{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023686,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023686,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023686,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023686,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023686,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023686,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023686,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023686,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023686,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023686,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023686,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023686,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023686,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023686,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023686,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023686,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023686,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023686,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3686","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bologna-Deklaration. Ist die Vollendung des Projektes sichergestellt?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit der Bologna-Deklaration verpflichten sich europ\u00e4ische Bildungsminister, im Rahmen ihrer Kompetenzen alles zu tun, um die Freiz\u00fcgigkeit beim Hochschulstudium wesentlich zu erh\u00f6hen. Die Umsetzung der Bologna-Deklaration setzt einerseits eine einheitliche Grundstruktur des Studiums (Unterteilung in Bachelor-, Master- und Doktorstudium) voraus. Mit diesen Struktur\u00e4nderungen haben die schweizerischen Hochschulen bereits begonnen. Andererseits kann eine effektive Freiz\u00fcgigkeit aber nur erreicht werden, wenn diese Abschl\u00fcsse von den Hochschulen gegenseitig anerkannt werden, was eine inhaltliche und qualitative Angleichung dieser Abschl\u00fcsse innerhalb der einzelnen F\u00e4cher voraussetzt.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>1. Zwischen welchen schweizerischen und ausl\u00e4ndischen Hochschulen wurden in welchen F\u00e4chern bereits Abschl\u00fcsse gegenseitig anerkannt bzw. sind Gespr\u00e4che \u00fcber eine solche Anerkennung im Gang? F\u00fcr welche F\u00e4cher bestehen europ\u00e4ische Vorgaben oder Gremien, die als Forum f\u00fcr Verhandlungen dienen?</p><p>2. Wie steht es um die gegenseitige Anerkennung von Abschl\u00fcssen zwischen schweizerischen Hochschulen in den einzelnen F\u00e4chern?</p><p>3. Es wurden - beispielsweise von der ETHZ - Bedenken ge\u00e4ussert, dass der Bologna-Prozess zu einer Nivellierung nach unten f\u00fchren k\u00f6nnte, weil qualitativ ungen\u00fcgende Abschl\u00fcsse anerkannt w\u00fcrden und z. B. zum Antritt eines Masterstudiums an einer beliebigen Hochschule f\u00fchren k\u00f6nnten. Die ETHZ \u00e4usserte die Ansicht, bei dieser Anerkennung sehr w\u00e4hlerisch zu sein. K\u00f6nnte eine solche Haltung einzelner schweizerischer Hochschulen zu entsprechenden Retorsionsmassnahmen - auch gegen andere schweizerische Hochschulen - f\u00fchren?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat das Risiko, dass auch bei einer gegenseitigen Anerkennung von Hochschulabschl\u00fcssen - andere Faktoren wie z. B. prohibitive Studiengeb\u00fchren - die angestrebte Freiz\u00fcgigkeit trotzdem nicht erreicht wird?