{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023734,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023734,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023734,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023734,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023734,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023734,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023734,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023734,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023734,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023734,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023734,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023734,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023734,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023734,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023734,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023734,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023734,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023734,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3734","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Abbau der Bundeskompetenz bei der Schwerstkriminalit\u00e4t. Sabotage einer parlamentarischen Entscheidung?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 22. Dezember 1999 hat das Parlament die Zust\u00e4ndigkeit von Bund und Kantonen bei Strafsachen neu geregelt. (SR 41:0. NR 172.1) </p><p>Im Gegensatz zum Bundesrat, der eine nicht zwingende Zust\u00e4ndigkeit des Bundes bef\u00fcrwortete, beschloss das Parlament nach eingehender Pr\u00fcfung und reiflicher \u00dcberlegung, dass der Bund in F\u00e4llen von Schwerstkriminalit\u00e4t (namentlich bei organisierten Verbrechen und Geldw\u00e4scherei mit interkantonalen und internationalen Bez\u00fcgen) zwingend zust\u00e4ndig ist. Nur in besonders komplexen F\u00e4llen von Wirtschaftskriminalit\u00e4t sah es eine nicht zwingende, mit den Kantonen konkurrierende Zust\u00e4ndigkeit des Bundes vor. </p><p>Diese neue Zust\u00e4ndigkeitsordnung bei Strafsachen (Art. 340bis StGB) ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Sie ist Teil eines umfangreichen Massnahmenpaketes zur \"Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung. Haupts\u00e4chlicher Ausl\u00f6ser f\u00fcr diese Massnahmen sind neue Formen der Kriminalit\u00e4t, namentlich das organisierte Verbrechen, die Geldw\u00e4scherei sowie bestimmte Arten von Wirtschaftskriminalit\u00e4t. Diesen Deliktformen gemein sind eine hohe Komplexit\u00e4t und ihr Kantons- und Landesgrenzen \u00fcberschreitender Charakter. Vorab diese Eigenschaften rufen nach st\u00e4rkerer Koordination, ja nach einer zentralen Leitung des Verfahrens.\" (98.009, \u00dcbersicht der Parlamentsdienste auf www.parlament.ch).</p><p>Die Verschiebung der Kompetenzen verlangte nat\u00fcrlich die Schaffung entsprechender Strukturen, die dem Bund die Verfolgung der Straftaten gem\u00e4ss Artikel\u00a0340bis StGB erm\u00f6glichen. Auf der Grundlage einer eingehenden Untersuchung der F\u00e4lle, mit denen die Kantone in den letzten Jahren konfrontiert waren, wurde in Zusammenarbeit mit externen Experten ein Plan zur schrittweisen Umsetzung dieser neuen Strukturen ausgearbeitet. Die f\u00fcr die Umsetzung n\u00f6tigen Mittel waren dem Parlament bekannt und wurden von diesem bewilligt.</p><p>Weiter sei daran erinnert, dass dem Staat keineswegs eine neue Aufgabe \u00fcbertragen wird, sondern dass es um eine Verschiebung geht, die beim Bund zwar mit neuen Ausgaben, bei den Kantonen aber gleichzeitig mit entsprechenden Kosteneinsparungen verbunden ist. Unter diesem Gesichtspunkt kann festgehalten werden, dass die Umsetzung f\u00fcr die \u00f6ffentliche Hand kostenneutral, hinsichtlich der Effizienz jedoch enorm gewinnbringend ist.