung, Unterst\u00fctzung und Koordination versuchte der Bund ein Zeitfenster zu vereinbaren, in dem in allen Kantonen ein konsolidierter Verfahrensstand erreicht werden sollte.</p><p>Mit der vorzeitigen Information der Medien durch Verfahrensbeteiligte wurde die weitergehende Beweissicherung in den Kantonen gef\u00e4hrdet. Die L\u00fccken der heutigen M\u00f6glichkeiten in der Koordination solcher F\u00e4lle wurden dabei sichtbar.</p><p>Die Aktion Genesis hat die \u00dcberpr\u00fcfung der organisatorischen, personellen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Folge. Auf Bundesebene hat die Vorsteherin des EJPD entsprechende Auftr\u00e4ge erteilt.</p><p>Vorab muss festgehalten werden, dass eine Verfahrensvereinigung im Sinne von Artikel\u00a018 BStP aus folgenden Gr\u00fcnden ausgeschlossen war: Gem\u00e4ss Artikel\u00a057 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 koordinieren der Bund und die Kantone ihre Anstrengungen im Bereich innere Sicherheit. Der vorliegend relevante Tatbestand der Pornographie, Artikel\u00a0197 des Schweizerischen Strafgesetzbuches von 1937 (StGB), liegt in der Ermittlungskompetenz der Kantone. So lange keine sachlichen Anhaltspunkte f\u00fcr eine Bundesermittlungskompetenz im Bereich der organisierten Kriminalit\u00e4t bestehen (beispielsweise Vernetzung der Tatverd\u00e4chtigen unter sich), konnte kein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren in Strafsachen er\u00f6ffnet werden, das der Bundesgerichtsbarkeit untersteht (Art. 100ff. des Bundesgesetzes \u00fcber die Bundesstrafrechtspflege, BStP, in Verbindung mit den Art. 340 und 340bis StGB).</p><p>Die ersten Auswertungsergebnisse der \u00dcberpr\u00fcfung der organisatorischen, personellen und rechtlichen Rahmenbedingungen auf Stufe Bund lassen sich wie folgt zusammenfassen:</p><p>- Der koordinierte Zeitplan muss f\u00fcr alle Verfahren in verbindlicher Form festgelegt werden k\u00f6nnen.</p><p>- Die einheitliche Erhebung der teilweise identischen Beweisgrundlagen muss sichergestellt werden k\u00f6nnen.</p><p>- Technisch komplexe Beweismittelerhebungen sind auf entsprechend ausger\u00fcstete Ermittlungseinheiten zu konzentrieren.</p><p>- Die Bereitstellung der Finanzmittel und die Umlegung auf die Verfahrenskosten muss geregelt werden.</p><p>- Szenarien und Grundlagen, die die \u00dcbernahme von Leitfunktionen f\u00fcr alle Verfahren erm\u00f6glichen, sind zu erarbeiten.</p><p>- Weiter sollte der strafprozessuale Handlungsspielraum \u00fcberpr\u00fcft und n\u00f6tigenfalls angepasst werden.</p><p>Diese erste Analyse zeigt bereits jetzt die augenf\u00e4lligen Bereiche des vorhandenen Handlungsbedarfes. F\u00fcr eine umfassende Analyse und Bewertung erachtet der Bundesrat die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen auf sachlicher und politischer Ebene als unerl\u00e4sslich. Das EJPD hat die Kantone deshalb eingeladen, sich an den Arbeiten zu beteiligen.</p><p>Die mit der Motion vorgeschlagene Kompetenz f\u00fcr den Bund, verbindliche Weisungen an die kantonalen Strafuntersuchungsbeh\u00f6rden zu richten, um kantons\u00fcbergreifende Strafuntersuchungsaktionen optimal zu koordinieren, ist ein pr\u00fcfenswerter Vorschlag. Der Bundesrat will ihn im Rahmen der erw\u00e4hnten breiten Palette von Verbesserungsm\u00f6glichkeiten vertieft analysieren; zu beachten ist jedoch, dass eine verbindliche Weisungsbefugnis des Bundes im Bereich der kantonalen Kompetenzen je nach Ausgestaltung an die Grenzen des f\u00f6deralistischen Systems st\u00f6sst. Hier muss auch die Verfassungsm\u00e4ssigkeit eines derartigen Eingriffes gepr\u00fcft werden.</p><p>Das Instrument verbindlicher Weisungen im Rahmen der Koordination kantonaler Strafverfahren existiert bisher nicht und w\u00e4re eine tiefgreifende Neuerung. Im Falle der Einf\u00fchrung dieses neuen Instrumentes w\u00fcrde die Abgrenzung der Zust\u00e4ndigkeit und damit auch der Verantwortlichkeit f\u00fcr die Strafverfolgung verwischt.</p><p>Zusammen mit allen Beteiligten (Bund und Kantone, Justiz- und Polizeibeh\u00f6rden) sind insbesondere die organisationsrechtlichen M\u00f6glichkeiten aufgrund der Verfassung und der verfahrensrechtliche Spielraum des Bundesstrafprozesses, der schweizerischen Strafprozessordnung und der kantonalen Strafprozessordnungen zu pr\u00fcfen.</p><p>Damit die bestehenden Rechtsgrundlagen und deren Ausbaum\u00f6glichkeiten auf allen Ebenen und umfassend gepr\u00fcft werden k\u00f6nnen, beantragt der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Dies leistet Gew\u00e4hr, dass alle Beteiligten, die im f\u00f6deralistischen System zum Gelingen beitragen, mitwirken k\u00f6nnen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1038528000000)\/","SubmittedBy":"Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1276732800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1750816327767)\/","SubmissionDate":"\/Date(1033516800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4615,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}