{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030073,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030073,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030073,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030073,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030073,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030073,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030073,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030073,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030073,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030073,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030073,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030073,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030073,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030073,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030073,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030073,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030073,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20030073,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.073","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Fernmeldegesetz. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 12. November 2003 zur \u00c4nderung des Fernmeldegesetzes (FMG)","InitialSituation":"<p>Der Schweizer Fernmeldemarkt wurde am 1. Januar 1998 liberalisiert. Dank der Markt\u00f6ffnung haben die Konsumentinnen und Konsumenten eine gr\u00f6ssere Auswahl an Dienstleistungen und die Preise sind insbesondere im Bereich der Festnetztelefonie merklich gesunken. Die Mobilfunktelefonie hat einen deutlichen Aufschwung erlebt, gefolgt von den Breitbanddiensten, die einen schnellen Internetzugang erm\u00f6glichen. Alle Landesteile haben von der \u00d6ffnung des Marktes f\u00fcr den Wettbewerb profitiert, wobei die Grundversorgung immer gew\u00e4hrleistet war. Der Liberalisierungsprozess, der diese positiven Entwicklungen bewirkt hat, verliert aber allm\u00e4hlich an Dynamik, da die ehemalige Monopolistin die Infrastruktur f\u00fcr den direkten Zugang der Kundschaft (Anschlussnetz) besitzt. Deshalb soll den Marktneulingen ein gerechter Zugang zur Infrastruktur und zu den Diensten der beherrschenden Anbieterin gegeben und ihnen erm\u00f6glicht werden, in die Technologien zu investieren, die am meisten versprechen. Dadurch k\u00f6nnen sie ihren Kundinnen und Kunden eigene, massgeschneiderte Dienste anbieten. Der Bundesrat hat bereits auf dem Verordnungsweg die letzte Meile f\u00fcr den Wettbewerb ge\u00f6ffnet (Entb\u00fcndelung des Teilnehmeranschlusses). Er beantragt zudem dem Parlament, alle Fragen, die mit dem Zugang zu den Einrichtungen und Diensten der marktbeherrschenden Anbieterin zusammenh\u00e4ngen, generell zu regeln.</p><p>Der \u00c4nderungsentwurf des Fernmeldegesetzes (FMG) orientiert sich weitgehend am neuen Rechtsrahmen der Europ\u00e4ischen Union. Er \u00fcbernimmt jedoch nicht alle Instrumente. Insbesondere verzichtet der Bundesrat auf die Einf\u00fchrung von Ex-ante-Bestimmungen, die es dem Regulator erm\u00f6glichen, von Amtes wegen die relevanten M\u00e4rkte zu definieren, die Anbieterinnen zu bezeichnen, die auf diesen M\u00e4rkten eine beherrschende Stellung einnehmen, und diesen Anbieterinnen bestimmte Pflichten aufzuerlegen. Wie bisher werden die Beziehungen zwischen den Fernmeldedienst-anbieterinnen von den Parteien selbst geregelt. Nur wenn eine davon die Eidgen\u00f6ssische Kommunikationskommission (ComCom) darum ersucht, kann diese - auf der Basis des Gutachtens der Wettbewerbskommission zur Marktbeherrschung - intervenieren und der marktbeherrschenden Anbieterin die im Gesetz vorgesehenen Pflichten auferlegen.</p><p>Vom neuen europ\u00e4ischen Recht wird im Entwurf hingegen das System der Allgemeingenehmigung \u00fcbernommen; die Fernmeldedienstkonzessionen werden abgeschafft und die Meldepflicht entsprechend ausgeweitet. Konzessionen werden weiterhin n\u00f6tig sein f\u00fcr die Pflicht, die Grundversorgung sicherzustellen, und f\u00fcr die Nutzung des Funkfrequenzspektrums.