{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030432,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030432,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030432,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030432,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030432,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030432,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030432,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030432,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030432,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030432,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030432,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030432,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030432,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030432,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030432,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030432,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030432,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20030432,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.432","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"BVG. Aufhebung von Artikel 69 Absatz 2","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a021bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes reiche ich die folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, den beiden R\u00e4ten einen Entwurf zur Aufhebung von Artikel\u00a069 Absatz\u00a02 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vorzulegen. Die Vorsorgeeinrichtungen von \u00f6ffentlich-rechtlichen K\u00f6rperschaften sollen nicht mehr die M\u00f6glichkeit haben, vom Grundsatz der Bilanzierung in geschlossener Kasse abzuweichen.</p>","ReasonText":"<p>Artikel\u00a069 Absatz\u00a01 BVG verpflichtet die Vorsorgeeinrichtungen zu einem finanziellen Gleichgewicht: \"Soweit eine Vorsorgeeinrichtung die Deckung der Risiken selbst \u00fcbernimmt, darf sie f\u00fcr die Sicherung des finanziellen Gleichgewichts nur den vorhandenen Bestand an Versicherten und Rentnern ber\u00fccksichtigen (Grundsatz der Bilanzierung in geschlossener Kasse).\"</p><p>Mit anderen Worten bedeutet dies, dass jede Kasse jederzeit \u00fcber gen\u00fcgend Reserven verf\u00fcgen muss, damit sie die Anspr\u00fcche auf Freiz\u00fcgigkeitsleistungen f\u00fcr alle Kassenmitglieder befriedigen kann, oder dass sie f\u00fcr alle in Aussicht gestellten Leistungen eine finanzielle Deckung haben muss. Dieser Grundsatz bildet die Grundlage f\u00fcr eine gesunde Finanzierung; denn nur er kann Gew\u00e4hr f\u00fcr die Transparenz der realen Gesamtkosten des Personals und f\u00fcr die Auszahlung der in Aussicht gestellten Leistungen bieten.</p><p>Mit der Einf\u00fchrung von Absatz\u00a02 im Jahre 1982 gab der Gesetzgeber dem Bundesrat die M\u00f6glichkeit, die Vorsorgeeinrichtungen \u00f6ffentlich-rechtlicher K\u00f6rperschaften zu erm\u00e4chtigen, von diesem Grundsatz abzuweichen: \"Die Aufsichtsbeh\u00f6rde kann Vorsorgeeinrichtungen von \u00f6ffentlich-rechtlichen K\u00f6rperschaften unter den vom Bundesrat festgesetzten Bedingungen erm\u00e4chtigen, vom Grundsatz der Bilanzierung in geschlossener Kasse abzuweichen.\"</p><p>Mit dieser Ausnahme sind einige grosse Nachteile verbunden:</p><p>- Da ein Teil der Leistungen, auf die die Mitglieder Anspruch haben, erst zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt finanziert werden muss, werden die \u00f6ffentlich-rechtlichen K\u00f6rperschaften darin best\u00e4rkt, einen Teil der Leistungen \u00fcber Kredite zu finanzieren.</p><p>- Sie verhindert die Transparenz der Realkosten im Personalbereich, da nur ein Teil der Soziallasten der beruflichen Vorsorge im Voranschlag und in der Finanzrechnung erscheint. </p><p>So sind in der Staatsrechnung 2002 unter der Rubrik 3050, Arbeitgeberbeitr\u00e4ge an die Pensionskasse, 532 Millionen Franken verbucht (Botschaft 03.010, S. 227), w\u00e4hrend in der Finanzrechnung der Kasse Arbeitgeberbeitr\u00e4ge in der H\u00f6he von 1077 Millionen Franken ausgewiesen werden; davon entfallen rund 338 Millionen Franken auf die Verzinsung des versicherungstechnischen Fehlbetrags von rund 11,7 Milliarden Franken per Ende 2002.