{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023572,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023572,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023572,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023572,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023572,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023572,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023572,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023572,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023572,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023572,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023572,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023572,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023572,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023572,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023572,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023572,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023572,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023572,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3572","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bestechung der \u00c4rzteschaft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Immer wieder machen Zuwendungen der Pharma- und der Medizinprodukte-Industrie an die \u00c4rzteschaft in Form von Provisionen, Reisen und Geschenken negative Schlagzeilen. In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Im Heilmittelgesetz ist in Artikel\u00a033 das Versprechen und das Annehmen geldwerter Vorteile im Zusammenhang mit Arzneimitteln grunds\u00e4tzlich verboten. In Absatz\u00a03 wird dieses generelle Verbot allerdings relativiert. Was sind handels\u00fcbliche und betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Rabatte, die noch zul\u00e4ssig sind? Gedenkt der Bundesrat das in einer Verordnung noch zu pr\u00e4zisieren?</p><p>2. Welche M\u00f6glichkeiten sieht er, die in Artikel\u00a033 nicht erfassten Zuwendungen an die \u00c4rzteschaft im Bereich medizinischer Ger\u00e4te und im Zusammenhang mit der Forschung zu regeln, um Bestechungen zu verhindern?</p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass der im Strafgesetzbuch k\u00fcrzlich versch\u00e4rfte Bestechungstatbestand (Art. 322quater und 322sexies) auch f\u00fcr Zuwendungen an die \u00c4rzteschaft gilt?</p><p>4. Am 9. September hat die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften Empfehlungen f\u00fcr die Zusammenarbeit von \u00c4rzteschaft und Industrie ver\u00f6ffentlicht, welche Missst\u00e4nde in diesem Bereich verhindern sollten. Ist der Bundesrat der Meinung, dass es mit diesen Empfehlungen, die keinen bindenden Charakter haben und lediglich einen Appell an das pers\u00f6nliche Verantwortungsbewusstsein der \u00c4rzteschaft darstellen, getan ist?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Eine vom Eidgen\u00f6ssischen Departement des Innern eingesetzte Arbeitsgruppe \"Rabatte und Boni\" hat unter der Leitung des Bundesamtes f\u00fcr Sozialversicherung (BSV) und unter Einbezug des Schweizerischen Heilmittelinstitutes Swissmedic, des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit, der Preis\u00fcberwachung, der Wettbewerbskommission, verschiedener Leistungserbringerverb\u00e4nde und der Pharmaindustrie verschiedene Fragen im Zusammenhang mit geldwerten Vorteilen nach Artikel\u00a033 HMG und der Pflicht zur Weitergabe von Verg\u00fcnstigungen nach Artikel\u00a056 KVG bearbeitet. Daraus resultieren Empfehlungen des BSV zum transparenten Umgang mit geldwerten Vorteilen und Verg\u00fcnstigungen bei der ambulanten und station\u00e4ren Gesundheitsversorgung in der sozialen Krankenversicherung. </p><p>Als betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Rabatte wurden im Rahmen der erw\u00e4hnten Arbeitsgruppe etwa spezielle Zahlungskonditionen in Form von Skonti bei fr\u00fchzeitiger Bezahlung, Preisnachl\u00e4sse als Folge von administrativem oder logistischem Minderaufwand bei Online- oder