{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030078,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030078,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030078,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030078,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030078,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030078,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030078,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030078,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030078,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030078,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030078,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030078,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030078,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030078,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030078,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030078,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030078,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20030078,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.078","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Zollgesetz","Description":"Botschaft vom 15. Dezember 2003 \u00fcber ein neues Zollgesetz","InitialSituation":"<p>Das geltende Zollgesetz von 1925 stellt eine Kodifikation dar, die grunds\u00e4tzlich alle Erscheinungen des Zollwesens regelt. Mit auffallender Sorgfalt und formaler Strenge behandelt es Verfahrensfragen und das Steuerrechtsverh\u00e4ltnis. Trotzdem l\u00e4sst sich nicht \u00fcbersehen, dass dieser - inzwischen \u00fcber 75-j\u00e4hrige - Erlass in einem wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Umfeld entstanden ist, das sich vom heutigen stark unterscheidet. Die eingetretenen Ver\u00e4nderungen lassen sich mit den Kategorien der Zwanzigerjahre des letzten Jahrhunderts nicht mehr erfassen und zweckm\u00e4ssig ordnen.</p><p>Bis 1998 wurden verschiedene Vorentw\u00fcrfe zur \u00c4nderung des geltenden Zollrechts erarbeitet. Nach der Ablehnung des Beitritts zum Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum (EWR) und nach der Schaffung eines neuen Zollrechts durch die Europ\u00e4ische Gemeinschaft (EG) war die Revisionsvorlage schliesslich veraltet. Der vorliegende Entwurf ber\u00fccksichtigt die eingetretenen Ver\u00e4nderungen und schafft weitgehende Kompatibilit\u00e4t mit dem Zollrecht des europ\u00e4ischen Binnenmarktes. Er tr\u00e4gt national den Anliegen von Handel und Wirtschaft Rechnung und will zur Verbesserung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweizer Wirtschaft im europ\u00e4ischen Umfeld und im internationalen Warenverkehr beitragen. Er befasst sich mit zollrechtlichen Grundfragen, dem Steuerrechtsverh\u00e4ltnis und stellt moderne Zollverfahren - wie sie auch der Zollkodex der EG anbietet - bereit. Die Regelung zolltarifarischer Fragen \u00fcberl\u00e4sst er wie bisher dem Zolltarifgesetz (ZTG).</p><p>Das neue Zollgesetz ist f\u00fcr den Vollzug der nichtzollrechtlichen Erlasse des Bundes besser ausgestaltet. Die Kontrolle des Personenverkehrs \u00fcber die Zollgrenze und im Grenzraum findet ebenso Beachtung wie die rasche und gezielte Abwicklung des Warenverkehrs. Dazu werden verbesserte Rechtsgrundlagen vorgeschlagen und die Befugnisse der Zollverwaltung (EZV), insbesondere auch des Grenzwachtkorps, neu geregelt.</p><p>Im Vernehmlassungsverfahren gingen \u00fcber 100 Stellungnahmen ein. Die Neuerungen im Fiskalbereich wurden durchwegs positiv gew\u00fcrdigt; umstritten oder kritisch beurteilt blieben gewisse Einzelfragen. Die Ann\u00e4herung an den Zollkodex der EG fand einhellig Zustimmung.</p><p>Auf teilweise vehemente Kritik stiess indessen die Neuregelung des Grenzraums, der Bestimmungen \u00fcber die Personenkontrollen und der Befugnisse der Zollverwaltung. Zwar werden effizientere Interventionsm\u00f6glichkeiten der Zollverwaltung, namentlich des Grenzwachtkorps, als Beitrag zur inneren Sicherheit des Landes durchwegs begr\u00fcsst, doch wird bef\u00fcrchtet, die vorgeschlagenen Regelungen f\u00fchrten zur Einmischung in kantonale Polizei- und Gerichtskompetenzen und f\u00fchrten zu Pr\u00e4judizien f\u00fcr die im Rahmen des Projekts USIS (\u00dcberpr\u00fcfung des Systems der Inneren Sicherheit der Schweiz) zu formulierenden L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge. Der Bundesrat tr\u00e4gt diesen Bedenken Rechnung. Er l\u00e4sst die vehement kritisierte Regelung \u00fcber den Grenzraum fallen und schl\u00e4gt stattdessen vor, den Umfang des Einsatzgebiets entlang der Zollgrenze zusammen mit dem jeweils betroffenen Kanton zu regeln. An den vorgesehenen Befugnissen will der Bundesrat indessen festhalten, da sie f\u00fcr eine zeitgem\u00e4sse Aufgabenerf\u00fcllung unabdingbar sind; die Kompetenzen sind aber klar auf den Aufgabenbereich der Zollverwaltung beschr\u00e4nkt.