{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023646,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023646,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023646,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023646,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023646,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023646,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023646,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023646,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023646,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023646,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023646,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023646,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023646,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023646,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023646,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023646,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023646,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023646,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3646","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Unabh\u00e4ngigkeit des Revisorates","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Vorschriften f\u00fcr die Unabh\u00e4ngigkeit zwischen Aktiengesellschaften (und allf\u00e4lligen anderen Gesellschaftsformen) und ihren Revisionsfirmen in einer separaten Vorlage, unabh\u00e4ngig vom Zeitplan zum Bundesgesetz \u00fcber die Rechnungslegung, bis Ende 2003 vorzulegen. Dabei ist der internationalen Rechtsentwicklung Rechnung zu tragen.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Motion greift ein sehr wichtiges und aktuelles Thema auf. Der Bundesrat ist mit dem Ziel des Vorstosses, die Unabh\u00e4ngigkeit der Revisionsstelle neu zu regeln, grunds\u00e4tzlich einverstanden. Bereits 1998 wurde ein Vorentwurf f\u00fcr ein Bundesgesetz \u00fcber die Rechnungslegung und Revision (VE RRG) in Vernehmlassung gegeben, der auch Vorschriften zur Unabh\u00e4ngigkeit des Abschlusspr\u00fcfers enth\u00e4lt.</p><p>In der Vernehmlassung stiess die Revision des Rechnungslegungsrechtes auf starke Kritik. Die j\u00fcngsten Ereignisse in der Wirtschaft haben jedoch dazu gef\u00fchrt, dass die mit der Revision verfolgten Ziele nun zunehmend akzeptiert und als wichtig und dringend erachtet werden. Der Bundesrat hat am 29. Januar 2003 anl\u00e4sslich der Aussprache zum weiteren Vorgehen im Sinne des Rechnungslegungsrechtes beschlossen, den VE RRG rasch zu \u00fcberarbeiten.</p><p>Dem Parlament wird bereits im n\u00e4chsten Jahr eine Botschaft unterbreitet werden k\u00f6nnen. Dabei gilt es den j\u00fcngsten, auch internationalen Entwicklungen im Bereich der Rechnungslegung, insbesondere bei der Revisionsstelle (Unabh\u00e4ngigkeit und Qualit\u00e4tssicherung), Rechnung zu tragen.</p><p>Zu erw\u00e4hnen sind in diesem Zusammenhang die Empfehlungen der EU-Kommission \"Mindestanforderungen an Qualit\u00e4tssicherungssysteme f\u00fcr die Abschlusspr\u00fcfung in der EU\" und \"Unabh\u00e4ngigkeit des Abschlusspr\u00fcfers in der EU - Grundprinzipien\" sowie der amerikanische Sarbanes-Oxley Act of 2002 (SOA).</p><p>Die Auswirkungen der Bestimmungen des SOA auf ausl\u00e4ndische Revisoren, insbesondere im Rahmen der vorgesehenen Aufsicht, k\u00f6nnen heute noch nicht definitiv beurteilt werden. Vertreter verschiedener Staaten, darunter auch die Schweiz, f\u00fchren zurzeit Gespr\u00e4che mit der Securities and Exchange Commission (SEC). Ziel ist in erster Linie die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausl\u00e4ndischer Regelungen in diesem Bereich durch die SEC.