{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030458,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030458,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030458,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030458,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030458,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030458,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030458,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030458,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030458,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030458,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030458,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030458,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030458,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030458,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030458,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030458,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030458,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20030458,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.458","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Besteuerung nach dem Aufwand. Aufhebung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a021bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein: </p><p>Das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 \u00fcber die direkte Bundessteuer  (Art. 14) und das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (Art. 6) sind dahin gehend zu \u00e4ndern, dass die Besteuerung nach dem Aufwand aufgehoben wird.</p>","ReasonText":"<p>Die Besteuerung nach dem Aufwand ersetzt die ordentlichen Einkommenssteuern (bzw. Verm\u00f6genssteuern). Sie steht nat\u00fcrlichen Personen offen, die erstmals oder nach einer Landesabwesenheit von mindestens zehn Jahren in der Schweiz Wohnsitz oder Aufenthalt nehmen und hier keine Erwerbst\u00e4tigkeit aus\u00fcben. Die Besteuerung nach dem Aufwand ist beim Bund vorgesehen. Die Kantone k\u00f6nnen diese Sonderform der Einkommens- und allenfalls der Verm\u00f6gensbesteuerung ebenfalls vorsehen. </p><p>Bei der Besteuerung nach dem Aufwand st\u00fctzen sich die Steuerbeh\u00f6rden auf den Aufwand der Steuerpflichtigen und ihrer Familien. Das Gesetz sieht vor, dass die Steuer nicht niedriger sein darf als die nach dem ordentlichen Tarif berechnete Steuer auf bestimmten Bruttoelementen des Einkommens. In den meisten F\u00e4llen wird die Steuer mit den zust\u00e4ndigen Steuerbeh\u00f6rden ausgehandelt.</p><p>Die Steuer widerspricht eindeutig dem Grundsatz, dass bei der Besteuerung alle Einkommensteile zu erfassen sind. Damit widerspricht sie der Steuergerechtigkeit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit. Im Vergleich zu den Steuerpflichtigen, die dem ordentlichen Besteuerungsverfahren unterliegen, f\u00fchrt sie zu ungerechten Steuerbelastungen. </p><p>Als Vorteil der Aufwandbesteuerung wird vielfach ihre einfache Veranlagung genannt (vgl. Antwort des Bundesrates vom 21. November 2001 auf die Anfrage Leutenegger Oberholzer 01.1073 vom 22. Juni 2001) wie auch die Erh\u00f6hung der Wohnortattraktivit\u00e4t der Schweiz f\u00fcr reiche Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder.</p><p>In den Steuerjahren 1995/96 wurden in der Schweiz 2783 Personen nach dem Aufwand besteuert (vgl. Antwort des Bundesrates). Jetzt sollen es Medienberichten zufolge 3200 Personen sein. Bei der direkten Bundessteuer belief sich das entsprechende steuerbare Einkommen in den Jahren 1995/96 auf 615,97 Millionen Franken oder durchschnittlich auf rund 221 000 Franken. Die zu entrichtende durchschnittliche direkte Bundessteuer betrug 18 200 Franken.</p><p>In den Kantonen pr\u00e4sentiert sich die Situation wie folgt (immer gest\u00fctzt auf die Jahre 1995/96). In vierzehn Kantonen werden keine Steuerpflichtigen nach dem Aufwand besteuert. In sieben Kantonen (Z\u00fcrich, Bern, Luzern, Obwalden, Nidwalden, Zug, Freiburg) liegt die Anzahl Personen unter 50. 90 Prozent der nach dem Aufwand besteuerten Pflichtigen wohnen in den Kantonen Graub\u00fcnden, Tessin, Waadt, Wallis und Genf. F\u00fcr die einzelnen Kantone sind die Steuerertr\u00e4ge nicht bekannt. </p><p>Die fehlenden Statistiken erlauben keine Aussagen \u00fcber die H\u00f6he der Steuerausf\u00e4lle bzw. die daraus resultierenden Steuerprivilegien im Vergleich zur ordentlichen Besteuerung.</p><p>Bei der Aufwandbesteuerung wird die Pauschalsteuer in der Regel mit den Steuerbeh\u00f6rden ausgehandelt. Die Steuerbemessung erfolgt aufgrund des Lebenshaltungsaufwandes der Pflichtigen und ihrer Familien. Die Aufwandbesteuerung war seit jeher umstritten. Sie widerspricht der Steuergerechtigkeit, auch wenn sie sich verfassungsm\u00e4ssig knapp rechtfertigen l\u00e4sst. Davon k\u00f6nnen nur die mobilen Reichen profitieren. In der Einsch\u00e4tzung vieler Einwohnerinnen und Einwohner, die ihre Steuern ordentlich entrichten, ist die Aufwandbesteuerung ungerecht und undemokratisch. Zudem zementiert sie den Ruf der Schweiz als Steuerumgehungsparadies. Die Schweiz ist auch ohne Pauschalbesteuerung im internationalen Vergleich aufgrund der tiefen Steuern, der hohen Lebensqualit\u00e4t und des hohen Sicherheitsstandards f\u00fcr Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder sehr attraktiv. Die Aufwandbesteuerung l\u00e4sst sich damit unter keinem Titel mehr rechtfertigen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Leutenegger Oberholzer Susanne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1128556800000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"24","Category":"IV","Modified":"\/Date(1712769888293)\/","SubmissionDate":"\/Date(1065139200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4620,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}