{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030406,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030406,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030406,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030406,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030406,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030406,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030406,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030406,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030406,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030406,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030406,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030406,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030406,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030406,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030406,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030406,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030406,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20030406,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.406","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Allgemeine Steueramnestie","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a021bis Absatz\u00a01 des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes reiche ich die folgende Parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes ein:</p><p>Artikel ... der \u00dcbergangsbestimmungen der Bundesverfassung</p><p>Abs. 1</p><p>Im Laufe des Jahres 200X erl\u00e4sst der Bund eine einmalige allgemeine Steueramnestie, welche f\u00fcr die Einkommens- und Verm\u00f6genssteuern nat\u00fcrlicher Personen gilt, die von Bund, Kantonen und Gemeinden gest\u00fctzt auf das Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG), das Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern von Kantonen und Gemeinden (StHG) sowie das Bundesgesetz \u00fcber den Wehrpflichtersatz (WPEG) erhoben werden.</p><p>Abs. 2</p><p>Es gelten folgende Grunds\u00e4tze:</p><p>a. Die Amnestie bezieht sich auf s\u00e4mtliche Handlungen, die bezweckt oder bewirkt haben, dass den \u00f6ffentlichen Gemeinwesen Steuern nach DBG, StHG und WPEG entzogen wurden.</p><p>b. Die Amnestie gilt f\u00fcr die vor ihrem Inkrafttreten hinterzogenen Steuern, sofern sie im Jahr, f\u00fcr das die Amnestie erlassen wird, deklariert werden.</p><p>c. Gegen Bezahlung einer Abgeltungsgeb\u00fchr, die nach dem Betrag des nicht deklarierten Verm\u00f6gens per 31. Dezember des Vorjahres der Steuerdeklaration berechnet wird, wird auf Nachsteuern und auf Steuerstrafen verzichtet.</p><p>d. Die mit der Abgeltungsgeb\u00fchr erzielten Steuereinnahmen auf den im Rahmen dieser Amnestie deklarierten Betr\u00e4gen gehen zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an Kantone und Gemeinden.</p><p>Abs. 3</p><p>Die Bundesgesetzgebung legt die Einzelheiten des Vollzugs dieser Steueramnestie, namentlich den Satz der Abgeltungsgeb\u00fchr, fest.</p>","ReasonText":"<p>Im Laufe des 20. Jahrhunderts gab es in der Schweiz drei allgemeine Steueramnestien: 1940, 1945 und 1969. Diese Amnestien bezogen sich auf Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern. Es entfielen dabei s\u00e4mtliche Rechtsfolgen der Steuerhinterziehung, also sowohl Steuernachforderungen als auch Strafsteuern. Die letzte allgemeine Steueramnestie fand also vor \u00fcber 30 Jahren statt. Sie wurde an der Urne mit 61,9 Prozent Jastimmen angenommen und erwies sich sowohl von ihrer Durchf\u00fchrung als auch von ihrem Ergebnis her als erfolgreich, erm\u00f6glichte sie doch den R\u00fcckfluss von 11,5 Milliarden Franken in den Wirtschaftskreislauf.</p><p>Eine Steueramnestie ist ein Ausnahmegesetz, das in die Hoheitsrechte des Staates f\u00e4llt. Sie kann nur erlassen werden, wenn besondere Umst\u00e4nde es rechtfertigen. Solche Umst\u00e4nde liegen heute vor, denn:</p><p>1. Die gegenw\u00e4rtige Wirtschaftslage und die damit verbundene Rezessionsgefahr rechtfertigen es, dass ausserordentliche Massnahmen ergriffen werden. Indem die beantragte Amnestie umfangreiche Gelder in den Wirtschaftskreislauf zur\u00fcckfliessen l\u00e4sst, tr\u00e4gt sie erheblich zum wirtschaftlichen Aufschwung des Landes, namentlich im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen, bei.</p><p>2. Wir stehen heute an einem Wendepunkt zwischen der Harmonisierung der Steuersysteme der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden einerseits und der Revision des Steuerstrafrechtes, die aufgrund des Entscheides des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes f\u00fcr Menschenrechte vom 3. Mai 2001 notwendig geworden ist, andererseits. Dieser Zeitpunkt ist f\u00fcr eine Steueramnestie ideal. Diese wird es den Steuerpflichtigen erm\u00f6glichen, ihre Situation zu regularisieren, bevor neue Vorschriften in Kraft treten, die das repressive Element der Bek\u00e4mpfung von Steuerdelikten h\u00f6chstwahrscheinlich verst\u00e4rken werden.