{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023614,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023614,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023614,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023614,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023614,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023614,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023614,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023614,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023614,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023614,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023614,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023614,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023614,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023614,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023614,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023614,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023614,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023614,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3614","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ausweitung auf Entwicklungsl\u00e4nder eines allf\u00e4lligen Abkommens mit der EU in Sachen Zinsbesteuerung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Derzeit stecken die Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz in Sachen Zinsbesteuerung in einer heiklen und dringlichen Phase. Dem Verlangen der EU nach verst\u00e4rktem Informationsaustausch setzt die Schweiz das Angebot einer Zahlstellensteuer entgegen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Meinung, dass ein allf\u00e4lliges Abkommen mit der EU in Sachen Zinsbesteuerung analog zur Meistbeg\u00fcnstigungsklausel in der Handelspolitik unter Vorbehalt der \u00fcblichen Rechtshilfeausschlussgr\u00fcnde auf alle anderen L\u00e4nder, insbesondere aber auf die Entwicklungsl\u00e4nder, ausgedehnt werden muss?</p><p>2. Findet er auch, dass es stossend w\u00e4re und die Koh\u00e4renz der schweizerischen Entwicklungspolitik verletzen w\u00fcrde, wenn die Schweiz eine Zahlstellensteuer auf Kapitalertr\u00e4gen von EU-Angeh\u00f6rigen erheben und teilweise an die EU zur\u00fcckerstatten w\u00fcrde, dies aber den Entwicklungsl\u00e4ndern nicht auch gew\u00e4hren w\u00fcrde? K\u00e4me dies nicht einer Diskriminierung der Entwicklungsl\u00e4nder gleich?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Ein allf\u00e4lliges Abkommen mit der EU und ihren Mitgliedstaaten entfaltet seine Wirkungen lediglich zwischen den unterzeichneten Vertragsstaaten. Die zurzeit auf dem Gebiet der Zinsbesteuerung laufenden Verhandlungen k\u00f6nnen nicht losgel\u00f6st von den engen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz zur EU und ihren Mitgliedstaaten betrachtet werden. Das Bestehen einer Bereitschaft der Schweiz zu einer m\u00f6glichen Kooperation mit der EU im Bereich der Zinsbesteuerung stellt eine grosse Konzession dar, die nur vor diesem dichten Beziehungsgeflecht verst\u00e4ndlich ist und im internationalen Vergleich ohne Pr\u00e4judiz dasteht.</p><p>Die steuerlichen Aussenbeziehungen im Bereich der direkten Steuern vom Einkommen und Verm\u00f6gen werden v\u00f6lkerrechtlich durch bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) geregelt, welche die Schweiz mit den meisten entwickelten Staaten und mit einer im Zunehmen begriffenen Zahl von Schwellen- und Entwicklungsl\u00e4ndern abgeschlossen hat.</p><p>Anders als in der internationalen Handelspolitik gibt es im internationalen Steuerrecht keinen Meistbeg\u00fcnstigungsstandard. Die steuerlichen Abkommen sind weltweit durchweg bilateral ausgestaltet. Innerhalb der EU bestehen einige Richtlinien mit steuerlichen Vorschriften, die aber keinen Meistbeg\u00fcnstigungscharakter aufweisen. Einige schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen enthalten eine Meistbeg\u00fcnstigungsklausel insbesondere mit Bezug auf die Quellensteuers\u00e4tze bei Dividenden, Zinsen oder Lizenzgeb\u00fchren; solche Bestimmungen beziehen sich aber lediglich auf den Bereich der Vermeidung der Doppelbesteuerung und gelten nur im Verh\u00e4ltnis zwischen der Schweiz und dem betreffenden DBA-Partnerstaat.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden besteht aus der Sicht des Bundesrates kein Anlass dazu, die Ausdehnung des Regelungsinhaltes eines allf\u00e4lligen Abkommens mit der EU und ihren Mitgliedstaaten zur Zinsbesteuerung auf alle anderen Staaten, insbesondere auf Entwicklungsl\u00e4nder, zu pr\u00fcfen.</p><p>2. Wie in der Antwort auf Frage 1 oben ausgef\u00fchrt, w\u00fcrde ein Steuerr\u00fcckbehalt im Falle einer \u00dcbereinkunft mit der EU lediglich zugunsten der EU-Mitgliedstaaten erhoben. Mit anderen Staaten in Europa oder auf anderen Kontinenten steht eine solche Massnahme im heutigen Kontext \u00fcberhaupt nicht zur Diskussion; es wurden von anderer Seite als der EU auch keine entsprechenden Begehren an die Schweiz gerichtet. Eine Diskriminierung der EU-Nichtmitgliedstaaten generell und der Entwicklungsl\u00e4nder im Speziellen liegt nicht vor.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1038528000000)\/","SubmittedBy":"Gysin Remo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1039737600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1712754881517)\/","SubmissionDate":"\/Date(1033689600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4615,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}