{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030060,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030060,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030060,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030060,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030060,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030060,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030060,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030060,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030060,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030060,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030060,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030060,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030060,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030060,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030060,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030060,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030060,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20030060,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.060","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Berufliche Vorsorge. Sanierungsmassnahmen","Description":"Botschaft vom 19. September 2003 \u00fcber Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge (\u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge)","InitialSituation":"<p>Haupts\u00e4chlich aus konjunkturellen Gr\u00fcnden (andauernde Verluste auf den Finanzm\u00e4rkten, ungen\u00fcgende Ertr\u00e4ge bei den Verm\u00f6gensanlagen und W\u00e4hrungsverluste) befindet sich derzeit fast jede zweite Vorsorgeeinrichtung in Unterdeckung. Um den Handlungsspielraum solcher Vorsorgeeinrichtungen mit Deckungsl\u00fccken vor allem im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge zeitlich und materiell zu erweitern, soll vom gesetzlichen Erfordernis der jederzeitigen 100-prozentigen Deckung s\u00e4mtlicher Verpflichtungen unter gewissen Bedingungen abgewichen werden k\u00f6nnen und der Katalog von Massnahmen, die zur Behebung einer Unterdeckung ergriffen werden k\u00f6nnen, erweitert werden.</p><p>Die Einf\u00fchrung dieser zus\u00e4tzlichen Massnahmen soll wie bisher im Entscheidungs- und Verantwortungsbereich der Vorsorgeeinrichtungen liegen und deren Kompetenz zur freien Gestaltung der Finanzierung ihrer Leistungen nicht einschr\u00e4nken. Um einen zeitlichen Druck zur Wiederherstellung der vollen Deckung zu mildern und damit den Einsatz von einschneidenden Massnahmen zu vermeiden, sollen die Vorsorgeeinrichtungen \u00fcber einen angemessenen Zeitraum zur Behebung der Unterdeckung verf\u00fcgen k\u00f6nnen. Sie d\u00fcrfen in dieser Zeit aber nicht unt\u00e4tig bleiben, sondern m\u00fcssen die gebotenen Massnahmen einleiten. Bei der Anwendung von Massnahmen sind besondere Regeln zu beachten.</p><p>Es werden folgende Massnahmen vorgeschlagen, die im BVG und im Freiz\u00fcgigkeitsgesetz ausdr\u00fccklich verankert werden sollen:</p><p>1.       Kompetenz der Vorsorgeeinrichtung, w\u00e4hrend der Dauer der Unterdeckung Beitr\u00e4ge von Arbeitgeber sowie Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zur Behebung der Unterdeckung zu erheben. Im \u00fcberobligatorischen Bereich sind diese Beitr\u00e4ge an das Einverst\u00e4ndnis des Arbeitgebers gebunden. Ein solcher Beitrag soll auch von Rentnern und Rentnerinnen eingefordert werden k\u00f6nnen. Rentenleistungen im obligatorischen Bereich d\u00fcrfen nicht geschm\u00e4lert werden. Die Beitragsleistungen und die tempor\u00e4re K\u00fcrzung der Rentenleistungen im vor- und \u00fcberobligatorischen Bereich sind den besonderen Regeln der Massnahmen unterworfen, unterstehen jedoch grunds\u00e4tzlich den Schranken privatrechtlicher Vertragsregeln;</p><p>2.       Kompetenz der Vorsorgeeinrichtung, w\u00e4hrend der Dauer der Unterdeckung auf den BVG-Altersguthaben einen tieferen Zins als den BVG-Mindestzinssatz zu verg\u00fcten;</p><p>3.       Befugnis des Bundesrates, auf Verordnungsstufe Bestimmungen zu erlassen, welche die Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung in die Lage versetzen, Missbr\u00e4uche im Bereich der Wohneigentumsf\u00f6rderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge zu verhindern;</p><p>4.       