{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030428,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030428,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030428,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030428,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030428,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030428,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030428,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030428,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030428,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030428,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030428,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030428,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030428,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030428,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030428,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030428,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030428,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20030428,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.428","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Name und B\u00fcrgerrecht der Ehegatten. Gleichstellung","Description":null,"InitialSituation":"<p>Am 19. Juni 2003 reichte Nationalr\u00e4tin Susanne Leutenegger Oberholzer eine parlamentarische Initiative ein, welche verlangt, das Zivilgesetzbuch so zu \u00e4ndern, dass die Gleichstellung der Ehegatten im Bereich der Namens- und B\u00fcrgerrechtsregelung gew\u00e4hrleistet ist. In Umsetzung dieser Initiative unterbreitete die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen dem Nationalrat am 22. August 2008 einen Entwurf zu einer \u00c4nderung des Zivilgesetzbuches in Sachen Name und B\u00fcrgerrecht der Ehegatten und Kinder. </p><p>Der Entwurf wollte das Prinzip der Unver\u00e4nderlichkeit des Geburtsnamens ins Gesetz verankern. Die Brautleute sollten jedoch erkl\u00e4ren k\u00f6nnen, dass sie einen gemeinsamen Familiennamen tragen wollen (den Ledignamen der Braut oder den des Br\u00e4utigams). Die verheirateten Eltern mit verschiedenen Namen k\u00f6nnten den Namen ihrer gemeinsamen Kinder (entweder den Ledignamen des Vaters oder jenen der Mutter) w\u00e4hlen. Die Regelungen des Kantons- und Gemeindeb\u00fcrgerrechts sollten wiederum dahingehend revidiert werden, dass jeder Ehegatte sein B\u00fcrgerrecht beh\u00e4lt und das Kind das B\u00fcrgerrecht des Elternteils erwirbt, dessen Name es tr\u00e4gt. (Quelle : Bericht der Kommission NR von 22.08.2008) </p>","Proceedings":"<p>Der Nationalrat trat am 11. M\u00e4rz 2009 mit 98 zu 89 Stimmen auf die Vorlage ein. Er wies jedoch auf Antrag von Lukas Reimann (V, SG) mit 99 zu 92 Stimmen den Entwurf an die Kommission zur\u00fcck mit dem Auftrag, \"ausschliesslich die durch das EMRK-Urteil vom 22. Februar 1994 (Burghartz gegen Schweiz) absolut notwendigen Schritte vorzuschlagen\". Die Kommission wurde dadurch beauftragt einen Entwurf auszuarbeiten, der dem Ehemann das gleiche Recht zusichert wie es der Ehefrau gem\u00e4ss Artikel\u00a0160 Absatz\u00a02 ZGB zusteht, d.h. der, dem Ehemann das Recht gibt, seinen bisherigen Namen dem Namen der Frau voranstellen, wenn dieser gem\u00e4ss Artikel\u00a030 Absatz\u00a02 ZGB von den Brautleuten als Familienname gew\u00e4hlt wird. </p><p>Die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen kam diesem Auftrag nach und legte einen neuen Entwurf zur \u00c4nderung des Zivilgesetzbuches vor. Dieser \u00fcbernahm unver\u00e4ndert die Bestimmung, welche der Bundesrat aufgrund des erw\u00e4hnten Urteils in