</p><p>Zahlreiche Experten vertreten schon lange die Meinung, dass bei Schwerstkriminalit\u00e4t eine wirksamere Strafverfolgung dringend erforderlich ist. Die eidgen\u00f6ssische Studienkommission f\u00fcr strategische Fragen unter dem Vorsitz von alt Staatssekret\u00e4r Edouard Brunner wurde beauftragt, die Sicherheitslage unseres Landes angesichts der neuen geopolitischen Gegebenheiten und der gegenw\u00e4rtigen Gefahren zu analysieren. Sie machte in ihrem Bericht vom 26. Februar 1998 folgende einleitende Bemerkungen:</p><p>\"Der Schweiz droht seit den tief greifenden Umw\u00e4lzungen in Europa Ende der Achtzigerjahre keine direkte konventionelle Aggression mehr. Andere Gefahren und Bedrohungen tauchen auf oder sind bereits Realit\u00e4t geworden (z. B. Terrorismus, organisiertes Verbrechen, elektronische Kriegf\u00fchrung). Eine neue Lageanalyse zwingt uns, unsere Sicherheitspolitik auf die neuen Realit\u00e4ten abzustimmen. Davon ist auch die Armee betroffen. Die Best\u00e4nde an Personal und konventionellen Waffen m\u00fcssen verringert, umgekehrt die Investitionen dort erh\u00f6ht werden, wo es die neue Bedrohungslage erfordert. Eine Umverteilung der Mittel dr\u00e4ngt sich somit auf, und in verschiedenen Bereichen k\u00f6nnen wesentliche Einsparungen ins Auge gefasst werden.\"</p><p>Der Bericht brachte die Schw\u00e4chen unseres gegenw\u00e4rtigen Systems angesichts der neuen Bedrohungen (\"Terrorismus, organisiertes Verbrechen, elektronische Kriegf\u00fchrung ....\") und der heutigen Verteilung der finanziellen Mittel auf den Punkt: \"Die Schweiz ist f\u00fcr diese Kreise wegen der L\u00fccken unseres f\u00f6deralistischen Systems attraktiv. Die bestehende Diskrepanz zwischen den Mitteln zur Abwehr des organisierten Verbrechens und jenen der klassischen milit\u00e4rischen Verteidigung ist besonders bemerkenswert, wenn man sich die realen Gefahren bewusst macht ....\"</p><p>Der Bundesrat scheint diesem Ph\u00e4nomen nicht immer gen\u00fcgend Bedeutung beizumessen. Man k\u00f6nnte sogar den Eindruck haben, dass er den Entscheid des Parlamentes nicht wirklich akzeptiert hat und jetzt alle Hebel in Bewegung setzt, um auf sein urspr\u00fcngliches Vorhaben zur\u00fcckzukommen. So wurde der Plan f\u00fcr die Umsetzung der Effizienzvorlage f\u00fcr 2002 einer Budgetk\u00fcrzung unterworfen. Noch schlimmer ist, dass das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement in Verfolgung des absurden Prinzips der \"Opfersymmetrie\" zwischen den Departementen f\u00fcr 2003 keine anderen m\u00f6glichen Budgetbeschr\u00e4nkungen sah, als die massive K\u00fcrzung der notwendigen Kredite f\u00fcr die Umsetzung der Effizienzvorlage - und dies zus\u00e4tzlich zu den linearen K\u00fcrzungen.</p><p>Es sei daran erinnert, dass die neue Zust\u00e4ndigkeit des Bundes bei der Strafverfolgung am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist. Wir befinden uns deshalb in einer sehr heiklen Phase: Die Kantone betrachten sich nicht mehr als zust\u00e4ndig auf diesem Gebiet, und gleichzeitig ist ernsthaft in Frage gestellt, dass die neuen Strukturen realisiert werden k\u00f6nnen und ihre Aufgaben erf\u00fcllt werden. Dies hat \u00fcbrigens auch die Subkommission 4 der Finanzkommission festgestellt. Es ist, als w\u00fcrde die Treibstoffversorgung eines Flugzeuges in dem Moment gedrosselt, in dem es abheben will.