{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023550,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023550,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023550,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023550,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023550,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023550,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023550,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023550,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023550,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023550,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023550,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023550,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023550,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023550,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023550,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023550,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023550,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023550,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3550","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Stammzellenforschung und Pr\u00e4implantationsdiagnostik. Politische und juristische Unklarheiten?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Nachgang zum Beschluss des Schweizerischen Nationalfonds vom 28. September 2001, ein Forschungsprojekt mit importierten embryonalen Stammzellen zu finanzieren, hat das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern (EDI) den Entwurf eines Embryonenforschungsgesetzes (EFG) in die Vernehmlassung geschickt. Dieses soll derartige Forschungsarbeiten regeln. Der Gesetzentwurf sieht kein Moratorium vor und er\u00f6ffnet M\u00f6glichkeiten der Verwendung von in der Schweiz entwickelten \u00fcberz\u00e4hligen Embryonen; damit weist er meines Erachtens in die richtige Richtung.</p><p>Angesichts der politischen und juristischen Zw\u00e4nge, denen sich das EDI gegen\u00fcbersah, war es nicht einfach, sich f\u00fcr diese Optionen zu entscheiden. Deshalb freue ich mich feststellen zu k\u00f6nnen, dass der Entwurf die Einfuhr von Stammzellen nicht als einzige L\u00f6sung vorschl\u00e4gt. Allerdings wird die im Entwurf vorgeschlagene M\u00f6glichkeit der Gewinnung von Stammzellen aus \u00fcberz\u00e4hligen Embryonen, die im Rahmen des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) anfallen, zahlreiche politische und rechtliche Unklarheiten nach sich ziehen. Der Entwurf k\u00f6nnte ausserdem Anlass bieten, die Debatte \u00fcber die Bewilligung der Pr\u00e4implantationsdiagnostik (PID) neu zu lancieren.</p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber genetische Untersuchungen beim Menschen w\u00e4re daf\u00fcr nach meiner Meinung der geeignete rechtliche Rahmen. Politisch gesehen steht der Entwurf im Widerspruch zum Versprechen, das der Bundesrat beim Inkrafttreten des FMedG abgegeben hat. Damals betonte er, dass im Rahmen des FMedG entstehende \u00fcberz\u00e4hlige Embryonen ausschliesslich zur medizinisch unterst\u00fctzten Fortpflanzung verwendet werden k\u00f6nnten. Dieses Versprechen gab er gegen\u00fcber den Unterzeichnern der Volksinitiative \"f\u00fcr menschenw\u00fcrdige Fortpflanzung\" ab, die in der Volksabstimmung mit 71,8 Prozent verworfen wurde. Damit, dass - wie im Entwurf EFG vorgesehen - die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus \u00fcberz\u00e4hligen Embryonen erlaubt wird, wird dieses Versprechen gebrochen.</p><p>Aus rechtlicher Sicht bestehen krasse Widerspr\u00fcche zwischen dem Entwurf EFG und dem FMedG. Artikel\u00a05 Absatz\u00a03 FMedG verbietet beispielsweise das Abl\u00f6sen von Zellen von einem Embryo, w\u00e4hrend der Entwurf EFG genau dies erlaubt. Zudem ist es unverst\u00e4ndlich, warum die Gewinnung von Stammzellen aus \u00fcberz\u00e4hligen Embryonen bei solchen, die nach dem Inkrafttreten des FMedG entstanden sind, erlaubt, aber bei solchen, die vor dessen Inkrafttreten entstanden sind, verboten sein soll. Tats\u00e4chlich sieht der Entwurf nicht vor, Artikel\u00a042 Absatz\u00a02 FMedG zu streichen, welcher die Vernichtung der vor dem Inkrafttreten des FMedG entstandenen \u00fcberz\u00e4hligen Embryonen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vorsieht. Diese Widerspr\u00fcche schaffen eine Rechtsunsicherheit, und es scheint mir daher notwendig, die Situation zu kl\u00e4ren.