{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030454,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030454,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030454,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030454,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030454,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030454,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030454,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030454,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030454,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030454,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030454,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030454,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030454,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030454,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030454,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030454,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030454,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20030454,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.454","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"B\u00fcrgerrechtsgesetz. \u00c4nderung","Description":null,"InitialSituation":"<p>Zwei Urteile des Bundesgerichts vom 9. Juli 2003 im Bereich des B\u00fcrgerrechts haben in der eidgen\u00f6ssischen und kantonalen Politik zahlreiche Vorst\u00f6sse provoziert und in der schweizerischen Rechtswissenschaft heftige Diskussionen ausgel\u00f6st. Mit dem ersten Urteil kassierte das Bundesgericht erstmals einen als diskriminierend eingestuften Einb\u00fcrgerungsentscheid einer Gemeinde; mit dem zweiten Urteil qualifizierte es Urnenabstimmungen bei Einb\u00fcrgerungsentscheiden als verfassungswidrig.</p><p>Politisch umstrittene Rechtsfragen sollten nicht allein durch eine Verfassungsauslegung des Bundesgerichts, sondern durch den Gesetzgeber gekl\u00e4rt werden. Der Gesetzesentwurf der Staatspolitischen Kommission (SPK) will das zu Tage getretene Spannungsfeld zwischen der in einigen Kantonen verankerten Einb\u00fcrgerungsdemokratie einerseits und den Anforderungen des Rechtsstaates andererseits \u00fcberbr\u00fccken. Mit Blick auf die vielerorts \u00fcblichen Gemeindeabstimmungen \u00fcber Einb\u00fcrgerungen unterbreitet die Kommission eine L\u00f6sung, welche die Hoheit \u00fcber die Einb\u00fcrgerungsverfahren im Kanton und in der Gemeinde explizit den Kantonen zuweist, die Begr\u00fcndungspflicht f\u00fcr ablehnende Einb\u00fcrgerungsentscheide festschreibt und gleichzeitig ein Beschwerderecht gegen ablehnende Entscheide auf kantonaler Ebene verankert.</p><p>Welches Entscheidorgan eine Einb\u00fcrgerung vornimmt und durch welches Verfahren eine Begr\u00fcndung beizubringen ist, l\u00e4sst der Gesetzesentwurf bewusst offen. Der Entwurf sieht einzig vor, dass ein Einb\u00fcrgerungsgesuch den Stimmberechtigten dann zur Abstimmung unterbreitet werden darf, wenn seine Ablehnung vorg\u00e4ngig beantragt und begr\u00fcndet wird. Schliesslich werden die Kantone verpflichtet, die Privatsph\u00e4re der Einb\u00fcrgerungswilligen so zu sch\u00fctzen, dass nur die f\u00fcr die Beurteilung der Einb\u00fcrgerungsvoraussetzungen notwendigen Daten bekannt gegeben werden d\u00fcrfen und bei deren Auswahl der Adressatenkreis zu ber\u00fccksichtigen ist. </p><p>Die Vorlage liegt inhaltlich auf der Linie der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und damit der Verfassung. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens stiessen die Vorschl\u00e4ge in den wesentlichen Punkten auf grosse Zustimmung. Schliesslich bringen die Regelungen des Entwurfs eine Klarstellung nach den beiden Grundsatzentscheiden des Bundesgerichts vom 9. Juli 2003. Die Vorlage wurde von der SPK-S einstimmig verabschiedet. (Quelle:Bericht der Staatspolitischen Kommission des St\u00e4nderates vom 27. Oktober 2005).</p><p>Der Bundesrat stimmte dem Erlass- und Berichtsentwurf der SPK-S vom 27. Oktober 2005 zur Revision der B\u00fcrgerrechtsregelung zu.