</p><p>Das unverst\u00e4ndliche Z\u00f6gern des Bundesrates (das im Rahmen der Budgetverhandlung voll und ganz zum Ausdruck kam) wird zudem von einer hinterh\u00e4ltigen Kampagne unterst\u00fctzt. Sie wird von Kreisen gef\u00fchrt, die uns glaubhaft machen wollen, dass die dem Bund neu \u00fcbertragene Aufgabe eigentlich nicht viel bringt. Es sind Kreise, die selbstverst\u00e4ndlich \u00fcberhaupt kein Interesse daran haben, dass die Justiz gegen gewisse Formen der Kriminalit\u00e4t wirkungsvoll vorgeht. Tats\u00e4chlich scheint man die gleichen Diskussionen wie vor zwanzig Jahren wieder zu f\u00fchren. Damals wehrte man sich gegen eine wirksame Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei, bagatellisierte das Ph\u00e4nomen und behauptete, eine klare und rigorose Gesetzgebung auf diesem Gebiet sei nicht notwenig. Die Folge davon kennen wir nur zu gut: Wir haben im Kampf gegen jene, die unseren Finanzplatz missbrauchen, viel kostbare Zeit verloren. Gleichzeitig hat unser Land den bekannten Imageverlust erlitten.</p><p>Ich bin \u00fcber diese Situation und gewisse Aussagen w\u00e4hrend der Budgetverhandlung beunruhigt und erlaube mir deshalb, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden von der Bundesanwaltschaft 2002 auf der Grundlage von Artikel\u00a0340bis Absatz\u00a01 StGB (zwingende Zust\u00e4ndigkeit) eingeleitet?</p><p>Ich bitte Sie - selbstverst\u00e4ndlich unter Ber\u00fccksichtigung der Amtsverschwiegenheit - um genauere Angaben \u00fcber Art und Komplexit\u00e4t der Sachverhalte, die Gegenstand dieser Untersuchungen waren.</p><p>2. Dieselbe Frage betreffend Artikel\u00a0340bis Absatz\u00a02 StGB (nicht zwingende Zust\u00e4ndigkeit).</p><p>3. Entsprechen die Angaben aus dem Jahre 2002 hinsichtlich der Anzahl und der Komplexit\u00e4t der F\u00e4lle den Prognosen der Verantwortlichen des Projektes zur Umsetzung der Effizienzvorlage?</p><p>4. Welches sind die praktischen Konsequenzen der K\u00fcrzung des Budgets 2003 der Effizienzvorlage um 10 Millionen Franken?</p><p>5. Welche Teile des Projektes m\u00fcssen noch umgesetzt werden? Welcher Zeitrahmen und welche Mittel sind daf\u00fcr vorgesehen?</p><p>6. Trifft es zu, dass die Bundesverwaltung bereits einen Entwurf zu einer Gesetzesrevision ausgearbeitet hat, der wieder f\u00fcr den ganzen Artikel\u00a0340bis StGB vorsieht, dass der Bund nicht zwingend zust\u00e4ndig ist (eine Option, die vom Parlament ausdr\u00fccklich verworfen worden ist)? Wenn ja, wer hat diesen Entwurf in Auftrag gegeben? Wurden die Kantone, die wieder prim\u00e4r zust\u00e4ndig w\u00e4ren, konsultiert? Liegt eine Berechnung der Kosten einer solchen \u00c4nderung f\u00fcr den Bund und die Kantone vor? Ist es ungerechtfertigt zu behaupten, die schrittweisen Budgetk\u00fcrzungen seien ein erster gewollter Schritt des Bundesrates, um die Einf\u00fchrung der nicht zwingenden Zust\u00e4ndigkeit zu erzwingen?</p><p>7. Verf\u00fcgt der Bundesrat \u00fcber Daten zu Geldern, die in anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von organisierten Verbrechen, internationaler Kriminalit\u00e4t und schweren F\u00e4llen von Wirtschaftskriminalit\u00e4t gesprochen wurden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Bundesanwaltschaft rechnete in ihrer Prognose, die vor dem Inkrafttreten der Effizienzvorlage erstellt wurde, mit insgesamt 34 komplexen und umfangreichen Verfahren im Jahre 2002. Auf dieser Fallzahlprognose fusste auch die Festlegung des erforderlichen Personalbedarfes f\u00fcr die Bundesanwaltschaft, die Bundeskriminalpolizei sowie das Untersuchungsrichteramt.