{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030076,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030076,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030076,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030076,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030076,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030076,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030076,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030076,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030076,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030076,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030076,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030076,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030076,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030076,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030076,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030076,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030076,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20030076,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.076","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber die Fachhochschulen (FHSG)","Description":"Botschaft vom 5. Dezember 2003 zur \u00c4nderung des Fachhochschulgesetzes","InitialSituation":"<p>Auf der Grundlage des Fachhochschulgesetzes vom 6. Oktober 1995 (FHSG) genehmigte der Bundesrat 1998 sieben Fachhochschulen, die sich aus den fr\u00fcheren H\u00f6heren Technischen Lehranstalten (HTL), den H\u00f6heren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen (HWV) und den H\u00f6heren Fachschulen f\u00fcr Gestaltung (HFG) gebildet hatten. Die Fachhochschulen haben in der Aufbauphase (1996-2003) verschiedene \u00dcberpr\u00fcfungen ihrer F\u00fchrungs- und Organisationsstrukturen sowie Studieng\u00e4nge durch den Bund durchlaufen und sich als dritter Pfeiler des Hochschulbereichs neben den kantonalen Universit\u00e4ten und den Eidgen\u00f6ssischen Technischen Hochschulen (ETH) etabliert.</p><p>Dem Bund sind mit der Totalrevision der Bundesverfassung zus\u00e4tzliche Regelungskompetenzen auf Gesetzesstufe im Bildungsbereich \u00fcbertragen worden. In der Berufsbildung wurde der Geltungsbereich um die Bereiche Gesundheit, soziale Arbeit und Kunst (GSK-Bereiche) erweitert Mehrere parlamentarische Vorst\u00f6sse haben diese Erweiterung auch auf der Fachhochschulstufe gefordert. Im Weiteren verlangen die Umsetzung der Erkl\u00e4rung von Bologna und die Einf\u00fchrung des zweistufigen Systems Bachelor/Master eine rasche \u00c4nderung des Fachhochschulgesetzes.</p><p>Im Zentrum der Teilrevision stehen:</p><p>-         die Erweiterung des Geltungsbereichs um die GSK-Bereiche, einschliesslich der Anpassung der Zulassungsbestimmungen,</p><p>-         die Einf\u00fchrung der zweistufigen Ausbildung (Bachelor/Master),</p><p>-         die Schaffung der Grundlagen f\u00fcr ein Akkreditierungs- und Qualit\u00e4tssicherungssystem,</p><p>-         eine bessere Aufgabenteilung und -entflechtung zwischen dem Bund und den Tr\u00e4gern der Fachhochschulen.</p><p>Ziel der Revision ist es auch, die Regelungsdichte abzubauen, die Autonomie der Fachhochschulen gezielt zu st\u00e4rken und \u00fcber diesen Weg die Integration der Fachhochschulen in die Hochschullandschaft Schweiz vorzubereiten.</p><p>Mittelknappheit des Bundes und Schuldenbremse haben zur Folge, dass die neuen GSK-Bereiche auch nach der \u00dcberf\u00fchrung in die Regelungskompetenz des Bundes subventionsrechtlich nicht gleich behandelt werden. Eine subventionsrechtliche Gleichstellung mit den Bereichen Technik, Wirtschaft und Design ist - mit einem finanzpolitischen Vorbehalt - f\u00fcr das Jahr 2008 in Aussicht gestellt. Die Kantone haben sich nach Gespr\u00e4chen mit dem Eidgen\u00f6ssischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) und nach Anpassungen des Vorentwurfs, namentlich bei der Integration der GSK-Bereiche, den Zulassungsbestimmungen und der Subventionierung, bereit erkl\u00e4rt, die Teilrevision trotz der geringen finanziellen Unterst\u00fctzung des Bundes in den GSK-Bereichen bis Ende 2007 mitzutragen. Sie lehnen indessen die Klausel in der \u00dcbergangsbestimmung ab, welche dem Bund die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet, aus finanzpolitischen Gr\u00fcnden den Zeitpunkt der subventionsrechtlichen Gleichbehandlung f\u00fcr die GSK-Bereiche \u00fcber 2007 hinaus aufzuschieben.         </p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> folgte seiner Kommission und trat ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein. Christiane Langenberger (RL,VD) wies als Kommissionssprecherin auf die wichtigsten Punkte dieser Revision hin: die Integration der Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst in das Fachhochschulsystem, die Einf\u00fchrung des Bologna-Systems sowie eines Akkreditierungs- und Qualit\u00e4tssicherungssystems, das den Fachhochschulen (FHS) nationale und internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit erm\u00f6glichen soll.</p><p>In der Detailberatung stimmte die Kleine Kammer verschiedenen \u00c4nderungen am Entwurf des Bundesrates zu. So soll der Land- und Forstwirtschaft der Status als autonomer Bereich belassen werden, um, wie Christiane Langenberger ausf\u00fchrte, ihrer Bedeutung besser Rechnung zu tragen. Sie sollen in der Aufz\u00e4hlung der FHS-Bereiche explizit aufgef\u00fchrt werden.</p><p>Die Einf\u00fchrung der zweistufigen Ausbildung (Bachelor/Master) im Sinne der Bologna-Reform wurde angenommen. Der Rat folgte seiner Kommission und erg\u00e4nzte das Gesetz in dem Sinne, dass die Kantone befugt sein sollen, zum Erwerb des Masters zus\u00e4tzliche Zulassungsvoraussetzungen zu erlassen. Erkl\u00e4rtes Ziel ist es, dass der Bachelor als Regelabschluss in den FHS aufgewertet wird und die Bachelor-Ausbildung einen berufsqualifizierenden Abschluss bieten muss.</p><p>Der Rat lockerte die Zulassungsbedingungen insbesondere f\u00fcr die Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturit\u00e4t. Angesichts der Schwierigkeit f\u00fcr k\u00fcnftige Studierende, einen Arbeitsplatz f\u00fcr das Vorpraktikum zu finden, beantragte die Kommission, dass diese Praxiserfahrung auch w\u00e4hrend des Studiums erworben werden kann.</p><p>Der Kernpunkt dieser Revision, die Integration der Studieng\u00e4nge in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK-Bereiche), blieb im Rat unbestritten. Die Beratungen drehten sich vor allem um die Finanzierung. Der Bundesrat sah zwar eine Subventionierung in der H\u00f6he von j\u00e4hrlich 20 Millionen bis 2007 und ab 2008 eine Gleichstellung mit anderen FHS vor, wollte aber - ebenso wie die Finanzkommission - die M\u00f6glichkeit offen halten, diese Gleichstellung aufzuschieben, falls die Finanzlage des Bundes dies erfordern sollte. Mit 22 zu 19 Stimmen lehnte der Rat diesen Antrag ab mit dem Argument, dass dadurch Unsicherheiten geschaffen w\u00fcrden und der Bund gegen\u00fcber den Kantonen an Glaubw\u00fcrdigkeit verlieren w\u00fcrde. Der St\u00e4nderat stellte sich, unterst\u00fctzt von Bundesrat Joseph Deiss, gegen den Antrag, die Subventionierung anstelle des bisherigen festen Drittels auf \"h\u00f6chstens\" ein Drittel der Investitions- und Betriebskosten zu beschr\u00e4nken. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 37 Stimmen einhellig angenommen.</p><p>Der<b> Nationalrat</b> stellte den Revisionsbedarf nicht in Frage, schaffte aber verschiedene Differenzen zum St\u00e4nderat. So will die Grosse Kammer, wie von der Kommissionsmehrheit und vom Bundesrat vorgeschlagen, die Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturit\u00e4t verpflichten, vor dem Eintritt in eine FHS ein einj\u00e4hriges Berufspraktikum zu absolvieren. Die Mehrheit der Ratsmitglieder war der Meinung, dass die Absolventen der verschiedenen Maturit\u00e4ten gleich zu behandeln sind; wer die Berufsmatura abgeschlossen hat, wird auch nicht pr\u00fcfungsfrei zur Universit\u00e4t zugelassen. Auch gilt es zu vermeiden, dass die FHS zu Light-Universit\u00e4ten werden.