</p><p>\u00dcbrigens wird im Entwurf EFG nirgends geregelt, wie viele Embryonen zu Forschungszwecken verwendet werden d\u00fcrfen. Dazu wird im erl\u00e4uternden Bericht, der in die Vernehmlassung ging, lediglich die Aussage eines Medizinprofessors vom Berner Inselspital angef\u00fchrt. Laut diesem Arzt k\u00f6nnten aufgrund des vorliegenden Gesetzentwurfes pro Jahr nur rund 100 \u00fcberz\u00e4hlige Embryonen verwendet werden (\u00fcberz\u00e4hlige Embryonen, die nach dem Inkrafttreten des FMedG entstanden sind, nicht mehr f\u00fcr die Herbeif\u00fchrung einer Schwangerschaft verwendet werden k\u00f6nnen und in deren Verwendung zu Forschungszwecken das betroffene Paar einwilligt).</p><p>Logischerweise scheint deshalb eine \u00c4nderung von Artikel\u00a042 FMedG w\u00fcnschenswert. Angesichts der sehr geringen Anzahl \u00fcberz\u00e4hliger Embryonen m\u00fcssen s\u00e4mtliche L\u00f6sungen in Betracht gezogen werden, die es gestatten, auf die Einfuhr von Zelllinien so weit wie m\u00f6glich zu verzichten.</p><p>Schliesslich ist es im Zusammenhang mit dem Entwurf EFG auch logisch, die Debatte um die Bewilligung der PID neu zu lancieren. Wenn es erlaubt sein soll, Stammzellen aus Embryonen zu gewinnen, so ist es w\u00fcnschenswert, gleichzeitig auch \u00fcber die PID zu diskutieren. Nach der Abstimmung \u00fcber die Fristenregelung vom 2. Juni scheint mir das politische Klima daf\u00fcr g\u00fcnstig zu sein.</p><p>Ich bedaure \u00fcbrigens, dass der k\u00fcrzlich vorgelegte Entwurf f\u00fcr ein Bundesgesetz \u00fcber genetische Untersuchungen beim Menschen diese Frage ausser Acht l\u00e4sst. Dieser Entwurf, der im \u00dcbrigen sehr interessant ist, w\u00fcrde an Koh\u00e4renz gewinnen, wenn er das rechtliche Hindernis von Artikel\u00a05 Absatz\u00a03 FMedG beseitigen und eine Regelung der PID vorschlagen w\u00fcrde. Wie sollte man die pr\u00e4natale Diagnostik erneut legitimieren k\u00f6nnen, wenn man sich zur Frage der PID ausschweigt? Tatsache ist, dass die Schweiz - neben Deutschland, Irland und \u00d6sterreich - eines der letzten europ\u00e4ischen L\u00e4nder ist, das dieses Verbot noch aufrechterh\u00e4lt. Es scheint mir unklug, in dieser Frage nicht vorne dabei zu sein.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er bereit, klar festzustellen, dass die im Rahmen des FMedG anfallenden \u00fcberz\u00e4hligen Embryonen ausserhalb der medizinisch unterst\u00fctzten Fortpflanzung und insbesondere f\u00fcr die Forschung an embryonalen Stammzellen verwendet werden k\u00f6nnen?</p><p>2. Falls ja, wie begr\u00fcndet er das Festhalten an entgegenstehenden Regelungen im FMedG (Art. 5 Abs. 3 und 42 Abs. 2)? F\u00fchrt die Aufrechterhaltung dieser Widerspr\u00fcche zwischen FMedG und Entwurf EFG nicht zu einer Rechtsunsicherheit?</p><p>3. Wie beurteilt er nach dem klaren Ergebnis der Volksabstimmung \u00fcber die Fristenregelung vom vergangenen 2. Juni die Aufrechterhaltung des Verbotes der PID? Ist er nicht auch der Auffassung, dass der Zeitpunkt g\u00fcnstig w\u00e4re, mit einer \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber genetische Untersuchungen beim Menschen die PID zu erlauben? Bef\u00fcrchtet er nicht, dass der Ausschluss der PID aus diesem Gesetzentwurf k\u00fcnftig als ein Hindernis f\u00fcr deren Bewilligung aufgefasst werden wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die in der Interpellation aufgeworfenen Fragen werden wie folgt beantwortet:</p><p>1. Der Bundesrat hat am 22. Mai 2002 beschlossen, den Vorentwurf eines Bundesgesetzes \u00fcber die Forschung an \u00fcberz\u00e4hligen Embryonen und embryonalen Stammzellen (Embryonenforschungsgesetz) in die Vernehmlassung zu geben. Diese dauerte bis am 30. August 2002. Das federf\u00fchrende Departement des Innern (EDI) wertete anschliessend die Ergebnisse der Vernehmlassung aus und bereitete gest\u00fctzt darauf die Botschaft zum Embryonenforschungsgesetz vor. Der Bundesrat nahm Kenntnis davon und leitete den Gesetzentwurf und die Botschaft am 20. November 2002 ans Parlament weiter.</p><p>Der Entwurf des Embryonenforschungsgesetzes sieht vor, dass \u00fcberz\u00e4hlige Embryonen, d. h. Embryonen in vitro, die aus bestimmten Gr\u00fcnden (z. B. wegen Erkrankung der Frau) nicht zur Herbeif\u00fchrung einer Schwangerschaft verwendet werden k\u00f6nnen, unter restriktiven Bedingungen der Forschung, namentlich der Stammzellengewinnung, zugef\u00fchrt werden d\u00fcrfen.