Abzugsf\u00e4higkeit von Beitr\u00e4gen zur Behebung der Unterdeckung und zur Finanzierung anderer Leistungen und Kosten bei der Berechnung der Austrittsleistung, damit die gew\u00fcnschte Sanierungswirkung erzielt werden kann und strukturelle Unterdeckungen vermieden werden k\u00f6nnen;</p><p>5.       M\u00f6glichkeit, Einlagen in ein gesondertes Arbeitgeberbeitragsreservekonto zu leisten, sofern diese dazu dienen, durch einen zeitlich befristeten Verwendungsverzicht Massnahmen zur Behebung einer Unterdeckung abzuwenden.</p><p>Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung gesamthaft gut aufgenommen. Unbestritten ist, dass von den verschiedenen Bestimmungen diejenige \u00fcber die Abweichung vom Grundsatz der jederzeitigen Sicherheit (Art. 65a BVG) am meisten Zustimmung findet. Indem diese Bestimmung eine zeitlich begrenzte Unterdeckung zul\u00e4sst, erm\u00f6gliche sie die sinnvolle Umsetzung von Massnahmen. Der im Gesetzesentwurf vorgeschlagene Massnahmenkatalog (Art. 65b Abs. 3 BVG) wird viel differenzierter beurteilt. Die Reaktionen reichen von einfacher Akzeptanz \u00fcber bedingte Zustimmung bis zum Widerspruch. Dem hohen Grad an Zustimmung zu den wesentlichen Aspekten der Vorlage stehen zahlreiche und diverse Vorbehalte im Einzelnen entgegen.</p>","Proceedings":"<p>Der <b>St\u00e4nderat</b> stimmte den vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen im Wesentlichen zu. Umstritten war nur der Beitrag von Seiten der Rentner und Rentnerinnen. Der St\u00e4nderat formulierte gewisse Vorbedingungen f\u00fcr die Einf\u00fchrung dieser Massnahme. Der Antrag der Minderheit, diese Massnahme zu streichen, wurde abgelehnt und dem Prinzip, auf den Renten der zweiten S\u00e4ule in ausserordentlichen F\u00e4llen einen Beitrag zu erheben, mit 30 zu 9 Stimmen zugestimmt. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte dem Antrag der Kommissionsmehrheit und sprach sich trotz der Voten von Bundesrat Pascal Couchepin und Claude Ruey (RL; VD) mit 89 zu 85 Stimmen gegen die Bestimmung aus, wonach w\u00e4hrend der Dauer einer Unterdeckung der Mindestzinssatz auf Altersguthaben unterschritten werden kann. Hingegen f\u00fchrte er eine Bestimmung ein, wonach Rentnerinnen und Rentner im Falle, dass sie sich an den Sanierungsmassnahmen beteiligen sollen, ein Mitspracherecht haben. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> folgte dem Bundesrat und sprach sich gegen die Mitsprache der Rentner und Rentnerinnen aus. Er hielt an seinen Beschl\u00fcssen fest und erm\u00e4chtigte mit 22 zu 19 Stimmen die Pensionskassen mit Deckungsschwierigkeiten, den Mindestzinssatz auf Altersguthaben der zweiten S\u00e4ule zu unterschreiten. Diese Reduktion darf allerdings nur als letztes Mittel und f\u00fcr maximal f\u00fcnf Jahre eingesetzt werden. </p><p>Trotz dieser Einschr\u00e4nkungen widersetzte sich eine starke Minderheit aus Sozialdemokraten und Christlichdemokraten dieser Massnahme und der <b>Nationalrat</b> sprach sich erneut mit 95 zu 87 Stimmen dagegen aus. Auch hielt er an seinem Beschluss \u00fcber die Mitsprache der Rentnerinnen und Rentner fest. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat </b> bekr\u00e4ftigte seine zuvor gefassten Beschl\u00fcsse.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>folgte den Antr\u00e4gen der Mehrheit seiner Kommission und hielt an einer Differenz zum St\u00e4nderat fest. W\u00e4hrend er bez\u00fcglich der Mitsprache der Rentnerinnen und Rentner dem Beschluss der kleinen Kammer folgte und mit 77 zu 74 Stimmen gegen ein Mitspracherecht stimmte, sprach er sich erneut knapp, d.h. mit 76 zu 74 Stimmen, gegen jegliche Unterschreitung des vom Bundesrat festgelegten Mindestzinssatzes aus.</p><p>Die <b>Einigungskonferenz</b> hielt an den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates fest, f\u00fchrte aber zus\u00e4tzlich die Regelung ein, dass die Unterschreitung maximal 0,5 Prozent betragen darf. Die beiden R\u00e4te einigten sich auf diesen Beschluss.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1087543120413)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":"III","Modified":"\/Date(1770756542723)\/","SubmissionDate":"\/Date(1063929600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4620,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}