</p><p>- Die \u00f6ffentlich-rechtlichen K\u00f6rperschaften k\u00f6nnen den Mitgliedern Leistungen gew\u00e4hren, die nicht durch eine Erh\u00f6hung der Pr\u00e4mien finanziert werden, wie zum Beispiel die Anpassung der Rente an die Teuerung oder die vorzeitige Pensionierung. </p><p>- Sie beruht auf einer \u00fcberholten Konzeption des \u00f6ffentlichen Dienstes und rechnet mit einer immer gleich bleibenden oder sogar steigenden Mitgliederzahl, w\u00e4hrend ein modernes Personalmanagement der \u00f6ffentlich-rechtlichen K\u00f6rperschaften eher gewisse T\u00e4tigkeitsbereiche auslagert, wodurch sich die Zahl der Versicherten verringert. Die Kosten der Privatisierung der PTT, der SBB, der Ruag, von Skyguide und anderer fr\u00fcher an die Pensionskasse des Bundes angeschlossener Einheiten und von deren Rekapitalisierung machen deutlich, wie stark sich das Hinausschieben der Einzahlung der Arbeitgeberbeitr\u00e4ge auf die \u00f6ffentlichen Haushalte auswirkt. Bei der Debatte \u00fcber die Publica wurde der Finanzbedarf urspr\u00fcnglich auf 11 bis 12 Milliarden Franken gesch\u00e4tzt, heute rechnet man mit den b\u00f6rsenbedingten Korrekturen mit 16 bis 18 Milliarden Franken. </p><p>- Sie entspricht nicht dem Freiz\u00fcgigkeitsgesetz vom 17. Dezember 1993. Dieses sieht vor, dass jedes Pensionskassenmitglied im Falle eines Austritts Anspruch auf den Gesamtbetrag der erworbenen Leistungen hat.</p><p>- Sie wirkt sich auf zahlreiche Vorsorgeeinrichtungen \u00f6ffentlich-rechtlicher K\u00f6rperschaften auf kantonaler, interkommunaler oder kommunaler Ebene negativ aus. Einige von ihnen sind aufgrund parit\u00e4tischer Verwaltungsstrukturen blockiert. Diese Verwaltungen sehen nicht ein, warum etwas an der unausgeglichenen Finanzierung ge\u00e4ndert werden sollte, wo doch die beitragszahlenden \u00f6ffentlich-rechtlichen K\u00f6rperschaften f\u00fcr den Fehlbetrag einstehen. Verschiedene von ihnen, so diejenigen des Kantons Wallis und der Stadt Lausanne, sind in grossen finanziellen Schwierigkeiten und sehen sich dadurch gezwungen, Massnahmen zu ergreifen, die die Versicherten wie auch die Arbeitgeber teuer zu stehen kommen. Die Versicherten m\u00fcssen immer \u00f6fter zus\u00e4tzliche Beitr\u00e4ge bezahlen, oder ihre Leistungen werden gek\u00fcrzt, ob sie nun noch im Berufsleben stehen oder bereits eine Rente beziehen.</p><p>Weil die \u00f6ffentliche Hand die Arbeitgeberbeitr\u00e4ge erst zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt einbezahlen muss, m\u00fcssen die heutigen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wie auch die Versicherten Beitr\u00e4ge in einer H\u00f6he bezahlen, die den Steuerpflichtigen und Versicherten fr\u00fcherer Jahre verborgen blieb. Wir d\u00fcrfen nicht immer die gleichen Fehler zulasten k\u00fcnftiger Generationen begehen. Wir m\u00fcssen deshalb die \u00f6ffentliche Hand auf die gleichen Finanzierungsgrunds\u00e4tze verpflichten, die sie verst\u00e4ndlicherweise mit dem BVG den privaten Unternehmen f\u00fcr deren Vorsorgeeinrichtungen auferlegt. Denn zu diesem Zeitpunkt, da grosse Anstrengungen unternommen werden, um die Bundesfinanzen wieder ins Lot zu bringen, insbesondere mit dem Entlastungsprogramm 2003, muss der Bund f\u00fcr die Deckung der gesamten Finanzierungsl\u00fccke 16 bis 18 Milliarden Franken aufwenden. Ausserdem muss der Bund den versicherungstechnischen Fehlbetrag der PKB j\u00e4hrlich mit rund 300 Millionen Franken verzinsen! All diese Ausgaben sind nichts anderes als Aufwendungen f\u00fcr jene Vorsorge, die der Bund in den letzten zwei Jahrzehnten nicht bezahlt hat. Sie treffen ihn nun im ung\u00fcnstigsten Augenblick.</p><p>Die Motion, die im M\u00e4rz 1999 zu diesem Thema eingereicht wurde, fiel der Guillotine der parlamentarischen Fristen zum Opfer. Der Bundesrat hatte beantragt, sie in ein Postulat umzuwandeln. Gegen\u00fcber damals hat sich die Lage der \u00f6ffentlichen Vorsorgeeinrichtungen weiter verschlechtert. Damit zeigt sich auch, wie sinnvoll dieser Vorstoss ist, ungeachtet all der Meinungen von Fachleuten, deren Horizont nicht \u00fcber die B\u00fcrotischkante hinausreicht und denen jegliche finanzpolitische Vision abgeht. </p><p>\u00dcbergangsbestimmungen:</p><p>Das Inkrafttreten der Gesetzes\u00e4nderung erfordert \u00fcbergangsrechtliche Massnahmen, damit sich die \u00f6ffentlichen Arbeitgeber aufgrund der Forderung, die versicherungstechnischen Fehlbetr\u00e4ge sofort einzuzahlen, nicht noch mehr verschulden m\u00fcssen. Es muss eine Frist von zehn bis zwanzig Jahren gew\u00e4hrt werden, innerhalb der die betroffenen Einrichtungen ihr Kapital aufstocken sollen. Falls n\u00f6tig, k\u00f6nnten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitr\u00e4ge zu gleichen Teilen erh\u00f6ht werden, damit die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen von \u00f6ffentlich-rechtlichen K\u00f6rperschaften wieder ins Gleichgewicht kommt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Beck Serge","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1300406400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":"V","Modified":"\/Date(1712750867130)\/","SubmissionDate":"\/Date(1056067200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4619,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}