die Zivilstandsverordnung aufgenommen hatte (heutiger Art. 12 Abs. 1 zweiter Satz ZStV) und f\u00fcgte sie in das Zivilgesetzbuch ein (Art. 160 Abs. 2 und 3). </p><p></p><p>Im <b>Nationalrat </b>beantragte eine Minderheit, die Vorlage erneut an die Kommission zur\u00fcckzuweisen mit dem Auftrag, eine Revision des Namens- und B\u00fcrgerrechtes auszuarbeiten. Die Revision sollte erstens Ungleichstellungen der Ehegatten im B\u00fcrgerrecht und von Mann und Frau bei unverheirateten Eltern beseitigen, zweitens die Gleichbehandlung von Ehepaaren und eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gew\u00e4hrleisten und drittens verheirateten Eheleuten die M\u00f6glichkeit geben, ihren ledigen oder bisherigen Namen beizubehalten. Die Sprecherin der Kommissionsminderheit Susanne Leutenegger Oberholzer (S, BL) monierte, es sei ein wahres Trauerspiel, was der Rat aus dem Gesetzesprojekt gemacht habe. Mit dem Entwurf der Kommission sei man nicht weiter als beim Status quo. Der Nationalrat lehnte den R\u00fcckweisungsantrag jedoch mit 104 zu 57 Stimmen ab. Auch der Antrag von Brigitta Gadient (BDP, GR), wonach beide Ehegatten bei Heirat ihr angestammtes B\u00fcrgerrecht behalten sollten, fand keine Mehrheit. </p><p>Im <b>St\u00e4nderat </b>war Eintreten unbestritten. Der St\u00e4nderat erachtete den zweiten Entwurf des Nationalrates als unbefriedigend und f\u00fchrte daher die Detailberatung auf der Basis des ersten Entwurfes der nationalr\u00e4tlichen Kommission durch. Die Kleine Kammer nahm die Antr\u00e4ge seiner Kommission diskussionslos an. Sie beschloss, dass nach der Eheschliessung grunds\u00e4tzlich beide Ehegatten ihren Familienamen behalten, es sei denn, sie sich f\u00fcr einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden. </p><p>Im <b>Nationalrat</b> gab diese Vorlage erneut zu heftigen Diskussionen Anlass. Der Widerstand gegen die Beschl\u00fcsse des St\u00e4nderates kamen vor allem seitens der SVP-, punktuell aber auch aus den Reihen der FDP-Liberale und der CEg-Fraktion. Yves Nidegger (V, GE) kritisierte etwa, dass die Vorlage es erlaube den Familiennamen \"\u00e0 la carte\" auszuw\u00e4hlen. Auch schade es der Identit\u00e4t des Kindes, wenn es nicht mehr in die v\u00e4terliche Linie eingeordnet werde. Der Rat folgte aber schliesslich mit 98 zu 65 Stimmen den Beschl\u00fcssen der Kleinen Kammer. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 117 zu 72 Stimmen bei 6 Enthaltungen und im St\u00e4nderat mit 32 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a021bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Die Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) sind dahin gehend zu \u00e4ndern, dass die Namens- und B\u00fcrgerrechtsregelung die Gleichstellung der Ehegatten gew\u00e4hrleistet.</p>","ReasonText":"<p>1. Geltende Regelung:</p><p>Hauptziel der Reform des Eherechtes von 1984 war die Gleichstellung von Mann und Frau. Eine Kompromissl\u00f6sung zwischen dem Postulat der Einheit der Familie und der Gleichberechtigung f\u00fchrte zur Regelung, wonach die Regel, wonach der Familienname des Ehemannes auch der Name der Frau ist, mit zwei Ausnahmeregelungen erg\u00e4nzt wurde: Die Frau kann ihren Namen voranstellen und tr\u00e4gt einen Doppelnamen, oder die Ehegatten k\u00f6nnen durch beh\u00f6rdliche Namens\u00e4nderung den Frauennamen zum Familiennamen machen. Nach einem Entscheid des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes f\u00fcr Menschenrechte vom 22. Februar 1994 \u00e4nderte der Bundesrat auf den 1. Juli 1994 die Zivilstandsverordnung, womit es auf dem Verordnungsweg dem Mann - wie gesetzlich verankert der