{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023526,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023526,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023526,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023526,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023526,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023526,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023526,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023526,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023526,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023526,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023526,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023526,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023526,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023526,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023526,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023526,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023526,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023526,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3526","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Optimierung der Strukturverbesserungsmassnahmen ohne Mehrkosten f\u00fcr die Bundeskasse","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, die Strukturverbesserungsverordnung (SVV) und die Verordnung \u00fcber die Abstufung der pauschalen Ans\u00e4tze f\u00fcr Investitionshilfen (PAUV) in den folgenden Bereichen den heutigen Bed\u00fcrfnissen unverz\u00fcglich anzupassen:</p><p>1. Pauschalans\u00e4tze (Art. 19 und 46 SVV);</p><p>2. Gleichbehandlung von P\u00e4chtern von Betrieben der \u00f6ffentlichen Hand (Art. 9 SVV);</p><p>3. kubische Begrenzung f\u00fcr landwirtschaftliche Wohnh\u00e4user (PAUV);</p><p>4. Preislimiten bei Betriebs\u00fcbernahmen und Landzuk\u00e4ufen (Art. 5  SVV).</p>","ReasonText":"<p>Die \u00d6ffnung der M\u00e4rkte in der Landwirtschaft ist bisher eine eher einseitige Massnahme geblieben. Bis anhin konnten die f\u00fcr die landwirtschaftliche Produktion relevanten Kosten nicht gesenkt werden. Hier besteht Handlungsbedarf. Statt immer neue Vorschriften zu erlassen, gilt es die gesetzlichen Rahmenbedingungen zugunsten des unternehmerischen Freiraumes der Landwirtschaft zu lockern. Daher gilt es, im Bereich der Investitionshilfen zur Strukturverbesserung seit langem \u00fcberholte und der heutigen Realit\u00e4t nicht mehr angepasste Vorschriften zugunsten der Landwirtschaft als auch des Baugewerbes unverz\u00fcglich anzupassen.</p><p>1. Pauschalans\u00e4tze (Art. 19 und 46 SVV)</p><p>Die in Artikel\u00a019 und 46 der SVV vorgegebenen maximalen Beitr\u00e4ge bzw. Investitionskredite bei \u00d6konomiegeb\u00e4uden f\u00fcr Raufutterverzehrer werden mit den derzeit g\u00fcltigen Ans\u00e4tzen der PAUV noch nicht ausgesch\u00f6pft. Die heute g\u00fcltigen Pauschalen liegen je nach Zone und Art der Investitionshilfe bei 60 bis 78 Prozent der maximal m\u00f6glichen Ans\u00e4tze. Angesichts der nach wie vor hohen Baukosten, der r\u00fcckl\u00e4ufigen Einkommen im Bereich der Rindviehhaltung und der Milchproduktion sowie der vorhandenen Mittel, insbesondere im Bereich der Investitionskredite, sollten diese Ans\u00e4tze bis zum Niveau der bundesr\u00e4tlichen Verordnung SVV angehoben werden. Der Rahmenkredit f\u00fcr die Strukturverbesserungen ist von dieser Massnahme nicht betroffen.</p><p>2. Gleichbehandlung von P\u00e4chtern von Betrieben der \u00f6ffentlichen Hand (Art. 9 SVV)</p><p>Unter bestimmten Bedingungen k\u00f6nnen gem\u00e4ss der Strukturverbesserungsverordnung auch P\u00e4chter Strukturhilfen beanspruchen. Mit Artikel\u00a09 Absatz\u00a02 SVV werden aber P\u00e4chter von Betrieben juristischer Personen oder der \u00f6ffentlichen Hand gegen\u00fcber P\u00e4chtern von nat\u00fcrlichen Personen benachteiligt, indem f\u00fcr diese Betriebe ein selbstst\u00e4ndiges und dauerndes Baurecht von mindestens f\u00fcnfzig Jahren errichtet werden muss. Im Gegensatz dazu wird von den \u00fcbrigen P\u00e4chtern nur ein zwanzigj\u00e4hriges Baurecht verlangt.</p><p>Um diese Unterschiede anzugleichen, muss die Mindestdauer f\u00fcr ein selbstst\u00e4ndiges und dauerndes Baurecht bei Betrieben im Eigentum von juristischen Personen oder der \u00f6ffentlichen Hand auf dreissig Jahre reduziert werden. Es ist sinnvoll, ein selbstst\u00e4ndiges und dauerndes Baurecht zu verlangen, damit die P\u00e4chterinvestitionen auch grundpfandrechtlich belehnt werden k\u00f6nnen.