{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030049,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030049,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030049,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030049,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030049,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030049,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030049,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030049,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030049,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030049,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030049,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030049,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030049,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030049,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030049,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030049,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030049,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20030049,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.049","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Nationalbankgold. Verwendung. Nationalbankgewinne f\u00fcr die AHV. Volksinitiative","Description":"Botschaft vom 20. August 2003 zur Verwendung von 1300 Tonnen Nationalbankgold und zur Volksinitiative \"Nationalbankgewinne f\u00fcr die AHV\"","InitialSituation":"<p>Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament zwei Vorlagen: Eine \u00dcbergangsbestimmung in der Bundesverfassung, welche die Verwendung von Nationalbankaktiven im Wert von 1300 Tonnen Gold (\"freie Aktiven\") regelt (Vorlage 1), und die Volksinitiative \"Nationalbankgewinne f\u00fcr die AHV\", welche den Grossteil der SNB-Gewinne dem AHV-Fonds zukommen lassen will (Vorlage 2).</p><p>Infolge der Aufhebung der Goldbindung des Frankens h\u00e4lt die Schweizerische Nationalbank (SNB) h\u00f6here W\u00e4hrungsreserven, als sie f\u00fcr die Geld- und W\u00e4hrungspolitik ben\u00f6tigt. Eine Expertengruppe hat 1997 anhand von Plausibilit\u00e4ts\u00fcberlegungen und internationalen Vergleichen festgestellt, dass ein Verm\u00f6gen im Wert von 1300 Tonnen Gold aus der SNB ausgegliedert und f\u00fcr andere \u00f6ffentliche Zwecke verwendet werden kann. Internationale Vergleiche der H\u00f6he der Gold- und Devisenreserven der SNB mit der Ausstattung anderer Zentralbanken best\u00e4tigen diese Einsch\u00e4tzung auch heute noch und zeigen, dass die SNB nach der vorgeschlagenen Ausgliederung von 1300 Tonnen Gold noch immer \u00fcber im internationalen Vergleich gut dotierte W\u00e4hrungsreserven verf\u00fcgen wird.</p><p>Der vorliegende Entwurf f\u00fcr eine \u00dcbergangsbestimmung in der Bundesverfassung sieht vor, dass die freien Aktiven in ihrer Substanz real erhalten bleiben. Um Interessenskonflikte zwischen der F\u00fchrung der Geld- und W\u00e4hrungspolitik einerseits und der Verm\u00f6gensverwaltung andererseits zu vermeiden, soll das Verm\u00f6gen durch einen Fonds ausserhalb der SNB bewirtschaftet werden. Die realen Verm\u00f6gensertr\u00e4ge sollen gem\u00e4ss geltendem Verteilschl\u00fcssel f\u00fcr die Nationalbankgewinne ebenfalls zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone fliessen. Der Verwendungsvorschlag ist auf dreissig Jahre befristet. Wird keine Weiterf\u00fchrung beschlossen, so wird das Verm\u00f6gen nach Ablauf dieser Frist zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone verteilt.