</p><p>5. Angesichts der Tatsache, dass der strukturelle Teil der Umsetzung der Bologna-Deklaration bereits mit grossem Aufwand verbunden und nicht unbestritten ist und dieser Prozess die ohnehin beschr\u00e4nkten Reformkapazit\u00e4ten des f\u00f6deralen schweizerischen Bildungssystems zu einem grossen Teil absorbiert, dr\u00e4ngt sich eine n\u00fcchterne Analyse der Risiken des Bologna-Prozesses auf. Im Vordergrund m\u00fcsste dabei das Risiko stehen, dass die Strukturreformen mangels der inhaltlichen und qualitativen Vereinheitlichung der Studienabschl\u00fcsse gar nie zur angestrebten Freiz\u00fcgigkeit f\u00fchren. Wird eine solche Risikoanalyse laufend vorgenommen? Wenn ja, welches ist das Ergebnis?</p>","ReasonText":"<p>In der Bologna-Deklaration verpflichteten sich die europ\u00e4ischen Bildungsminister, sich im Rahmen ihrer Kompetenzen f\u00fcr Massnahmen zur Erh\u00f6hung der Freiz\u00fcgigkeit im Hochschulbereich innerhalb Europas einzusetzen. Zugesagt wurde das Bem\u00fchen, nicht aber die Erreichung bestimmter Resultate. Angesichts der unterschiedlichen Kompetenzen der Bildungsminister, die auf die unterschiedlichen Kompetenzen von Gliedstaaten und auf die unterschiedliche Autonomie ihrer Hochschulen R\u00fccksicht nehmen m\u00fcssen, w\u00e4re eine weitergehende Vereinbarung auch kaum m\u00f6glich gewesen. Ziel des Bologna-Prozesses ist die gegenseitige Anerkennung von Hochschulabschl\u00fcssen (insbesondere Zwischenabschl\u00fcssen), um den Studierenden das Weiterstudium an anderen europ\u00e4ischen Universit\u00e4ten zu erm\u00f6glichen.</p><p>Dieser Anerkennungsprozess setzt einerseits eine Vereinheitlichung der Grundstrukturen des Hochschulstudiums voraus, d. h., es muss definiert werden, welche Abschl\u00fcsse es \u00fcberhaupt gibt und welches die Regelstudienzeit f\u00fcr einen Abschluss ist. Daf\u00fcr wurden einfache, f\u00e4cher\u00fcbergreifende Regeln gefunden, die von den Hochschulen ohne weitere Absprachen umgesetzt werden k\u00f6nnen und von den schweizerischen Hochschulen auch umgesetzt werden. Andererseits ist die Freiz\u00fcgigkeit aber erst m\u00f6glich, wenn diese Abschl\u00fcsse von den Hochschulen auch gegenseitig anerkannt werden, d. h. wenn ein Bachelor der Hochschule A im Lande X die Zulassung zum Masterstudium an der Hochschule B im Lande Y garantiert oder erm\u00f6glicht. Dies wird Fach um Fach ausgehandelt werden m\u00fcssen.</p><p>Dieser zweite Prozess ist wesentlich anspruchsvoller, zeitraubender und risikobehafteter als derjenige der Angleichung der Grundstrukturen. Die Angleichung der Grundstrukturen bringt aber nicht mehr Freiz\u00fcgigkeit, wenn nicht auch dieser zweite Prozess gelingt. Der Sinn des ganzen Reformvorhabens muss deshalb unter dem Aspekt der Erfolgschancen der inhaltlichen und qualitativen Anerkennung von Fachabschl\u00fcssen beurteilt werden.</p><p>Verschiedene Vorst\u00f6sse haben sich mit der Bologna-Deklaration befasst. In diesem Vorstoss geht es aber prim\u00e4r um die Frage, was auf der entscheidenden Ebene von Inhalten und Qualit\u00e4t erreicht wird.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. W\u00e4hrend sehr viel \u00fcber die Angleichung der Grundstrukturen bekannt ist, vernimmt man wenig \u00fcber den Prozess der Anerkennung von Fachabschl\u00fcssen. Deshalb wird der Bundesrat hier um eine Zusammenstellung gebeten. Es ist auch m\u00f6glich, dass europ\u00e4ische Gremien Verhandlungsgrundlagen formuliert haben, die den Hochschulen bei ihren Diskussionen zur Verf\u00fcgung stehen.</p><p>2. Da angesichts der f\u00f6deralen Strukturen unseres Landes und der Autonomie der Universit\u00e4ten nicht vom Bund her dekretiert werden kann, welchen inhaltlichen und qualitativen Anforderungen ein bestimmter Abschluss in einem bestimmten Fach entsprechen muss, sind auch innerhalb der Schweiz entsprechende Verhandlungen n\u00f6tig. Diese sollten mindestens im gleichen Tempo verlaufen wie diejenigen mit ausl\u00e4ndischen Universit\u00e4ten. In der Antwort auf die Motion Zbinden 01.3328 f\u00fchrte der Bundesrat aus, die notwendigen Gremien seien geschaffen worden. Jetzt stellt sich die Frage, was konkret erreicht wurde.