{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030047,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030047,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030047,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030047,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030047,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030047,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030047,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030047,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030047,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030047,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030047,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030047,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030047,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030047,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030047,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030047,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030047,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20030047,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.047","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Entlastungsprogramm 2003 f\u00fcr den Bundeshaushalt","Description":"Botschaft vom 2. Juli 2003 zum Entlastungsprogramm 2003 f\u00fcr den Bundeshaushalt (EP 03)","InitialSituation":"<p>Mit dem am 2. Dezember 2001 an der Urne gutgeheissenen Bundesbeschluss \u00fcber eine Schuldenbremse sprachen sich Volk und St\u00e4nde mit eindr\u00fccklichem Mehr gegen die weitere Finanzierung ordentlicher staatlicher Aufgaben via Verschuldung aus. Ein erstes Mal galt diese neue Regel f\u00fcr die Erarbeitung des Voranschlags des Jahres 2003. Sah es bei dessen Verabschiedung durch den Bundesrat am 30. September 2002 noch so aus, als sei es gelungen, den Haushalt zumindest auf k\u00fcrzere Sicht ins Gleichgewicht zu bringen, so zog am finanzpolitischen Horizont wenige Wochen sp\u00e4ter zunehmend d\u00fcsteres Gew\u00f6lk auf, das dazu Anlass gab, das Budget nochmals zu \u00fcberarbeiten. Zu Beginn des Jahres 2003 offenbarte sich dann in aller Deutlichkeit, dass die im Oktober zur\u00fcckgenommenen Einnahmenprojektionen bereits wieder \u00fcberholt waren. Im Rechnungsabschluss 2002 war ein weiterer Einnahmenr\u00fcckgang von knapp 4 Milliarden zu verzeichnen, der bis 2006 gem\u00e4ss neuesten Sch\u00e4tzungen auf deutlich \u00fcber 6 Milliarden ansteigen d\u00fcrfte. Im Bundeshaushalt hat sich damit eine massive, gr\u00f6sstenteils strukturelle Finanzierungsl\u00fccke ge\u00f6ffnet, die nach umfassenden Gegenmassnahmen ruft.  Eingeleitet wurde der Sanierungsprozess bereits im Rahmen einer finanzpolitischen Standortbestimmung des Bundesrates im November 2002. Die bei dieser Gelegenheit beschlossene Strategie musste zwar mehrmals den sich ver\u00e4ndernden Rahmenbedingungen angepasst werden, die damals formulierten Ziele sind indes bis heute g\u00fcltig geblieben:</p><p>\"#9472;        Im Zentrum steht das Anliegen einer glaubw\u00fcrdigen, an einem dauerhaften Haushaltausgleich orientierten Finanzpolitik gem\u00e4ss den Anforderungen der Schuldenbremse.</p><p>\"#9472;        Gleichzeitig sollen die staatliche Aufgabenerf\u00fcllung und insbesondere das Setzen von ausgabenpolitischen Schwerpunkten weiterhin m\u00f6glich bleiben.</p><p>\"#9472;        Schliesslich soll auch auf die derzeit schwierige Wirtschaftslage R\u00fccksicht genommen werden, was namentlich den Verzicht auf allzu abrupt wirkende Einschnitte nahe legt.