{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023659,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023659,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023659,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023659,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023659,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023659,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023659,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023659,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023659,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023659,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023659,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023659,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023659,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023659,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023659,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023659,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023659,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023659,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3659","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Protokolle der Alpenkonvention","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. dem Verwahrer der Alpenkonvention zwecks Notifizierung an die Vertragsparteien und Unterzeichnerstaaten zu erkl\u00e4ren, dass die Schweiz die Durchf\u00fchrungsprotokolle der Alpenkonvention zu \"Raumplanung und nachhaltiger Entwicklung\", \"Berglandwirtschaft\", \"Naturschutz und Landschaftspflege\", \"Bergwald\", \"Tourismus\", \"Bodenschutz\", \"Energie\" und \"Verkehr\" als Empfehlungen anerkennt;</p><p>2. aufzuzeigen, inwiefern das bestehende Landesrecht eine nachhaltige Entwicklung des Berggebietes sicherstellt, und gegebenenfalls dem Parlament die dazu notwendigen Massnahmen und Gesetzes\u00e4nderungen vorzulegen.</p>","ReasonText":"<p>Die Bestimmungen der Protokolle zur Alpenkonvention sind gr\u00f6sstenteils programmatisch. Dies ist problematisch, wenn man bedenkt, dass es sich bei den Protokollen um internationale Vertr\u00e4ge handelt, die f\u00fcr die ratifizierenden Staaten verbindlich sind. Denn die Tragweite der in den programmatischen Normen enthaltenen Rechte und Pflichten kann naturgem\u00e4ss unterschiedlich interpretiert werden. Diese Normen beinhalten zudem ein betr\u00e4chtliches normatives Entwicklungspotenzial. Es ist daher unklar, welche Verpflichtungen die Schweiz mit der Ratifizierung der Protokolle eingehen w\u00fcrde und inwiefern ihr Handlungsspielraum in Zukunft eingeschr\u00e4nkt w\u00fcrde. </p><p>Aus diesem Grund kann die Schweiz diese Protokolle nicht ratifizieren. Die Ziele der Alpenkonvention und ihrer Protokolle entsprechen aber der Politik unseres Landes im Bereich Umwelt und Entwicklung der Alpenregionen. Deshalb soll der Bundesrat dem Verwahrer der Alpenkonvention zwecks Notifizierung an die Vertragsparteien und Unterzeichnerstaaten erkl\u00e4ren, dass er die Protokolle als Empfehlungen anerkennt, die er unter Ber\u00fccksichtigung unserer f\u00f6deralistischen Staatsstruktur autonom im Landesrecht umzusetzen gedenkt. </p><p>Im Hinblick auf die Umsetzung dieser Empfehlung muss in erster Linie genau untersucht werden, inwiefern das bestehende Landesrecht eine nachhaltige Entwicklung des Berggebietes, wie es auch die Alpenkonvention anstrebt, sicherstellt. Diese Frage soll insbesondere auch im Rahmen der neuen Regionalpolitik vertieft untersucht werden. Zur Behebung von L\u00fccken in der Zielerreichung sollen die notwendigen Massnahmen und Gesetzes\u00e4nderungen dem Parlament vorgelegt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Schweiz hat am 7. November 1991 die Alpenkonvention unterzeichnet (\u00dcbereinkommen zum Schutz der Alpen). Die Alpenkonvention (der Rahmenvertrag) ist ein v\u00f6lkerrechtlich verbindliches Abkommen zur L\u00f6sung der grenz\u00fcberschreitenden Probleme im gesamten Alpenraum. Das Parlament hat am 16. Dezember 1998 der Ratifizierung der Alpenkonvention zugestimmt. Gleichzeitig hat es den Entscheid getroffen, mit der Ratifizierung der bereits damals abgeschlossenen und unterzeichneten f\u00fcnf Protokolle (Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Berglandwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, Bergwald und Tourismus) zuzuwarten. Es sollten alle damals in Bearbeitung stehenden Protokolle erst abgeschlossen sein. Zu den f\u00fcnf erw\u00e4hnten Protokollen kamen hinzu; Bodenschutz, Energie, Verkehr und Streitbeilegung. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2001 die Botschaft zur Ratifizierung der Protokolle zuhanden des Parlamentes verabschiedet. </p><p>Die Gebirgs- und Alpenkantone haben anl\u00e4sslich der Tagung zwischen dem Bund und den Kantonen von Arosa am 23./24. August 1996 die Ratifizierung der Alpenkonvention akzeptiert. Sie haben sich anl\u00e4sslich einer Tagung zwischen dem Bund und den Kantonen am 6. Juni 2001 in Glarus hinter die Ratifizierung der Protokolle gestellt. Die haupts\u00e4chlichen Anliegen der Kantone, n\u00e4mlich: Subsidiarit\u00e4t, Einbezug der Gebietsk\u00f6rperschaften, regionale F\u00f6rderung und Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen, wurden im internationalen Verhandlungsprozess eingebracht und fanden Eingang in die Protokolle.