{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030430,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030430,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030430,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030430,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030430,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030430,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030430,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030430,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030430,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030430,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030430,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030430,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030430,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030430,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030430,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030430,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030430,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20030430,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.430","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Das organisierte Verbrechen an Kindern ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a021bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Das Strafgesetzbuch soll so erg\u00e4nzt oder ver\u00e4ndert werden, dass das organisierte Verbrechen an Minderj\u00e4hrigen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Verstoss gegen die Interessen der internationalen Gemeinschaft eingestuft wird. Insbesondere muss dieses Verbrechen immer geahndet werden k\u00f6nnen, unabh\u00e4ngig davon, wo und wann es begangen wurde, welche Nationalit\u00e4t Opfer oder T\u00e4ter haben, und auch unabh\u00e4ngig davon, ob die T\u00e4ter den Schutz der Immunit\u00e4t geniessen.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a011 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung haben \"Kinder und Jugendliche .... Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf F\u00f6rderung ihrer Entwicklung.\" Zudem hat sich die Schweiz verpflichtet, alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Massnahmen zu treffen, um die Entf\u00fchrung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern zu irgendeinem Zweck und in irgendeiner Form zu verhindern (Artikel\u00a035 des \u00dcbereinkommens \u00fcber die Rechte des Kindes). Um jedoch die Werte des Kindes, wie sie in den genannten Dokumenten festgehalten sind, zu sch\u00fctzen, muss explizit vorgesehen werden, dass Verbrechen an Kindern nicht unbestraft bleiben d\u00fcrfen. Die schlimmsten Verletzungen der Menschenrechte m\u00fcssen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden; erst recht gilt dies bei organisierten Verbrechen an Kindern.</p><p>Kriminelle Netzwerke arbeiten \u00fcber die Grenzen hinweg zusammen und nutzen aus Gewinnsucht die Verwundbarkeit vor allem von Menschen aus armen L\u00e4ndern und \u00e4rmlichen Verh\u00e4ltnissen aus. Sie machen sich bevorzugt die F\u00fcgsamkeit der Kinder zunutze, behandeln sie wie Eigentum und zwingen sie oft zu Straftaten, weil Minderj\u00e4hrige weniger hart bestraft werden. In den Strassen einiger lateinamerikanischer oder asiatischer St\u00e4dte werden Kinder von Personen im Solde der Beh\u00f6rden ohne Gerichtsverfahren hingerichtet. Der Verkauf von Kindern, der Handel mit ihnen und der Kinderschmuggel nehmen weiter zu und \u00e4ussern sich in immer grausameren Formen: sexuelle Ausbeutung, Kinderschmuggel f\u00fcr Adoption, Organhandel usw. Diese Entwicklung wird durch das Internet entscheidend beg\u00fcnstigt. Leider muss man feststellen, dass das Kind der billigste Rohstoff ist, der lediglich minimale Investitionen erfordert. Die jungen Opfer nehmen dadurch erheblichen physischen und psychischen Schaden, manchmal f\u00fcrs Leben.</p><p>W\u00e4hrend der Kindheit schafft der Mensch sich eine Basis und lernt, wie das Leben und das Wertesystem funktionieren. Bis zu einem gewissen Alter und einer gewissen Reife k\u00f6nnen sich Kinder nicht wehren, da sie nur beschr\u00e4nkt f\u00e4hig sind, sich ein Urteil zu bilden und sich auszudr\u00fccken; dies rechtfertigt im \u00dcbrigen eine eigene Rechtsprechung f\u00fcr Jugendliche. Auch wenn sich die Spezies Mensch aus den unterschiedlichsten Individuen zusammensetzt, durchleben alle die Phase der Kindheit. Dies rechtfertigt, dass einem harten Vorgehen gegen die Mitglieder und insbesondere die K\u00f6pfe krimineller Netzwerke, die Verbrechen an Kindern begehen, besondere Wichtigkeit beigemessen wird. Diese Personen d\u00fcrfen in unserem Land keinen Schutz mehr finden, und auch das Geld aus ihren kriminellen T\u00e4tigkeiten darf nicht mehr hier versteckt werden k\u00f6nnen. Die Tatsache, dass man der Justiz nicht mehr entkommen kann, muss die potenziellen T\u00e4ter abschrecken. Die Schweiz kann auf internationaler Ebene mit gutem Beispiel vorangehen, wenn sie das organisierte Verbrechen an Kindern als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einstuft. Ist der Schutz der Kinder nicht mindestens so dringlich wie die Bek\u00e4mpfung der Wirtschaftskriminalit\u00e4t, des Rauschgifthandels und des Terrorismus?