</p><p>W\u00e4hrend sich die \u00dcbergangsbestimmung mit Nationalbankverm\u00f6gen befasst, welches in der Vergangenheit entstanden ist und nun einmalig infolge einer Anpassung des W\u00e4hrungsrechts verteilt werden kann, besch\u00e4ftigt sich die Volksinitiative \"Nationalbankgewinne f\u00fcr die AHV\" mit den k\u00fcnftigen und periodisch anfallenden Nationalbankertr\u00e4gen. Die Initiative schl\u00e4gt eine \u00c4nderung des geltenden Verteilschl\u00fcssels in Artikel\u00a099 Absatz\u00a04 BV vor, wonach die Nationalbankgewinne zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone ausgesch\u00fcttet werden. Gem\u00e4ss Initiative sollen Nationalbankgewinne k\u00fcnftig an den AHV-Fonds ausgesch\u00fcttet werden. Vorbehalten bleibt die \u00dcberweisung von 1 Milliarde Franken pro Jahr an die Kantone. Die Initiative m\u00f6chte mit dieser \u00c4nderung des Gewinnverteilschl\u00fcssels einen Beitrag an die Sicherstellung der Finanzierung der AHV leisten.</p><p>Der Bundesrat anerkennt zwar das Grundanliegen der Initiative, die Sicherstellung der Finanzierung der AHV. Die Initiative selber empfiehlt er allerdings zur Ablehnung, weil sie die von den Initianten gew\u00fcnschte Wirkung nicht erreichen kann: Auch wenn die Initiative in Kraft tr\u00e4te, k\u00f6nnte dadurch h\u00f6chstens eine Mehrwertsteuererh\u00f6hung zu Gunsten der AHV um einige Jahre verschoben werden. Die langfristige Sanierung der AHV w\u00e4re mit der Initiative aber nicht gesichert, insbesondere weil ab 2013 - je nach Ertragsentwicklung schon fr\u00fcher - die Gewinnaussch\u00fcttung der Notenbank nur noch etwa in der Gr\u00f6ssenordnung der von den Initianten f\u00fcr die Kantone vorgesehenen Milliarde liegen wird. Vor allem aber k\u00f6nnte die Initiative mit der Verankerung eines Finanzierungsziels f\u00fcr die AHV im verfassungsrechtlichen Notenbankartikel die Glaubw\u00fcrdigkeit der SNB in Frage stellen und deren Abh\u00e4ngigkeit von politischem Druck erh\u00f6hen. Dies w\u00fcrde in Widerspruch zur verfassungsm\u00e4ssigen Notenbankunabh\u00e4ngigkeit stehen.</p><p>Die beiden Vorlagen stellen eigenst\u00e4ndige Vorschl\u00e4ge dar. Sie k\u00f6nnen unabh\u00e4ngig voneinander angenommen oder abgelehnt werden. Da sich beide jedoch im weitesten Sinne mit der Verwendung von Nationalbankverm\u00f6gen befassen, hat der Bundesrat beschlossen, sie dem Parlament in einer einzigen Botschaft mit zwei separaten Bundesbeschl\u00fcssen zu unterbreiten.        </p>","Proceedings":"<p></p><p>Die vorbereitende Kommission des Nationalrates wich in ihren Beschl\u00fcssen von den Antr\u00e4gen des Bundesrates ab, indem sie den vorgesehenen Verteilschl\u00fcssel jeweils zugunsten der AHV ab\u00e4nderte. So beschloss die Kommissionsmehrheit einerseits die Zinsertr\u00e4ge der nicht mehr ben\u00f6tigten Goldreserven zu zwei Dritteln an die AHV und zu einem Drittel an die Kantone zu leiten und andererseits als direkter Gegenvorschlag zur Volksinitiative die zuk\u00fcnftig anfallenden Nationalbankgewinne je zur H\u00e4lfte an die AHV und an die Kantone auszusch\u00fctten.