</p><p>Ein Teil des Entwurfs befasst sich mit dem Konsumentenschutz und dem Schutz der pers\u00f6nlichen Daten. Der Bundesrat beantragt die Schaffung einer Schlichtungsstelle f\u00fcr Streitigkeiten zwischen Kundinnen oder Kunden und Anbieterinnen von Fernmelde- oder Mehrwertdiensten. Das BAKOM kann die Schaffung einer solchen Stelle der Fernmeldebranche \u00fcberlassen. Ferner soll das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erg\u00e4nzt werden durch ein Verbot unverlangt gesendeter Massenwerbung.</p><p>Die vorgeschlagenen Massnahmen zielen darauf, den Wettbewerb auf dem Fernmeldemarkt zu f\u00f6rdern und die Transparenz f\u00fcr die Konsumentinnen und Konsumenten zu erh\u00f6hen. Dies sollte sich gleichzeitig positiv auf die gesamte Wirtschaft und letztlich auf die Attraktivit\u00e4t des Wirtschaftsstandorts Schweiz auswirken. Die \u00c4nderung ist mit der Stellung unseres Landes innerhalb internationaler Organisationen (WTO, OECD) vereinbar und sollte seine Beziehungen zur Europ\u00e4ischen Union (bilaterale Verhandlungen II) verbessern.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>Nationalrat </b>beantragte die Mehrheit der Kommission Nichteintreten. Der Kommissionssprecher Simon Schenk (V, BE) begr\u00fcndete dies damit, dass die Revision des erst f\u00fcnf Jahre geltenden Gesetzes zu weit gehe, zu einer \u00dcberregulierung f\u00fchre und dazu noch die Schaffung einer zus\u00e4tzlichen Beh\u00f6rde ben\u00f6tige. Zudem k\u00f6nnte die \u00d6ffnung der letzten Meile teuer zu stehen kommen, wenn dann die Swisscom nicht mehr bereit sei, in unrentable Randregionen zu investieren. Unterst\u00fctzt wurde die Mehrheit der Kommission von den Linken und Gr\u00fcnen. Christian Levrat (S, FR) mahnte, in der Telekommunikation nicht ein System zu \u00e4ndern, das doch bisher gut funktioniert habe. Franziska Teuscher (G, BE) bezeichnete die \u00d6ffnung der letzten Meile als Enteignung von Volkseigentum. Die Swisscom mit ihrer hervorragenden Grundversorgung w\u00fcrde geschw\u00e4cht, belohnt hingegen w\u00fcrden die privaten Telekomanbieter. Eintreten beantragte die Kommissionsminderheit Georges Theiler (RL, LU). F\u00fcr Theiler ist das Monopol der letzten Meile eine unfaire Wettbewerbsverzerrung und konsumentenfeindlich. Bundesrat Moritz Leuenberger unterst\u00fctzte die Kommissionsminderheit und damit das Eintreten und versicherte, dass die Grundversorgung durch die Swisscom auch mit der Entb\u00fcndelung der letzten Meile erhalten bleibe. Mit 98 zu 83 Stimmen beschloss der Rat Eintreten. Der R\u00fcckweisungsantrag Peter Vollmer (S, BE), die Revision des Gesetzes in zwei Vorlagen aufzuteilen und der R\u00fcckweisungsantrag Pirmin Schwander (V, SZ), die Schaffung einer Netzgesellschaft zu pr\u00fcfen, wurden abgelehnt.</p><p>In der Detailberatung beantragte eine Kommissionsminderheit Christian Levrat (S, FR), dass s\u00e4mtliche Anbieter von Fernmeldediensten einen Gesamtarbeitsvertrag aushandeln m\u00fcssen. Wer gegen diese Forderung verstosse erhalten keine Konzession. Die Kommissionsmehrheit und der Bundesrat argumentierten, es stehe den Gewerkschaften frei, mit den Firmen Verhandlungen aufzunehmen und einen Gesamtarbeitsvertrag auszuhandeln. Der Bundesrat habe heute die Kompetenz, einen Gesamtarbeitsvertrag allgemeinverbindlich zu erkl\u00e4ren. F\u00fcr die \u00dcberwachung des Fernmeldenetzes sei jedoch die Kommunikationskommission (Comcom) zust\u00e4ndig. Es gen\u00fcge, wenn Anbieter die arbeitsrechtlichen Vorschriften einhielten und die Arbeitsbedingungen der Branche gew\u00e4hrleisteten. Mit 102 zu 60 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat. Eine Minderheit Rolf Hegetschweiler (RL, ZH) wollte die Bestimmung streichen, dass Fernmeldefirmen eine angemessene</p><p>Anzahl Lehrlinge ausbilden m\u00fcssen. Mit 86 zu 76 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Minderheit ab. Bei der Debatte zu <b>\u00d6ffnung der letzten Meile</b> lehnte der Nationalrat die Antr\u00e4ge der Kommissionsmehrheit und Kommissionsminderheit ab und folgte einem Kompromissvorschlag von Adrian