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> lehnte sowohl einen Nichteintretensantrag als auch einen R\u00fcckweisungsantrag von Christoffel Br\u00e4ndli (V, GR) ab und folgte den Argumenten seiner Kommission, indem er den Gesetzesentwurf mit 31 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen unver\u00e4ndert annahm. Mit dieser Vorlage soll in erster Linie ein Kompromiss gefunden werden zwischen den Vorgaben des Bundesgerichts, welches Urnenabstimmungen bei Einb\u00fcrgerungsentscheiden f\u00fcr verfassungswidrig h\u00e4lt, und den demokratischen Gepflogenheiten von ein paar Dutzend Deutschschweizer Gemeinden, die an der Urne \u00fcber Einb\u00fcrgerungsgesuche entscheiden. Konkret bleibt es den Kantonen \u00fcberlassen, das Einb\u00fcrgerungsverfahren auf Gemeinde- und Kantonsebene festzulegen; beantragt die Entscheidinstanz allerdings die Ablehnung eines Gesuchs, so muss sie dies begr\u00fcnden. Ein ablehnender Entscheid kann bei einem kantonalen Gericht angefochten werden. Die SVP, die einzige Partei, die sich gegen diese Vorlage aussprach, lehnte im Namen der Souver\u00e4nit\u00e4t des Volkes die Begr\u00fcndungspflicht und das Beschwerderecht ab.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> trat entgegen dem Antrag der Kommissionsmehrheit mit 103 zu 74 Stimmen auf diesen Gesetzesentwurf ein. Nach Auffassung der Ratsmehrheit soll diese Vorlage als Gegenentwurf zur Volksinitiative \"f\u00fcr demokratische Einb\u00fcrgerungen\" (vgl. Gesch\u00e4ft 06.086) dienen. Der Entwurf wurde somit zur Detailberatung an die Kommission zur\u00fcckgewiesen.</p><p>In der zweiten Beratung hatten sich die Fronten im Nationalrat zwischen den von der SVP angef\u00fchrten Rechtsb\u00fcrgerlichen, welche Einb\u00fcrgerungen an der Urne beibehalten wollten, und dem rotgr\u00fcnen Lager, das sich f\u00fcr einen reinen Verwaltungsakt einsetzte, nicht beruhigt. F\u00fcr Th\u00e9r\u00e8se Meyer (CEg, FR), Sprecherin der Staatspolitischen Kommission (SPK), sollte der Einb\u00fcrgerungsentscheid kein reiner Verwaltungsakt, sondern auch ein politischer Akt sein. In diesem Zusammenhang hatte die Kommission beantragt, dass sich Gemeindeversammlungen zu Einb\u00fcrgerungsentscheiden \u00e4ussern k\u00f6nnen. Dieser Antrag wurde mit 111 zu 78 Stimmen angenommen. Entgegen der Meinung der SVP hat der Rat mit 102 zu 86 Stimmen beschlossen, dass jede Ablehnung schriftlich begr\u00fcndet werden muss. Mit 112 zu 75 Stimmen wurde ausserdem beschlossen, dass die Kantone bestimmte Informationen \u00fcber die Gesuchsteller ver\u00f6ffentlichen m\u00fcssen. Die Linke sprach sich zudem vergeblich gegen die, wie Marianne Huguenin (-, VD) es nannte, \"w\u00fcrdige Nachfolge der Inquisition\" aus: Die grosse Kammer folgte dem St\u00e4nderat und hielt an der Beschwerdem\u00f6glichkeit vor den kantonalen Gerichtsbeh\u00f6rden fest. Die Antr\u00e4ge der SVP, das Einspracherecht einzuschr\u00e4nken, wurden allesamt abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 77 zu 72 Stimmen angenommen. </p><p>In der Differenzbereinigung lehnte der <b>St\u00e4nderat</b> s\u00e4mtliche \u00c4nderungen der grossen Kammer ab. Mit 25 zu 13 Stimmen hielt er an seinem Beschluss fest, die Kantone dar\u00fcber entscheiden zu lassen, ob sie \u00fcber Einb\u00fcrgerungen an der Urne abstimmen wollen. Er sprach sich auch dagegen aus, dass der Antrag auf Ablehnung eines Einb\u00fcrgerungsgesuches schriftlich zu begr\u00fcnden ist. Dieser Beschluss war ganz im Sinne von Bundesrat Christoph Blocher, der das Selbstbestimmungsrecht der Kantone und Gemeinden bei der Wahl des Einb\u00fcrgerungsverfahrens tangiert sah. </p><p>Ferner lehnte es die kleine Kammer erneut ab, die Religionszugeh\u00f6rigkeit in die Liste der Personendaten aufzunehmen, die der Gesuchsteller den Stimmberechtigten bekanntgeben muss.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte dem Antrag der Kommissionsmehrheit und hielt mit 103 zu 79 Stimmen in Bezug auf die Einb\u00fcrgerungen an der Urne an seiner Position fest. In seinen Augen ist dieses Einb\u00fcrgerungsverfahren verfassungs- und v\u00f6lkerrechtswidrig. Bei allen anderen Differenzen schloss sich die grosse Kammer dem St\u00e4nderat an. </p><p>Um die Vorlage als Ganzes nicht zu gef\u00e4hrden, verzichtete der <b>St\u00e4nderat</b> auf das Einb\u00fcrgerungsverfahren an der Urne und folgte in diesem Punkt dem Nationalrat. </p><p>Das somit verabschiedete Gesetz wird im Bundesblatt publiziert, falls die Volksinitiative \"f\u00fcr demokratische Einb\u00fcrgerungen\" in der Volksabstimmung vom 1. Juni 2008 verworfen wird.