</p><p>Der Entwurf pr\u00e4judiziert k\u00fcnftige Entscheidungen der Schweiz \u00fcber ihre Stellung in Europa nicht. Das Zollrecht der EG, das auch das Zollrecht der EU ist, befindet sich zurzeit zwar wieder in Revision, kann aber als gefestigt beurteilt werden. Kein Hinderungsgrund sollten auch die angestrebten Ver\u00e4nderungen in der Schweiz und Europa, namentlich in sicherheitspolitischen Bereichen, sein, denn das Fassen der Entscheide und die anschliessende Umsetzung - positive Entscheide vorausgesetzt -d\u00fcrften Jahre in Anspruch nehmen. Sollten deswegen, insbesondere im Rahmen des Projektes USIS oder infolge bilateraler Abkommen, grundlegende Umstrukturierungen oder Kompetenzverschiebungen innerhalb des Bundes oder bei der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen beschlossen werden, so d\u00fcrfte dies auch wesentliche Anpassungen zahlreicher nichtzollrechtlicher Erlasse des Bundes zur Folge haben. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass mit der Totalrevision des Zollrechts nicht l\u00e4nger zuzuwarten ist, bringt der Entwurf doch die dringend notwendigen Neuerungen f\u00fcr den Wirtschaftsstandort Schweiz.     </p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> fand das Zollgesetz eine gute Aufnahme und wurde am Ende oppositionslos angenommen. Bei einigen Punkten wich die Kleine Kammer jedoch von der Vorlage des Bundesrates ab. So w\u00e4hlte sie bei den Bestimmungen zum aktiven und passiven Veredelungsverkehr eine weitergehende Formulierung, die diesen noch st\u00e4rker erleichtert. (Beim aktiven Veredelungsverkehr werden Waren zollbeg\u00fcnstigt importiert, in der Schweiz bearbeitet und wieder exportiert; beim passiven Veredelungsverkehr werden Waren aus der Schweiz im Ausland bearbeitet und wieder importiert.) Auch Bundesrat Hans-Rudolf Merz sah in diesem Zusammenhang allerdings die Notwendigkeit einer weiteren Liberalisierung und unterstrich seine Absicht, die Frage des Veredelungsverkehrs im Zweitrat eingehend zu diskutieren. Weiter sprach sich der St\u00e4nderat gegen den Willen der Regierung f\u00fcr eine andere Definition der Grenzzonen aus, in denen gewisse Zollerleichterungen gelten. Diese Zone soll sich auf einem Gebietsstreifen von 10 Kilometern Tiefe dies- und jenseits der Zollgrenze erstrecken, und nicht wie bisher nur auf einen Umkreis von 10 Kilometern um die n\u00e4chstgelegene Zollstelle. Bei den Bestimmungen \u00fcber die Zollfreilager vermochte sich ein Einzelantrag von Fran\u00e7oise Saudan (RL, GE) durchzusetzen. Mit 15 zu 13 Stimmen wurde ihr Vorschlag angenommen, nur \u00fcber \"sensible\" eingelagerte Waren Bestandesaufzeichnungen f\u00fchren zu m\u00fcssen. Wirtschaftsfreundlicher als der Bundesrat zeigte sich die Kleine Kammer schliesslich bei der Regelung der Verj\u00e4hrungen. Statt wie bisher nach 15 Jahren soll eine Zollschuld in jedem Fall bereits nach 8 Jahren verj\u00e4hrt sein. Im Sinne der Regierung entschied der St\u00e4nderat bei den Zollwiderhandlungen, indem er weiterhin auf einer strengen Regelung beharrte. Antr\u00e4ge von Carlo Schmid (C, AI) und Hans Hess (RL, OW), welche die blosse Fahrl\u00e4ssigkeit nicht als Strafgrund festhalten wollten, wurden abgelehnt. Die Kleine Kammer folgte hier Bundesrat Merz, der festhielt, dass sich die Qualit\u00e4t der Zollanmeldungen sehr verschlechtert h\u00e4tte und durch das Aufrechterhalten der Strafbestimmungen verhindern wollte, dass schlecht arbeitende Spediteure einen Wettbewerbsvorteil haben.