</p><p>3. Die Anerkennung der Abschl\u00fcsse anderer Hochschulen st\u00f6sst auf Widerstand, weil einige Hochschulen an der Qualit\u00e4t dieser Abschl\u00fcsse zweifeln. Wenn nun den Abschl\u00fcssen anderer L\u00e4nder - vor allem solchen mit zentralisierten Hochschulsystemen - von einzelnen schweizerischen Hochschulen die Anerkennung verweigert wird, ist anzunehmen, dass diese L\u00e4nder schweizerische Abschl\u00fcsse auch nicht anerkennen.</p><p>4. Bestimmte f\u00fcr die Freiz\u00fcgigkeit relevante Bereiche werden vom Bologna-Prozess nicht erfasst. W\u00e4hrend beispielsweise auf dem Kontinent ein Abschluss (Maturit\u00e4t oder neu jetzt Bachelor) eine Berechtigung zu einem Studium auf der n\u00e4chsth\u00f6heren Stufe darstellt, pflegen angels\u00e4chsische Universit\u00e4ten ihre Studierenden auszusuchen. Freiz\u00fcgigkeit existiert bez\u00fcglich dieser Universit\u00e4ten nur, wenn die Chancengleichheit in den Bewerbungsgespr\u00e4chen besteht. Einige L\u00e4nder erheben sehr hohe Studiengeb\u00fchren, gew\u00e4hren aber f\u00e4higen Studierenden auch hohe Leistungsstipendien oder erm\u00f6glichen auf der Masterstufe eine bezahlte T\u00e4tigkeit an der Hochschule, w\u00e4hrend andere L\u00e4nder tiefe Studiengeb\u00fchren haben, nur Sozialstipendien gew\u00e4hren, und Studierende nur in kleinem Ausmass bezahlt an Hochschulen besch\u00e4ftigen. Zwischen derartigen L\u00e4ndern kann die Freiz\u00fcgigkeit leicht zu einer Einbahnstrasse werden, es sei denn, die L\u00e4nder der zweiten Gruppe \u00fcbernehmen das System der ersten Gruppe.</p><p>5. Die oben erw\u00e4hnten Umst\u00e4nde f\u00fchren dazu, dass der Bologna-Prozess eine gewisse Asymmetrie zwischen Anstrengungen zur Angleichung und Erfolg in Form von mehr Freiz\u00fcgigkeit aufweist. Die Anpassung der Grundstrukturen erfordert gewissermassen \"Vorab-Investitionen\", die allein keinen Ertrag in Form von mehr Freiz\u00fcgigkeit bringen. Der Ertrag stellt sich erst ein, wenn zwischen Hochschulen oder L\u00e4ndern in bestimmten F\u00e4chern eine gegenseitige Anerkennung von Universit\u00e4tsdiplomen stattfindet. Bereits die Anpassung der Grundstrukturen erfordert aber erhebliche Anstrengungen und k\u00f6nnte \u00fcberdies zu Folgereformen in vorgelagerten Bereichen des Bildungswesens f\u00fchren.</p><p>Unter diesen Umst\u00e4nden ist ist eine aufmerksame Begleitung, Risikoanalyse und laufende Beurteilung des Verh\u00e4ltnisses von Aufwand und Ertrag angebracht. Ein Beispiel ist die Gef\u00e4hrdung der Anerkennung des Bildungswertes der Berufslehre bei den Fachhochschulen, wie sie im Postulat Strahm 02.3627 dargelegt wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Erkl\u00e4rtes Ziel der Bologna-Deklaration ist, auf der Grundlage der in der Magna Charta Universitatum (1988) festgelegten Grunds\u00e4tze der Unabh\u00e4ngigkeit und Autonomie der Hochschulen, die Schaffung eines europ\u00e4ischen Hochschulraumes als Schl\u00fcssel zur F\u00f6rderung der Mobilit\u00e4t und arbeitsmarktbezogenen Qualifizierung seiner B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger und der Entwicklung des europ\u00e4ischen Kontinentes insgesamt. Zur Erreichung dieses Zieles m\u00fcssen strukturelle Anpassungen der einzelnen Hochschulsysteme vorgenommen werden. Dazu geh\u00f6ren insbesondere die Einf\u00fchrung der zweistufigen Studienstruktur (Bachelor und Master) und des Leistungspunktesystems (ECTS). Weiter wird die Unentbehrlichkeit des Diplomzusatzes (Diploma Supplement) und die Notwendigkeit eines auf gemeinsam erarbeiteten Grunds\u00e4tzen beruhenden Qualit\u00e4tssicherungssystems betont.