</p><p>3. Kubische Begrenzung f\u00fcr landwirtschaftliche Wohnh\u00e4user</p><p>Gem\u00e4ss PAUV darf ein neues Wohnhaus f\u00fcr eine Betriebsleiterfamilie nicht \u00fcber 900 Kubikmeter umbauten Raum ausweisen. Wenn keine Garage enthalten ist, muss die Kubatur sogar um 50 Kubikmeter reduziert werden. Auf die Betriebsgr\u00f6sse wird keine R\u00fccksicht genommen. Diese Begrenzungen wirken zu einschr\u00e4nkend. In Gegenden mit Gestaltungsvorschriften vom Natur- und Heimatschutz (z. B. Steildachvorschrift), k\u00f6nnen die ausgewiesenen Raumbed\u00fcrfnisse kaum abgedeckt werden. Dabei ist zu ber\u00fccksichtigen, dass ein Landwirtschaftsbetrieb in einem Wohnhaus - im Unterschied zu einer nichtlandwirtschaftlichen Familie - verschiedene betriebsnotwendige R\u00e4ume unterbringen muss (Umkleide- und Waschgelegenheit, Betriebsb\u00fcro, Angestelltenzimmer usw.). Zudem haben viele Bauernfamilien erfreulicherweise mehr Kinder als die schweizerische Durchschnittsfamilie. Aus den erw\u00e4hnten Gr\u00fcnden muss die Begrenzung der kubischen Gr\u00f6sse von landwirtschaftlichen Wohnh\u00e4usern nach oben angepasst werden. </p><p>4. Streichung der Bestimmung betreffend Preislimiten bei Betriebs\u00fcbernahmen ausserhalb der Familie und Landk\u00e4ufen (Art. 5 Abs. 1 Bst. b SVV)</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a05 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0b der Strukturverbesserungsverordnung d\u00fcrfen keine Investitionshilfen gew\u00e4hrt werden, wenn innerhalb der letzten f\u00fcnf Jahre Landk\u00e4ufe \u00fcber dem achtfachen Ertragswert get\u00e4tigt wurden bzw. ein ganzer Betrieb \u00fcber dem zweieinhalbfachen Ertragswert erworben wurde. Mit dieser omin\u00f6sen Limite werden initiative Landwirte f\u00fcr neue Investitionen bei den Strukturhilfen ausgeschlossen, weil sie in den letzten Jahren einen Landkauf t\u00e4tigten. Nachdem mit dem Bundesgesetz zum b\u00e4uerlichen Bodenrecht eine Preislimitierung besteht, braucht es im Rahmen der SVV nicht noch weitere Limiten. Die Bestimmung ist ersatzlos zu streichen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat erinnert daran, dass das neue Landwirtschaftsgesetz (LwG) auf den 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist und eine Revision dieses Gesetzes in der Wintersession im Parlament behandelt wird (02.046, Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik, Agrarpolitik 2007, vom 29. Mai 2002; Erstrat ist der St\u00e4nderat). </p><p>Zu den einzelnen Forderungen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft hat eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der Eidgen\u00f6ssischen Forschungsanstalt f\u00fcr Agrarwirtschaft und Landtechnik, T\u00e4nikon, eingesetzt, welche anhand von ausgef\u00fchrten Bauobjekten der letzten Jahre deren abgerechnete Baukosten ermittelt. Sobald die Ergebnisse dieser Studie verf\u00fcgbar sind, werden die Ans\u00e4tze in den Artikeln 19 und 46 der Strukturverbesserungsverordnung (SVV) sowie die Pauschalen der Verordnung des Bundesamtes f\u00fcr Landwirtschaft \u00fcber die Abstufung der pauschalen Ans\u00e4tze f\u00fcr Investitionshilfen (PAUV) \u00fcberpr\u00fcft. Eine \u00c4nderung der Ans\u00e4tze, im Rahmen der Anpassungen der massgeblichen Verordnungen an die Revision des LwG, kann jedoch nicht vor Ende 2003 erwartet werden.</p><p>Bei den Alpgeb\u00e4uden hat das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft die Pauschalen f\u00fcr Investitionskredite auf den 1. Januar 2002 so weit angepasst, wie dies Artikel\u00a046 Absatz\u00a02 Buchstabe  c der SVV zul\u00e4sst. </p><p>2. Gest\u00fctzt auf eine Eingabe des Schweizerischen P\u00e4chterverbandes wurde bereits eine Senkung der minimalen Baurechtsdauer von 50 auf 30 Jahre im Rahmen der \"AP 2007\" in Aussicht gestellt. Der Bundesrat wird bei der anstehenden \u00dcberarbeitung der SVV eine Senkung der minimalen Baurechtsdauer von 50 auf 30 Jahre pr\u00fcfen.</p><p>3. Landwirte, die zum Bau des Wohnhauses \u00f6ffentliche Mittel (Investitionskredite) beanspruchen, sollen sich sowohl in der Gr\u00f6sse als auch in der Ausgestaltung einer gewissen Zur\u00fcckhaltung befleissigen. Unter diesem Aspekt wurde eine kubische Begrenzung festgelegt. R\u00fcckmeldungen aus verschiedenen Kantonen zeigen, dass die gesetzten Limiten vern\u00fcnftige Neubauten zulassen, sofern eine geschickte Raumeinteilung geplant wird. </p><p>4. Die in der SVV geregelte Preislimitierung hat in mehreren F\u00e4llen dazu gef\u00fchrt, dass der Erwerb eines Grundst\u00fcckes oder eines Heimwesens g\u00fcnstiger als urspr\u00fcnglich geplant erfolgen konnte. Eine Streichung oder eine Erh\u00f6hung dieser Limiten w\u00fcrde in vielen F\u00e4llen zu h\u00f6heren Kaufpreisen f\u00fchren. Hohe Kaufpreise wirken sich negativ auf die Verschuldung sowie das Einkommen der Landwirte aus. Eine \u00c4nderung dieser Bestimmung dr\u00e4ngt sich nicht auf und w\u00e4re vielmehr kontraproduktiv f\u00fcr die Landwirtschaft.</p> Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 und 2 anzunehmen und die Punkte 3 und 4 des Postulates abzulehnen.","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 und 2 anzunehmen und die Punkte 3 und 4 des Postulates abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1037750400000)\/","SubmittedBy":"Freund Jakob","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1070928000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236431163)\/","SubmissionDate":"\/Date(1033516800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4615,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}