{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030016,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030016,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030016,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030016,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030016,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030016,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030016,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030016,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030016,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030016,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030016,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030016,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030016,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030016,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030016,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030016,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030016,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20030016,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.016","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber den Datenschutz. \u00dcbereinkommen zum Schutz des Menschen. Beitritt der Schweiz","Description":"Botschaft vom 19. Februar 2003 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber den Datenschutz (DSG) und zum Bundesbeschluss betreffend den Beitritt der Schweiz zum Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum \u00dcbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten bez\u00fcglich Aufsichtsbeh\u00f6rden und grenz\u00fcberschreitende Daten\u00fcbermittlung","InitialSituation":"<p>Die vorliegende Revision bezweckt in erster Linie die Verbesserung der Information der Personen, deren Daten bearbeitet werden, die Festlegung eines minimalen Schutzstandards bei der Verarbeitung von Daten durch kantonale Beh\u00f6rden beim Vollzug von Bundesrecht und die \u00dcbernahme der Grunds\u00e4tze des Zusatzprotokolls vom 8. November 2001 zum \u00dcbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten bez\u00fcglich Aufsichtsbeh\u00f6rden und grenz\u00fcberschreitender Daten\u00fcbermittlung ins schweizerische Recht.</p><p>Ausl\u00f6ser f\u00fcr die vorliegende Revision sind zwei im Jahre 1999 bzw. 2000 von den eidgen\u00f6ssischen. R\u00e4ten angenommene Motionen, die einerseits eine Verst\u00e4rkung der Transparenz beim Beschaffen von Daten verlangen und andrerseits eine formelle gesetzliche Grundlage f\u00fcr Online-Verbindungen zu Datenbanken des Bundes sowie einen Mindestschutz bei der Bearbeitung von Daten durch die Kantone beim Vollzug von Bundesrecht. Ausserdem m\u00fcssen einige Bestimmungen des Datenschutzgesetzes angepasst werden, damit die Schweiz dem Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum \u00dcbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten bez\u00fcglich Aufsichtsbeh\u00f6rden und grenz\u00fcberschreitender Daten\u00fcbermittlung beitreten kann.</p><p>Die Erfahrungen bez\u00fcglich Datenschutz haben gezeigt, dass die Anwendung des Datenschutzgesetzes im Allgemeinen befriedigt, auch wenn das Gesetz einzelne punktuelle M\u00e4ngel aufweist, insbesondere was die Mittel betrifft, die den betroffenen Personen zur Verf\u00fcgung stehen, um sich gegen die Verarbeitung sie betreffender Daten zu wehren.</p><p>Die Vorlage sieht f\u00fcr private Datenbearbeiter und Bundesorgane die Verpflichtung zur aktiven Information der betroffenen Person vor, wenn besonders sch\u00fctzenswerte Daten und Pers\u00f6nlichkeitsprofile beschafft werden. Die betroffene Person muss mindestens \u00fcber die Identit\u00e4t des Inhabers der Datensammlung informiert werden, \u00fcber den Zweck des Bearbeitens und \u00fcber die Kategorien von Datenempf\u00e4ngern, wenn eine Bekanntgabe der Daten vorgesehen ist. Bei Personendaten, die nicht besonders sch\u00fctzenswert sind und auch kein Pers\u00f6nlichkeitsprofil darstellen, muss f\u00fcr die betroffene Person zumindest erkennbar sein, dass Daten beschafft werden.  Die Revision umfasst ausserdem gewisse \u00c4nderungen hinsichtlich der Pflicht zur Meldung von Datensammlungen und sie st\u00e4rkt die Position von Personen, die sich einer Bearbeitung der sie betreffenden Daten widersetzen. Sie legt ausserdem die Mindestanforderungen fest, denen die Kantone im Bereich des Datenschutzes gen\u00fcgen m\u00fcssen, wenn sie Bundesrecht vollziehen, und sie verst\u00e4rkt die Kontrollm\u00f6glichkeiten, wenn beim Vollzug von Bundesrecht Personendaten bearbeitet werden.  Die Revision soll es dem Bundesrat erm\u00f6glichen, w\u00e4hrend einer zeitlich beschr\u00e4nkten Versuchsphase die automatisierte Bearbeitung von besonders sch\u00fctzenswerten Personendaten oder Pers\u00f6nlichkeitsprofilen im Rahmen von Pilotversuchen zu bewilligen. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen neue Systeme getestet werden k\u00f6nnen, bevor die formellgesetzliche Grundlage f\u00fcr die betreffende automatisierte Datenbearbeitung in Kraft tritt.