{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023738,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023738,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023738,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023738,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023738,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023738,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023738,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023738,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023738,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023738,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023738,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023738,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023738,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023738,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023738,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023738,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023738,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023738,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3738","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Stimmen die Stimmen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Nachgang zur letzten Volksabstimmung sind hinsichtlich der Ermittlung der Stimmenzahlen Unsicherheiten und Fragen \u00fcber die Art der Ausz\u00e4hlung sowie der Kompetenzen von Bund, Kantonen und Gemeinden aufgetaucht. Zweifel an der Richtigkeit amtlich bekannt gegebener Resultate sch\u00fcrten Unsicherheiten.</p><p>Die Gewissheit, dass das Ergebnis von Wahlen und Abstimmungen zuverl\u00e4ssig und richtig ermittelt wird, ist ein grundlegendes, wichtiges Element der Demokratie. Jeder Zweifel, die bekannt gegebenen Resultate w\u00fcrden nicht den abgegebenen Stimmen entsprechen, muss vermieden werden.</p><p>Daher bitte ich den Bundesrat um baldige Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Hat sich die bestehende Kompetenzausscheidung zwischen dem Bund und den Kantonen bei der Organisation eidgen\u00f6ssischer Volksabstimmungen im Allgemeinen bew\u00e4hrt?</p><p>2. Wie beurteilt er die Zusammenarbeit zwischen den zust\u00e4ndigen Stellen des Bundes und der Kantone?</p><p>3. Welche Schl\u00fcsse zieht er aus den Schwierigkeiten bei der Ausz\u00e4hlung der Stimmen?</p><p>4. Sind vonseiten des Bundes bereits alle notwendigen Vorkehrungen (rechtliche Regelungen, praktische Wegleitungen f\u00fcr die Stimmaussch\u00fcsse und \u00c4hnliches) getroffen, um die M\u00f6glichkeit von Fehlern bei der Ermittlung des Ergebnisses von Volksabstimmungen zu vermeiden? Wenn nicht, welche zus\u00e4tzlichen Vorkehrungen werden aufgrund der Erfahrungen anl\u00e4sslich der Volksabstimmung vom 24. November 2002 getroffen?</p><p>5. Gibt es eine Bestimmung, die der Bundeskanzlei erlaubt, von einem Kanton eine Nachz\u00e4hlung zu verlangen? Falls Ja: Warum konnte dies nicht durchgesetzt werden? Falls Nein: Sollte eine solche Bestimmung geschaffen werden?</p><p>6. Wie beurteilt er den Einsatz von technischen Hilfsmitteln bei der Ausz\u00e4hlung von Stimmen? Sind einheitliche Weisungen des Bundes zu erlassen?</p><p>7. Gedenkt er, die offensichtlich nicht beachtete Vorschrift von Artikel\u00a084 Absatz\u00a02 des Bundesgesetzes \u00fcber die politischen Rechte betreffend die Bewilligungspflicht f\u00fcr technische Hilfsmittel in Zukunft durchzusetzen, oder will er bei n\u00e4chster Gelegenheit dem Parlament eine Aufhebung oder \u00c4nderung dieser Vorschrift beantragen?</p><p>8. Dr\u00e4ngen sich aufgrund der Erfahrungen anl\u00e4sslich der Volksabstimmung vom 24. November 2002 weitere \u00c4nderungen auf?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, dass in einer rechtsstaatlichen halbdirekten Demokratie die Gewissheit unabdingbar ist, dass das Ergebnis von Wahlen und Abstimmungen zuverl\u00e4ssig und richtig ermittelt wird. Nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung leitet sich aus dem vom Verfassungsrecht des Bundes gew\u00e4hrleisteten Stimm- und Wahlrecht der Anspruch der Stimmberechtigten ab, dass kein Abstimmungsergebnis anerkannt wird, das nicht den freien Willen der Stimmberechtigten zuverl\u00e4ssig und unverf\u00e4lscht wiedergibt (BGE 124 I 57).</p><p>Beim Urnengang vom 24. November 2002 haben Nachz\u00e4hlungen vereinzelte Irrt\u00fcmer zutage gef\u00f6rdert. In aller Regel handelte es sich dabei um Versehen bei der Handaussortierung. Nach Sichtung der R\u00fcckmeldungen k\u00f6nnen gezielte Fehler ausgeschlossen werden. Oftmals glichen kleine Fehler einander aufs Ganze gesehen wieder mehr oder weniger aus.