</p><p>Herzst\u00fcck der Sanierungsstrategie ist das Entlastungsprogramm 2003. Gemessen am Finanzplan vom 30. September 2002 bringt es im Jahr 2006 Verbesserungen von knapp 3,3 Milliarden. Davon entfallen rund 85 Prozent auf ausgabenseitige Massnahmen, die sich schwergewichtig auf die sechs grossen Aufgabengebiete Soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung, Landwirtschaft, Bildung und Forschung, Beziehungen zum Ausland verteilen. Auf sie entfallen zusammen mit den Anteilen Dritter an den Bundeseinnahmen und dem Schuldendienst rund 90 Prozent der Ausgaben. Sie m\u00fcssen demzufolge auch die Hauptlast der Sanierungsmassnahmen tragen. Daneben werden quer durch das gesamte Aufgabenspektrum des Bundes eine grosse Anzahl punktueller Entlastungsmassnahmen unterbreitet. Sie sind das Ergebnis eingehender Verzichtsplanungen. Insgesamt waren die Departemente und \u00c4mter gezwungen, ihre bisherigen Priorit\u00e4ten fundamental in Frage zu stellen und ihre Planungen und Programme teils grundlegend zu \u00fcberarbeiten. </p><p>Mit dem Entlastungsprogramm 2003 wird das Ausgabenwachstum markant zur\u00fcckgenommen.  W\u00e4hrend das j\u00e4hrliche durchschnittliche Wachstum im Finanzplan vom 30. September 2002 (mit aktualisierten Zahlen) 3,8 Prozent betrug, bel\u00e4uft es sich mit den Entlastungsmassnahmen noch auf 2,1 Prozent. Ohne die Mehrwertsteuererh\u00f6hung f\u00fcr die Invalidenversicherung, f\u00fcr den Bundeshaushalt ein reiner Durchlaufposten, betr\u00e4gt das Wachstum gar nur 1,1 Prozent und entspricht damit in etwa der erwarteten Teuerung. Das ist gleichbedeutend mit einer realen Stabilisierung des Haushaltes.</p><p>Dennoch l\u00e4sst sich mit dem Entlastungsprogramm das Ziel des dauerhaften Ausgleichs voraussichtlich nicht erreichen. F\u00fcr 2006 ist aus heutiger Sicht nach wie vor mit einem negativen Saldo von gegen 2 Milliarden zu rechnen. Angesichts der Schwierigkeiten, die mit Prognosen \u00fcber l\u00e4ngere Zeitr\u00e4ume hinaus immer verbunden sind, und um den Sanierungsprozess nicht zu \u00fcbersteuern, wird diese L\u00fccke zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt bewusst offen gelassen. Bei Vorlage des Legislaturfinanzplanes 2005-2007 im kommenden Fr\u00fchjahr wird der Bundesrat darlegen, welche weiteren Massnahmen aus seiner Sicht ergriffen werden m\u00fcssen, um den Haushalt wieder ganz ins Lot zu bringen.</p><p>In verschiedenen parlamentarischen Vorst\u00f6ssen, so den Motionen Felix Walker (C, SG) (02.3579) und Hans-Rudolf Merz (R, AR) (02.3573), wird ein wesentlich rigoroserer Sparkurs gefordert, der praktisch auf eine Verdoppelung des Entlastungsprogramms hinauslaufen w\u00fcrde. Der Bundesrat erachtet K\u00fcrzungen dieser H\u00f6he aber weder als sachlich vertretbar noch als politisch durchsetzbar. Er geht im Gegenteil davon aus, dass damit der soziale Friede ernsthaft gef\u00e4hrdet werden k\u00f6nnte und Investitionen in Humankapital und Infrastruktur in einem nicht mehr zu verantwortenden Ausmass beschnitten werden m\u00fcssten. F\u00fcr den Fall des dauerhaften Wegbruchs einzelner Einnahmenanteile stehen deshalb klar einnahmenseitige Massnahmen im Vordergrund, zumal dies unter den genannten Voraussetzungen nicht mit einer wirtschaftlich problematischen Erh\u00f6hung der Steuerquote verbunden w\u00e4re. Nach einnahmenseitigen Kompensationsm\u00f6glichkeiten m\u00fcsste ferner auch gesucht werden, wenn wesentliche Elemente dieses Entlastungsprogramms abgelehnt w\u00fcrden. Die in der Botschaft unterbreitete Sanierungsstrategie ber\u00fccksichtigt schliesslich auch die schwierige konjunkturelle Situation. Schon seit 2001 f\u00e4hrt der Bund einen deutlich expansiven finanzpolitischen Kurs. Die Finanzierungsdefizite des Fonds f\u00fcr Eisenbahngrossprojekte (Fin\u00f6v-Fonds) und der Arbeitslosenversicherung eingerechnet, d\u00fcrfte das Gesamtdefizit im laufenden Jahr rund 5,5 Milliarden betragen und 2004 etwa auf dieser H\u00f6he