{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030469,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030469,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030469,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030469,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030469,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030469,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030469,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030469,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030469,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030469,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030469,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030469,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030469,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030469,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030469,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030469,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20030469,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20030469,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.469","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"KVG. Klare Bedingungen f\u00fcr die Grundversicherung *","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) wird dahin gehend ge\u00e4ndert, dass:</p><p>1. Krankenversicherer, welche die soziale Krankenversicherung im Sinne des KVG betreiben, weder Zusatzversicherungen noch weitere Versicherungsarten anbieten d\u00fcrfen; </p><p>2. der Risikoausgleich zwischen den Versicherern durch einen Hochkostenpool oder andere Massnahmen verbessert wird.</p>","ReasonText":"<p>Nach dem Scheitern der 2. KVG-Revision muss das Verh\u00e4ltnis zwischen der sozialen Grundversicherung und den privatrechtlichen Zusatzversicherungen klarer definiert werden. </p><p>Acht Jahre nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) ist vielen Versicherten der Unterschied zwischen der sozialen Krankenversicherung im Sinne des KVG und den Zusatzversicherungen im Sinne des Bundesgesetzes \u00fcber den Versicherungsvertrag (VVG) noch immer kaum bekannt. </p><p>Die Verwischung zwischen Grund- und Zusatzversicherungen hat viele Versicherte dazu gebracht, Zusatzversicherungen abzuschliessen, die f\u00fcr sie unn\u00f6tig sind. Viele Versicherte, die unter der hohen Pr\u00e4mienlast leiden, sind auch noch durch Zusatzversicherungen belastet. Die Krankenversicherer haben ihre Informationst\u00e4tigkeit stark auf den Verkauf von Zusatzversicherungen ausgerichtet; einerseits um damit zus\u00e4tzliche Gesch\u00e4fte mit den Versicherten t\u00e4tigen zu k\u00f6nnen (was gem\u00e4ss heutigem Gesetz legitim ist), andererseits um auch im Hinblick auf die Grundversicherung \"gute Risiken\" anzuwerben (was aufgrund des heutigen mangelhaften Risikoausgleiches verst\u00e4ndlich ist). Diese Strategie der Krankenversicherer wird durch die neuesten Zahlen belegt: Trotz hoher Belastung durch die Krankenkassenpr\u00e4mien hat das Pr\u00e4mienvolumen der Zusatzversicherungen innerhalb eines einzigen Jahres von 3,9 Milliarden Franken (2000) auf 5 Milliarden Franken (2001) um 30 Prozent zugenommen (siehe Statistik \u00fcber die Krankenversicherung 2001, BSV). </p><p>Zu diesem fehlenden Unterscheidungsverm\u00f6gen haben die Krankenversicherer wesentlich beigetragen. Sie haben die unterschiedliche Rechtsgrundlage dieser beiden Versicherungen und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten f\u00fcr die Versicherten verschleiert. So wurden z. B. die Formulare f\u00fcr die Grundversicherung und f\u00fcr die Zusatzversicherungen erst nach massivem Druck vonseiten der Konsumentenorganisationen getrennt. Ausdr\u00fccke wie \"Standardversicherung\" oder \"Spitalversicherung\" f\u00fcr Zusatzversicherungen haben ebenfalls zur Verwirrung der Versicherten beigetragen. Die Informationen der Versicherer (Zeitschriften, Brosch\u00fcren) enthalten stets Informationen \u00fcber die Grundversicherung und die Zusatzversicherungen. Versicherte, die ausschliesslich eine Grundversicherung abgeschlossen haben, erhalten dauernd Unterlagen und Werbung f\u00fcr Zusatzversicherungen, auch wenn sie dies gar nicht w\u00fcnschen. F\u00fcr Versicherte, die ausschliesslich die obligatorische Krankenpflegeversicherung abzuschliessen w\u00fcnschen, ist es nicht m\u00f6glich, ihre Gesch\u00e4ftsbeziehung mit ihrem Versicherer auf diese Versicherung zu beschr\u00e4nken. </p><p>Angesichts dessen, dass der Bundesrat stets davon ausgegangen ist - und dies der Bev\u00f6lkerung auch so kommuniziert -, dass aus medizinischer Sicht der Abschluss der Grundversicherung f\u00fcr jede Versicherte und jeden Versicherten gen\u00fcgend und umfassend ist, muss es auch m\u00f6glich sein, dass Versicherte ihre Gesch\u00e4ftsbeziehung mit einem Versicherer auf die Grundversicherung beschr\u00e4nken k\u00f6nnen. </p><p>Die Versicherer finanzieren mit Sant\u00e9suisse einen Dachverband, der ebenfalls sowohl f\u00fcr die Grund- als auch f\u00fcr die Zusatzversicherungen zust\u00e4ndig ist. Eine strikte Trennung dieser finanziellen Mittel ist f\u00fcr die Versicherten nicht nachvollziehbar. Das f\u00fcr die Aufsicht \u00fcber die Verwendung der finanziellen Mittel aus der Grundversicherung zust\u00e4ndige Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen (BSV) f\u00fchlt sich nicht zust\u00e4ndig f\u00fcr Sant\u00e9suisse, obwohl dort auch Grundversicherungsgelder verwendet werden. (Zitat aus einem Brief des stellvertretenden Direktors des BSV, Herrn Michel Valterio, vom 14. M\u00e4rz 2003 an die Unterzeichnende: \".... untersteht der Branchenverband Sant\u00e9suisse nicht der direkten Aufsichtspflicht des BSV ....\" sowie \"Das BSV hat deshalb keine Grundlage, die durch Artikel\u00a023 der Bundesverfassung garantierte Vereinigungsfreiheit der Versicherer mittels Intervention bei Sant\u00e9suisse einzuschr\u00e4nken.\") </p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Privatversicherungen hat bis heute nichts zu einer Kl\u00e4rung der unterschiedlichen Rechtslagen zwischen KVG und VVG beigetragen. Ausserdem verf\u00fcgt die Schweiz als praktisch einziges europ\u00e4isches Land \u00fcber kein eigenst\u00e4ndiges AGB- bzw. AVB-Gesetz, das zum Beispiel die M\u00f6glichkeit einer abstrakten Inhaltskontrolle garantieren w\u00fcrde. </p><p>Die Vermischung von Grund- und Zusatzversicherungen innerhalb derselben Krankenkasse hat auch dazu gef\u00fchrt, dass Versicherte von ihrem Recht, ihren Versicherer zugunsten eines g\u00fcnstigeren oder besseren Anbieters zu wechseln, kaum Gebrauch machen. </p><p>Wenn die Existenz von verschiedenen Versicherern, die in der sozialen Grundversicherung t\u00e4tig sind, in Zukunft Sinn machen soll, dann m\u00fcssen diese Versicherer den Beweis erbringen, dass sich die Vielfalt auf der Ebene der Grundversicherung lohnt. Sinnvolle und innovative Angebote zwischen den verschiedenen Anbietern der Grundversicherung sind allerdings nur dann m\u00f6glich - und machen auch nur dann Sinn -, wenn der Risikoausgleich zwischen diesen Versicherern gegen\u00fcber dem heute geltenden Risikoausgleich (\u00dcbergangsbestimmungen des KVG, Art. 105) verbessert wird. Dies k\u00f6nnte sowohl mit einem Hochkostenpool als auch mit anderen geeigneten Instrumenten umgesetzt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Sommaruga Simonetta","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1156291200000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1712754398423)\/","SubmissionDate":"\/Date(1071792000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4701,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}