</p><p>In der Zeit zwischen Januar und Ende Dezember 2002 er\u00f6ffnete und f\u00fchrte die Bundesanwaltschaft stattdessen 47 komplexe und umfangreiche Ermittlungsverfahren. Insgesamt sind im Jahre 2002 jedoch 87 Verfahren er\u00f6ffnet worden. Die Differenz zu den 47 erw\u00e4hnten komplexen Ermittlungsverfahren ergibt sich dadurch, dass die Bundesanwaltschaft auch Verfahren im neuen Zust\u00e4ndigkeitsbereich f\u00fchrt, bei denen der Umfang sowie die Komplexit\u00e4t in einem ersten Stadium nach der Er\u00f6ffnung noch nicht abgesch\u00e4tzt werden kann.</p><p>Zahlenm\u00e4ssig die gr\u00f6sste Kategorie sind die Ermittlungsverfahren im Deliktbereich der Geldw\u00e4scherei. An zweiter Stelle kommen Ermittlungsverfahren im Deliktsbereich der organisierten Kriminalit\u00e4t, wobei hier derzeit das Schwergewicht bei Sachverhalten des internationalen Drogenhandels liegt. Zahlenm\u00e4ssig ebenfalls \u00fcber der Fallprognose des Konzeptes 2000, und an dritter Stelle, sind die Rechtshilfevollzugsverfahren anzuf\u00fchren. Dabei handelt es sich um eigentliche passive Rechtshilfeverfahren, d. h., die Bundesanwaltschaft f\u00fchrte bisher im gleichen Sachverhaltskomplex keine eigenen Ermittlungsverfahren.</p><p>2. Von der M\u00f6glichkeit (340bis Abs. 2 StGB, \"Kann-Bestimmung\"), komplexe F\u00e4lle der Wirtschaftskriminalit\u00e4t (Betrugs-, Urkundenf\u00e4lschungsdelikte usw.) entweder auf Ersuchen eines Kantons zu \u00fcbernehmen oder aus eigenem Antrieb an die Hand zu nehmen, wenn kein Kanton sich mit der Sache befasst, konnte die Bundesanwaltschaft bisher aus Kapazit\u00e4tsgr\u00fcnden keinen Gebrauch machen.</p><p>Zwar f\u00fchrt die Bundesanwaltschaft derzeit eine geringe Anzahl Verfahren unter dem Titel \"Wirtschaftskriminalit\u00e4t\"; dabei handelt es sich allerdings um F\u00e4lle, die unter dem Verdacht der Geldw\u00e4scherei via Meldestelle f\u00fcr Geldw\u00e4scherei (MROS) beim BAP an die Bundesanwaltschaft \u00fcberwiesen wurden, bei denen sich jedoch bald einmal herausstellte, dass es sich vielmehr um komplexe Betrugs- bzw. um Geldw\u00e4schereidelikte mit Vortat Betrugsdelikte usw. handelt.</p><p>3. Nein. Die Prognose aus dem Jahre 2000 hat sich nur zum Teil bewahrheitet. Wie im Konzeptbericht angemerkt, beruhte die Annahme von 34 komplexen Ermittlungsverfahren f\u00fcr das Jahr 2002 auf einer Mindestannahme; diese Einsch\u00e4tzung hat sich best\u00e4tigt. Was die Verfahrensdauer pro einzelnes Ermittlungsverfahren angeht, zeigen die ersten 12 Monate Praxiserfahrung, dass diese l\u00e4nger als urspr\u00fcnglich prognostiziert ist.</p><p>Im \u00dcbrigen waren auch Abweichungen - zwischen dem Konzept und den Erfahrungen der ersten 12 Monate - hinsichtlich der Herkunft der F\u00e4lle zu verzeichnen. Es wurden von der MROS deutlich mehr F\u00e4lle zur Behandlung an die Bundesanwaltschaft zugewiesen, als im Konzeptbericht - aufgrund der damaligen Analyse/Prognose der MROS - angenommen. Dies h\u00e4ngt u. a. damit zusammen, dass seit der Erstellung des Konzeptberichtes im Jahre 2000 mittlerweile mehr Verdachtsmeldungen von Banken erstattet werden und dass auch die Qualit\u00e4t dieser Meldungen zugenommen hat, was bedeutet, dass durchschnittlich mehr Verdachtsmeldungen zur Er\u00f6ffnung eines Strafverfahrens f\u00fchren. Diese Entwicklung wird wohl noch weiter andauern.</p><p>Die im Jahre 2000 gest\u00fctzt auf Umfragen bei den Kantonen gemachten Prognosen haben sich f\u00fcr den ganzen Zeitraum 2002-2006 als zu tief erwiesen. Sie wurden jetzt gest\u00fctzt auf die im Jahre 2002 gemachten Erfahrungen korrigiert. Im Rahmen der laufenden Planung werden sie k\u00fcnftig j\u00e4hrlich neu angepasst. Mit der wachsenden eigenen Erfahrung wird sich die Zuverl\u00e4ssigkeit der Prognosen erh\u00f6hen. Das Resultat der ersten \u00dcberpr\u00fcfung zeigt jedoch schon klar, dass in den kommenden Jahren mit deutlich mehr komplexen Ermittlungsverfahren gerechnet werden muss, als urspr\u00fcnglich angenommen wurde. Dies hat auch Auswirkungen auf den Personal- und \u00fcbrigen Ressourcenbedarf.