Amstutz (V, BE), Ruedi Noser (RL, ZH) und Walter Jermann (C, BL). Damit beschloss er die vollst\u00e4ndige Entb\u00fcndelung des Kupferkabelnetzes. Swisscom-Konkurrenten k\u00f6nnen die Verbindungen zu kostenorientierten Preisen integral mieten. Im Streitfall entscheidet die Eidgen\u00f6ssische Kommunikationskommission \u00fcber die Konditionen. Ge\u00f6ffnet werden auch Mietleitungen und Kabelkan\u00e4le, soweit es die Kapazit\u00e4ten zulassen, damit nicht unn\u00f6tig parallele Gr\u00e4ben aufgerissen werden m\u00fcssen. Beim <b>Bitstrom</b> hatte die vorberatende Kommission vorgeschlagen den Zugang vollst\u00e4ndig frei zu geben. Mit 93 zu 84 Stimmen folgte der Nationalrat dem Antrag Amstutz, Noser und Jermann, welcher den Zugang zum schnellen Bitstrom \u00f6ffnet und auf zwei Jahre beschr\u00e4nkt. Die Befristung wurde damit begr\u00fcndet, dass so die Swisscom-Konkurrenten indirekt gezwungen w\u00fcrden, selber zu investieren und nicht bloss als Trittbrettfahrer aufzutreten. Nicht tangiert werden dagegen Glasfaserleitungen, Fernsehkabelnetze, die zugleich f\u00fcr die Telekommunikation genutzt werden, sowie drahtlose Netze (WLAN) und der Mobilfunk. Mit 91 zu 59 Stimmen nahm der Nationalrat die Revision in der Gesamtabstimmung an.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> war Eintreten unbestritten. Im Vordergrund der Eintretensdebatte stand nicht die Frage, ob die letzte Meile im Festnetz der Swisscom \u00fcberhaupt ge\u00f6ffnet werde, sondern wie weit dieser n\u00e4chste Liberalisierungsschritt gehen soll. Im Ziel war sich die kleine Kammer einig: Die Kunden sollen aus verschiedenen Angeboten ausw\u00e4hlen und dabei von g\u00fcnstigen Preisen und einer m\u00f6glichst grossen Vielfalt profitieren k\u00f6nnen. Dabei m\u00fcsse insbesondere die ausreichende Versorgung mit moderner Kommunikationstechnologie sichergestellt werden. In der Debatte verliefen die Fronten weder entlang der Parteigrenzen noch zwischen den l\u00e4ndlichen Gebieten. Die Skeptiker einer weitgehenden Liberalisierung waren der Ansicht, dass der Markt schon heute sehr gut funktioniere und mit einer starken Swisscom Investitionen im l\u00e4ndlichen Raum am ehesten gew\u00e4hrleistet werden k\u00f6nnten. Auf der anderen Seite herrschte die Auffassung, dass erst eine Markt\u00f6ffnung zu weiteren Innovationen f\u00fchre und die f\u00fcr eine fl\u00e4chendeckende Versorgung n\u00f6tige Dynamik ausl\u00f6se. Der St\u00e4nderat entschied sich f\u00fcr eine weit gehende Variante, wonach nicht nur die Kupferkabel der Swisscom sowie Mietleitungen und Kabelkan\u00e4le ge\u00f6ffnet werden sollten, sondern marktbeherrschende Akteure unabh\u00e4ngig von der Technologie Zugang zu ihren Netzen gew\u00e4hren m\u00fcssten. Betroffen sein k\u00f6nnten somit k\u00fcnftig auch Glasfaserleitungen, Fernsehkabelnetze oder drahtlose Netze, welche f\u00fcr die besonders attraktiven Breitband-Internetanschl\u00fcsse ben\u00f6tigt werden. Der Nationalrat wollte die Pflicht, dass die Swisscom ihre Bitstrom-Anschl\u00fcsse der Konkurrenz zu staatlich festgelegten Preisen vermieten muss, auf zwei Jahre beschr\u00e4nken, danach soll der alternative Anbieter die Infrastruktur selber aufbauen. Der St\u00e4nderat will keine zeitliche Beschr\u00e4nkung und beschloss, dass der Bundesrat nach drei Jahren pr\u00fcfen kann, ob die alternativen Anbieter Investitionen get\u00e4tigt haben. Falls nicht, kann er Auflagen anordnen. Da der technische Wandel weiter geht, hat der St\u00e4nderat ein besonderes Instrument eingef\u00fchrt: Die Bundesversammlung kann Verordnungen erlassen, mit welchem neue Netze entb\u00fcndelt werden. Ohne Gegenstimmen angenommen wurde ein Antrag von Simonetta Sommaruga (S, BE), wonach Mobilfunkanbieter vom Bundesrat verpflichtet werden k\u00f6nnen, Massnahmen zur Gew\u00e4hrleistung der Transparenz der Preise f\u00fcr die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ergreifen. In der Gesamtabstimmung wurde die \u00c4nderung des Fernmeldegesetzes mit 22 zu 7 Stimmen angenommen.