</p><p>Der Delegation des Bundes - die Kantone wurden stets in die Erarbeitung der Protokolle mit einbezogen - ist es im internationalen Verhandlungsprozess gelungen, die Positionen der Schweiz einzubringen und darauf hinzuwirken, dass die Prinzipien der gleichberechtigten Behandlung von sozialen, wirtschaftlichen und \u00f6kologischen Erfordernissen ber\u00fccksichtigt wurden. Die Protokolle entsprechen schweizerischer Gesetzgebung. Das Streitbeilegungsprotokoll lehnt sich in seiner Essenz an das Europ\u00e4ische Abkommen zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten an, welches von der Schweiz bereits im Jahre 1965 ratifiziert wurde. </p><p>Der Bundesrat empfiehlt dem St\u00e4nderat, alle neun Protokolle der Alpenkonvention gem\u00e4ss Botschaft zur Ratifizierung der Protokolle vom 19. Dezember 2001 aus den folgenden Gr\u00fcnden zu ratifizieren und nicht nur in Empfehlungen umzuwandeln:</p><p>1. Internationale Abkommen \u00fcben eine wichtige Funktion bei der Abstimmung grenz\u00fcberschreitender Massnahmen aus. Es ist im ureigenen Interesse unseres Landes, v\u00f6lkerrechtlich verbindliche Vereinbarungen zu treffen. Das Parlament und der Bundesrat haben sich in der Vergangenheit immer wieder f\u00fcr verbindliche Abmachungen eingesetzt. Ein Verzicht der Schweiz auf die Ratifizierung zugunsten einer Erkl\u00e4rung, die Protokolle lediglich als Empfehlungen annehmen zu wollen, w\u00fcrde eine Abkehr von dieser Politik bedeuten und auch entsprechende Bem\u00fchungen der Schweiz in anderen internationalen Gremien ihrer Glaubw\u00fcrdigkeit berauben.</p><p>2. Bereits haben Liechtenstein, Deutschland und \u00d6sterreich alle Protokolle einstimmig ratifiziert. Sie treten am 18. Dezember 2002 f\u00fcr diese L\u00e4nder in Kraft. Die italienische Abgeordnetenkammer hat am 19. November 2002 der Ratifizierung mit grosser Mehrheit zugestimmt, der Senat d\u00fcrfte diesem Entscheid bald folgen. Frankreich hat die beiden Protokolle zur Berglandwirtschaft und zur Streitbeilegung am 15. November 2002 per Dekret ratifiziert. Die \u00fcbrigen Protokolle liegen dem Parlament zur Beratung vor. Die \u00fcbrigen Vertragsparteien Monaco und Slowenien haben den Ratifizierungsprozess ebenfalls eingeleitet. Die Schweiz, das zentrale Alpenland, w\u00fcrde sich bei einer Nichtratifizierung isolieren und sich der M\u00f6glichkeit berauben, bei der Alpenkonvention als vollwertige Vertragspartei mitzuwirken. Die Schweiz k\u00f6nnte in dieser Position nicht auf die Einhaltung der Verpflichtungen durch die anderen Vertragsparteien einwirken. </p><p>3. Die Schweiz hat international einen hervorragenden Ruf, wenn es um die nachhaltige Entwicklung von Berggebieten geht. Sie hat diesen Ruf insbesondere dank ihrer langj\u00e4hrigen Unterst\u00fctzung f\u00fcr Bergregionen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit erworben. Sie hat sich vor allem seit der Umwelt- und Entwicklungskonferenz der Uno im Jahre 1992 in Rio de Janeiro f\u00fcr die nachhaltige Entwicklung von Berggebieten eingesetzt. Sie hat im September 2002 anl\u00e4sslich der Nachfolgekonferenz von Rio in Johannesburg mit der Lancierung der viel beachteten Initiative zur Schaffung von Partnerschaften unter Berggebieten der Welt diese Rolle bekr\u00e4ftigt. Eine Nichtratifizierung der Protokolle der Alpenkonvention st\u00fcnde im Widerspruch zu unserem bisherigen, international anerkannten Engagement.</p><p>4. Die F\u00f6rderung der regionalen Strukturen ist, neben der Subsidiarit\u00e4t, ein wichtiges Element, das von der Schweiz im internationalen Verhandlungsprozess eingebracht wurde. Die sozio\u00f6konomischen Entwicklungsbed\u00fcrfnisse des Alpenraumes sind in den Protokollen geb\u00fchrend ber\u00fccksichtigt und nicht im Widerspruch zur heutigen Regionalpolitik der Schweiz. Diese nachhaltige Entwicklung der Berggebiete als Lebens- und Wirtschaftsraum wird auch f\u00fcr eine k\u00fcnftige Regionalpolitik wegweisend sein. Mit der Annahme der Postulate 01.3003 und 01.3017 hat der Bundesrat kundgetan, unter welchen Kriterien die aktuelle Regionalpolitik \u00fcberpr\u00fcft wird. Die Arbeiten sind im EVD im Gang, es sind keine Konflikte zur Alpenkonvention und ihren Protokollen feststellbar.</p><p>5. Die in den Protokollen stipulierten programmatischen Normen legen lediglich Mindestanforderungen fest, welche die geltende schweizerische Gesetzgebung in den verschiedenen Politikbereichen bereits heute \u00fcbertrifft.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1039392000000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1085443200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":null,"Modified":"\/Date(1712739536910)\/","SubmissionDate":"\/Date(1038355200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4616,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}