verharren. Erst ab 2005 werden von der Bundesfinanzpolitik wieder restriktive Impulse ausgehen. Es ist aber damit zu rechnen, dass sich der wirtschaftliche Aufschwung zu diesem Zeitpunkt konsolidiert haben wird und die Finanzpolitik somit weiterhin auf antizyklischem Kurs bleibt. Dieses konjunkturgerechte Vorgehen wird insbesondere dadurch erreicht, dass das strukturelle Defizit, das im laufenden Jahr eine H\u00f6he von knapp 3 Milliarden erreichen wird, in mehreren definierten Etappen abgebaut werden soll. Eine strikte Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zur Schuldenbremse w\u00fcrde bereits im Voranschlag die vollst\u00e4ndige Beseitigung der strukturellen L\u00fccke erfordern. Dies st\u00fcnde aber deutlich im Widerspruch zur Grundkonzeption der Schuldenbremse, die ausdr\u00fccklich eine Ber\u00fccksichtigung der Wirtschaftslage verlangt. Es wurde deshalb immer davon ausgegangen, dass diese nur bei einem strukturell ausgeglichenen Haushalt eingef\u00fchrt werden darf. Mit dem Rechnungsabschluss 2002 offenbarte sich nun aber, dass entgegen den urspr\u00fcnglichen Annahmen weiterhin ein hohes, ohne Gegenmassnahmen gar wachsendes strukturelles Defizit besteht.</p><p>Die Umsetzung dieser etappierten Abbaustrategie erfolgt durch eine zeitliche Staffelung des Entlastungsprogramms: 2004 wird eine Vorwirkung von rund 800 Millionen veranschlagt; Ziel ist eine reale Stabilisierung der Ausgaben. Danach soll die Wirkung auf der Ausgabenseite kontinuierlich \u00fcber 1,8 Milliarden (2005) auf 2,8 Milliarden (ab 2006) ansteigen. Die Bremseffekte auf Wachstum und Besch\u00e4ftigung k\u00f6nnen auf diese Weise in engen Grenzen gehalten werden. Eine Studie der BAK Basel Economics kommt zum Ergebnis, dass das Entlastungsprogramm das BIP-Wachstum bis 2006 um j\u00e4hrlich 0,1 Prozent d\u00e4mpft und einen negativen Besch\u00e4ftigungseffekt in der H\u00f6he von 8000 Erwerbst\u00e4tigen ausl\u00f6st. Diesen kurzfristig leicht negativen Auswirkungen stehen die h\u00f6her zu gewichtenden Vorteile einer Sicherung des Handlungsspielraums des Staates (tiefere Zinsbelastung), einer geringeren Beanspruchung der Kapitalm\u00e4rkte durch Staatsverschuldung und der Vermeidung von Lastenabw\u00e4lzungen auf k\u00fcnftige Generationen gegen\u00fcber.</p><p>Zur Umsetzung dieser Sanierungsstrategie werden im Wesentlichen drei Erlasse unterbreitet: Im Zentrum steht das Bundesgesetz \u00fcber das Entlastungsprogramm 2003. Es fasst s\u00e4mtliche notwendigen Gesetzes\u00e4nderungen zu einem referendumspflichtigen Mantelerlass zusammen. Darin enthalten ist auch ein Sparauftrag an den Bundesrat bei all jenen Massnahmen, die ohne gesetzliche \u00c4nderungen ergriffen werden k\u00f6nnen. Insbesondere um 2004 die angestrebte Vorwirkung zu erreichen, wird f\u00fcr vier Entlastungsmassnahmen der dringliche Weg gem\u00e4ss Artikel\u00a0165 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung beantragt. Die dazu notwendigen Gesetzes\u00e4nderungen werden deshalb zus\u00e4tzlich im Bundesgesetz \u00fcber dringliche Massnahmen aus dem Entlastungsprogramm 2003 unterbreitet. Schliesslich wird eine ebenfalls dringliche Revision des Finanzhaushaltgesetzes vorgeschlagen. Sie dient der konjunkturgerechten Anwendung der Schuldenbremse und soll es erlauben, den in der Verfassung vorgesehenen H\u00f6chstbetrag der Ausgaben im Ausmass des strukturellen Defizits 2003 vor\u00fcbergehend zu erh\u00f6hen, wobei gleichzeitig ein verbindlicher, 2007 endender Abbaupfad festgelegt wird. Im letzten Jahr der kommenden Legislaturperiode soll das strukturelle Defizit also definitiv abgebaut sein. Ist mit dem Entlastungsprogramm 2003 allein dieses Ziel voraussichtlich auch nicht erreichbar, so leistet es dazu doch einen massgebenden Beitrag, der einer eigentlichen ausgabenpolitischen Trendwende gleichkommt.  </p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> teilte in der allgemeinen Aussprache grunds\u00e4tzlich die Auffassung des Bundesrates, dass das Entlastungsprogramm 2003 angesichts der desolaten Finanzlage des Bundes unverzichtbar sei. Die Ratsmehrheit beurteilte die Vorlage aufs Ganze gesehen als ausgewogen und vern\u00fcnftig. In diesem Zusammenhang lehnte die Kleine Kammer auch den R\u00fcckweisungsantrag einer von Pierre-Alain Gentil (S, JU) angef\u00fchrten Kommissionsminderheit mit 36 zu 5 Stimmen ab. Der Vorstoss hatte zum Ziel, die Ausgabenk\u00fcrzungen auf 2 Milliarden Franken zu beschr\u00e4nken, da das Sparpaket desastr\u00f6se Auswirkungen auf die Konjunktur habe und eine grosse Lastenverschiebung auf die Kantone bewirke.</p><p>Bei der Detailberatung billigte der St\u00e4nderat praktisch durchwegs die Antr\u00e4ge seiner Kommission. Auch wenn dabei einige Akzentverschiebungen erfolgten, wurde das Entlastungsziel von 3,3 Milliarden Franken insgesamt eingehalten. St\u00e4rker als der Bundesrat k\u00fcrzte der St\u00e4nderat die Ausgaben im Umweltbereich (zus\u00e4tzliche Einsparungen von 18 Mio. plus 11 Mio. beim Bundesamt f\u00fcr Umwelt, Wald und Landschaft, BUWAL) und beim Personal (zus\u00e4tzlich 48 Mio.). Mehr geschont wurde hingegen der Bereich Bildung, Forschung und Technologie (BFT, Wachstum 4,75 statt 4,5 Prozent), das Programm Energie Schweiz (Mindereinsparungen von 20 Mio.) und die Forstwirtschaft (Mindereinsparungen von 21 Mio.). Dar\u00fcber hinaus wurde beschlossen, beim Strassenbau die Beitr\u00e4ge an die Kantone um 60 Millionen Franken zu k\u00fcrzen. Nur knapp, mit 22 zu 21 Stimmen, scheiterte in diesem Kontext ein von Dick Marty (RL, TI) vorgebrachter Minderheitsantrag, der die Investitionen im Strassenbau und Strassenunterhalt von jeder K\u00fcrzung ausnehmen und zum Ausgleich die Mineral\u00f6lsteuer um drei Rappen pro Liter erh\u00f6hen wollte. Weiter machte die Kleine Kammer Zugest\u00e4ndnisse bei der Landwirtschaft. Mit 21 zu 19 Stimmen unterst\u00fctzte sie den Einzelantrag von Peter Bieri (C, ZG), die Direktzahlungen nicht nur im Sinne der Kommissionsmehrheit zu halbieren, sondern ganz von der Spar\u00fcbung auszunehmen. In der Gesamtabstimmung wurde der Mantelerlass zum Entlastungsprogramm (Vorlage 1) lediglich von der Linken abgelehnt und mit 26 zu 6 Stimmen angenommen.</p><p>In Bezug auf das Parlamentsressourcengesetz (Vorlage 6) setzte sich mit 12 zu 7 Stimmen das Anliegen einer von Fritz Schiesser (RL, GL) angef\u00fchrten Kommissionsminderheit durch, selbst als gutes Beispiel voranzugehen und die j\u00e4hrlichen Entsch\u00e4digungen pro Parlamentarier um 3000 Franken zu k\u00fcrzen.</p><p>Das Gesch\u00e4ft wurde noch in derselben Session vom <b>Nationalrat</b> behandelt. Nach Debatten, die sich \u00fcber vier Tage hinzogen, wurde am Ende wie zuvor im St\u00e4nderat das Entlastungsprogramm gutgeheissen. Das Ziel, den Bundeshaushalt bis 2006 um rund 3,3 Milliarden Franken zu entlasten, verfehlte die Grosse Kammer jedoch um etwa 600 Mio. Franken.</p><p>In der Eintretensdebatte betonte die b\u00fcrgerliche Seite, das Entlastungsprogramm stelle angesichts der v\u00f6llig aus dem Ruder gelaufenen Bundesfinanzen das absolute Minimum dar. Die \u00fcberproportional wachsenden Ausgaben m\u00fcssten auf einen vern\u00fcnftigen, langfristig tragbaren Kurs gebracht werden. Das links-gr\u00fcne Lager hingegen bezeichnete das Entlastungsprogramm als ein massives Spar- und Abbauprogramm, das den verfassungsm\u00e4ssigen Auftrag einer nachhaltigen Entwicklung gef\u00e4hrde. Die Kosten w\u00fcrden bloss auf Gemeinden und Kantone \u00fcberw\u00e4lzt. W\u00e4hrend die Gr\u00fcnen gar nicht auf die Vorlage eintreten wollten, machten sich die Sozialdemokraten f\u00fcr die R\u00fcckweisung des Gesch\u00e4fts stark. Sie beantragten eine Redimensionierung des Sparziels von 3,3 auf 2 Milliarden. und schlugen vor, den Haushalt auch \u00fcber Mehreinnahmen wie mit der Einf\u00fchrung einer eidgen\u00f6ssischen Erbschafts- und Schenkungssteuer zu finanzieren. Beide Vorst\u00f6sse blieben jedoch chancenlos: der Nichteintretensantrag wurde mit 132 zu 41, der R\u00fcckweisungsantrag mit 120 zu 59 Stimmen abgelehnt.