Frau - erlaubt wurde, seinen Namen voranzustellen, wenn sein Name nicht Familienname geworden ist. </p><p>2. Parlamentarische Initiative Sandoz:</p><p>Mit einer parlamentarischen Initiative verlangte die ehemalige Nationalr\u00e4tin Suzette Sandoz am 14. Dezember 1994, dass die Bestimmungen des ZGB \u00fcber den Familiennamen der Ehegatten mit Artikel\u00a08 und Artikel\u00a014 EMRK in \u00dcbereinstimmung gebracht werden. Mit der \u00c4nderung der Zivilstandsverordnung, die der Bundesgesetzgebung widerspricht, sei das Problem nicht gel\u00f6st. Der Nationalrat gab der parlamentarischen Initiative am 6. Oktober 1995 Folge. Danach erarbeitete die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates eine \u00c4nderung des Zivilgesetzbuches zum Familiennamen und B\u00fcrgerrecht der Ehegatten und der Kinder. Am 1. September 1999 entschied der Nationalrat gem\u00e4ss dem Entwurf der Kommission. Der St\u00e4nderat ver\u00e4nderte die Vorlage mit Beschluss vom 25. September 2000. Schliesslich kam es am 11. Juni 2001 zu einer Einigung. In der Schlussabstimmung vom 22. Juni 2001 lehnten dann aber beide R\u00e4te - der Nationalrat mit 97 zu 77 Stimmen und der St\u00e4nderat mit 25 zu 16 Stimmen - die Vorlage ab. </p><p>Der Entwurf sah die vollst\u00e4ndige Gleichstellung der Ehegatten in Bezug auf Name und B\u00fcrgerrecht vor. Dabei wurde f\u00fcr die Wahl des Familiennamens eine breite Palette von acht Optionen vorgesehen. F\u00fcr die Kinder wurde die Wahl den Eltern \u00fcberlassen, wobei im Fall der Uneinigkeit der Entscheid der Vormundschaftsbeh\u00f6rde zugewiesen wurde. Der Eheschluss sollte insk\u00fcnftig ohne Auswirkungen auf das B\u00fcrgerrecht sein. </p><p>3. Neuer Anlauf zu gleichstellungskonformer Regelung:</p><p>Mit der Ablehnung der Vorlage blieb es vorerst bei der geltenden Namensregelung, die der Rechtsgleichheit widerspricht und auf dem Verordnungsweg den Vorrang des Bundesgesetzes missachtet. Nach dem ablehnenden Entscheid durch das Parlament ist es Aufgabe des Parlamentes, selber eine gleichstellungskonforme Vorlage auszuarbeiten. Dabei kann auf die umfangreichen Vorarbeiten des Parlamentes zur\u00fcckgegriffen werden. </p><p>Die Namensregelung weckt auch immer starke Emotionen. Das zeigen auch die Diskussionen um die Namensregelung beim neuen Pass mit dem amtlichen Namen auf der Vorderseite und dem Allianznamen auf der zweiten Seite. Die Unterscheidung zwischen amtlichem Namen und Allianznamen ist in der Bev\u00f6lkerung nicht gel\u00e4ufig. </p><p>Bei der Neuregelung ist insbesondere folgenden Grunds\u00e4tzen Rechnung zu tragen: </p><p>- Das Namensrecht hat im Fall der Eheschliessung die Rechtsgleichheit vollumf\u00e4nglich zu gew\u00e4hrleisten. Zu pr\u00fcfen ist dabei auch, ob der beh\u00f6rdlich verordnete Namenswechsel bei Eheschluss zweckm\u00e4ssig ist, da dies zwangsl\u00e4ufig wie in der verworfenen Vorlage zu einer Grosszahl von Namensoptionen f\u00fchrt. </p><p>- Bei den Kindern ist die Wahl des Namens den Eltern zu \u00fcberlassen. Im Fall der Uneinigkeit ist eine abschliessende gesetzliche Regelung zu treffen. Beh\u00f6rdliche Entscheide sind zu vermeiden. </p><p>- Bei der Regelung des B\u00fcrgerrechtes ist die Gleichstellung der Ehegatten zu gew\u00e4hrleisten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Leutenegger Oberholzer Susanne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317340800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1770756550993)\/","SubmissionDate":"\/Date(1055980800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4619,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Soziale Fragen"}}