{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030462,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030462,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030462,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030462,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030462,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030462,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030462,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030462,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030462,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030462,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030462,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030462,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030462,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030462,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030462,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030462,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030462,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20030462,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.462","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Elektrizit\u00e4t aus erneuerbaren Energien. Bessere Rahmenbedingungen*","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative f\u00fcr eine \u00c4nderung des Energiegesetzes und des Raumplanungsrechtes ein:</p><p>1. Die Einspeiseverg\u00fctung f\u00fcr erneuerbare Energien gem\u00e4ss Energiegesetz wird wie folgt modifiziert:</p><p>a. F\u00fcr eine gesetzlich festzulegende Frist ab Erstellung einer Neuanlage werden die Verg\u00fctungen f\u00fcr die produzierte Elektrizit\u00e4t transparent und - auf Basis eines privatrechtlichen Vertrages - verl\u00e4sslich festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist sollen marktorientierte Entsch\u00e4digungen entsprechend den vermiedenen Kosten auf jener Spannungsebene gelten, auf welcher der Strom eingespeist wird. </p><p>b. Der Anspruch auf einen Einspeisevertrag f\u00fcr die gesetzliche Laufzeit ist allen Investoren zu gew\u00e4hrleisten.  </p><p>2. F\u00fcr die Stromerzeugung aus Biomasse und Geothermie werden folgende Neuregelungen eingef\u00fchrt: </p><p>a. Die Verg\u00fctungen sollen sich an den Kosten der jeweiligen Technologie, der Leistung und der Nutzungsintensit\u00e4t der Stromerzeugungsanlagen orientieren (Basis: kostendeckende Verg\u00fctung der Referenzanlage).</p><p>b. Die Verg\u00fctungen f\u00fcr Neuanlagen sind vom Bundesrat periodisch entsprechend dem Stand des technischen Fortschritts zu senken. </p><p>3. Flankierend zu diesen \u00c4nderungen im Energiegesetz ist das Raumplanungsrecht wie folgt zu modifizieren: </p><p>Der Bau von Anlagen f\u00fcr die w\u00e4rmegekoppelte Stromproduktion aus Biogas-, Biomasse-, Restholz- und Grasverstromungsanlagen ist in der Landwirtschaftszone grunds\u00e4tzlich auch dann als zonenkonform zu bewilligen, wenn die Produktion mehr als den Eigenbedarf des landwirtschaftlichen Betriebs deckt; Voraussetzung daf\u00fcr soll insbesondere sein, dass ein echter Bezug zum \u00f6rtlichen Aufkommen landwirtschaftlicher Erzeugung besteht, beispielsweise hinsichtlich Gras, G\u00fclle, Stroh, Restholz, Kompost oder anderer nachwachsender Rohstoffe.