</p><p>Bei der \u00e4usserst harzig verlaufenen Detailberatung schloss sich der Nationalrat bei der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, beim Strassenbau und bei den zus\u00e4tzlichen Einsparungen im Umweltbereich/beim BUWAL der Kleinen Kammer an. Ansonsten wich der Nationalrat jedoch verschiedentlich von den Sparvorgaben des Bundesrates und den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates ab.</p><p>Im Asylbereich lehnte die Grosse Kammer einen Systemwechsel bei der F\u00fcrsorge ab, indem sie mit 95 zu 82 Stimmen einem Streichungsantrag von Ruth Genner (G, ZH) folgte. Der Bundesrat sah vor, Asylbewerbern, auf deren Gesuche nicht eingetreten wird, nicht mehr automatisch F\u00fcrsorgeleistungen zu entrichten, sondern nur noch die mit der Bundesverfassung garantierte Nothilfe, und zwar nur noch dann, wenn sie darum ersuchen. Neben dem links-gr\u00fcnen Lager votierte auch die SVP-Fraktion gegen die \u00c4nderung. Letztere wollte vor allem eine \u00dcberw\u00e4lzung der Kosten an die Kantone verhindern. Im Asylbereich hatte sich dabei ganz generell von links-gr\u00fcner Seite Widerstand formiert, da parallel zu den Sparbeschl\u00fcssen eine Reihe von Versch\u00e4rfungen des Asyl- und Ausl\u00e4nderrechts beantragt wurden.</p><p>Beim Impulsprogramm f\u00fcr die Kinderkrippen wurde g\u00e4nzlich auf die K\u00fcrzung von 12 Millionen verzichtet. Ein von Liliane Maury Pasquier (S, GE) angef\u00fchrter Minderheitsantrag vermochte sich mit 89 zu 76 Stimmen dank der Unterst\u00fctzung der CVP-Fraktion durchzusetzen.</p><p>Noch mehr geschont als im St\u00e4nderat wurde der Bereich Bildung, Forschung und Technologie. Demnach soll entsprechend einem mit 93 zu 79 Stimmen gutgeheissenen Einzelantrag von Johannes Randegger (RL, BS) das BFT-Ausgabenwachstum 5,5 Prozent anstelle von 4,5 (Bundesrat) resp. 4,75 Prozent (St\u00e4nderat) betragen. Entgegen Bundesrat und St\u00e4nderat lehnte es der Nationalrat weiter auf Antrag einer Kommissionsminderheit um Fabio Abate (RL, TI) mit 89 zu 85 Stimmen ab, vom Bundesanteil an der LSVA bis 2007 nur 80 statt 100 Prozent in den Fin\u00f6v-Fonds zu leiten. Weniger sparen als die Kleine Kammer wollte der Nationalrat zudem beim Programm Energie Schweiz, indem die Subventionen um 25 statt um 45 Millionen gek\u00fcrzt wurden. Gleichzeitig votierte er mit 87 zu 84 Stimmen nur knapp gegen die von einer links-gr\u00fcnen Kommissionsminderheit geforderte Einf\u00fchrung einer Energie-Lenkungsabgabe. Das vom Bundesrat und St\u00e4nderat beschlossene einmalige Aussetzen des AHV-Mischindexes lehnte die Grosse Kammer schliesslich stillschweigend ab, da das Parlament in der Zwischenzeit bei der 11. AHV-Revision auf die soziale Abfederung des Rentenvorbezugs verzichtet hatte.</p><p>Der auf diese Weise revidierte Mantelerlass zum Entlastungsprogramm (Vorlage 1) wurde in der Gesamtabstimmung mit 103 zu 60 Stimmen angenommen.</p><p>Weiter als der St\u00e4nderat ging die Grosse Kammer beim Personalressourcengesetz (Vorlage 6). Mit einem Stimmenverh\u00e4ltnis von 120 zu 35 sparte sie nicht nur bei sich selbst (Abzug von 3000 Franken bei der Sitzungsentsch\u00e4digung), sondern k\u00fcrzte neu auch das Einkommen der Magistratspersonen um 5 Prozent.