{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023579,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023579,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023579,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023579,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023579,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023579,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023579,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023579,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023579,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023579,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023579,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023579,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023579,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023579,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023579,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023579,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023579,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023579,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3579","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Finanzpolitik. Spielraum f\u00fcr ein nachhaltiges Ausgabenwachstum","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Voranschlag 2004 und Finanzplan 2005-2007 so zu gestalten, dass das Wachstum der Gesamtausgaben gegen\u00fcber dem Voranschlag 2003 auf die durchschnittlich erwartete Teuerung beschr\u00e4nkt bleibt. Damit im Rahmen dieser \u00fcbergeordneten finanzpolitischen Zielvorgabe das Parlament seine Budgethoheit besser wahrnehmen kann, soll der Bundesrat weitergehende ausgabenseitige Entlastungsmassnahmen in allen Aufgabengebieten inklusive ihrer finanziellen Auswirkung aufzeigen. Der Bundesrat legt fr\u00fchzeitig den Finanzkommissionen allf\u00e4llige Gesetzes- oder Verfassungs\u00e4nderungen vor, die f\u00fcr das Erf\u00fcllen dieser Vorgaben erforderlich sind.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat beauftragt, Massnahmen vorzulegen, die es erlauben, die absehbaren, unabwendbaren demographiebedingten Mehrausgaben der Sozialversicherungen durch ausgabenseitige Entlastungsmassnahmen - auch in anderen Aufgabengebieten - aufzufangen, sodass eine allf\u00e4llige weitere Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuers\u00e4tze zur Finanzierung der Sozialwerke mindestens steuerquotenneutral realisiert werden kann.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Finanzleitbild stellt ein internationaler Spitzenplatz in Staats- und Fiskalquote ein strategisches Ziel des Bundesrates dar. Die neuesten Finanzplanzahlen zeigen, dass der Mechanismus der Schuldenbremse allein nicht hinreichend ist, um dieses Ziel zu erreichen. F\u00fcr eine nachhaltige Stabilisierung bzw. l\u00e4ngerfristige Senkung der Staatsquote ist eine Korrektur des \u00fcberproportionalen Wachstums der Ausgaben erforderlich. Konkrete Grundlagen f\u00fcr die Erarbeitung m\u00f6glicher ausgabenseitiger Entlastungsmassnahmen sind vorhanden, wie etwa Subventionsberichte oder in der \u00d6ffentlichkeit diskutierte Ausgabenkonzepte, die aufzeigen, wie die Ausgaben gesamthaft stabilisiert werden k\u00f6nnen. Durch ein Wachstum der Ausgaben entlang der Teuerung kann - bei entsprechendem Wirtschaftswachstum - das strategische finanzpolitische Ziel des Bundesrates erreicht werden. Damit wird eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um den Wohlstand der Schweiz auch in Zukunft zu sichern.</p><p>Sind zur Realisierung der Entlastungsmassnahmen Gesetzes- oder Verfassungs\u00e4nderungen erforderlich, so legt sie der Bundesrat fr\u00fchzeitig den zust\u00e4ndigen Finanzkommissionen vor. Damit ist sichergestellt, dass die entsprechenden Fachkommissionen angemessen eingebunden werden. Da \u00fcbergeordnete finanzpolitische Restriktionen bloss den Rahmen f\u00fcr sachpolitische Entscheide abstecken, soll der Bundesrat auch \u00fcber den Vorschlag bzw. Finanzplan hinaus weitergehende Entlastungsmassnahmen in allen Aufgabengebieten aufzeigen. Damit wird die Budgethoheit des Parlamentes wiederbelebt und bleibt eine Priorit\u00e4tensetzung innerhalb des anvisierten Ausgabenzieles m\u00f6glich.</p><p>Insbesondere sieht der Finanzierungsbeschluss zu AHV und IV zur Deckung der absehbaren Finanzierungsl\u00fccke der Sozialwerke eine Anhebung des Mehrwertsteuersatzes vor. Damit ist ein weiterer, unverantwortbarer Anstieg der Staats- und Fiskalquoten - entgegen dem strategischen Ziel des Bundesrates gem\u00e4ss Finanzleitbild - vorgesehen. Zudem ist ein weiterer unkompensierter Anstieg der Mehrwertsteuers\u00e4tze auch aus der Sicht der Familienpolitik fragw\u00fcrdig und wegen ihrem regressiven Charakter sozialpolitisch problematisch. Solidarit\u00e4t muss nicht zwangsl\u00e4ufig \u00fcber eine zus\u00e4tzliche Umverteilung mit einer neuen, einseitigen Steuererh\u00f6hung gelebt werden, sondern kann auch \u00fcber Reduktionen bzw. eine Verzichtsplanung in weniger priorit\u00e4r gewordenen staatlichen Aufgabengebieten und Leistungen erzielt werden. Wenn die unabwendbaren, durch die Demographie bedingten Mehrausgaben der Sozialversicherungen durch ausgabenseitige Kompensation aufgefangen werden, wird sowohl der Solidarit\u00e4t als auch finanzpolitischen Anliegen Rechnung getragen. Damit w\u00fcrde ein wirklicher Beitrag zu einer nachhaltigen Sicherung der Sozialwerke geleistet.