</p><p>Bei der Debatte \u00fcber die Verteilung der \u00fcbersch\u00fcssigen Goldreserven spannten im <b>Nationalrat</b> wie zuvor in der Kommission die Vertreter der Sozialdemokratischen- und der SVP-Fraktion zusammen und machten sich gemeinsam f\u00fcr die St\u00e4rkung des wichtigsten Sozialwerkes stark. Demgegen\u00fcber forderten die Christlichdemokratische- und die Freiheitlich-demokratische Fraktion zusammen mit Bundesrat Hans-Rudolf Merz, den geltenden verfassungsm\u00e4ssigen Verteilschl\u00fcssel f\u00fcr die Nationalbankgewinne (ein Drittel Bund, zwei Drittel Kantone) auch auf die Goldertr\u00e4ge anzuwenden. Sie argumentierten, dass die dem Bund durch den Antrag der Kommissionsmehrheit entzogenen Mittel nur durch neue Steuererh\u00f6hungen kompensiert werden m\u00fcssten. Es sei zudem Augenwischerei, nach aussen den Eindruck zu erwecken, mit der zus\u00e4tzlichen Finanzspritze quasi die AHV retten zu wollen. Eine von Gerold B\u00fchrer (RL, SH) angef\u00fchrte Minderheit unterst\u00fctzte in diesem Zusammenhang den vom Bundesrat beantragten Verteilschl\u00fcssel (ein Drittel Bund, zwei Drittel Kantone), wollte den Bund aber zus\u00e4tzlich dazu zwingen, die Ertr\u00e4ge aus den Goldreserven f\u00fcr den Schuldenabbau einzusetzen. In der entscheidenden Abstimmung unterlag dieser Antrag dem Vorschlag der Kommissionsmehrheit (zwei Drittel AHV, ein Drittel Kantone) mit 114 zu 71 Stimmen. Eine ganze Reihe von Minderheits- und Einzelantr\u00e4gen blieb zuvor ohne Erfolg: Der Antrag der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei, den Verm\u00f6gensertrag ganz der AHV zufliessen zu lassen, wurde ebenso verworfen wie jener der Sozialdemokratische Fraktion, welcher je ein Drittel in die Kantonskassen, die AHV und in eine Bildungsoffensive leiten wollte. Abgelehnt wurden ebenfalls der Vorschlag der Gr\u00fcnen Fraktion (Ertrag f\u00fcr Finanzierung von Familienzulagen) sowie zwei Einzelantr\u00e4ge (Bundesanteil f\u00fcr Schuldentilgung resp. Ertr\u00e4ge f\u00fcr den sozialen Wohnungsbau). Die Gesamtabstimmung passierte der entsprechende Verfassungsartikel mit 109 zu 77 Stimmen.</p><p>Bei der Beratung \u00fcber die Verwendung der ordentlichen Gewinne der Schweizerischen Nationalbank (SNB) pl\u00e4dierten die Kommissionssprecher im Namen der Kommissionsmehrheit daf\u00fcr, die Initiative zwar abzulehnen, gleichzeitig aber einem direkten Gegenvorschlag zuzustimmen, der den SNB-Gewinn via einen Fonds je zur H\u00e4lfte der AHV und den Kantonen zukommen l\u00e4sst. Auch bei dieser Vorlage vermochte sich schliesslich eine Allianz von Sozialdemokratischer und SVP-Fraktion durchzusetzen. Nachdem ein Minderheitsantrag, der die Initiative unterst\u00fctzen wollte, zur\u00fcckgezogen wurde, obsiegte der von der vorbereitenden Kommission ausgehandelte Gegenentwurf mit 95 zu 69 Stimmen. Vertreter der Christlichdemokratischen und Freiheitlich-demokratischen Fraktion warnten vergeblich, mit diesem Entscheid die Unabh\u00e4ngigkeit und den stabilit\u00e4tsorientierten Ruf der SNB zu gef\u00e4hrden. Insbesondere Bundesrat Hans-Rudolf Merz betonte zudem in der Diskussion, dass eine \u00c4nderung des geltenden Aussch\u00fcttungsmodus fatale Auswirkungen auf die Bundeskasse h\u00e4tte.