</p><p>Somit ergaben sich zwischen den beiden R\u00e4ten folgende wichtige Differenzen:</p><p></p><p><b>Bereich                                    St\u00e4nderat                                           Nationalrat</b></p><p>Asylwesen                                f\u00fcr F\u00fcrsorgestopp                                 gegen F\u00fcrsorgestopp</p><p>BFT                                          Wachstum 4,75\u00a0Prozent                                Wachstum 5,5%</p><p>Eisenbahngrossprojekte             20\u00a0Prozent der LSVA-Einnahmen                    keine K\u00fcrzung</p><p>                                                in Bundeskasse</p><p>Energie Schweiz                        Programm um 45 Mio. k\u00fcrzen               Programm um 25 Mio. k\u00fcrzen</p><p>Kinderbetreuung                         K\u00fcrzung bei Impulsprogramm                keine K\u00fcrzung</p><p>AHV-Mischindex                        aussetzen                                           nicht aussetzen</p><p></p><p>Bei der Differenzbereinigung hielt der <b>St\u00e4nderat</b> praktisch durchwegs an seinem restriktiveren Kurs fest. Abgesehen vom Verzicht auf die einmalige Aussetzung des AHV-Mischindexes, schwenkte er nur beim Programm Energie Schweiz auf die Linie des Nationalrates ein, wo sich ein Einzelantrag von Hansruedi Stadler (C, UR) gegen den Antrag der Kommission durchzusetzen vermochte. Nicht nachgeben wollte die Kleine Kammer jedoch trotz Widerstand der Linken im Bereich Bildung, Forschung und Technologie (BFT). Oppositionslos hielt der St\u00e4nderat zudem fest, vom Bundesabteil der Schwerverkehrsabgabe vor\u00fcbergehen nur 80 Prozent in die Eisenbahn-Grossprojekte zu leiten. Nichts wissen wollte er weiter von einer Einkommensk\u00fcrzung der Magistratspersonen. Bekr\u00e4ftigt wurden schliesslich auch die Sparmassnahmen im Asylbereich. Demzufolge sollen Asylsuchende nach einem Nichteintreten auf ihr Gesuch keine Sozialhilfe mehr erhalten. Um zum Nationalrat, in dem der Systemwechsel an einer taktischen Koalition der Linken und der SVP-Fraktion vorl\u00e4ufig gescheitert war, eine Br\u00fccke zu bauen, pr\u00e4zisierte die Kleine Kammer, in welcher Form der Bund eine allf\u00e4llige Nothilfe \u00fcbernimmt. Insbesondere legte sie fest, dass der Bundesrat die Nothilfepauschale aufgrund einer zeitlich befristeten Kosten\u00fcberpr\u00fcfung und nach Konsultation der Kantone anpassen wird.</p><p>Diesem Systemwechsel im Asylbereich stimmte der <b>Nationalrat</b> in der Folge zu. Nach dem klaren Ja und den Pr\u00e4zisierungen des St\u00e4nderates wehrte sich nur noch das links-gr\u00fcne Lager gegen die \u00c4nderung. Vergeblich argumentierte es, dass die Neuerung bloss mehr Sans-Papiers, mehr Schwarzarbeit und mehr Fremdenfeindlichkeit schaffe. Zu weit ging der Grossen Kammer ein Minderheitsantrag der SVP-Fraktion, der auch die erst nach einem Verfahren abgewiesenen Asylbewerber aus dem F\u00fcrsorgesystem ausschliessen wollte. Dem restriktiveren Sparkurs der Kleinen Kammer folgte der Nationalrat weiter bei der gr\u00f6ssten verbleibenden Differenz, dem Fonds f\u00fcr Eisenbahngrossprojekte. Er zeigte sich bereit, vom Bundesanteil der LSVA befristet nur 80 Prozent in den Fonds f\u00fcr Eisenbahn-Grossprojekte zu leiten. Die dabei eingesparten 325 Millionen sollen bis 2009 wieder in den Fonds zur\u00fcckgezahlt werden. Eine links-gr\u00fcne Minderheit mochte jedoch nicht an diese Nachzahlung glauben und bangte generell um die Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene. Sie scheiterte mit 97 zu 83 Stimmen. Eine l\u00e4ngere Diskussion entspann sich um die Mittel im Bereich BFT. Die Kommissionsmehrheit wollte sich dem St\u00e4nderat anschliessen und bis 2006 