</p><p>Es ist davon auszugehen, dass anstelle der urspr\u00fcnglich 44 neuen Verfahren f\u00fcr 2003 mit 74 neuen komplexen Ermittlungsverfahren zu rechnen sein wird. Da auch die durchschnittliche Bearbeitungszeit h\u00f6her als urspr\u00fcnglich angenommen ausf\u00e4llt, werden im Jahre 2003 unter Umst\u00e4nden insgesamt bereits 110 komplexe Ermittlungsverfahren bei der Bundesanwaltschaft pendent sein. Wie viele davon mangels Erh\u00e4rtung des Tatverdachtes im Verlaufe des Jahres einzustellen sein werden, kann nicht gesch\u00e4tzt werden.</p><p>4. Vorerst sei auf die Entwicklung der Kosten zur Umsetzung der Effizienzvorlage verwiesen. Der Bundesrat hatte in seinem Bericht und Antrag vom 18. Oktober 2000 an die Finanzkommissionen von Nationalrat und St\u00e4nderat \u00fcber die \"Auswirkungen der Umsetzung der Effizienzvorlage vom 22. Dezember 1999 auf den Voranschlag 2001\" unter Ziffer 2.2 \"Gesamt\u00fcbersicht finanzielle Konsequenzen\" mit folgenden Totalkosten gerechnet: Voranschlag 2001: 16 Millionen Franken; Finanzplan 2002: 40 Millionen; Finanzplan 2003: 64 Millionen; Finanzplan 2004: 80 Millionen Franken.</p><p>Die tats\u00e4chlichen Kosten bzw. die Budgets 2002 und 2003 und die Finanzplanung 2004-2006 sehen heute wie folgt aus: Voranschlag 2002: 50 Millionen Franken; Voranschlag 2003: 89 Millionen; Finanzplan 2004: 114 Millionen; Finanzplan 2005: 127 Millionen; Finanzplan 2006: 142 Millionen Franken.</p><p>Mit dieser Entwicklung steht das Projekt zur Umsetzung der Effizienzvorlage im Konflikt mit der aktuellen finanzpolitischen Lage. Der Bundesrat wird daher auch die f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der Schwerstkriminalit\u00e4t einzusetzenden Mittel der aktuellen Finanzlage anpassen m\u00fcssen. Er ist sich aber bewusst, dass im Bereich der Justiz der Spielraum von Regierung und Parlament f\u00fcr finanzpolitische R\u00fccksichtnahme infolge ihrer Verantwortung gegen\u00fcber dem Rechtsstaat begrenzt ist: Die Anzahl der zu bearbeitenden F\u00e4lle ist weder steuer- noch planbar. Da es sich hier um Offizialdelikte handelt, m\u00fcssen sie von Amtes wegen verfolgt werden, wenn eine Beh\u00f6rde davon Kenntnis erh\u00e4lt. Bleiben die Beh\u00f6rden passiv, so kann beim Bundesgericht (k\u00fcnftig beim Strafgericht des Bundes) Beschwerde wegen Rechtsverweigerung, allenfalls Rechtsverz\u00f6gerung, eingereicht werden.</p><p>Das Bundesgericht zeigt hier eine harte Haltung. Nichtverfolgung oder Verfahrensverschleppungen wegen mangelnder Personalressourcen werden nicht akzeptiert und f\u00fchren zu entsprechenden mit Mehrkosten verbundenen Urteilen. Die Nichtanhandnahme bzw. das Verj\u00e4hrenlassen von Verfahren aus finanziellen Gr\u00fcnden w\u00e4re rechtsstaatlich \u00e4usserst problematisch.</p><p>Die Korrekturen am Budget 2003 haben bereits sowohl zu zeitlichen Verschiebungen von Anstellungen als auch zu weniger Anstellungen als geplant in der Bundesanwaltschaft und beim Bundesamt f\u00fcr Polizei gef\u00fchrt. Dies trotz der oben geschilderten Situation, wonach mit mehr als den urspr\u00fcnglich geplanten Ermittlungsverfahren gerechnet werden muss. Es werden anstelle der urspr\u00fcnglich geplanten acht Staatsanwaltsteams im neuen Kompetenzbereich h\u00f6chstens deren f\u00fcnf realisiert werden k\u00f6nnen.