</p><p>2. Der Bundesrat teilt die Meinung nicht, dass zwischen Artikel\u00a05 Absatz\u00a03 und Artikel\u00a042 Absatz\u00a02 des Fortpflanzungsmedizingesetzes vom 18. Dezember 1998 und dem Vorentwurf zum Embryonenforschungsgesetz ein Widerspruch besteht.</p><p>Artikel\u00a05 Absatz\u00a03 des Fortpflanzungsmedizingesetzes verbietet das Abl\u00f6sen einer oder mehrerer Zellen von einem Embryo in vitro und deren Untersuchung.</p><p>Dieses Verbot bezieht sich entstehungsgeschichtlich und gesetzessystematisch lediglich auf die Pr\u00e4implantationsdiagnostik, d. h. die genetische Untersuchung von Embryonen im Rahmen einer fortpflanzungsmedizinischen Behandlung. Hingegen f\u00e4llt die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus \u00fcberz\u00e4hligen Embryonen, insbesondere zu Forschungszwecken, nicht unter das Verbot. Die offenen Fragen im Zusammenhang mit der Gewinnung embryonaler Stammzellen, generell der Forschung an \u00fcberz\u00e4hligen Embryonen und an embryonalen Stammzellen, sollen im Embryonenforschungsgesetz geregelt werden.</p><p>Nach Artikel\u00a042 Absatz\u00a02 des Fortpflanzungsmedizingesetzes m\u00fcssen diejenigen Embryonen, die noch aus der Zeit vor Inkrafttreten dieses Gesetzes (1. Januar 2001) stammen, sp\u00e4testens am 31. Dezember 2003 zerst\u00f6rt werden. Diese Embryonen d\u00fcrfen nur dann der Forschung zur Verf\u00fcgung gestellt werden, wenn das Embryonenforschungsgesetz bis dahin in Kraft getreten ist. Der Entwurf des Embryonenforschungsgesetzes sieht nun jedoch in Artikel\u00a028 vor, Artikel\u00a042 Absatz\u00a02 des Fortpflanzungsmedizingesetzes dahingehend zu \u00e4ndern, dass die betreffenden Embryonen bis zum 31. Dezember 2004 aufbewahrt werden d\u00fcrfen.</p><p>Somit verbliebe - bei einem Inkrafttreten des Embryonenforschungsgesetzes vor dem 31. Dezember 2003 - gen\u00fcgend Zeit f\u00fcr entsprechende Bewilligungsverfahren. Dabei sieht der Entwurf zum Embryonenforschungsgesetz f\u00fcr die Verwendung von \u00fcberz\u00e4hligen Embryonen in der Forschung, unabh\u00e4ngig davon, ob diese vor oder nach Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes entstanden sind, dieselben Bedingungen (z. B. Einwilligung des betroffenen Paares) vor.</p><p>Zum heutigen Zeitpunkt ist nicht klar, ob die vor dem Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes kryokonservierten Embryonen dasselbe Forschungspotenzial aufweisen, wie sp\u00e4ter anfallende - nicht jahrelang gelagerte - \u00fcberz\u00e4hlige Embryonen. Ziel ist, das Embryonenforschungsgesetz so rasch als m\u00f6glich in Kraft zu setzen. Der prim\u00e4re Grund daf\u00fcr ist allerdings, auf dem Gebiet der Forschung an \u00fcberz\u00e4hligen Embryonen sowie der Gewinnung von Stammzellen aus diesen rasch Rechtssicherheit zu erlangen.</p><p>Das Embryonenforschungsgesetz wird diese Thematik erstmals in der Schweiz umfassend regeln. Nur sekund\u00e4r kann es daher darum gehen, die vor dem Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes entstandenen \u00fcberz\u00e4hligen Embryonen allenfalls der Forschung zur Verf\u00fcgung stellen zu k\u00f6nnen.</p><p>3. Mit der Motion der Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur zur Pr\u00e4implantationsdiagnostik bei ernsthafter Gef\u00e4hrdung (01.3647) sollte der Bundesrat beauftragt werden, Artikel\u00a05 Absatz\u00a03 des Fortpflanzungsmedizingesetzes in dem Sinn abzu\u00e4ndern, dass die Pr\u00e4implantationsdiagnostik in F\u00e4llen, wo das Kind von einer schweren Erbkrankheit oder einer schweren Chromosomenanomalie betroffen sein k\u00f6nnte, bewilligt werden k\u00f6nnte.</p><p>Der Bundesrat beantragte mit Erkl\u00e4rung vom 30. Januar 2002, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Er w\u00e4re bereit gewesen, die Frage der Pr\u00e4implantationsdiagnostik zu \u00fcberpr\u00fcfen, ohne aber den Entscheid in der Sache vorwegzunehmen. Der Nationalrat lehnte die Motion am 20. M\u00e4rz 2002 ab. Allerdings will sich der Bundesrat dieser Diskussion nicht auf Dauer verschliessen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1037750400000)\/","SubmittedBy":"Langenberger Christiane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1038441600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1712757080780)\/","SubmissionDate":"\/Date(1033516800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4615,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}