{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023721,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023721,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023721,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023721,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023721,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023721,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023721,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023721,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023721,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023721,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023721,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023721,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023721,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023721,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023721,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023721,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023721,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023721,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3721","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Schutz gef\u00e4hrdeter S\u00e4ugetier- und Vogelarten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung die notwendigen \u00c4nderungen des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1986 \u00fcber die Jagd und den Schutz wildlebender S\u00e4ugetiere und V\u00f6gel (JSG; SR 922.0), insbesondere in Artikel\u00a05, vorzulegen, damit S\u00e4ugetier- und Vogelarten, die in der Schweiz, in Europa oder gar weltweit gef\u00e4hrdet sind, umgehend gesch\u00fctzt werden und damit die Schonzeiten der jagdbaren Arten ausreichend auf deren Fortpflanzungszeit R\u00fccksicht nehmen.</p>","ReasonText":"<p>Pro Jahr werden in unserem Land zwischen 44 000 und 58 000 V\u00f6gel und zwischen 122 000 und 131 000 S\u00e4ugetiere gejagt (Durchschnitt der Jagdstatistik 1996-2001). Nach der geltenden eidgen\u00f6ssischen Gesetzgebung sind von der einheimischen Fauna 24 Vogel- und 12 S\u00e4ugetierarten jagdbar, darunter auch mehrere Arten, die in der Schweiz oder in Europa als gef\u00e4hrdet auf der Roten Liste stehen. Dazu geh\u00f6rt beispielsweise das Birkhuhn, dessen Bestand europaweit als \"verletzlich\" gilt, bei dem aber die m\u00e4nnlichen Tiere in der Schweiz immer noch jagdbar sind.</p><p>Eine Jagd auf Tierarten, die gem\u00e4ss den international g\u00fcltigen Kriterien als gef\u00e4hrdet eingestuft sind, widerspricht den Erfordernissen eines modernen Biodiversit\u00e4tsschutzes und erscheint umso mehr problematisch und widerspr\u00fcchlich, wenn gleichzeitig dringende Artenf\u00f6rderungsprogramme laufen.</p><p>Zwar ist die Jagd - insbesondere neben dem Freizeitbetrieb und der Zerst\u00f6rung der Lebensr\u00e4ume - nur einer von vielen Faktoren, die auf die Best\u00e4nde von Wildtieren wirken. Trotzdem setzt auch die Jagd den gef\u00e4hrdeten Tierpopulationen zu: einerseits durch die Entnahme von Tieren aus der Natur und andererseits als St\u00f6rquelle.</p><p>Der gr\u00f6sste Teil der nicht gesch\u00fctzten Tierarten hat eine Schonzeit. Diese sollte garantieren, dass sich eine Art ungest\u00f6rt fortpflanzen kann. Dies ist sowohl ein ethisches Anliegen, entspricht aber auch dem Gebot der Nachhaltigkeit. Denn wenn eine jagdliche Nutzung von Tieren nachhaltig sein soll, darf sie nur so viele Tiere nutzen, wie die Population ersetzen kann. Das heisst aber, dass vor der Er\u00f6ffnung der Jagd die Fortpflanzung abgeschlossen sein muss und dass die Jagd beendet sein soll, bevor die neue Fortpflanzungszeit beginnt.</p><p>Die mit der Motion vorgetragenen Anliegen k\u00f6nnen konkret mit einer \u00c4nderung von Artikel\u00a05 JSG (\"Jagdbare Arten und Schonzeiten\") erreicht werden, beispielsweise mit einem neuen Absatz\u00a07, mit dem der Bundesrat angewiesen werden k\u00f6nnte, schweiz-, europa- oder weltweit gef\u00e4hrdete Arten umgehend und so lange vollst\u00e4ndig zu sch\u00fctzen, bis sich die betreffenden Populationen wieder ganz erholt haben und die Art nicht mehr als gef\u00e4hrdet gilt. Der Bundesrat k\u00f6nnte gleichzeitig erm\u00e4chtigt werden, diese Arten wieder f\u00fcr die Jagd frei zu geben, wenn sich ihre Best\u00e4nde erholt haben und die Art nicht mehr als gef\u00e4hrdet gilt.</p><p>Nach diesem Grundsatz m\u00fcsste heute aus der Liste der jagdbaren Arten (Art. 5 Abs. 1 JSG) der Feldhase (Rote Liste Schweiz), die Spiess-, Schnatter- und Kn\u00e4kente (Rote Liste Europa), das Birkhuhn (heute ist das M\u00e4nnchen, der Birkhahn, noch jagdbar) sowie die Waldschnepfe (Rote Liste Schweiz; zugleich im Jahre 2001 h\u00f6chste Abschusszahlen seit 40 Jahren!) gesch\u00fctzt werden. Demgegen\u00fcber k\u00f6nnten Wasservogelarten, die in der Schweiz nur ausnahmsweise oder in \u00e4usserst geringer Zahl br\u00fcten (und deshalb auf der Roten Liste Schweiz stehen), weiterhin jagdbar bleiben.</p><p>Ebenfalls in Artikel\u00a05 JSG sind die Schonzeiten der jagdbaren Arten geregelt. Sie sind an die Fortpflanzungszeit dieser Arten anzupassen. Da bei Wasserv\u00f6geln die Fortpflanzungszeit bis Mitte September dauern kann, sollte diese f\u00fcr Haubentaucher, Bl\u00e4sshuhn, Kormoran und Wildenten ausgedehnt werden und vom 1. Januar bis zum 15. September dauern. </p><p>F\u00fcr Rabenkr\u00e4he, Elster und Eichelh\u00e4her ist bisher \u00fcberhaupt keine Schonzeit w\u00e4hrend ihrer Fortpflanzungsperiode vorgesehen. Dies ist ethisch nicht vertretbar und m\u00fcsste ebenfalls ge\u00e4ndert werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Bundesgesetz vom 20. Juni 1986 \u00fcber die Jagd und den Schutz der wildlebenden S\u00e4ugetiere und V\u00f6gel (JSG; SR 922.0) delegiert die Regelung und die Planung der Jagd an die Kantone. Die Kantone haben diese Aufgaben so zu erf\u00fcllen, dass keine Arten durch Einwirkungen der Jagd (Abschuss, St\u00f6rung) gef\u00e4hrdet werden. Die Kantone sind verpflichtet, die Schonzeiten zu verl\u00e4ngern oder die Liste der jagdbaren Arten einzuschr\u00e4nken, wenn der Schutz regional bedrohter Arten dies erfordert. Falls eine Art gesamtschweizerisch durch die Jagd bedroht w\u00fcrde, hat der Bundesrat die Kompetenz, nach Anh\u00f6rung der Kantone die Liste der jagdbaren Arten zu beschr\u00e4nken. Die diesbez\u00fcgliche Forderung der Motion ist damit f\u00fcr alle Arten, und nicht bloss f\u00fcr jene, die auf einer Roten Liste aufgef\u00fchrt sind, bereits erf\u00fcllt.</p><p>Der Bundesrat geht mit dem Motion\u00e4r einig, dass die jagdbaren Tiere w\u00e4hrend ihrer Fortpflanzungszeit geschont werden sollten. Er wird deshalb im Rahmen der n\u00e4chsten gr\u00f6sseren Revision des JSG beantragen, eine Schonzeit f\u00fcr Rabenkr\u00e4he, Elster und Eichelh\u00e4her einzuf\u00fchren.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1048636800000)\/","SubmittedBy":"Aeschbacher Ruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1097153877913)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":null,"Modified":"\/Date(1712751924323)\/","SubmissionDate":"\/Date(1039651200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4616,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}