</p><p>Die Inhalte der Abschl\u00fcsse werden unter Ber\u00fccksichtigung der Autonomie der Hochschulen nicht festgelegt. Vielmehr wird im Communiqu\u00e9 der Prager Ministerkonferenz betont, dass die zu einem Abschluss f\u00fchrenden Programme beider Stufen unterschiedliche Orientierungen und verschiedene Profile haben k\u00f6nnen und sollten, um der \"Vielfalt der individuellen, akademischen und arbeitsmarktbedingten Bed\u00fcrfnisse gerecht werden zu k\u00f6nnen\".</p><p>Die obgenannten strukturellen Massnahmen regeln nicht im direkten Sinne die Anerkennung, sondern bauen Hindernisse ab und schaffen die n\u00f6tige Transparenz, welche eine Erleichterung bei der Anerkennung von Abschl\u00fcssen und Qualifikationen im europ\u00e4ischen Hochschulraum bringt. Was die konkrete Regelung der Anerkennung betrifft, so wird im Rahmen des Bologna-Prozesses vor allem auf die Lissabonner Konvention (SR 0.414.8), welche 1999 in Kraft getreten ist, hingewiesen und dazu aufgerufen, diese zu ratifizieren. Die Schweiz war eines der ersten L\u00e4nder, welche die Konvention bereits im Jahre 1998 ratifiziert hat.</p><p>Diese Konvention beinhaltet neben der Einf\u00fchrung des obgenannten Diplomzusatzes u. a. folgende Neuerungen: Neu m\u00fcssen die Institutionen und nicht mehr die Studierenden den Wert ihrer Diplome nachweisen; allf\u00e4llige Ablehnungen ausl\u00e4ndischer Diplome m\u00fcssen von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden bzw. Rekursstellen als gerecht und nichtdiskriminierend beurteilt werden; jeder Mitgliedstaat hat die M\u00f6glichkeit, die wesentlichen Unterschiede ausl\u00e4ndischer Studienleistungen zum eigenen Studiensystem selbst zu definieren und gewisse Erg\u00e4nzungen zu verlangen.</p><p>Es ist zu betonen, dass mit dieser Konvention weder ein verbindlicher Rechtsanspruch noch eine automatische Anerkennung ausl\u00e4ndischer Diplome einhergeht. Jedes Diplom wird einzeln analysiert und bewertet. Diesbez\u00fcglich spielt das zur Umsetzung der Lissabonner Konvention eingesetzte europ\u00e4ische Netzwerk Enic/Naric eine wichtige Rolle. Seine Aufgabe ist im Sinne der geforderten Transparenz die Bereitstellung von Informationen \u00fcber die verschiedenen nationalen Hochschulsysteme sowie \u00fcber deren Anerkennung von Diplomen und Studienleistungen. </p><p>In Bezug auf die Anerkennungsfrage wurde zudem, insbesondere an der Ministerkonferenz in Prag, dazu aufgerufen, auf europ\u00e4ischer Ebene vermehrt interuniversit\u00e4re Kooperationen einzugehen und gemeinsame Abschl\u00fcsse (Joint Degrees) anzubieten, welche auf diese Weise die Anerkennung bei den beteiligten Hochschulen regeln bzw. bei anderen Hochschulen erleichtern.</p><p>Alle obgenannten strukturellen Massnahmen zielen nicht darauf ab, konkrete allgemeinverbindliche Anerkennungsregeln aufzustellen, sondern vielmehr die n\u00f6tige Transparenz zu schaffen als Basis f\u00fcr eine erleichterte Anerkennung und gerechte Anerkennungspraxis der Mitgliedl\u00e4nder bzw. der einzelnen Hochschulen.</p><p>In diesem Kontext sei aber daran erinnert, dass mit dem neuen Universit\u00e4tsf\u00f6rderungsgesetz, das im April 2000 in Kraft getreten ist, erstmals erm\u00f6glicht wird, auf gesamtschweizerischer Ebene durch die Schweizerische Universit\u00e4tskonferenz verbindliche Rahmenordnungen \u00fcber die Universit\u00e4tsbildung zu erlassen, namentlich \u00fcber die Anerkennung von Studienleistungen und -abschl\u00fcssen sowie \u00fcber die Studienrichtzeiten. Damit wurden f\u00fcr die bildungs- und hochschulpolitischen zentralen Fragen der Erkl\u00e4rung von Bologna rechtzeitig die institutionellen und rechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr ein koordiniertes Vorgehen zwischen den Kantonen und dem Bund und f\u00fcr eine einheitliche Umsetzung der Hochschulreform geschaffen (s. Antworten 2 und 3).