</p><p>Im schweizerischen Rechtssystem gibt es den Begriff \"Verbrechen gegen die Menschlichkeit\" noch nicht. Deshalb nimmt man Bezug auf Artikel\u00a07 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (Statut von Rom), das seit dem 1. Juli 2002 in Kraft ist und von der Schweiz am 12. Oktober 2001 ratifiziert wurde. Im Sinne dieses Statuts bedeutet Verbrechen gegen die Menschlichkeit \"jede der folgenden Handlungen, die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbev\u00f6lkerung und in Kenntnis des Angriffs begangen wird\": a) vors\u00e4tzliche T\u00f6tung; b) Ausrottung; c) Versklavung; d) Vertreibung oder zwangsweise \u00dcberf\u00fchrung der Bev\u00f6lkerung; e) schwer wiegende Beraubung der k\u00f6rperlichen Freiheit unter Verstoss gegen die Grundregeln des V\u00f6lkerrechtes; f) Folter; g) schwere Beeintr\u00e4chtigung der sexuellen Unversehrtheit; h) Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe ....; k) andere unmenschliche Handlungen \u00e4hnlicher Art, mit denen vors\u00e4tzlich grosse Leiden oder eine schwere Beeintr\u00e4chtigung der Unversehrtheit verursacht werden (Artikel\u00a07 Absatz\u00a01 des Statuts von Rom). Diese Handlungen werden sogar ausserhalb bewaffneter Konflikte als \"Verbrechen gegen die Menschlichkeit\" geahndet.</p><p>Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 des Statuts von Rom definiert \"Angriff gegen die Zivilbev\u00f6lkerung\" als \"eine Verhaltensweise, die mit der mehrfachen Begehung der in Absatz\u00a01 genannten Handlungen gegen eine Zivilbev\u00f6lkerung verbunden ist, in Ausf\u00fchrung oder zur Unterst\u00fctzung der Politik eines Staates oder einer Organisation, die einen solchen Angriff zum Ziel hat\".</p><p>Kinder sind zweifellos Teil einer Zivilbev\u00f6lkerung, n\u00e4mlich der verwundbarste. Wenn eine Gruppe von mindestens zwei Personen nicht zuf\u00e4llig zur unmittelbaren Begehung eines Verbrechens gebildet wird und keine f\u00f6rmlich festgelegten Rollen f\u00fcr ihre Mitglieder, keine kontinuierliche Mitgliedschaft und keine ausgepr\u00e4gte Struktur hat, ihre Mitglieder aber gemeinsam vorgehen mit dem Ziel, mehrere schwere Verbrechen an Kindern zu begehen, um sich einen finanziellen oder sonstigen Vorteil zu verschaffen (Terminologie angelehnt an Artikel\u00a02 des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenz\u00fcberschreitende organisierte Kriminalit\u00e4t), so sind dies unmenschliche Handlungen, mit denen zur Unterst\u00fctzung der Politik einer Organisation vors\u00e4tzlich grosse Leiden oder eine schwere Beeintr\u00e4chtigung der Unversehrtheit der Opfer verursacht werden. Mit einer solchen Realit\u00e4t werden in der Schweiz sowohl Kinderschutzorganisationen als auch die Polizei konfrontiert.</p><p>Es soll jetzt nicht dar\u00fcber diskutiert werden, ob diese Realit\u00e4t durch Artikel\u00a07 des Statuts von Rom abgedeckt ist (die Begriffsbestimmung eines Verbrechens ist eng auszulegen; Artikel\u00a022 Absatz\u00a02 des Statuts von Rom); solche Handlungen an Kindern m\u00fcssen schlicht und einfach als Verbrechen gegen die Menschlichkeit angesehen werden.</p><p>Deshalb muss unverz\u00fcglich eine Bestimmung ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden, die das organisierte Verbrechen an Kindern als universelles, unverj\u00e4hrbares Verbrechen gegen die Menschlichkeit einstuft (ausdr\u00fcckliche Erw\u00e4hnung in Artikel\u00a075bis des StGB), dies unabh\u00e4ngig davon, ob die T\u00e4ter den Schutz der Immunit\u00e4t geniessen (gleiche Bestimmungen wie f\u00fcr V\u00f6lkermord, Artikel\u00a0264 StGB).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Glasson Jean-Paul","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237545773093)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"12|28","Category":"V","Modified":"\/Date(1712774712657)\/","SubmissionDate":"\/Date(1055980800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4619,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Soziale Fragen"}}