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> sprach sich bei den \u00fcbersch\u00fcssigen Goldreserven eine klare Ratsmehrheit gegen die L\u00f6sungen von Bundesrat und Nationalrat aus. Sie pl\u00e4dierte stattdessen daf\u00fcr, die ganze verf\u00fcgbare Goldsubstanz im Wert von rund 21 Milliarden Franken - und nicht nur die Zinsen - nach dem geltenden Recht (ein Drittel Bund, zwei Drittel Kantone) zu verteilen. Es wurde argumentiert, dass Bund und Kantone wohlerworbene Rechte bes\u00e4ssen und es keinen Grund gebe, ihnen dieses Geld vorzuenthalten, welches sie f\u00fcr Schuldentilgung und Zukunftsaufgaben dringend ben\u00f6tigten. Weil die Mehrheit der Kleinen Kammer am geltenden Recht nichts \u00e4ndern wollte und keine Fondsl\u00f6sung anstrebte, konnte sie auf die neue Verfassungsgrundlage verzichten. Mit 32 zu 9 Stimmen beschloss der St\u00e4nderat in diesem Sinne Nichteintreten auf die Vorlage von Bundesrat und Erstrat. \u00dcberstimmt wurde dabei eine von Vertretern der SP-Fraktion angef\u00fchrte Kommissionsminderheit, die den Dialog mit dem Nationalrat weiterf\u00fchren und vor allem das Volk nicht vom Entscheid \u00fcber das Gold ausschliessen wollte. Die Linke wurde auch von einzelnen Mitgliedern der SVP-Fraktion unterst\u00fctzt, die sich nach dem Scheitern ihrer Gold-Initiative weiterhin f\u00fcr eine Ber\u00fccksichtigung der AHV einsetzten.</p><p>Keinen Grund an der geltenden Rechtslage etwas zu \u00e4ndern, sah die Mehrheit der Kleinen Kammer auch in Bezug auf die Aussch\u00fcttung der ordentlichen Gewinne der Nationalbank. Nachdem die Initiative wie bereits im Erstrat chancenlos blieb, lehnte der St\u00e4nderat auch den Gegenvorschlag des Nationalrates mit 32 zu 8 Stimmen ab. Mit diesem Entscheid wollte die Kleine Kammer verhindern, dass die Nationalbank einem politischen Druck ausgesetzt wird. Hingewiesen wurde zudem auf die finanzpolitisch fatalen Auswirkungen, die eine \u00c4nderung des geltenden Aussch\u00fcttungsmodus zur Folge h\u00e4tte.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> beharrte in der Differenzbereinigung auf seinem Entscheid, die Goldreserven in der Substanz zu erhalten und den Zinserl\u00f6s zu zwei Dritteln der AHV und zu einem Drittel den Kantonen zuzuf\u00fchren. Mit 104 zu 72 Stimmen setzte sich dabei wiederum eine Allianz von sozialdemokratischer und SVP-Fraktion durch. Festgehalten hat die Grosse Kammer zudem am Gegenvorschlag zur Volksinitiative \"Nationalbankgewinne f\u00fcr die AHV\". Sie best\u00e4tigte mit 106 zu 72 Stimmen ihr Projekt, den SNB-Gewinn via Fonds je zur H\u00e4lfte der AHV und den Kantonen auszurichten.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> wiederum trat zum zweiten Mal nicht auf den Bundesbeschluss \u00fcber die Verwendung von 1300 Tonnen Nationalbankgold (Vorlage 1) ein - und zwar mit 32 zu 11 Stimmen ziemlich deutlich. Damit war die vom Nationalrat abge\u00e4nderte Goldvorlage mit der vorgesehenen Fonds-L\u00f6sung vom Tisch. Bundesrat Merz f\u00fchrte aus, dass vor diesem Hintergrund die Rechtsgrundlage fehle, um den Erl\u00f6s der Goldreserven l\u00e4nger bei der Nationalbank zu halten. Logischerweise m\u00fcsse die Substanz an Bund (7 Mrd.) und Kantone (14 Mrd.) ausgesch\u00fcttet werden.</p><p>Bei der Frage der Aussch\u00fcttung der ordentlichen Nationalbankgewinne (Vorlage 2) lehnte die Kleine Kammer in der Fr\u00fchlingssession erneut die Volksinitiative \"Nationalbankgewinne f\u00fcr die AHV\" und den Gegenvorschlag des Nationalrates ab. Stattdessen baute sie mit dem neu verf\u00fcgbaren Bundesanteil von 7 Milliarden Franken Ertrag aus den \u00fcbersch\u00fcssigen Goldreserven eine Br\u00fccke in Form eines indirekten Gegenvorschlages auf Gesetzesstufe (Vorlage 3): Die 7 Milliarden Franken sollen f\u00fcr den Abbau der Schulden bei der Invalidenversicherung (IV) verwendet werden und auf diese Weise den AHV-Fonds entlasten. Der St\u00e4nderat verkn\u00fcpfte die \u00dcberweisung der Mittel an die Bedingung, dass zuvor die IV-Rechnung positiv abschliesst und sich eine nachhaltige Konsolidierung abzeichnet. Um der Grossen Kammer Gelegenheit f\u00fcr eine sorgf\u00e4ltige Pr\u00fcfung dieser neuen Vorlage einzur\u00e4umen, beschloss der St\u00e4nderat die Behandlungsfrist der Volksinitiative um ein Jahr zu verl\u00e4ngern.