</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Wie oben ausgef\u00fchrt, gibt es neben den genannten Massnahmen, welche zu einer Erleichterung der Anerkennung von Diplomen und Qualifikationen f\u00fchren, im Rahmen des Bologna-Prozesses keine speziellen Gremien, Vorgaben oder Verhandlungsgrundlagen, welche die Anerkennung von Qualifikationen auf europ\u00e4ischer Ebene verbindlich regeln. Als Informationsstelle spielt - wie bereits erw\u00e4hnt - das Enic/Naric Netzwerk (in der Schweiz das von der Rektorenkonferenz der Schweizer Universit\u00e4ten Crus im Auftrag des BBW gef\u00fchrte Swiss Enic) eine wichtige Rolle.</p><p>In Bezug auf die Anerkennung sind f\u00fcr die Schweiz vielmehr die bilateralen Abkommen mit Deutschland, \u00d6sterreich und Italien sowie das interuniversit\u00e4re Rahmenabkommen mit Frankreich von Relevanz. Diese Abkommen regeln die akademische Anerkennung von Studienleistungen und Hochschuldiplomen.</p><p>Was die Anerkennung berufsbef\u00e4higender Diplome betrifft, so bildet diese Gegenstand des Abkommens zwischen der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits \u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit sowie des Abkommens zur \u00c4nderung des \u00dcbereinkommens zur Errichtung der Europ\u00e4ischen Freihandelsassoziation. F\u00fcr bestimmte Berufe wie Arzt, Rechtsanwalt, Architekt oder Ingenieur gelten Spezialrichtlinien f\u00fcr die Anerkennung. Schweizerische Ausbildungsg\u00e4nge gen\u00fcgen diesen Anforderungen in den meisten F\u00e4llen.</p><p>Im Sinne des Bologna-Prozesses haben zudem einzelne Universit\u00e4ten sowie Fachhochschulen in der Schweiz mit verschiedenen ausl\u00e4ndischen Institutionen interuniversit\u00e4re Abkommen abgeschlossen, welche gemeinsame Studienleistungen und somit auch deren gegenseitige Anerkennung vor allem auf Diplom- und Nachdiplomstufe regeln. Beispielsweise bestehen an den Universit\u00e4ten Genf, Neuenburg, Basel und an der Universit\u00e4t der italienischen Schweiz verschiedene Kooperationen mit den jeweils umliegenden Universit\u00e4ten ihrer Nachbarl\u00e4nder. Die Universit\u00e4t St. Gallen ist Mitglied der Community of European Management Schools, welche 17 europ\u00e4ische Wirtschaftsschulen vereint. Auch die ETH und die Fachhochschulen z\u00e4hlen auf diverse Abkommen mit ausl\u00e4ndischen Institutionen. Zu nennen ist etwa die internationale Bodenseehochschule, welche eine Zusammenarbeit verschiedener Fachhochschulen rund um den Bodensee anstrebt und seit dem Jahre 2000 bereits erste kooperative Studieng\u00e4nge anbietet. Eine etablierte Zusammenarbeit existiert auch zwischen der Fachhochschule Nordwestschweiz und verschiedenen Hochschulen in Deutschland und Frankreich. Die entsprechenden Studieng\u00e4nge f\u00fchren zu trinationalen Abschl\u00fcssen.</p><p>Solche Kooperationsprojekte auf internationaler Ebene werden vom Bundesrat begr\u00fcsst und vom Bund mit finanziellen Mitteln gef\u00f6rdert. </p><p>2. Die Crus, die Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) und die Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der P\u00e4dagogischen Hochschulen (SKPH) haben gemeinsame Richtlinien f\u00fcr die koordinierte Erneuerung der Lehre an den schweizerischen Hochschulen vorgeschlagen. Diese wurden am 5. Dezember 2002 von der SUK auf Antrag der Crus im universit\u00e4ren Bereich f\u00fcr die Vernehmlassung freigegeben und vom Fachhochschulrat der Erziehungsdirektorenkonferenz (FHR EDK) auf Antrag der KFH und SKPH gutgeheissen.