</p><p>Der Revisionsentwurf passt das schweizerische Recht an das Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum \u00dcbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten bez\u00fcglich Aufsichtsbeh\u00f6rden und grenz\u00fcberschreitender Daten\u00fcbermittlung an. Die Vorlage legt gest\u00fctzt auf dieses Zusatzprotokoll die Kriterien f\u00fcr eine rechtm\u00e4ssige grenz\u00fcberschreitende Bekanntgabe von Daten fest und gew\u00e4hrt dem Eidgen\u00f6ssischen Datenschutzbeauftragten ein Beschwerderecht im Rahmen der Aufsicht \u00fcber Bundesorgane.   </p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> stiess die Vorlage auf Widerstand. Eine knappe Mehrheit der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen (RK-N) sowie die freisinnig-demokratische Fraktion beantragten R\u00fcckweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, die Revision strikt auf die Umsetzung der beiden Motionen 00.3000 (Erh\u00f6hte Transparenz bei der Erhebung von Personendaten) und 98.3529 (Erh\u00f6hter Schutz f\u00fcr Personendaten bei On-line-Verbindungen) sowie des Zusatzprotokolls vom 8. November 2001 zu beschr\u00e4nken. Die Mehrheit war, insbesondere nach erfolgten Anh\u00f6rungen, zum Schluss gekommen, dass kein Handlungsbedarf bestehe f\u00fcr weitergehende Neuerungen im Datenschutz. Die Schweiz verf\u00fcge bereits \u00fcber ein sehr hohes Niveau des Datenschutzes. Eine links-gr\u00fcne Minderheit der Kommission beantragte, das Gesch\u00e4ft in die Kommission zur\u00fcckzunehmen und dort die Detailberatung zu erledigen. Bundesrat und Justizminister Christoph Blocher h\u00e4tte es ebenfalls vorgezogen, wenn die Rechtskommission das Datenschutzgesetz verbessert h\u00e4tte. </p><p>Der Rat beschloss ohne Opposition, auf die Vorlage einzutreten, und stimmte sodann dem R\u00fcckweisungsantrag der Mehrheit mit 97 zu 64 Stimmen zu.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> hatte sich gem\u00e4ss dem neuen Parlamentsgesetz nur mit dem R\u00fcckweisungsbeschluss des Nationalrates zu befassen. Jean Studer (S, NE) erkl\u00e4rte als Berichterstatter der Kommission, das Parlament sei selber f\u00e4hig, Korrekturen an der Vorlage vorzunehmen. Die Kommission sei deshalb einstimmig der Meinung gewesen, das Datenschutzgesetz d\u00fcrfe nicht an den Bundesrat zur\u00fcckgewiesen werden. Die vorberatende Kommission k\u00f6nne allf\u00e4llige M\u00e4ngel ebenso gut bereinigen wie der Bundesrat, sagte Justizminister Christoph Blocher. Zudem habe der Nationalrat nicht klar formuliert, was er am Entwurf bem\u00e4ngle. Die Kleine Kammer schloss sich stillschweigend dem Antrag ihrer Kommission auf Ablehnung der R\u00fcckweisung an den Bundesrat an.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> setzte sich in der Herbstsession 2005 mit der von seiner Rechtskommission \u00fcberarbeiteten Vorlage auseinander. Der Rat folgte dabei in allen F\u00e4llen den Antr\u00e4gen der Mehrheit und verzichtete damit auf einige vom Bundesrat urspr\u00fcnglich vorgeschlagene Versch\u00e4rfungen. Eine links-gr\u00fcne Minderheit, welche die Vorschl\u00e4ge des Bundesrates verteidigte und auch zus\u00e4tzliche Forderungen nach einem Ausbau des Datenschutzes stellte, blieb bei zahlreichen Abstimmungen ohne Erfolg.</p><p>Bei Artikel\u00a04bis wurde ihr Antrag abgelehnt, wonach Datenbearbeiter in der Lage sein m\u00fcssen, Angaben \u00fcber die Herkunft der Daten zu machen. Ebenso abgelehnt wurde bei Artikel\u00a07a ein Antrag, die Informationspflicht nicht nur auf \"besonders sch\u00fctzenswerte Personendaten\" zu beschr\u00e4nken, sondern generell auf alle Personendaten auszudehnen. Der Rat strich weiter einen vom Bundesrat vorgeschlagenen Artikel\u00a07b, der eine Informationspflicht bei automatisierten Einzelentscheidungen vorsah. Abgelehnt wurde bei Artikel\u00a015 auch die Forderung der Minderheit nach einem Verbandsklagerecht.</p><p>Bei Artikel\u00a015a strich der Rat gegen den Willen von Bundesrat und Minderheit mit 88 zu 55 Stimmen Bestimmungen \u00fcber den Widerspruch gegen die Datenbearbeitung. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass der Inhaber einer Datensammlung diese unverz\u00fcglich einstellen muss, wenn die betroffene Person Widerspruch erhebt. Der Inhaber h\u00e4tte sodann innerhalb von zehn Tagen einen Rechtfertigungsgrund geltend machen k\u00f6nnen. Die Mehrheit war der Auffassung, dass der Rechtsschutz der Betroffenen durch andere Bestimmungen umfassend gewahrt sei.</p><p>Das Gesetz wurde mit 99 zu 0 Stimmen gutgeheissen, wobei sich Linke und Gr\u00fcne der Stimme enthielten.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> folgte gr\u00f6sstenteils den Beschl\u00fcssen des Nationalrates und stimmte beiden Vorlagen einstimmig zu. Bei Artikel\u00a07b kehrte er zur Fassung des Bundesrates zur\u00fcck und hiess mit 19 zu 13 Stimmen auch eine Informationspflicht bei automatisierter Datenbearbeitung gut. </p><p>Mit 95 zu 61 Stimmen folgte der <b>Nationalrat</b> der Mehrheit seiner Kommission, die an der Streichung von Artikel\u00a07b, der als \u00fcberfl\u00fcssig abqualifiziert und mit einem Mehraufwand der Wirtschaft verbunden wurde, festhielt.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> folgte schliesslich dem Beschluss des Nationalrates.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1143191560410)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":"III","Modified":"\/Date(1770757261467)\/","SubmissionDate":"\/Date(1045612800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4617,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}