</p><p>Die politischen Rechte in der Schweiz sind aus verschiedenartigsten lokalen Traditionen heraus gewachsen. Bei der Aus\u00fcbung der politischen Rechte in der Schweiz spielen diese gewachsenen kantonalen Traditionen eine grosse Rolle. Beinahe jeder Kanton hat zu den Modalit\u00e4ten der Stimmabgabe und zu den Kontrollmechanismen der Stimmberechtigung eine eigene Regelung. Eine Vereinheitlichung der Modalit\u00e4ten f\u00fcr Bundesabstimmungen br\u00e4chte zwar mehr \u00dcbersichtlichkeit und w\u00fcrde den administrativen Aufwand vereinfachen. Sie k\u00e4me aber in Konflikt mit den Regelungen f\u00fcr kantonale und kommunale Urneng\u00e4nge, die in der Regel gleichzeitig stattfinden.</p><p>Bezahlen m\u00fcssten dies die Stimmberechtigten, die am gleichen Abstimmungstag verschiedenste Formvorschriften f\u00fcr den Bund, den Kanton und die Gemeinde beachten m\u00fcssten; absehbare Folge w\u00e4ren mehr ung\u00fcltige Stimmen, erh\u00f6hte Stimmabstinenz und \u00fcber kurz oder lang eine Einebnung der Vielfalt gewachsener lokaler und regionaler Traditionen. Solche Folgen sind nicht zu verantworten.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Die bestehende Kompetenzausscheidung ist hinsichtlich der Aus\u00fcbung der politischen Rechte spezifisch b\u00fcrgerfreundlich und hat sich insofern auch bestens bew\u00e4hrt.</p><p>2. Die Zusammenarbeit zwischen den zust\u00e4ndigen Stellen der Kantone und des Bundes kann insgesamt als eng, harmonisch und ausgezeichnet beurteilt werden. Hervorragender Beleg daf\u00fcr sind die ausgesprochen wechselseitig h\u00e4ufigen informellen Konsultationen \u00fcber ein engstirniges Zust\u00e4ndigkeitsdenken hinweg. Diese gute Zusammenarbeit bedeutet nicht, dass niemals Probleme aufgetaucht w\u00e4ren; aber sie wurden bisher stets in konstruktiver Zusammenarbeit gel\u00f6st.</p><p>3. Die mit der f\u00f6deralistischen Regelung verbundene Komplexit\u00e4t erschwert zwar den jederzeitigen und allseitigen \u00dcberblick f\u00fcr die Bundesbeh\u00f6rden, ist aber in Kauf zu nehmen. Die \"Schwierigkeiten bei der Ausz\u00e4hlung der Stimmen\" sind h\u00e4ufig Folge extrem knapper Resultate von Urneng\u00e4ngen, wie sich auch in Gemeinden (Beispiele: Winterthur 2002, Olten 2002), Kantonen (Beispiel: Thurgau BGE 114 Ia 42-49), bei Referenden (Beispiel: Neue Alpen-Transversale BBl 1992 II 856f) oder im Ausland (Beispiel: Florida US-Pr\u00e4sidentschaftswahlen 2000) gezeigt hat. Das mehrstufige Verfahren f\u00fcr die Erwahrung der Resultate garantiert jedoch sichere Ergebnisse. Eine \u00c4nderung dr\u00e4ngt sich deshalb nicht auf.</p><p>4./6./7./8. Der Bundesrat will auch weiterhin den gewachsenen kantonalen Traditionen Rechnung tragen. Er respektiert, dass die Kantone es vorziehen, selber Gew\u00e4hr zu bieten f\u00fcr die korrekte Ermittlung der Abstimmungsergebnisse. Vonseiten des Bundes sind daher gerade keine zus\u00e4tzlichen Rechtsregeln oder einheitlichen Weisungen an Stimmaussch\u00fcsse vorzukehren.</p><p>Stattdessen hat der Bundesrat mit Kreisschreiben vom 15. Januar 2003 eine im Einvernehmen mit den Kantonen erarbeitete L\u00f6sung verabschiedet (BBl 2003 419f.). Darin erteilt der Bundesrat eine pauschale Genehmigung f\u00fcr den Einsatz technischer Mittel. Messmittel wie Pr\u00e4zisionswaagen m\u00fcssen zudem f\u00fcr die maschinelle Stimmenz\u00e4hlung geeignet, vom Bundesamt f\u00fcr Metrologie und Akkreditierung zugelassen und von den zust\u00e4ndigen kantonalen Eich\u00e4mtern geeicht sein. Ausserdem ging es darum, auf bestehendes Bundesrecht hinzuweisen, welches teilweise \u00fcbersehen, aber zweifelsfrei nicht bewusst \u00fcbergangen worden war. Weitere \u00c4nderungen dr\u00e4ngen sich im gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt nicht auf.</p><p>5. Die Bundeskanzlei kann Kantone nicht zur Anordnung einer Nachz\u00e4hlung verpflichten; diese Kompetenz hat in einem sp\u00e4teren Stadium der Bundesrat (beispielsweise anl\u00e4sslich der Behandlung einer an ihn weitergezogenen Beschwerde). Mit ihrem Ersuchen an die Kantone um Anordnung einer limitierten Nachz\u00e4hlung zielte die Bundeskanzlei auf eine beweissichernde Massnahme zum Zeitgewinn. Die Bundeskanzlei beansprucht keine generelle Kompetenz zur Anordnung von Nachz\u00e4hlungen, zumal \u00fcbersehene Bestimmungen des Bundesrechtes nach dem Kreisschreiben des Bundesrates k\u00fcnftig zweifellos in allen Gemeinden wieder pr\u00e4zis befolgt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1045612800000)\/","SubmittedBy":"Wicki Franz","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1047427200000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1712768075683)\/","SubmissionDate":"\/Date(1039737600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4616,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}