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> wiederum trat nicht auf diesen indirekten Gegenvorschlag ein (Vorlage 3). W\u00e4hrend das links-gr\u00fcne Lager und die CVP-Fraktion vergeblich die Kompromiss-L\u00f6sung des St\u00e4nderates unterst\u00fctzten und die Sache zu einem Abschluss bringen wollten, warnten Exponenten der SVP- und der Freisinnig-demokratischen Fraktion vor einer Vermischung verschiedener Fragen und einem \u00fcberhasteten Vorgehen ohne Vernehmlassungsverfahren und Botschaft. Schliesslich beschloss der Nationalrat, die Behandlungsfrist f\u00fcr die Volksinitiative, welche Teile der ordentlichen Nationalbankgewinne in die AHV leiten m\u00f6chte (Vorlage 2), um ein Jahr zu verl\u00e4ngern und somit der vorberatenden Kommission die M\u00f6glichkeit zu geben, einen neuen Gegenvorschlag auszuarbeiten.</p><p>Nachdem sich die Bundesratsparteien im August 2005 anl\u00e4sslich der Von-Wattenwyl-Gespr\u00e4che zu einem Kompromiss durchgerungen hatten, verzichtete der Nationalrat in der Wintersession auf einen direkten Gegenvorschlag und trat stattdessen auf den indirekten Gegenvorschlag (Vorlage 3) ein. Er beschloss ohne Gegenstimmen, die 7 Milliarden Franken des Bundes aus dem Verkauf des \u00fcbersch\u00fcssigen Nationalbankgoldes ohne Zweckbindung dem Ausgleichsfonds der AHV zu \u00fcbertragen. Er pr\u00e4zisierte jedoch, dass die Aussch\u00fcttung des Geldes erst dann erfolgen kann, wenn die Volksinitiative \"Nationalbankgewinne f\u00fcr die AHV\" zur\u00fcckgezogen oder vom Volk abgelehnt worden ist. Die urspr\u00fcnglich vom St\u00e4nderat vorgesehene L\u00f6sung (Entlastung des AHV-Fonds von der IV-Schuld und Schaffung eines separaten IV-Fonds) wurde fallen gelassen, weil die SVP-Fraktion sich gegen ein solches Vorhaben wehrte und nicht einlenken wollte, bis die 5. IV-Revision unter Dach sei und das Sozialwerk wieder auf eigenen F\u00fcssen stehe. Die CVP- und die Freisinnig-demokratische Fraktion waren zu dieser Konzession bereit, weil die SVP-Fraktion im Gegenzug auf eine Unterst\u00fctzung der Volksinitiative verzichtete. Die Frage, ob das Geld zur Sanierung der schwer defizit\u00e4ren IV beigezogen werden soll, wurde so bewusst offen gelassen.</p><p>Die Volksinitiative \"Nationalbankgewinne f\u00fcr die AHV\" (Vorlage 2) lehnte der Nationalrat in der Folge gegen die Stimmen des links-gr\u00fcnen Lagers ab.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> schloss sich schliesslich dem indirekten Gegenvorschlag des Nationalrates an.</p><p></p><p>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 24. September 2006 mit 58,3\u00a0Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1134716481487)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"III","Modified":"\/Date(1770755550370)\/","SubmissionDate":"\/Date(1061337600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4620,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}