</p><p>Die bereits erfolgte Anpassung des Budgets 2003 ist kein erster Schritt des Bundesrates im Hinblick auf die vom Parlament deutlich abgelehnte doppelte Kann-Bestimmung. Sie ist vielmehr Ausdruck des Zielkonfliktes, in dem sich der Bundesrat heute befindet, indem er den angespannten Finanzhaushalt sanieren soll, gleichzeitig aber zwingend zust\u00e4ndig ist zur Verfolgung der Schwerstkriminalit\u00e4t und daf\u00fcr die notwendigen Mittel bereitstellen muss.</p><p>Mit den Zahlen gem\u00e4ss Finanzplan vom letzten Herbst k\u00f6nnten die F\u00e4lle ohne Prognosekorrektur der Fallzahlen nach oben noch knapp bearbeitet werden, mit der Prognosekorrektur ist dies indessen nicht mehr gew\u00e4hrleistet. Zurzeit wird gepr\u00fcft, welche Auswirkungen ein den Fallprognosen angepasster Aufwuchs auf die Finanzpl\u00e4ne haben wird. Mit dem neuen Budget 2003 und der aus heutiger Sicht nicht m\u00f6glichen Anpassung des Finanzplans 2004-2006 an den erh\u00f6hten Mittelbedarf will der Bundesrat nicht die Umsetzung der Effizienzvorlage gef\u00e4hrden, sondern angesichts der Realit\u00e4ten im Ressourcenbereich lediglich verlangsamen. Diese Verz\u00f6gerungen werden in den folgenden Jahren allerdings zu noch h\u00f6heren Zahlen von h\u00e4ngigen Verfahren f\u00fchren und zum Zwang, sie so oder so einmal abzubauen.</p><p>Weiter besteht der dringende Bedarf der Dezentralisierung in die Romandie, das Tessin und den Raum Z\u00fcrich. Dies nicht nur aus regionalpolitischen Gr\u00fcnden, sondern auch um die weitere Rekrutierung von geeignetem Personal zu gew\u00e4hrleisten. Die Verfolgung der Straftaten vor Ort f\u00f6rdert ausserdem die effiziente Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsorganen der Kantone. Als weitere Konsequenz der Budgetkorrektur 2003 musste jedoch die gem\u00e4ss urspr\u00fcnglicher Planung f\u00fcr 2003 vorgesehen gewesene Inbetriebnahme von dezentralisierten Standorten (Romandie, Tessin, Z\u00fcrich) aufgeschoben werden. Eine weitere zeitliche Hinausschiebung der im Konzept 2000 vorgesehenen Dezentralisierung h\u00e4tte aber zur Folge, dass bereits ab 2004 - zu den bereits existierenden sieben Provisorien - zus\u00e4tzliche neue Unterbringungsm\u00f6glichkeiten im Raum Bern gefunden werden m\u00fcssten, da das bisherige Unterbringungskonzept davon ausgeht, dass ein Teil des angestellten Personals ab Ende 2003 an dezentralen Standorten arbeiten wird.</p><p>Erschwerend wirkt sich der Umstand aus, dass es derzeit nicht m\u00f6glich ist, erfahrene Staatsanw\u00e4ltinnen und Staatsanw\u00e4lte aus dem Tessin und der Romandie f\u00fcr den Standort Bern zu rekrutieren, was zu einem ernsthaften Problem im Jahre 2004 f\u00fchren wird. Dies mit der Konsequenz, dass der italienischen Sprache weitgehend unkundige deutschschweizer Staatsanw\u00e4lte F\u00e4lle in dieser Sprache vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona werden vertreten m\u00fcssen.</p><p>5. Gem\u00e4ss Planung der Projektorganisation sind noch folgende Projektteile umzusetzen:</p><p>- Ausbau des Personals parallel zu den wachsenden Aufgaben bis in die Jahre 2008-2010;</p><p>- Er\u00f6ffnung der Zweigstellen im Tessin, in der Romandie und in Z\u00fcrich; allenfalls zweite Dezentralisierung in den Folgejahren (2. Zweigstelle Romandie, Zweigstelle \"Ostschweiz\", Zweigstelle \"Nordschweiz\");</p><p>- Neubau der Zentrale in Zollikofen zur Abl\u00f6sung der zurzeit sieben Provisorien im Raum Bern. Der Bezug des Neubaus ist f\u00fcr das Jahr 2007 geplant.