{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023714,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023714,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023714,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023714,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023714,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023714,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023714,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023714,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023714,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023714,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023714,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023714,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023714,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023714,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023714,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023714,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023714,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023714,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3714","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Neue Regelung zur Finanzierung von politischen Parteien und Wahlk\u00e4mpfen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament gesetzliche Vorschriften vorzuschlagen, die</p><p>- es den Unternehmen verbieten, politische Parteien zu finanzieren; </p><p>- es den Unternehmen verbieten, Wahlk\u00e4mpfe von Parteien und Parlamentskandidatinnen und -kandidaten zu finanzieren;</p><p>- es erlauben, die Art der Finanzierung und die Rechnungen der politischen Parteien und der Wahlk\u00e4mpfe von Parteien und Parlamentskandidatinnen und -kandidaten zu \u00fcberpr\u00fcfen;</p><p>- f\u00fcr die Verletzung der oben erw\u00e4hnten Vorschriften angemessene Sanktionen einf\u00fchren, die von der Geldstrafe bis zur Ung\u00fcltigkeitserkl\u00e4rung eines Wahlergebnisses reichen.</p>","ReasonText":"<p>Es ist allgemein bekannt, dass gewisse politische Parteien und deren Wahlk\u00e4mpfe von Unternehmen mitfinanziert werden. Solche Finanzierungen sind in Bezug auf die Unabh\u00e4ngigkeit der gew\u00e4hlten Personen sehr problematisch. Wenn wichtige politische Parteien direkt von Grossbanken mitfinanziert werden, hat dies sicherlich einen Einfluss darauf, wie die Parteien Themen wie z. B. der Zinsbesteuerung, der Stempelabgaben, des Bankgeheimnisses oder der Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei angehen. Solange wichtige Parteien und deren gew\u00e4hlte Mitglieder ihre Wahl oder ihr erfolgreiches Wahlresultat der finanziellen Unterst\u00fctzung von Krankenkassen zu verdanken haben, wird es auch schwierig sein, Rechnungstransparenz bei den Krankenkassen zu erreichen oder eine einzige Krankenkasse einzurichten. Ebenfalls denkt man sofort an die Verbindungen zwischen gewissen Privatversicherungen und Parteien, wenn man sich vor Augen f\u00fchrt, wie der Bundesrat das Problem der Zinss\u00e4tze in der zweiten S\u00e4ule angegangen ist. Es ist auch sehr fragw\u00fcrdig, dass Unternehmen Parteien mitfinanzieren, deren Mitglieder \u00fcber die Vergabe von \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen entscheiden.</p><p>Das bekannte Sprichwort \"Wer zahlt, befiehlt\" bewahrheitet sich auch in der Politik. Zudem kann nicht gleichzeitig dem Volk und den Geldgebern gedient werden. Aus diesem Grund ist es notwendig, die enge Verbindung zwischen gewissen Parteien und Grossunternehmen aufzul\u00f6sen. Ohne Unabh\u00e4ngigkeit gibt es keine Demokratie. Ob nun ein Verdacht auf eine gewisse Einflussnahme begr\u00fcndet ist oder nicht, am Ende ist es f\u00fcr alle gewinnbringend, wenn der Kurs der Vertreterinnen und Vertreter unserer Demokratie nicht durch finanzielle Aspekte beeinflusst wird. Das Vertrauen der Bev\u00f6lkerung in die gew\u00e4hlten Beh\u00f6rden kann dadurch nur gest\u00e4rkt werden.