{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030424,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030424,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030424,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030424,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030424,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030424,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030424,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030424,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030424,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030424,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030424,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030424,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030424,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030424,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030424,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030424,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030424,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20030424,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.424","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Sexuelle Handlungen mit Kindern. Erh\u00f6hung des Strafmasses gem\u00e4ss Artikel 187 StGB ","Description":null,"InitialSituation":"<p class=\"Standard_d\">Gest\u00fctzt auf Artikel&nbsp;160 Absatz&nbsp;1 der Bundesverfassung und auf Artikel&nbsp;21bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes reiche ich die vorliegende parlamentarische Initiative ein. Ich beantrage, dass Artikel&nbsp;187 Ziffer 1 des Strafgesetzbuches ge\u00e4ndert wird und eine Person, die mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht, k\u00fcnftig mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft wird.</p>","Proceedings":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates vom 04.07.2023</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Mit 11 zu 9 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat die Abschreibung der parlamentarischen Initiative <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20030424\"><span style=\"background-color:rgb(128,118,65);color:rgb(255,255,255);\">03.424</span></a> (\u00abSexuelle Handlungen mit Kindern. Erh\u00f6hung des Strafmasses gem\u00e4ss Artikel 187 StGB\u00bb), deren Anliegen im Rahmen der Vorlage zur Revision des Sexualstrafrechts (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180043\"><span style=\"background-color:rgb(128,118,65);color:rgb(255,255,255);\">18.043</span></a>, E. 3) umgesetzt wurden. Eine Minderheit m\u00f6chte die Vorlage nicht abschreiben.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Ausk\u00fcnfte</strong></h2><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\">Simone Peter, Kommissionssekret\u00e4rin,</p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\">058 322 97 47,</p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"mailto:rk.caj@parl.admin.ch\">rk.caj@parl.admin.ch</a></p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-rk\">Kommission f\u00fcr Rechtsfragen (RK)</a></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a021bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes reiche ich die vorliegende parlamentarische Initiative ein. Ich beantrage, dass Artikel\u00a0187 Ziffer 1 des Strafgesetzbuches ge\u00e4ndert wird und eine Person, die mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht, k\u00fcnftig mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft wird.</p>","ReasonText":"<p>1. Nach Artikel\u00a0187 Ziffer 1 des Strafgesetzbuches (StGB) wird mit Zuchthaus bis zu f\u00fcnf Jahren oder mit Gef\u00e4ngnis bestraft, wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt. Diese Bestimmung ist am 1. Oktober 1992 in Kraft getreten. Die entsprechende fr\u00fchere Bestimmung, Artikel\u00a0191 StGB, sah f\u00fcr Personen, die \"ein Kind unter 16 Jahren zum Beischlaf oder zu einer \u00e4hnlichen Handlung missbraucht\" hatten, Zuchthaus (bis zu 20 Jahren) oder Gef\u00e4ngnis bis zu sechs Monaten vor; die \u00fcbrigen unz\u00fcchtigen Handlungen wurden mit Zuchthaus bis zu f\u00fcnf Jahren oder mit Gef\u00e4ngnis bestraft. In seiner Botschaft vom 26. Juni 1985 hatte der Bundesrat zur Frage der Entkriminalisierung schwerer Sexualdelikte mit Kindern Stellung genommen und \"die Strafdrohung von Zuchthaus bis zu 20 Jahren ... als zu hoch\" beurteilt. Im Mittelpunkt der Diskussion standen damals die Entkriminalisierung sexueller Beziehungen zwischen Jugendlichen sowie das Schutzalter (14 oder 16 Jahre).</p><p>2. Die Situation ist heute ganz anders. In den juristischen \u00dcberlegungen geht es nunmehr darum, wie das Verhalten von P\u00e4dophilen, namentlich von p\u00e4dophilen Gewohnheitst\u00e4tern, in angemessener Weise bestraft werden soll.</p><p>3. Eine Reihe von Missbrauchsdelikten gegen\u00fcber Minderj\u00e4hrigen sind einerseits dank besserer Information, wirksamer Pr\u00e4vention und einem gestiegenen Problembewusstsein in der \u00d6ffentlichkeit bekannt geworden. Andererseits l\u00e4sst sich nicht leugnen, dass sich die F\u00e4lle h\u00e4ufen, auch dank der Entwicklung bestimmter elektronischer Kommunikationsmittel.