</p><p>Nicht gefolgt ist der Nationalrat der Kleinen Kammer bei der Akkreditierungsfrage. Er r\u00e4umte somit dem Eidgen\u00f6ssischen Volkswirtschaftsdepartement die M\u00f6glichkeit ein, die Pr\u00fcfung der Akkreditierungsgesuche von FHS und ihrer Studieng\u00e4nge Dritten zu \u00fcbertragen, um die Qualit\u00e4t und die Besonderheiten des dualen Ausbildungssystems in der Schweiz zu sichern. Der Nationalrat beschr\u00e4nkte die finanzielle Beteiligung des Bundes auf die H\u00e4lfte der akkreditierungsbedingten Kosten.</p><p>Abgesehen von einigen weiteren geringf\u00fcgigen Differenzen nahm der Nationalrat die Gesetzesrevision mit 137 Stimmen einhellig an.</p><p>Bei der Differenzbereinigung hielt der <b>St\u00e4nderat</b> an verschiedenen Beschl\u00fcssen fest. Bei Artikel\u00a05, der die Zulassung zu den FHS regelt, wollte der St\u00e4nderat den Zugang f\u00fcr die Inhaber/innen einer gymnasialen Maturit\u00e4t flexibler gestalten, indem ihnen erm\u00f6glicht wird, das Berufspraktikum w\u00e4hrend des FHS-Studiums zu absolvieren, w\u00e4hrend die Mehrheit des Nationalrates und der Bundesrat die Besonderheit des dualen Ausbildungssystems als Voraussetzung f\u00fcr den Zugang zu den FHS festgeschrieben haben wollte. Gis\u00e8le Ory (S, NE), Sprecherin der Kommissionsminderheit, war der Auffassung, dass die vom St\u00e4nderat angestrebte \u00d6ffnung dem Ziel der FHS, die praktischen Lehrg\u00e4nge aufzuwerten, zuwiderlaufe. Sie bef\u00fcrchtete einen Andrang von gymnasialen Maturandinnen und Maturanden; dies w\u00fcrde an den FHS das theoretische Niveau anheben, wodurch die im theoretischen Bereich weniger Begabten, die allerdings gute berufspraktische F\u00e4higkeiten mitbringen, weggedr\u00e4ngt w\u00fcrden. Ausserdem w\u00fcrde dadurch eine Ungleichbehandlung eingef\u00fchrt, da die Absolventen und Absolventinnen einer Berufsmaturit\u00e4t vor der Zulassung zur Universit\u00e4t ein \u00dcbergangsjahr absolvieren m\u00fcssen. Die Kleine Kammer folgte der Kommissionsmehrheit und hielt mit 14 zu 13 Stimmen an dieser Differenz fest. Auch an den Differenzen zu den Zulassungsbedingungen wurde festgehalten. Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass auf Gesetzesstufe keine weiteren Regelungen eingef\u00fchrt werden sollen, weil die Bedingungen f\u00fcr Absolventinnen und Absolventen h\u00f6herer Fachschulen auf Verordnungsstufe geregelt w\u00fcrden. Ausserdem sei es nicht Sache des Bundes, die p\u00e4dagogische Zielsetzungen der FHS zu formulieren. Die Kleine Kammer hielt auch an einer Differenz betreffend die Akkreditierung fest. Christiane Langenberger (RL, VD) vertrat im Namen der Kommission die Meinung, dass den Kantonen freizustellen sei, wem sie die Beurteilung der Akkreditierungsgesuche \u00fcbertragen wollen.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> hielt an seinem Beschluss betreffend den FHS-Zugang f\u00fcr gymnasiale Maturanden und betreffend die Akkreditierung von Inhabern ausl\u00e4ndischer Diplome fest, schloss sich aber bei allen anderen Differenzen dem St\u00e4nderat an.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> folgte dem Nationalrat bereffend die Akkreditierung ausl\u00e4ndischer Diplomabschl\u00fcsse, hielt aber in Bezug auf den FHS-Zugang f\u00fcr gymnasiale Maturanden an seiner Position fest.</p><p>Da die beiden R\u00e4te an den Differenzen betreffend Artikel  5 Absatz. 1 Buchstabe. b festgehalten hatten, musste eine <b>Einigungskonferenz</b> einberufen werden. Sie beantragte mit 16 zu 8 Stimmen, der Version des Nationalrats zu folgen. Diesem Antrag stimmten darauf beide R\u00e4te zu. </p><p>In der Schlussabstimmung wurde die Revision des FHSG in beiden R\u00e4ten praktisch einstimmig angenommen.      </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1103270113523)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32","Category":"III","Modified":"\/Date(1779236659707)\/","SubmissionDate":"\/Date(1070582400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4701,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung"}}