</p><p>Bei der Differenzbereinigung hielt der <b>Nationalrat</b> an seinem Beschluss fest, den <b>Zugang zum schnellen Bitstrom </b>nur auf zwei Jahre befristet zuzulassen. Die christlichdemokratische Fraktion hatte zwar als Kompromiss zum St\u00e4nderat den Antrag gestellt, den Breitbandzugang \u00fcber das Anschlussnetz w\u00e4hrend vier Jahren fl\u00e4chendeckend zu gew\u00e4hren. Die \u00d6ffnung sollte aber nicht nur f\u00fcr das Kupferkabel, sondern auch f\u00fcr neue Technologien gelten. Sowohl die Sozialdemokraten wie die Fraktion der SVP lehnten den Antrag der christlichdemokratischen Fraktion ab. F\u00fcr die Sozialdemokraten war eine \u00d6ffnung der Kupferkabel der Swisscom-Netze die Grenze des Ertr\u00e4glichen und die Fraktion der SVP wollte keinen beh\u00f6rdlich gesteuerten Wettbewerb mit welchem die Swisscom gesch\u00fctzt werde. Mit 129 zu 48 Stimmen folgte der Nationalrat dem Antrag der Kommission und beschloss damit, am Beschluss festzuhalten. Abgelehnt wurde auch mit 118 zu 51 Stimmen ein Minderheitsantrag Georges Theiler (RL, LU), der eine dreij\u00e4hrige \u00d6ffnung des Anschlussnetzes vorsah.</p><p>In Folge der Privatisierungsstrategie des Bundesrates bei der Swisscom beantragte Anita Fetz (S, BS) im <b>St\u00e4nderat</b> die Differenzbereinigung zu verschieben. Begr\u00fcndet wurde der Antrag damit, dass die Basis des jetzigen Fernmeldegesetzes sei, dass der Bund Mehrheitsaktion\u00e4rin der Swisscom ist. Mit 26 zu 10 Stimmen wurde der Antrag jedoch abgelehnt. Bei der Erstberatung hatte sich der St\u00e4nderat klar f\u00fcr eine weitgehende Entb\u00fcndelung aller Arten von Leitungen eingesetzt. Bei der Differenzbereinigung beantragte die Kommissionsmehrheit mit einem Kompromissvorschlag, den Zugang zu den Breitbandanschl\u00fcssen auch \u00fcber Glasfasern zu erm\u00f6glichen, wenn diese die Kupferkabel ersetzen. Die Kommissionsminderheit F\u00fcnfschilling (RL, BL) beantragte, dem Nationalrat zu folgen und den verschiedenen Anbietern den Zugang zum schnellen Bitstrom einzig auf den Kupferkabeln der Swisscom zu \u00f6ffnen. Mit 18 zu 15 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsminderheit und damit der Fassung des Nationalrates. Bei der zeitlichen Beschr\u00e4nkung des Bitstrom-Zugangs folgte der Rat mit 17 zu 16 Stimmen der Mehrheit der Kommission und hielt damit an seinem Beschluss fest, den Bitstrom-Zugang zeitlich unbeschr\u00e4nkt und nicht wie der Nationalrat beschlossen hatte nur f\u00fcr zwei Jahre zu \u00f6ffnen.</p><p>Mit 114 zu 55 Stimmen folgte der <b>Nationalrat</b> der Kommissionsmehrheit und lehnte den zeitlich unbeschr\u00e4nkten Bitstrom-Zugang ab. Die Vertreter der Kommissionsminderheit bezeichneten eine zweij\u00e4hrige \u00d6ffnung als eine Scheinl\u00f6sung ohne Markteffekte. Auch Bundesrat Moritz Leuenberger konnte die grosse Kammer nicht \u00fcberzeugen, dem St\u00e4nderat zu folgen. Bei einer Beschr\u00e4nkung auf zwei Jahre werde niemand in eigene Infrastrukturen investieren.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> beschloss in der letzten Runde der Differenzbereinigung mit 26 zu 16 Stimmen am Beschluss betreffend unbeschr\u00e4nkten Bitstrom-Zugang festzuhalten. Eine Mehrheit der St\u00e4nder\u00e4te erachtete die vom Nationalrat beschlossene Frist von zwei Jahren f\u00fcr viel zu kurz, um den alternativen Anbietern die M\u00f6glichkeit zu geben, eigene Infrastrukturen aufzubauen. Skeptiker der zeitlich  unbeschr\u00e4nkten \u00d6ffnung warnten vor einer Vernachl\u00e4ssigung des l\u00e4ndlichen Raums, da zu bef\u00fcrchten ist, dass mit dieser L\u00f6sung wichtige Investitionen in Berggebieten nicht get\u00e4tigt werden. </p><p>Als Kompromiss beantragte die <b>Einigungskonferenz</b> beiden R\u00e4ten den Bistrom-Zugang f\u00fcr vier Jahre freizugeben. Beide R\u00e4te stimmten dem Antrag zu.          </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1143191703230)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":"III","Modified":"\/Date(1770755864340)\/","SubmissionDate":"\/Date(1068595200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4701,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}