Grossmengenbestellungen sowie die \u00dcbernahme von Lagerhaltung, speziellen Datenaufbereitungsarbeiten oder andere Dienstleistungen durch den Eink\u00e4ufer definiert. Als handels\u00fcbliche Rabatte wurden bei bestimmten Produkten oder Produktegruppen l\u00e4ngerfristig gew\u00e4hrte Preisnachl\u00e4sse definiert, welche \u00fcber betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Rabatte hinausgehen und sich gem\u00e4ss Artikel\u00a033 Absatz\u00a03 HMG direkt auf den Preis auswirken. </p><p>Welche der zum heutigen Zeitpunkt im Medikamentenhandel gew\u00e4hrten Rabatte im Sinne von Artikel\u00a033 HMG handels\u00fcblich bzw. betriebswirtschaftlich gerechtfertigt und damit rechtm\u00e4ssig sind, ist von den zust\u00e4ndigen kantonalen Strafgerichten bzw. im Vollzugsbereich des Bundes vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic zu kl\u00e4ren. Vor diesem Hintergrund besteht kein Bedarf, Artikel\u00a033 HMG im Rahmen einer Verordnung zu pr\u00e4zisieren.</p><p>2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass auch im Bereich medizinischer Ger\u00e4te und der Forschung die Bestechungsgefahr f\u00fcr die \u00c4rzteschaft reduziert werden muss. Im Sinn einer rasch wirksamen Massnahme erarbeitet deshalb der Dachverband der Schweizerischen Handels- und Industrievereinigungen der Medizinaltechnik Fasmed in Zusammenarbeit mit Swissmedic einen \"Code of Business Conduct\", um eine Verbandsl\u00f6sung f\u00fcr den Schweizer Markt zu realisieren. Die Arbeit orientiert sich an europ\u00e4ischen Standards und soll die spezifischen Vorgaben von KVG, HMG und StGB ber\u00fccksichtigen. Im Bereich der Forschung sind die Art und die H\u00f6he allf\u00e4lliger finanzieller Entsch\u00e4digungen an Versuchspersonen und Pr\u00fcfer und Pr\u00fcferinnen gegen\u00fcber der zust\u00e4ndigen Ethikkommission vor Beginn eines klinischen Versuches transparent auszuweisen. Verdeckte finanzielle Zuwendungen an Pr\u00fcfer und Pr\u00fcferinnen sollen damit von Beginn an verhindert werden. Gehen einem Pr\u00fcfer oder einer Pr\u00fcferin geldwerte Vorteile w\u00e4hrend eines klinischen Versuches zu, sind diese ebenfalls im Lichte der Artikel\u00a033 HMG sowie 322ff. StGB zu beurteilen.</p><p>3. Von den Artikeln 322quater und 322sexies StGB werden im Sinne des Begriffes \"Amtstr\u00e4ger\" Personen erfasst, welche eine staatliche Aufgabe im Sinne des Service public aus\u00fcben. Die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Bev\u00f6lkerung ist gem\u00e4ss der verfassungsrechtlichen Aufgabenteilung Aufgabe der Kantone. Neben Angestellten \u00f6ffentlicher, staatlich subventionierter und privater Spit\u00e4ler k\u00f6nnen die erw\u00e4hnten Korruptionstatbest\u00e4nde somit auch die \u00c4rzteschaft betreffen, soweit \u00c4rzte und \u00c4rztinnen zulasten der sozialen Krankenversicherung t\u00e4tig sind. Insoweit k\u00f6nnen deshalb auch die Zuwendungen an die \u00c4rzteschaft unter den Straftatbestand der Artikel\u00a0322quater und 322sexies StGB fallen.</p><p>4. Die Umsetzung und Anwendung neuer Gesetze wirft h\u00e4ufig Fragen auf oder f\u00fchrt zu Unsicherheiten. Aufgrund der geltenden Rechtslage steht weder den Bundesbeh\u00f6rden noch allf\u00e4lligen Fachgesellschaften ein Weisungsrecht gegen\u00fcber der \u00c4rzteschaft oder anderen an der Medikamentenherstellung oder dem Medikamentenvertrieb Beteiligten zu. Allf\u00e4llige Umsetzungshilfen f\u00fcr Artikel\u00a033 HMG k\u00f6nnen zum heutigen Zeitpunkt mangels entsprechender Rechtsprechung bez\u00fcglich geldwerter Vorteile nur in Form von Empfehlungen von Beh\u00f6rden bzw. von Verb\u00e4nden zur Verf\u00fcgung gestellt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1039392000000)\/","SubmittedBy":"B\u00fchlmann C\u00e9cile","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1097227255183)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1712735160303)\/","SubmissionDate":"\/Date(1033603200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4615,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}