</p><p>3. Zurzeit werden Steueramnestien von zahlreichen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern erlassen oder geplant. Italien denkt an eine Neuauflage der Steueramnestie von 2001. Spanien bereitet eine \u00e4hnliche Amnestie vor, und in Deutschland hat die Regierung Schr\u00f6der erkl\u00e4rt, sie behalte sich das Recht vor, ebenfalls eine Steueramnestie zu erlassen. Auch auf EU-Ebene k\u00f6nnte eine Amnestie beschlossen werden, namentlich bez\u00fcglich der Besteuerung von Sparguthaben. Das Beispiel Italiens zeigt, dass Amnestien, die von unseren Nachbarl\u00e4ndern erlassen werden, zur Folge haben, dass dem Finanzplatz Schweiz zahlreiche Verm\u00f6genswerte verloren gehen und in ihr Ursprungsland zur\u00fcckfliessen. Mit der von uns geforderten Steueramnestie k\u00f6nnte der Abfluss europ\u00e4ischer Verm\u00f6genswerte durch den R\u00fcckfluss schweizerischer, im Ausland angelegter Guthaben mindestens teilweise kompensiert werden. Dies h\u00e4tte zur Folge, dass die vom Finanzplatz Schweiz entfalteten \"Offshore\"-Aktivit\u00e4ten nach und nach zugunsten der \"Onshore\"-Kundschaft an Bedeutung verl\u00f6ren. Mit anderen Worten: Dies w\u00e4re ein starkes Signal f\u00fcr die wachsende Bedeutung von Guthaben von Leuten mit Wohnsitz in der Schweiz, die diese Guthaben auch steuerlich deklarieren.</p><p>4. Die Lage der kantonalen und der kommunalen Finanzen ist kritisch. Diese Situation zwingt die \u00f6ffentlichen Gemeinwesen zu Einsparungen in vielen Bereichen, namentlich bei der Forschung und Lehre auf Hochschulebene. Nachdem Intelligenz und Bildung den wichtigsten Reichtum der Schweiz ausmachen, k\u00f6nnten sich Haushaltsk\u00fcrzungen in diesem Bereich f\u00fcr unser Land als besonders sch\u00e4dlich erweisen. Um die Folgen dieser Sparmassnahmen zu mildern, beantrage ich, dass die im Rahmen dieser Amnestie erzielten zus\u00e4tzlichen Eink\u00fcnfte des Bundes ganz oder teilweise f\u00fcr Forschung, Bildung und Innovation eingesetzt werden; dies \u00fcber die ordentlichen Budgets dieser Bereiche hinaus.</p><p>Die Umsetzung der Steueramnestie muss folgenden Punkten Rechnung tragen:</p><p>1. Anders als die Steueramnestie von 1969 ist die hier vorgeschlagene eine bedingte Amnestie, welche den Verzicht auf Steuernachforderungen und auf Steuerstrafen von der Bezahlung einer Abgeltungsgeb\u00fchr, deren H\u00f6he 5 Prozent des nicht deklarierten Verm\u00f6gens nicht \u00fcbersteigen sollte, abh\u00e4ngig macht. Diese Amnestie soll es den Steuerpflichtigen, die Steuern hinterzogen haben, erlauben, ihre Situation in Ordnung zu bringen, ohne dass sie jedoch einfach rein gewaschen werden. Entsprechend wird von ihnen erwartet, dass sie den gesamten hinterzogenen Betrag deklarieren.</p><p>2. Diese Amnestie ist eine allgemeine Steueramnestie f\u00fcr s\u00e4mtliche Steuern, die der Bund gem\u00e4ss dem Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG), dem Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern von Kantonen und Gemeinden (StHG) sowie dem Bundesgesetz \u00fcber den Wehrpflichtersatz (WPEG) erhebt. Aber auch die Kantone werden ermuntert, anl\u00e4sslich dieser Amnestie kantonale Steueramnestien f\u00fcr diejenigen Steuern, f\u00fcr die sie ausschliesslich zust\u00e4ndig sind, zu erlassen.</p><p>3. Aus Gerechtigkeitsgr\u00fcnden werden s\u00e4mtliche hinterzogenen Betr\u00e4ge, auf welche die Steueramnestie Anwendung findet, der durch die Bundesgesetzgebung festzulegenden Abgeltungsgeb\u00fchr unterstellt; es wird keinen progressiven Steuersatz geben. Dank dem Mechanismus einer einheitlichen Abgeltungsgeb\u00fchr wird es nicht schwer fallen, die Amnestie umzusetzen. Das entsprechende Vollzugsgesetz wird den Steuerbeh\u00f6rden allerdings die Kompetenz einr\u00e4umen k\u00f6nnen, in H\u00e4rtef\u00e4llen Steuererm\u00e4ssigungen zu gew\u00e4hren.</p><p>4. Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Personen, die von der Amnestie profitieren werden, und der \u00fcbrigen Steuerpflichtigen wird im Rahmen der nachfolgenden Steuerjahre voll zum Zug kommen, und dies sowohl auf materiellrechtlicher Ebene als auch bei der verwaltungsm\u00e4ssigen Umsetzung.</p><p>5. Bei der Festlegung der Vollzugsmodalit\u00e4ten f\u00fcr diese Amnestie wird der Gesetzgeber darauf achten m\u00fcssen, dass sie nicht - auf welche Weise auch immer - im Rahmen des Abzugs der Verrechnungssteuer nach dem Bundesgesetz \u00fcber die Verrechnungssteuer unwirksam gemacht wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Polla Barbara","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1348790400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"IV","Modified":"\/Date(1712754446050)\/","SubmissionDate":"\/Date(1048118400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4617,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}