insgesamt 378 Millionen einsparen. Eine Minderheit unter Jacques-Simon Eggly (RL, GE) hielt an einer Reduktion um lediglich 214 Millionen fest, unterlag aber mit 89 zu 86 knapp. Durchsetzen konnte sich schliesslich Kathy Riklin (C, ZH) mit einem Kompromissvorschlag: Gegen\u00fcber dem Finanzplan sollen die Mittel f\u00fcr BFT um 296 Millionen gek\u00fcrzt werden. Dies bedeutet ein j\u00e4hrliches Wachstum um ca. 5,2 Prozent gegen\u00fcber den ca. 4,8 Prozent gem\u00e4ss St\u00e4nderat. Hart blieb die Grosse Kammer jedoch bei der familienerg\u00e4nzenden Kinderbetreuung. Mit 86 zu 72 Stimmen folgte sie einer starken Kommissionsminderheit aus Vertretern der CVP-Fraktion und des links-gr\u00fcnen Lagers und weigerte sich somit erneut, das Kinderkrippen-Impulsprogramm um 12 Millionen zu beschneiden. Stillschweigend bestand der Nationalrat darauf, nicht nur die Parlamentarierbez\u00fcge um 3000 Franken zu k\u00fcrzen, sondern auch von den Magistraten ein Lohnopfer von f\u00fcnf Prozent zu verlangen. Schliesslich legte der Nationalrat noch ein zus\u00e4tzliches Bekenntnis seines Sparwillens ab und \u00fcberwies gegen den Widerstand aus dem links-gr\u00fcnen Lager eine Motion seiner Spezialkommission. Darin wird der Bundesrat aufgefordert, dem Parlament ein zweites Sparprogramm vorzulegen, dem eine echte Aufgabenverzichtsplanung und eine Reduktion staatlicher Leistungen zugrunde liegen.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> hielt in den entscheidenden Punkten unverr\u00fcckt an seiner urspr\u00fcnglichen Position fest. Bei der F\u00f6rderung von Bildung, Forschung und Technologie wies er den von Pierre-Alain Gentil (S, JU) vorgetragenen Minderheitsantrag, auf das Kompromissangebot des Nationalrates einzugehen, zur\u00fcck. Stillschweigend bestand die Kleine Kammer weiterhin darauf, die Mittel f\u00fcr das Kinderkrippen-Impulsprogramm um 12 Millionen zu k\u00fcrzen. Verzichten wollte sie schliesslich auch auf das Lohnopfer der Magistratspersonen, obwohl dadurch Einsparungen von 900 000 Franken pro Jahr verhindert werden.</p><p>Da der <b>Nationalrat</b> im Bereich Bildung, Forschung und Technologie weiterhin nur 296 Millionen sparen wollte und sowohl bei der familienerg\u00e4nzenden Kinderbetreuung als auch bei der vorgeschlagenen Lohneinbusse f\u00fcr Magistratspersonen auf seiner Position beharrte, musste das Gesch\u00e4ft in die <b>Einigungskonferenz</b>. Diese sprach sich bei den Bildungsausgaben f\u00fcr die restriktivere Linie der Kleinen Kammer aus. Gemessen am Finanzplan sollen 378 Millionen eingespart werden, womit das j\u00e4hrliche Ausgabenwachstum auf 4,8 Prozent gedrosselt wird. Durchsetzen konnte sich der St\u00e4nderat auch bei der Besoldung der Magistratspersonen, so dass diese von einem Lohnopfer von f\u00fcnf Prozent verschont bleiben. Die Haltung des Nationalrates wurde hingegen bei der familienerg\u00e4nzenden Kinderbetreuung \u00fcbernommen. F\u00fcr die Anstossfinanzierung von Kinderkrippen stehen somit ohne Abstriche die geplanten 50 Millionen Franken zur Verf\u00fcgung. Der Antrag der Einigungskonferenz wurde von beiden R\u00e4ten angenommen.</p><p></p><p>Entlastungsprogramm 03</p><p>\u00dcbersicht Massnahmen in den Departementen f\u00fcr das Jahr 2006 (in Mio. Fr.) </p><p>(Quelle Infoplus EFD Nr. 29, September 05)</p><p></p><p><b>EDA</b>: Entwicklungszusammenarbeit 134,0, Immobilienstiftung f\u00fcr die internationalen Organisationen (FIPOI) 2,7, Pr\u00e4senz Schweiz 3,5, Freiwillige Beitr\u00e4ge (Europarat, Frankophonie; UNO-Umweltprogramm UNEP) 0,8, Friedensf\u00f6rderung 4,5, Chemiewaffenabr\u00fcstung 1,0, Vorzeitige Pensionierungen 1,0                                        <b>Total EDA 147,5</b></p><p></p><p><b>EDI</b>: Aufhebung Bundesbeitrag an