</p><p>Der Umfang des Ph\u00e4nomens ist im 1992 erschienenen ersten schweizerischen Bericht zu dieser Frage (\"Bericht Kindesmisshandlungen in der Schweiz\" sowie Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Juni 1995, beide ver\u00f6ffentlicht in: BBl 1995 IV 1ff., 53ff.) dargestellt worden. Im Bericht wird die Zahl der Kinder, die in der Schweiz Opfer sexueller Ausbeutung werden, auf 40 000 bis 45 000 pro Jahr gesch\u00e4tzt. Dies bedeutet, dass jedes dritte M\u00e4dchen und jeder f\u00fcnfte Knabe Opfer sexueller Gewalt werden. 80 Prozent dieser Handlungen werden innerhalb der Familie ver\u00fcbt.</p><p>4. Forscher und Fachleute haben die verschiedenen Formen der Misshandlung Minderj\u00e4hriger untersucht. Die sexuelle Ausbeutung, die schwerste Form solcher Misshandlungen, wird als sexuelle Handlung einer erwachsenen Person gegen\u00fcber Kindern (aber auch Jugendlichen) definiert, welche zu diesem Zeitpunkt ihrer k\u00f6rperlichen und geistigen Entwicklung noch nicht in der Lage sind, in eine solche Handlung frei und mit vollem Bewusstsein einzuwilligen. Die erwachsene Person n\u00fctzt das zwischen ihr und dem Kind bestehende Machtgef\u00e4lle aus, um das Kind zur Teilnahme zu \u00fcberreden oder zu zwingen. F\u00fcr die Fachleute besteht der zentrale Punkt im Zwang zur Geheimniswahrung, der das Kind zum Schweigen verurteilt und es ihm verunm\u00f6glicht, sich zu wehren und Hilfe zu suchen. Zusammenfassend kann man sagen, dass die sexuelle Ausbeutung Minderj\u00e4hriger folgende Handlungen umfasst: den Einbezug eines Kindes in sexuelle Handlungen durch einen Elternteil (Inzest); die sexuelle Ausbeutung durch Verwandte oder Bekannte des Kindes (z. B. Mitglieder des weiteren Familienkreises); sexuelle Gewalt seitens Unbekannter; Prostitution; die Ausbeutung von Minderj\u00e4hrigen im Rahmen der Produktion pornografischer Erzeugnisse.</p><p>5. Der Nationalrat hat am 13. M\u00e4rz 2003 die Volksinitiative \"Lebenslange Verwahrung f\u00fcr nicht therapierbare, extrem gef\u00e4hrliche Sexual- und Gewaltstraft\u00e4ter\" mit 128 zu 35 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Breite Kreise in der \u00d6ffentlichkeit haben diesen Entscheid negativ aufgenommen, was jedenfalls beweist, dass die geltende Bestimmung nach einer Anpassung verlangt. Die Strafdrohungen werden als zu milde angesehen. Wir k\u00f6nnen nicht mehr akzeptieren, dass die Strafdrohung (Zuchthaus bis zu f\u00fcnf Jahren; im Wiederholungsfall kann das Strafmass auf 7,5 Jahre erh\u00f6ht werden) dieselbe ist wie diejenige f\u00fcr Diebstahl. Der Schutz der sexuellen Integrit\u00e4t von Kindern ist wichtiger als der Schutz des Verm\u00f6gens. In der Praxis wird die Strafe \u00fcbrigens oft noch reduziert, da ja zahlreiche mildernde Umst\u00e4nde ber\u00fccksichtigt werden. Erw\u00e4hnt sei nur das Beispiel eines k\u00fcrzlich verurteilten Mannes im Tessin, der gut 21 Kinder missbraucht hatte und dessen Strafe um die H\u00e4lfte herabgesetzt wurde, weil er laut psychiatrischem Gutachten mit verminderter Zurechnungsf\u00e4higkeit gehandelt hatte; eine weitere Reduktion um sechs Monate wurde gew\u00e4hrt, weil der Angeschuldigte von sich aus mit der Justiz zusammengearbeitet hat.</p><p>6. K\u00fcrzlich hat das Parlament den Schutz jugendlicher Opfer verbessert: Es hat namentlich die Verj\u00e4hrungsfrist auf zehn Jahre erh\u00f6ht und auf Opfer bis zum vollendeten 25. Altersjahr ausgedehnt. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Bundesrat in der betreffenden Botschaft (vom 10. Mai 2000; BBl 2000 2943) betont hat, dass seit der StGB-Revision von 1992 hinsichtlich der Verj\u00e4hrung von Sexualdelikten mit Kindern ein Meinungsumschwung stattgefunden habe; dies wahrscheinlich auch im Lichte Aufsehen erregender F\u00e4lle von Kindesmissbrauch in der Schweiz und in Belgien.</p><p>7. Die Gerichte versuchen, diesem Mangel abzuhelfen, indem sie unter bestimmten Voraussetzungen die Idealkonkurrenz zwischen den Artikeln 187 und 191 StGB (Sch\u00e4ndung) oder zwischen Artikel\u00a0187 und den Artikeln 189 (sexuelle N\u00f6tigung) sowie 190 (Vergewaltigung) zulassen. Dies bedeutet, dass die f\u00fcr die schwerere Straftat vorgesehene Strafe verh\u00e4ngt und angemessen erh\u00f6ht wird. Es verbleiben allerdings Beweisschwierigkeiten, weil es nicht einfach ist nachzuweisen, dass eine urteilsunf\u00e4hige Person Opfer von Gewaltanwendung, Drohung oder Missbrauch geworden ist.</p><p>8. Die \u00c4nderung von Artikel\u00a0187 Ziffer 1 StGB, d. h. die Erh\u00f6hung des Strafmasses von bisher f\u00fcnf auf zehn Jahre Zuchthaus, ist daher voll und ganz gerechtfertigt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Abate Fabio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1695885281000)\/","ResponsibleDepartment":1,"ResponsibleDepartmentName":"Parlament","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"Parl","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":"IV","Modified":"\/Date(1744159047743)\/","SubmissionDate":"\/Date(1055808000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4619,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}