</p>","ReasonText":"<p>In der Schweiz ist ein grosses Potenzial an Strom- und W\u00e4rmegewinnung aus erneuerbaren Energien vorhanden. Die Nutzung dieses Potenzials w\u00fcrde zum Umweltschutz beitragen, CO2-Emissionen reduzieren und die Versorgungssicherheit erh\u00f6hen. F\u00fcr die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten unabh\u00e4ngige Produzenten nach geltendem Recht eine Verg\u00fctung von 15 Rappen pro Kilowattstunde. Bei \u00e4lteren Anlagen, die zu tieferen Kosten produzieren, wird diese Verg\u00fctung gek\u00fcrzt. Gem\u00e4ss Neuregelung von Artikel\u00a07 Absatz\u00a07 des Energiegesetzes (EnG) wird die Verg\u00fctung nicht mehr vom Elektrizit\u00e4tswerk der Standortgemeinde, sondern gesamtschweizerisch aus dem Hochspannungsnetz finanziert. Die Neuregelung ist in verschiedener Hinsicht unbefriedigend: </p><p>a. Die H\u00f6he der Einspeiseverg\u00fctung beruht nach Artikel\u00a012 Absatz\u00a02 der Energieverordnung auf einer Empfehlung und kann w\u00e4hrend der Abschreibungsperiode eines Kraftwerkes ver\u00e4ndert werden. Dies ist eine unsichere Ertragsbasis f\u00fcr Investitionen, deren Amortisationszeit sich \u00fcber Jahrzehnte erstreckt. Wer langfristig investiert, sollte seine Entscheide auf eine zuverl\u00e4ssige Rechtsbasis abst\u00fctzen k\u00f6nnen. </p><p>b. Die \u00d6ffnung der Stromm\u00e4rkte in der Europ\u00e4ischen Union und die Rechtsunsicherheit im Inland haben zu einem R\u00fcckgang der Investitionen in die Stromerzeugungsanlagen gef\u00fchrt. Die Elektrizit\u00e4tsversorgungsunternehmen k\u00f6nnen ihre Investitionen nicht mehr auf der Basis sicherer Monopoltarife kalkulieren. Als Folge davon sind die Investitionen r\u00fcckl\u00e4ufig: Neue Kraftwerke werden kaum mehr erstellt, Modernisierungen von Wasserkraftwerken werden aufgeschoben. Die Verg\u00fctung nach Artikel\u00a07 EnG gilt bisher nur f\u00fcr \"unabh\u00e4ngige\" Produzenten: Sie sollte f\u00fcr s\u00e4mtliche Investoren gelten, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen wollen. </p><p>c. Neue Technologien der Stromerzeugung, deren Erzeugungskosten nahe der Wirtschaftlichkeit liegen, bed\u00fcrfen einer kostendeckenden Verg\u00fctung. Nur so kann gen\u00fcgend Marktvolumen generiert und eine Kostensenkung herbeigef\u00fchrt werden. In der Schweiz ist ein grosses, ungenutztes Potenzial, insbesondere an Biomasse, Biogas und Geothermie, vorhanden. Aus wettbewerbspolitischen Gr\u00fcnden sollten zentrale und dezentrale Stromerzeugungstechniken rechtlich gleich gestellt werden. Eine kostendeckende Verg\u00fctung f\u00fcr Strom aus Biomasse und Geothermie (Basis: Referenzanlage) sichert die Gleichbehandlung mit jenen Technologien, die fr\u00fcher aus dem Mischtarif der Monopolunternehmen ebenfalls kostendeckend verg\u00fctet wurden. </p><p>Wo sich dank Produktionssteigerungen Kostensenkungen ergeben, sollen diese an die Kunden weitergegeben werden. Der Bundesrat soll die Einspeiseverg\u00fctungen periodisch \u00fcberpr\u00fcfen und - wie im benachbarten Ausland - f\u00fcr Neuanlagen nach unten anpassen. </p><p>Mit einer Anpassung des Raumplanungsrechtes sollen Investitionen in der Landwirtschaftszone auch dann erlaubt werden, wenn die Stromerzeugung mehr als den Eigenbedarf deckt. Der Bau und Betrieb von Anlagen f\u00fcr die w\u00e4rmegekoppelte Stromproduktion aus Biogas-, Biomasse-, Restholz- und Grasverstromungsanlagen ist auch in der Landwirtschaftszone zuzulassen. Investitionen in diesem Bereich k\u00f6nnen zur Schaffung von Arbeitspl\u00e4tzen beitragen und die wirtschaftliche Entwicklung im l\u00e4ndlichen Raum f\u00f6rdern. Der Landwirt kann als \"Energiewirt\" neue Absatzm\u00e4rkte erschliessen. Diese Diversifikation der T\u00e4tigkeit ist geeignet, den Bedarf nach Leistungen des Bundes zu reduzieren. Energiewirtschaftliche Anlagen zur Nutzung der lokal anfallenden Biomasse sind deshalb auch dann als zonenkonform zu bewilligen, wenn die Produktion mehr als den Eigenbedarf des landwirtschaftlichen Betriebes deckt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Dupraz John","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1191579352323)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"66","Category":"V","Modified":"\/Date(1712769323180)\/","SubmissionDate":"\/Date(1071446400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4701,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}