</p><p>Die politischen Parteien k\u00f6nnen und m\u00fcssen sich nur durch die Beitr\u00e4ge und Spenden ihrer Mitglieder, gew\u00e4hlten Vertreterinnen und Vertreter sowie ihrer G\u00f6nnerinnen und G\u00f6nner finanzieren. Aus diesem Grund wird mit dieser Motion keine \u00f6ffentliche Finanzierung von politischen Parteien verlangt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Fragen rund um die Parteienfinanzierung und ihre Offenlegung sind in parlamentarischen Vorst\u00f6ssen der vergangenen zwanzig Jahre wiederholt aufgegriffen worden. Dabei hat sich immer wieder gezeigt, dass Bestimmungen \u00fcber ein Verbot, Parteien zu finanzieren und \u00fcber eine Offenlegungspflicht ihrer Finanzierung weder bei den Parteien selbst noch in den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten mehrheitsf\u00e4hig sind (vgl. Motion Gr\u00fcne Fraktion 00.3033, AB 2000 N 1081-1083).</p><p>Die Schweiz geh\u00f6rt zu den letzten Staaten, welche die Parteienfinanzierung bisher nicht spezifisch geregelt haben. Das Ministerkomitee des Europarates pr\u00fcft gegenw\u00e4rtig den Entwurf zu einer Empfehlung \u00fcber die Finanzierung politischer Parteien. Der Grundsatz der Transparenz der Parteienfinanzierung ist dabei unbestritten. Meinungsunterschiede bestehen hingegen fort zur Frage der Einschr\u00e4nkung von Spenden. In der Schweiz w\u00e4re der Fragenkomplex unter Ber\u00fccksichtigung institutioneller Eigenheiten wie Kollegialregierung, halbdirekte Demokratie und F\u00f6deralismus allenfalls neu zu pr\u00fcfen, wenn das Ministerkomitee die Empfehlung \u00fcber die Finanzierung politischer Parteien und von Wahlk\u00e4mpfen annehmen sollte.</p><p>Der Bundesrat befasste sich mit dem Fragenkreis auch bei der Behandlung der Interpellation Maillard 01.3767 am 20. Februar 2002. Er legte dar, dass er zurzeit keinen Anlass sieht, gesetzliche Regeln f\u00fcr die Parteien vorzuschlagen.</p><p>Es d\u00fcrfte illusorisch sein zu glauben, die Parteien k\u00f6nnten allein durch Mitgliederbeitr\u00e4ge finanziert werden. Eine Umsetzung der Motion k\u00f6nnte den Parteien wesentliche Teile ihrer finanziellen Basis entziehen. Es w\u00e4re mit dem Sinn der verfassungsrechtlichen Verankerung der Parteien (Art. 137 und Art. 147 BV) kaum vereinbar, den Parteien mit solchen Massnahmen die Erf\u00fcllung ihrer wichtigen staatspolitischen Aufgaben zu erschweren. Dies m\u00fcsste nur den Einfluss finanziell besser gestellter Kreise steigern, wie der vor\u00fcbergehende Auftritt eines Multimilliard\u00e4rs in den USA im vergangenen Jahrzehnt gezeigt hat.</p><p>Manche Erfahrungen im Ausland zeigen noch weitere Schwierigkeiten auf, die mit der Handhabung solcher Regelungen verbunden sind (vgl. BBl 1993 III 526): Unternehmen verbieten zu wollen, politische Parteien oder Wahlk\u00e4mpfe zu finanzieren, w\u00e4re angesichts ungez\u00e4hlter Umgehungsm\u00f6glichkeiten mit vern\u00fcnftigem Aufwand kaum durchsetzbar, es sei denn, man n\u00e4hme einen \u00dcberwachungsstaat in Kauf, der mit einer freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie unvereinbar w\u00e4re.</p><p>Verschiedene Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Stimmberechtigten in der Schweiz mit geldintensiven Kampagnen ihre Meinung schwerlich abkaufen lassen. Deshalb bleibt der Bundesrat davon \u00fcberzeugt, dass der Einfluss des Geldes in den entscheidenden Stadien der halbdirekten Demokratie nicht \u00fcberbewertet werden darf (vgl. BBl 1993 III 465).</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden sieht der Bundesrat auch heute keinen Anlass, Regelungsvorschl\u00e4ge zur Finanzierung, Offenlegung oder Ausgabenbeschr\u00e4nkung von Abstimmungs- oder Wahlkampagnen zu unterbreiten. Das Ergebnis einer Umfrage der Bundeskanzlei von 1996 deutet darauf hin, dass die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te wohl gar nicht darauf eintreten w\u00fcrden.</p><p>Hingegen kann die T\u00e4tigkeit der Parteien bis zu einem gewissen Grad erleichtert werden. Einen ersten Schritt in dieser Richtung haben der Bundesrat und das Parlament 2002 mit den Rechtsgrundlagen zur Schaffung eines Parteienregisters getan: Registrierte Parteien k\u00f6nnen 2003 in den Genuss administrativer Erleichterungen bei der Vorbereitung der Nationalratswahlen bekommen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1045612800000)\/","SubmittedBy":"Maillard Pierre-Yves","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1096243200000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1712770628137)\/","SubmissionDate":"\/Date(1039564800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4616,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}