</p><p>Wie weit diese Projektteile realisiert werden k\u00f6nnen und ob dies gem\u00e4ss Zeitplan m\u00f6glich sein wird, h\u00e4ngt weitgehend von den zur Verf\u00fcgung stehenden Ressourcen und deren zeitgerechter und planbarer Zurverf\u00fcgungstellung ab.</p><p>6. Das Anliegen der Schaffung einer starken, unabh\u00e4ngigen zentralen Strafverfolgungsbeh\u00f6rde des Bundes, welche namentlich gegen\u00fcber dem Ausland als verl\u00e4sslicher, kompetenter Ansprechpartner auftritt und flexibel zusammenarbeitet, kann nur in enger internationaler Zusammenarbeit gew\u00e4hrleistet werden, wie es im sicherheitspolitischen Bericht (Sipol B 2000) vom 7. Juni 1999 klar festgehalten wurde.</p><p>Im Zuge der Erarbeitung eines schuldenbremsekonformen Voranschlages 2003 und Finanzplanes 2004-2006 wurden die Departemente vom Bundesrat beauftragt, auch allenfalls notwendige gesetzgeberische Massnahmen zu pr\u00fcfen und auszuarbeiten. Das EJPD erteilte infolgedessen verschiedene Auftr\u00e4ge. F\u00fcr den Fall, dass f\u00fcr die Ausweitung der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden des Bundes nur unzureichende Mittel bereitgestellt werden k\u00f6nnten, liess das EJPD von der Bundesanwaltschaft prophylaktisch ein Papier zum allf\u00e4lligen Wechsel von der obligatorischen zur fakultativen Bundesgerichtsbarkeit bei Delikten im Sinne von Artikel\u00a0340bis Absatz\u00a01 StGB ausarbeiten, welches es der EFV \u00fcbermittelte.</p><p>Die Beschl\u00fcsse des Bundesrates zum Voranschlag 2003 und Finanzplan 2004-2006 erlaubten es, auf die angedachte gesetzgeberische Massnahme zu verzichten. Indessen beauftragte der Bundesrat das EJPD, ihn im Hinblick auf seine Beratung der Massnahmen zur Einhaltung der Schuldenbremse vom 20. November 2002 dar\u00fcber zu informieren, welches f\u00fcr das Projekt Umsetzung der Effizienzvorlage der minimale ressourcenm\u00e4ssige Sockel w\u00e4re, mit welchem sich eine doppelte Kann-Bestimmung noch vern\u00fcnftig wahrnehmen liesse.</p><p>Nicht zuletzt gest\u00fctzt darauf hat der Bundesrat am 29. Januar 2003 aufgrund der damaligen Informationen darauf verzichtet, die R\u00fcckkehr zur doppelten Kann-Bestimmung als m\u00f6gliche Massnahme in das Entlastungsprogramm 2003 aufzunehmen. Es wird nun im Rahmen der k\u00fcnftigen Budgetierungs- und Finanzplanungsprozesse darum gehen, die Anforderungen des gesetzlichen Auftrages an die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden des Bundes laufend mit den bereitstellbaren Mitteln in Einklang zu bringen.</p><p>7. Wir besitzen keine solchen Daten und konnten auch via Interpol keine beschaffen. Antworten auf entsprechende Anfragen liegen noch nicht vor oder f\u00fchrten zu keinen Aufschl\u00fcssen. Ein angefragtes Land konnte wegen des f\u00f6deralistischen Aufbaus seiner Strafverfolgungsorgane und der sich daraus ergebenden Kompetenzverteilung keine verbindlichen Angaben machen. Ein anderes Land erkl\u00e4rte, dass diese Zahlen nicht bekannt gegeben w\u00fcrden. Weder das EDA noch die EFV sind im Besitz solcher Zahlen; eine Umfrage bei den Botschaften erfolgte nicht, da ein solches Verfahren einerseits sehr zeitaufwendig ist und andererseits nach dem Ergebnis der Umfrage \u00fcber Interpol kaum zu den gew\u00fcnschten Ergebnissen f\u00fchren w\u00fcrde.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1046995200000)\/","SubmittedBy":"Marty Dick","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1055808000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|12","Category":null,"Modified":"\/Date(1712735358697)\/","SubmissionDate":"\/Date(1039651200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4616,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Recht Allgemein"}}