</p><p>Die SEC hat erkl\u00e4rt, dass sie in Bezug auf die Anwendung des SOA auf ausl\u00e4ndische Gesellschaften und deren Revisoren nicht Vereinbarungen mit einzelnen Staaten anstrebt, sondern allgemeing\u00fcltige Kriterien festsetzen will, die auf alle vom Geltungsbereich des SOA erfassten ausl\u00e4ndischen Gesellschaften und Revisoren Anwendung finden sollen. Die Ausgestaltung eines schweizerischen Qualit\u00e4tssicherungssystems wird dannzumal - d. h., sobald die Entscheide getroffen und die Kriterien bekannt sind - mit der von der SEC beschlossenen L\u00f6sung abzustimmen sein. Je nach Ergebnis plant das EJPD, dem Bundesrat zu beantragen, alternative Regelungsm\u00f6glichkeiten auch vor dem Hintergrund einer allf\u00e4lligen zeitlichen Dringlichkeit zu pr\u00fcfen.</p><p>Im von der Motion im engeren Sinne angesprochenen Bereich ergibt sich aber aufgrund der heutigen Einsch\u00e4tzung aus den Unabh\u00e4ngigkeitsvorschriften des SOA kein zwingender gesetzgeberischer Handlungsbedarf, verst\u00f6sst doch die Einhaltung von strengeren Unabh\u00e4ngigkeitsvorschriften nicht gegen schweizerische Rechtsnormen.</p><p>Zu beachten ist bei einer \u00dcberarbeitung des VE RRG ebenfalls die Situation der KMU. Die Regelung der Unabh\u00e4ngigkeit der Revisionsstelle muss den Verh\u00e4ltnissen in kleinen Unternehmen gerecht werden und darf f\u00fcr diese keine \u00fcberm\u00e4ssigen Kosten zur Folge haben. Es wird zu pr\u00fcfen sein, ob f\u00fcr kleine und mittlere Unternehmen eine differenzierte L\u00f6sung zu schaffen ist. Weiter wird im Rahmen der \u00dcberarbeitung des VE RRG untersucht, ob kleine Organisationen von der Revisionspflicht befreit werden sollen. In diesem Fall w\u00e4ren flankierende kosteng\u00fcnstigere Massnahmen f\u00fcr die Qualit\u00e4tssicherung der Rechnungslegung in Erw\u00e4gung zu ziehen.</p><p>Wenn der Bundesrat auch die Ziele der Motion durchaus unterst\u00fctzt, so erachtet er doch das vorgeschlagene Vorgehen, die Unabh\u00e4ngigkeit der Revisionsstelle in einer separaten Vorlage neu zu regeln, im heutigen Zeitpunkt als falsch. Eine isolierte \u00dcberarbeitung der Unabh\u00e4ngigkeitsvorschriften kann in Bezug auf eine umfassende Revision des Rechnungslegungsrechtes zu erheblichen Koordinationsproblemen, \u00dcberschneidungen und Unstimmigkeiten f\u00fchren. Die verschiedenen Elemente einer Neuregelung der Rechnungslegung (Rechnungslegungspflicht, Anforderungen an die Jahresrechnung, Pr\u00fcfungspflicht, Aufgaben der Revisionsstelle, Haftung usw.) m\u00fcssen dringend optimal aufeinander abgestimmt werden. Die Neuregelung der Unabh\u00e4ngigkeit der Revisionsstelle sollte daher grunds\u00e4tzlich im Rahmen der Revision des Rechnungslegungsrechtes erfolgen.</p><p>Ergibt sich infolge des SOA eine erh\u00f6hte Dringlichkeit, beispielsweise auch in Fragen der Regelung der Unabh\u00e4ngigkeit der Revisionsstelle, wird das EJPD jedoch pr\u00fcfen, ob die entsprechenden Vorschriften im Rahmen der Botschaft zum RRG als separate Vorlage ausgestaltet oder zeitlich vorgezogen dem Parlament unterbreitet werden sollen. Allenfalls ist auch eine Integration in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren, das sich bereits in der parlamentarischen Beratung befindet (so etwa in die Revision des GmH-Rechtes), denkbar.</p><p>Da der Handlungsbedarf jedoch derzeit weder inhaltlich noch terminlich feststeht, kann heute noch nicht endg\u00fcltig \u00fcber den sachgerechten Weg des weiteren Vorgehens entschieden werden. Die Vorgaben der Motion f\u00fcr eine separate Vorlage sind daher zu verbindlich und k\u00f6nnten sich als sch\u00e4dlich herausstellen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1046995200000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1118793600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1750816575897)\/","SubmissionDate":"\/Date(1037577600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4616,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}