</p><p>Zu Beginn der Verhandlungen im <b>Nationalrat</b> beantragte eine aus Vertretern der SVP-Fraktion zusammengesetzte Kommissionsminderheit, die Beratungen auszusetzen, bis entschieden ist, ob das Schengener Abkommen in Kraft tritt oder nicht. Mit 94 zu 39 Stimmen lehnte der Rat dieses Begehren ab, wobei argumentiert wurde, dass bei der Revision keine Vorentscheide bez\u00fcglich Schengen oder Dublin fallen w\u00fcrden. In der eigentlichen Debatte wurde intensiv \u00fcber den Veredelungsverkehr diskutiert. Der Nationalrat \u00fcbernahm dabei die Position des St\u00e4nderates und manifestierte seinen Willen, dem Veredelungsverkehr m\u00f6glichst wenig Schranken zu setzen. In diesem Sinne sprach er sich generell f\u00fcr das \u00c4quivalenzprinzip aus. Bei den landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Grundstoffen hielt er jedoch am Identit\u00e4tsprinzip fest. Bei den Ausfuhren zur Veredelung von landwirtschaftlichen Produkten (passiver Veredelungsverkehr) schieb die Grosse Kammer zudem gegen den Widerstand der Sozialdemokratischen Fraktion einen Schutzmechanismus ins Gesetz: Die Zollverwaltung soll auf eine Zollbefreiung verzichten k\u00f6nnen, wenn wesentliche Interessen der Wirtschaft im Inland auf dem Spiel stehen. Bei der Definition der Grenzr\u00e4ume entschied sich der Nationalrat wie der Erstrat f\u00fcr den \u00dcbergang von den Radialzonen zu den Parallelzonen. F\u00fcr die Landwirtschaft wurde jedoch aufgrund eines Eventualantrags von Hansj\u00f6rg Walter (V, TG) eine Spezialregelung eingef\u00fchrt. Vorab um Grenzstreitigkeiten mit ausl\u00e4ndischen Bauern zu vermeiden, gilt f\u00fcr sie weiterhin das Prinzip der Radialzone. Weiter beschloss die Grosse Kammer im Sinne des St\u00e4nderates, dass nur sensible in Zollfreilager eingelagerte Waren auf einer Liste aufgef\u00fchrt werden sollen. Bei der Diskussion um die Aufgaben und Kompetenzen des Zollpersonals bzw. des Grenzwachtkorps (GWK) wurde ein Minderheitsantrag von Vertretern der SVP-Fraktion, der Eins\u00e4tze von Grenzw\u00e4chtern im Ausland unterbinden wollte, mit 102 zu 40 Stimmen verworfen. Abgelehnt wurden auch Minderheitsantr\u00e4ge der Linken und Gr\u00fcnen, etwa das Begehren, Verd\u00e4chtige nur durch Personen des gleichen Geschlechts abtasten zu lassen (mit 79 zu 61 bzw. mit 82 zu 63 Stimmen) oder die Forderung, den Waffeneinsatz des GWK einzuschr\u00e4nken und den Gebrauch von Waffen in Notwehr und im Notstand, nicht mehr aber als letztes Mittel zur Erf\u00fcllung eines Auftrages zu erlauben (mit 87 zu 67 Stimmen). Schliesslich verzichtete die Grosse Kammer im Gegensatz zum St\u00e4nderat darauf, die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Zollschulden von 15 auf 8 Jahre zu reduzieren. In der Gesamtabstimmung wurde das Zollgesetz haupts\u00e4chlich gegen den Widerstand der SP-Fraktion bei 44 Enthaltungen mit 73 zu 30 Stimmen angenommen.</p><p>In der Differenzbereinigung hielt der <b>St\u00e4nderat</b> weitgehend an seinen Positionen fest. Beim aktiven Veredelungsverkehr sprach er sich f\u00fcr einen konsequenten \u00dcbergang zum \u00c4quivalenzprinzip aus und lockerte die Voraussetzungen f\u00fcr Zollbeg\u00fcnstigungen oder Zollbefreiung auch bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Die Bef\u00fcrchtung einer linken Kommissionsminderheit, dass die Bestimmung zu Missbr\u00e4uchen f\u00fchren k\u00f6nnte, wurde vom Plenum angesichts der bestehenden Klauseln im Gesetz nicht geteilt. Weiter str\u00e4ubte sich die Kleine Kammer auch bei der passiven Veredelung, bei der Schweizer Waren im Ausland verarbeitet und wieder importiert werden, gegen den Schutzmechanismus bei der Landwirtschaft und beharrte auf konsequenten Zollerm\u00e4ssigungen. Um Schweizer Firmen nicht gleich ins kalte Wasser zu werfen, beschloss sie eine \u00dcbergangsfrist bis Ende 2011. Bei der Definition der Grenzzone sprach sich der St\u00e4nderat wiederum f\u00fcr Parallelzonen aus. Die vom Nationalrat bef\u00fcrwortete Spezialregelung f\u00fcr die Landwirtschaft (Prinzip der Radialzone) fand keine Mehrheit. Auf die Linie der Grossen Kammer schwenkte der St\u00e4nderat jedoch bei der Frage der Verj\u00e4hrung von Zollschulden ein, indem er die Frist auf 15 anstatt wie zuvor auf acht Jahre festsetzte.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> schloss sich in der Folge dem St\u00e4nderat an.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1111132025370)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":"III","Modified":"\/Date(1770754802440)\/","SubmissionDate":"\/Date(1071446400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4701,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}