</p><p>Diese von der SUK voraussichtlich im Herbst 2003 zu verabschiedenden Richtlinien enthalten Vorgaben \u00fcber die Einf\u00fchrung gestufter Studieng\u00e4nge und des Kreditpunktesystems, \u00fcber die Zulassung zum Masterstudium, die einheitliche Benennung der Abschl\u00fcsse sowie \u00fcber die Termine f\u00fcr die Umsetzung. Diese f\u00fcr die Hochschulen verbindliche Rahmenordnung garantiert, dass die wichtigsten strukturellen Anpassungen einheitlich, aber ohne Nivellierung durchgef\u00fchrt werden. Als Erg\u00e4nzung zu diesen Richtlinien erarbeitet die Projektorganisation der Crus in einem iterativen Prozess Empfehlungen f\u00fcr die koordinierte Erneuerung der Lehre an den universit\u00e4ren Hochschulen mit dem Ziel, \u00fcber s\u00e4mtliche Aspekte der eingeleiteten Reform sowie deren Voraussetzungen und Konsequenzen zu informieren, Richtwerte und Normen zu definieren und L\u00f6sungsans\u00e4tze f\u00fcr die Neugestaltung der Studieng\u00e4nge zu skizzieren, dies auch in inhaltlicher und qualitativer Hinsicht. Sie empfiehlt beispielsweise den verschiedenen Fakult\u00e4ten und F\u00e4chern, gesamtschweizerische Absprachen bez\u00fcglich erw\u00fcnschter Kompatibilit\u00e4ten der neuen Studienstrukturen, der Mobilit\u00e4tserfordernisse, der Zulassung zu Masterprogrammen usw. zu treffen (gleich den bereits bestehenden disziplinenbezogenen Vereinbarungen).</p><p>Weiter fordert die Crus die gesamtschweizerischen Konferenzen der Dekane auf, mit der Erarbeitung einer reduzierten Anzahl von (vielfach kompatiblen) Curricula-Modellen eine minimale Koordination sicherzustellen. Auch in Bezug auf eine einheitliche Einf\u00fchrung des Kreditpunktesystems ECTS wurde ein nationales Netzwerk u. a. mit Vertreterinnen und Vertretern der Universit\u00e4ten sowie der KFH und der SKPH geschaffen, welches die von der Crus erarbeiteten Empfehlungen \u00fcberarbeiten und anschliessend der Crus zur Verabschiedung unterbreiten wird.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den von der Crus wie auch der KFH sowie der SKPH koordinierten Arbeiten zur harmonisierten Umsetzung der Bologna-Erkl\u00e4rung in der Schweiz die unter Ber\u00fccksichtigung der Autonomie der Hochschulen m\u00f6glichen Schritte f\u00fcr eine erfolgreiche Reform des Schweizer Hochschulsystems unternommen werden. Innerhalb dieses abgesteckten Rahmens liegt es aber in der Verantwortung sowie im Interesse jeder einzelnen Hochschule, die im Sinne der Erkl\u00e4rung von Bologna angestrebten Reformen so zu realisieren, dass Studienabschl\u00fcsse und -leistungen innerhalb der Schweiz und international vergleichbar sind und die Mobilit\u00e4t der Studierenden auf allen Studienstufen nicht nur erm\u00f6glicht, sondern gef\u00f6rdert wird.</p><p>3. Grunds\u00e4tzlich hat sich im Zuge der Umsetzung der Bologna-Erkl\u00e4rung an den Zulassungsbedingungen nichts ge\u00e4ndert. Auf internationaler Ebene sind in Bezug auf die Anerkennung von Studienleistungen und -abschl\u00fcssen weiterhin die Lissabonner Konvention, die bilateralen Vertr\u00e4ge und andere, insbesondere interuniversit\u00e4re Abkommen von Relevanz. Wie bereits ausgef\u00fchrt, spielt jedoch die mit dem Bologna-Prozess angestrebte erh\u00f6hte Transparenz eine wichtige Rolle. Sie wird eine Beurteilung eines Studienabschlusses in quantitativer wie qualitativer Hinsicht erleichtern. Einerseits k\u00f6nnen die Hochschulen auf dieser Basis allf\u00e4llige zus\u00e4tzliche Anforderungen auf nachvollziehbare Art und Weise begr\u00fcnden, um so ihrem Qualit\u00e4tsanspruch zu entsprechen. Andererseits bietet diese Transparenz f\u00fcr die Studierenden im In- und Ausland Schutz vor diskriminierender Willk\u00fcr.