die AHV zur Mitfinanzierung der Kosten f\u00fcr den vorgezogenen Rentenbezug im Rahmen der 10. AHV-Revision (FLEXA-Beitrag) 255,0, Begrenzung Ausgabenwachstum kollektive Leistungen IV 81,0, Botschaft Bildung, Forschung und Technologie 172,0, Gesundheit 12,5, Kultur 11,5, Allgemeine Verwaltung (Statistik, Meteo-Schweiz, Bundesarchiv und Gleichstellung) 2,6                                                                                               <b>Total EDI 534,6</b></p><p></p><p><b>EJPD</b>: Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung (EffVor) 28,0, Straf- und Massnahmenvollzug 6,4, Asyl- und Fl\u00fcchtlingsbereich 69,5, Integrationsmassnahmen 5,0    <b>Total EJPD 108,9</b></p><p></p><p><b>VBS</b>: Verteidigungsbereich 240,0, Bev\u00f6lkerungsschutz 8,0, Sicherheitspolitik 4,0, Armasuisse (ehemalige Gruppe R\u00fcstung ohne R\u00fcstungskredite und ohne Labor Spiez) 1,0, Fliegerische Ausbildung 3,0, Jugend \" Sport 7,2, Nationales Sportanlagenkonzept 8,0, Amtliche Vermessung 4,0                                                                                                           </p><p><b>Total VBS 275,2</b></p><p></p><p><b>EFD</b>: Personal (Stellen, Besoldungen, Arbeitgeberleistungen) 370,0, Zivile Bauten 80,0, Drucksachen und Publikationen 5,0, Querschnittsleistungen Eidg. Personalamt 3,0, Zollverwaltung 3,0, Verg\u00fcnstigungen Hypothekarzins 6,1, Praktika Hochschulabsolventen 2,0, Diverse Einsparungen allg. Verwaltung 1,9<b>                           Total EFD 471,0</b></p><p></p><p><b>EVD</b>: Landwirtschaft 133,0, Wohnbauf\u00f6rderung 138,6, Entwicklungs- und Osthilfe 46,0, Botschaft Bildung, Forschung und Technologie 39,0, PPP Schulen ans Netz 17,5, Schweizerische Gesellschaft f\u00fcr Hotelkredit 16,0, Standortf\u00f6rderung 5,0, Wirtschaftliche Landesversorgung 1,0                                                                         <b>Total EVD 396,1</b></p><p></p><p><b>UVEK</b>: Nationalstrassen-Bau 120,0, Nationalstrassen-Unterhalt 20,0, Hauptstrassen 18,0, Niveau\u00fcberg\u00e4nge 10,0,  L\u00e4rmschutz 4,0, Ortsbilderschutz 2,0, Lawinengalerien 5,0, Luftreinhaltemassnahmen 12,0, Nicht werkgebundene Beitr\u00e4ge 20,0, Technische Verbesserungen 25,0, Regionaler Personenverkehr -45,0 (Zuwachs!), Finanzierung \u00d6ffentlicher Verkehr 150,0, SBB, Leistungsvereinbarung 130,0, Verlagerung Strasse/Schiene 20,0, Massnahmen im \u00d6ffentlichen Verkehr gem\u00e4ss Behindertengesetz 10,0, Abwasser- / Abfallanlagen 39,0, Massnahmen im Bereich Umwelt 13,0, Forstwirtschaft 42,0, EnergieSchweiz 10,0, Kurzwellendienst/SRI 15,0, Massnahmen im Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt 2,0, Bundeamt f\u00fcr Umwelt, Wald und Landschaft 12,0                                                                                               <b>Total UVEK 634,0</b></p><p></p><p><b>Total Entlastungen bei den Departementen 2'567,3</b></p><p></p><p>Querschnitts- und Strukturmassnahmen: </p><p>\u00d6ffentlichkeitsarbeit 15,0, Dienstleistungen Dritter 40,0                                                          Total 55,0</p><p></p><p><b>Total Entlastungen Ausgabenseite 2'622,3</b></p><p></p><p>Einnahmenseitige Massnahmen: </p><p>Milit\u00e4rversicherung 12,5, Tabaksteuern 195,0, Sondersteuer Alcopop 25,0, </p><p>Verbesserung Vollzug Steuererhebung 100,0, Geb\u00fchren 30,0                              Total Einnahmen 362,5</p><p></p><p><b>Gesamttotal Entlastungen 2'984,8</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1071792000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1770758317900)\/","SubmissionDate":"\/Date(1057104000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4620,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Migration"}}