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass bei der Erarbeitung von Voranschlag und Finanzplan die verfassungsm\u00e4ssigen Vorgaben der Schuldenbremse im Vordergrund stehen. Dabei geht es selbstverst\u00e4ndlich nicht nur um die mechanistische Umsetzung der vorgegebenen Ausgabenplafonds, sondern auch darum, die Budgetqualit\u00e4t durch das Setzen von Priorit\u00e4ten und Posteriorit\u00e4ten zu erh\u00f6hen und Spielr\u00e4ume f\u00fcr neue und priorit\u00e4re Aufgaben zu schaffen.</p><p>Die Schuldenbremse beruht auf einer mittelfristigen Stabilisierung der Staatsquote, dies allerdings unter der Annahme von unver\u00e4nderten Steuern. Die Schuldenbremse ist im Prinzip staats- und steuerquotenneutral. Sie schliesst \u00c4nderungen der Steuers\u00e4tze nicht aus. Steuererh\u00f6hungen f\u00fchren zu einer steigenden Staatsquote, Steuersenkungen reduzieren sie.</p><p>Wie der Bundesrat in seinem Finanzleitbild vom 4. Oktober 1999 ausgef\u00fchrt hat, gelten f\u00fcr ihn die Ziele betreffend einer Stabilisierung der Quoten unter Ausschluss von Mehrwertsteuererh\u00f6hungen zur Finanzierung der demographiebedingten Mehrausgaben der Sozialversicherungen. Ein kleinerer Teil des vorgesehenen IV-Mehrwertsteuerprozentes dient der Finanzierung von demographiebedingten Mehrausgaben der IV. Rund die H\u00e4lfte des Ertrages ist zudem f\u00fcr die Entschuldung der IV vorgesehen. Hier geht es nicht darum, in der Zukunft h\u00f6here Ausgaben zu erm\u00f6glichen, sondern eine Altlast zu begleichen. Anstatt die h\u00f6heren Ausgaben direkt durch Einnahmen zu decken, wurde in der Vergangenheit der Weg \u00fcber die Inkaufnahme einer Verschuldung der IV beschritten. Zwar wird die Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer und die \u00dcberweisung der Einnahmen an die IV ebenfalls zu einem Anstieg der Bundesstaatsquote f\u00fchren, doch ist dieser Anstieg vor dem Hintergrund der vorangehenden Feststellungen zu relativieren.</p><p>Nach dem Willen des Motion\u00e4rs soll sich die Wachstumsrate der Gesamtausgaben gegen\u00fcber dem Voranschlag 2003 auf die durchschnittlich erwartete Teuerung beschr\u00e4nken. Mit anderen Worten: Es sollen f\u00fcr die staatliche Aufgabenerf\u00fcllung real keine zus\u00e4tzlichen Mittel zur Verf\u00fcgung stehen. Mittelfristig, d. h. 2006, w\u00e4ren damit Einsparungen gegen\u00fcber dem aktuellen Finanzplan von j\u00e4hrlich wiederkehrend rund 7 Milliarden Franken erforderlich.</p><p>Die Umsetzung einer solchen Vorgabe ist nach Ansicht des Bundesrates weder vertretbar noch mehrheitsf\u00e4hig, da solche K\u00fcrzungen die staatliche Aufgabenerf\u00fcllung in den Kernbereichen substanziell einschr\u00e4nken w\u00fcrden. Die Motion ist deutlich restriktiver als die gleichlautenden Vorst\u00f6sse der FDP-, CVP- und SVP-Fraktionen (02.3442, 02.3443, 02.3444), welche eine Anbindung des Ausgabenwachstums an das nominelle Wirtschaftswachstum fordern.</p><p>Der Bundesrat befasst sich zurzeit aus mehreren Gr\u00fcnden mit einer finanzpolitischen Standortbestimmung. Erstens ist der Finanzplan 2004-2006 des Bundesrates aus den im Bericht vom 30. September 2002 dargelegten Gr\u00fcnden nicht schuldenbremsekonform. Zweitens geht es in dieser finanzpolitischen Standortbestimmung nicht nur darum, mit einer \u00dcberpr\u00fcfung der Aufgaben und Ausgaben nur die zahlenm\u00e4ssige \u00dcbereinstimmung mit den Kriterien der Schuldenbremse herzustellen. Der Bundesrat will dar\u00fcber hinaus mit zus\u00e4tzlichen Entlastungen Handlungsspielr\u00e4ume f\u00fcr priorit\u00e4re Aufgaben schaffen. Drittens dr\u00e4ngt sie sich im Anschluss an die Revision der wirtschaftlichen Eckwerte und Einnahmensch\u00e4tzungen auf. Der Bundesrat wird die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te vor der Sommersession 2003 \u00fcber das Ergebnis der Standortbestimmung und das weitere Vorgehen orientieren.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1035936000000)\/","SubmittedBy":"Walker Felix","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1054512000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1712758519827)\/","SubmissionDate":"\/Date(1033603200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4615,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}