{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030008,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030008,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030008,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030008,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030008,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030008,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030008,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030008,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030008,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030008,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030008,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030008,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030008,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030008,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030008,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030008,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030008,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20030008,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.008","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Milit\u00e4rstrafprozess (Zeugenschutz). Revision","Description":"Botschaft vom 22. Januar 2003 zur \u00c4nderung des Milit\u00e4rstrafprozesses (Zeugenschutz)","InitialSituation":"<p>Ausl\u00f6ser f\u00fcr die Revision des Milit\u00e4rstrafprozesses ist die Erkenntnis, die aus den in der Schweiz durchgef\u00fchrten Untersuchungen gegen mutmassliche Kriegsverbrecher gewonnen wurde: Zeugen m\u00fcssen besser gesch\u00fctzt werden. Aus Angst vor Racheakten oder Druckversuchen mittels Drohungen oder Angriffen gegen Leib und Leben der Zeuginnen und Zeugen oder ihrer Angeh\u00f6rigen sind Zeuginnen und Zeugen in Verfahren gegen die organisierte Kriminalit\u00e4t oder in Kriegsverbrecherprozessen oftmals nicht bereit, vor Gericht auszusagen. Gerade in solchen Verfahren sind die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden aber mangels anderer Beweismittel besonders stark auf Zeugenaussagen angewiesen. Durch die Revisionsvorlage sollen daher besondere verfahrensrechtliche Bestimmungen in den Milit\u00e4rstrafprozess eingef\u00fchrt werden. Sie sollen es erlauben, Zeuginnen und Zeugen insbesondere durch Geheimhaltung ihrer Identit\u00e4t gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit und gegebenenfalls auch gegen\u00fcber der Verteidigung zu sch\u00fctzen. Dazu kommt die M\u00f6glichkeit, gef\u00e4hrdete Zeuginnen und Zeugen durch polizeilichen Personenschutz vor, w\u00e4hrend und nach dem Verfahren vor unmittelbaren Angriffen zu bewahren. Auf eigentliche Zeugenschutzprogramme wird hingegen verzichtet. Mit dem Umfang der prozessualen Zeugenschutzmassnahmen steigt die Gefahr, dass die Partei- und Verteidigungsrechte einer beschuldigten Person beeintr\u00e4chtigt werden. Damit der Zeugenschutz nicht zu einer unzul\u00e4ssigen Schm\u00e4lerung der elementaren Verteidigungsrechte f\u00fchrt und das Strafverfahren in seiner Gesamtheit fair bleibt, wird vorgesehen, dass Zeugenschutzmassnahmen in jedem konkreten Fall individuell gepr\u00fcft und angeordnet werden m\u00fcssen. In einem Genehmigungsverfahren nach dem Muster des Verfahrens f\u00fcr die \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs ist zu pr\u00fcfen, ob ein \u00fcberwiegendes \u00f6ffentliches Interesse an den Schutzmassnahmen besteht, die angeordneten Schutzmassnahmen verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sind und so weit wie m\u00f6glich Kompensationsmassnahmen zum Ausgleich der beeintr\u00e4chtigten Verteidigungsrechte getroffen wurden. Gibt es kein Massnahmensystem, welches sowohl den Zeugenschutz gew\u00e4hrleisten als auch die Beschr\u00e4nkung der Verteidigungsrechte ausgleichen kann, so muss auf die entsprechende Zeugenaussage verzichtet werden. </p>","Proceedings":"<p></p><p>Eintreten war im <b>St\u00e4nderat </b>unbestritten. Zu reden gab einzig, wie eng ein mutmasslicher Kriegsverbrecher aus dem Ausland mit der Schweiz verbunden sein muss, damit ihn ein schweizerisches Milit\u00e4rgericht beurteilen darf. Der St\u00e4nderat beschloss abweichend vom Entwurf des Bundesrates, dass der eines Kriegsverbrechens Verd\u00e4chtigte einen engen Bezug zur Schweiz aufweisen muss. Ein Minderheitsantrag Jean Studer (S, NE), dem zufolge es gen\u00fcgt h\u00e4tte, dass sich der mutmassliche T\u00e4ter in der Schweiz befindet, lehnte der Rat mit 29 zu 3 Stimmen ab. Die Kommissionsmehrheit begr\u00fcndete dies damit, dass sich die Schweiz durch eine offene Formulierung mit einer Flut von Klagen gegen Personen konfrontiert s\u00e4he, die sich zuf\u00e4lligerweise in der Schweiz aufhalten.   </p><p>Auch im <b>Nationalrat </b>war die Revision insgesamt unbestritten. Wie im St\u00e4nderat beantragte eine b\u00fcrgerliche Mehrheit der Kommission, dass f\u00fcr die Verfolgung von Kriegsverbrechern, der ausl\u00e4ndische T\u00e4ter sich nicht nur in der Schweiz befinden, sondern zus\u00e4tzlich einen \"engen Bezug\" zum Land haben m\u00fcsse. Ein Minderheitsantrag von Anne-Catherine Men\u00e9trey-Savary (G, VD) hatte verlangt, dass es f\u00fcr eine Strafverfolgung gen\u00fcge, wenn sich ein mutmasslicher Kriegsverbrecher in der Schweiz befindet. Mit 109 zu 62 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und damit dem Beschluss des St\u00e4nderates.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1071792000000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":"III","Modified":"\/Date(1770754953217)\/","SubmissionDate":"\/Date(1043193600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4617,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}