</p><p>Auf nationaler Ebene bleibt die Zulassung zu den neuen Bachelorstudieng\u00e4ngen gegen\u00fcber der heutigen Praxis prinzipiell unver\u00e4ndert und entspricht damit im Wesentlichen den Zulassungsregelungen zum bestehenden Diplom- bzw. Lizentiatsstudium. F\u00fcr den \u00dcbertritt von der Bachelorstufe in die Masterstufe sind, je nach Vorbildung und fachlichen Erfordernissen, verschiedene Regelungen m\u00f6glich. Laut Richtlinien der SUK und des FHR EDK m\u00fcssen die Hochschulen diese Anforderungen zu ihren Masterstudieng\u00e4ngen festlegen und kommunizieren und bei der Anwendung den Grundsatz der Gleichbehandlung befolgen.</p><p>4. Unter Ber\u00fccksichtigung der Autonomie der Universit\u00e4ten und der l\u00e4nderspezifischen Hochschulsysteme werden im Zuge des Bologna-Prozesses weder die Finanzierung der Hochschulen noch die Ausgestaltung der Stipendiensysteme angetastet. Somit bleiben m\u00f6gliche Ungleichheiten bez\u00fcglich der Studiengeb\u00fchren bestehen, welche zweifellos das Risiko einer Beeintr\u00e4chtigung der Freiz\u00fcgigkeit bergen. </p><p>Der Bundesrat unterst\u00fctzt in diesem Kontext Bestrebungen der Hochschulen, neue Zusammenarbeitsformen, integrierte internationale Studienprogramme, Doppeldoktoratsprogramme und andere Kooperationsprojekte zu erarbeiten bzw. einzugehen, um auf diese Weise allf\u00e4llige Ungleichheiten interuniversit\u00e4r einvernehmlich zu regeln.</p><p>5. Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellanten, dass ein in diesem Umfang durchgef\u00fchrter Reformprozess einer steten Analyse bedarf. Auf nationaler Ebene gew\u00e4hrleistet die Crus auch f\u00fcr die kommenden Jahre die Fortf\u00fchrung einer koordinierten und beratenden Begleitung des Umsetzungsprozesses. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Bologna-Projektleitung f\u00fcr weitere zu kl\u00e4rende Themenbereiche oder neu auftauchende Probleme spezielle thematische Arbeitsgruppen und Kommissionen einsetzen und auch weitere Expertenauftr\u00e4ge vergeben wird. Eine Zwischenbilanz \u00fcber den Stand der Umsetzung kann zudem an der j\u00e4hrlichen schweizerischen Bologna-Tagung gezogen werden, welche dieses Jahr von der Gruppe f\u00fcr Wissenschaft und Forschung, vom Verband der Schweizerischen StudentInnenschaften, von der Crus, der KFH sowie der SKPH organisiert und in Freiburg abgehalten wird.</p><p>Zudem ist vorgesehen, in zwei bis drei Jahren mit einer Zwischenevaluierung des laufenden Umsetzungsprozesses eine erste gesamtschweizerische Querschnittsanalyse der bis dahin existierenden gestuften Studieng\u00e4nge durchzuf\u00fchren oder in Zusammenarbeit mit dem Organ f\u00fcr Akkreditierung und Qualit\u00e4tssicherung zu veranlassen.</p><p>Auch auf internationaler Ebene wird der Umsetzungsprozess laufend einer Analyse unterzogen und dokumentiert. Im Rahmen einer europ\u00e4ischen Versammlung der Universit\u00e4ten und Rektorenkonferenzen (29. bis 31. Mai 2003 in Graz) sowie in einer politischen Vorbereitungsgruppe wird f\u00fcr die n\u00e4chste Ministerkonferenz (19. September 2003 in Berlin) ein umfassender Bericht \u00fcber den aktuellen Stand des Bologna-Prozesses erarbeitet. Ein n\u00e4chster evaluierender Zwischenbericht ist f\u00fcr die Ministerkonferenz im Jahre 2005 vorgesehen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1045008000000)\/","SubmittedBy":"Widmer Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1103273559663)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32","Category":null,"Modified":"\/Date(1712744529813)\/","SubmissionDate":"\/Date(1039392000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4616,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung"}}