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im St\u00e4nderat mit 36 zu 5 und im Nationalrat mit 109 zu 73 Stimmen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a021bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes reiche ich die folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung mit dem Antrag ein, das Bundesgesetz \u00fcber Erwerb und Verlust des Schweizer B\u00fcrgerrechtes (B\u00fcrgerrechtsgesetz, B\u00fcG) sei f\u00fcr die ordentliche (nicht aber f\u00fcr die erleichterte) Einb\u00fcrgerung zu erg\u00e4nzen, und zwar in die folgenden Richtungen:</p><p>1. Die Kantone sollen selbst\u00e4ndig sein, die Einb\u00fcrgerung auch dem Volk (Gemeindeversammlung, Urne usw.) oder der Volksvertretung (Parlament) zu unterbreiten. Das B\u00fcG soll die rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechend konkretisieren.</p><p>2. Das Bundesgericht soll keinen Entscheid auf eine ordentliche Einb\u00fcrgerung f\u00e4llen, aber R\u00fcgen auf Verletzung der verfassungsm\u00e4ssigen Verfahrensgarantien pr\u00fcfen.</p>","ReasonText":"<p>1. Aus den Diskussionen in der Herbstsession:</p><p>a. Der Entwurf des Bundesrates zum B\u00fcG bzw. die Minderheitsfassung der Staatspolitischen Kommission (SPK) des St\u00e4nderates enthielten eine Regelung des Beschwerderechtes. Der St\u00e4nderat folgte der Mehrheit der SPK und strich diese Bestimmung. Der Nationalrat stimmte zu. Freilich st\u00fctzte er sich dabei (anscheinend) auf eine ganz andere Begr\u00fcndung als der St\u00e4nderat. Grundlage waren zwei zwischenzeitlich ergangene Bundesgerichtsentscheide, die ein Beschwerderecht bejahen.</p><p>b. Der St\u00e4nderat hat als Erstrat in den Entwurf zum Bundesgerichtsgesetz die Bestimmung aufgenommen, dass die Beschwerde gegen alle Entscheide \u00fcber die ordentliche Einb\u00fcrgerung unzul\u00e4ssig ist. Von dieser Regel machte der Rat aber breite Ausnahmen: Zul\u00e4ssig w\u00e4re namentlich die Beschwerde gegen kantonale Entscheide, wenn sich eine Rechtsfrage von grundlegender Bedeutung stellt oder wenn es offensichtliche Anhaltspunkte daf\u00fcr gibt, dass der angefochtene Entscheid auf der Verletzung eines anderen verfassungsm\u00e4ssigen Rechtes beruht (Art. 78 Abs. 2).</p><p>c. Das Bundesgericht ist heute nicht zust\u00e4ndig, Einb\u00fcrgerungen in den Kantonen anzuordnen. Es darf h\u00f6chstens kantonale Entscheide best\u00e4tigen oder aufheben.</p><p>2. Ablehnung des B\u00fcG - keine Probleml\u00f6sung</p><p>a. Die Vorlage 5 zum B\u00fcG umfasst Regelungen zum B\u00fcrgerrechtserwerb von Personen schweizerischer Herkunft und zu den Geb\u00fchren. Beide finden wahrscheinlich weite Akzeptanz.</p><p>b. Das B\u00fcG enth\u00e4lt dem Buchstaben nach keinerlei Neuregelung des Beschwerderechtes. Die Ablehnung des B\u00fcG schafft das Beschwerderecht nicht ab; ebenso wenig begr\u00fcndet sie ein Beschwerderecht. Die Rechtslage bedarf der Kl\u00e4rung.</p><p>3. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf</p><p>a. Die Bundesgerichtsentscheide betreffen nur einzelne Fragen der Organisation in den Kantonen. Sie st\u00fctzen sich auf das geltende Recht. Dem Gesetzgeber ist es freigestellt, seinerseits t\u00e4tig zu werden.</p><p>b. Es sind Standesinitiativen und parlamentarische Vorst\u00f6sse angek\u00fcndigt worden.</p><p>c. Diese Rechtslage zu kl\u00e4ren, ist in erster Linie Sache des Gesetzgebers.</p><p>d. \u00dcber die Bedeutung der Nichtregelung im B\u00fcG gehen die Begr\u00fcndungen in beiden R\u00e4ten diametral auseinander. Damit ist offen, wie die Praxis mit dieser Regelung umgehen wird.</p><p>e. Der Kern der Problematik besteht darin, die Anforderungen von Demokratie und Rechtsstaat aufeinander abzustimmen und dabei Eigenheiten des Einb\u00fcrgerungsentscheides zu ber\u00fccksichtigen. Diese Regelung soll im B\u00fcG getroffen werden.</p><p>f. Im St\u00e4nderat ist gefragt worden, welche Weiterungen sich aus einer solchen Regelung im B\u00fcG f\u00fcr Entscheide \u00fcber Konzessionen, Begnadigungen usw. erg\u00e4ben. Solche m\u00f6glichen Folgerungen sind zu bedenken.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Pfisterer Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1198237954797)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"4|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1770757997913)\/","SubmissionDate":"\/Date(1065139200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4620,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Migration"}}