{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031025,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031025,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031025,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031025,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031025,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031025,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031025,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031025,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031025,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031025,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031025,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031025,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031025,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031025,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031025,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031025,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031025,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20031025,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.1025","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Entlastung der KMU. Ein Beispiel","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Veranlasst durch verschiedene Vorst\u00f6sse aus dem Parlament, hat der Bundesrat unterstrichen, dass ihm die administrative Entlastung der Betriebe, insbesondere der KMU, ein wichtiges Anliegen ist. In der Praxis gibt es aber immer wieder F\u00e4lle, wo die Gefahr besteht, dass mit neuen Vorschriften das Gegenteil bewirkt wird. Ein solches Beispiel ist die Verordnung \u00fcber elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV).</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass im Interesse der KMU die Anwendung der NIV in der Schweiz einheitlich vollzogen werden sollte?</p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, dass Kontrollen nur dann Sinn machen, wenn die Sicherheit der Bev\u00f6lkerung oder des Konsumenten gef\u00e4hrdet ist?</p><p>3. W\u00e4re es nicht sinnvoll, generell darauf hinzuarbeiten, dass im Falle der Zust\u00e4ndigkeit von verschiedenen Kontrollinstanzen m\u00f6glichst gut darauf geachtet wird, die Kontrollen zu koordinieren bzw. zusammenzulegen, um auf diesem Weg den Aufwand f\u00fcr die Betriebe m\u00f6glichst gering zu halten?</p><p>4. Was gedenkt er angesichts der zahlreichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der NIV in der Praxis zu tun?</p><p>5. W\u00e4re es nicht sinnvoll sicherzustellen, dass Ausbildungen, die nach der alten NIV auf Antrag ohne zus\u00e4tzliche Pr\u00fcfung zur Fachkundigkeit nach NIV gef\u00fchrt haben und vor dem Inkrafttreten der neuen NIV abgeschlossen wurden, im Rahmen einer \u00dcbergangsregelung auch unter der neuen NIV G\u00fcltigkeit haben? (Es fehlt in der neuen NIV f\u00fcr diesen Fall eine \u00dcbergangsregelung.)</p><p>6. W\u00e4re es nicht sinnvoll, die aktuelle NIV nach den neuesten gemachten Erfahrungen zu \u00fcberdenken und allenfalls deren \u00dcberarbeitung an die Hand zu nehmen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Verordnung \u00fcber elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV; SR 734.27) regelt die Installationskontrolle bundesweit und f\u00fcr alle Netzbetreiberinnen einheitlich. Die Stellung des Eidgen\u00f6ssischen Starkstrominspektorates (EStI) wurde mit der Neufassung der NIV gegen\u00fcber der fr\u00fcheren Verordnung ausgebaut. Verschiedene Vollzugsaufgaben werden neu direkt vom EStI wahrgenommen; die Aufsicht des EStI \u00fcber die Netzbetreiberinnen, soweit diese noch Vollzugsaufgaben haben, wurde gest\u00e4rkt. Damit ist der einheitliche Vollzug der NIV gew\u00e4hrleistet.</p><p>2. Elektrische Niederspannungsinstallationen mussten bereits nach bisherigem Recht erstmalig nach der Erstellung und periodisch w\u00e4hrend des Betriebes kontrolliert werden. Die revidierte NIV hat in dieser Hinsicht nichts ge\u00e4ndert. Aufgrund der Erfahrungen mit der Installationskontrolle nach der alten Verordnung ist der Bundesrat \u00fcberzeugt, dass diese Kontrollen f\u00fcr die Sicherheit der Installationen und damit die Sicherheit der Bev\u00f6lkerung notwendig sind. Die NIV schafft die f\u00fcr diese Kontrollen notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen.</p><p>3. Die revidierte Verordnung \u00f6ffnet den Markt f\u00fcr die Kontrolle der elektrischen Installationen. Sie schafft damit f\u00fcr KMU ein neues T\u00e4tigkeitsfeld, welches fr\u00fcher praktisch ausschliesslich den Netzbetreiberinnen vorbehalten war. Im Rahmen dieser neuen M\u00f6glichkeiten werden jedem der beteiligten Akteure (Installateur, Kontrolleur, Netzbetreiberin, EStI) stufengerecht ganz bestimmte Pflichten im Zusammenhang mit der Installationskontrolle zugewiesen. \u00dcberschneidungen oder Doppelspurigkeiten werden dadurch vermieden; die einzelnen Aufgaben k\u00f6nnen andererseits aber auch nicht auf andere Organe \u00fcbertragen werden. Die Koordination unter den verschiedenen Instanzen ergibt sich zwingend aus dem Ablauf der Installationskontrolle, der so angelegt ist, dass den Betrieben wie auch den Installationsinhabern m\u00f6glichst wenig Aufwand entsteht.</p><p>4. Anlass f\u00fcr Klagen und Anfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der NIV ist in erster Linie fehlende Kenntnis \u00fcber die neuen Vorschriften. Die Schwierigkeiten bestehen vor allem darin, dass die neue NIV im Interesse der Effizienz und der Nachvollziehbarkeit der Installationskontrolle zum Teil andere Abl\u00e4ufe und Zust\u00e4ndigkeiten festlegt, als sie bisher g\u00fcltig waren. Diese Probleme k\u00f6nnen weitgehend durch gezielte Information der Betroffenen gel\u00f6st werden. Wichtig ist im Weiteren der konsequente und koordinierte Vollzug der Vorschriften der NIV durch die verschiedenen Vollzugsorgane, damit f\u00fcr die Betroffenen m\u00f6glichst schnell eine einheitliche Praxis erkennbar wird. Aus diesem Grund hat das EStI zusammen mit dem Bundesamt f\u00fcr Energie und den Netzbetreiberinnen verschiedene Vollzugshilfen erarbeitet und wird auch k\u00fcnftig die notwendigen Anstrengungen unternehmen.</p><p>5. Diese Frage ist zurzeit Gegenstand einer Beschwerde bei der Rekurskommission UVEK. Der Bundesrat kann sich daher zu diesem Punkt nicht \u00e4ussern.</p><p>6. In Bezug auf die NIV sind dem Bundesrat bis jetzt keine Probleme bekannt, welche nicht im Rahmen der Verordnung und der \u00dcbergangsbestimmungen gel\u00f6st werden k\u00f6nnten. Im Gegenteil, wie sich bis jetzt gezeigt hat, k\u00f6nnen die Anforderungen der NIV auf allen Stufen in den meisten F\u00e4llen ohne gr\u00f6ssere Schwierigkeiten umgesetzt werden und die Installationskontrolle gem\u00e4ss den Vorschriften der NIV beginnt sich zu etablieren. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe werden dar\u00fcber hinaus Fragen zum Vollzug mit den interessierten Kreisen diskutiert und L\u00f6sungen erarbeitet. Der Bundesrat unterst\u00fctzt diese partnerschaftliche Erarbeitung der Vollzugspraxis und die Umsetzung der auf diese Weise erarbeiteten L\u00f6sungen. Eine \u00dcberarbeitung der NIV ist daher nicht notwendig.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1061337600000)\/","SubmittedBy":"Ehrler Melchior","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1061337600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1750799080577)\/","SubmissionDate":"\/Date(1048204800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4617,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Energie"}}