{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031055,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031055,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031055,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031055,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031055,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031055,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031055,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031055,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031055,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031055,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031055,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031055,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031055,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031055,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031055,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031055,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031055,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20031055,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.1055","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Drei-Schluchten-Projekt in China. Umsiedlungsprojekt, Menschenrechtsverletzungen und Exportrisikogarantie","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nach zehn Jahren Bauzeit und der Umsiedlung von mehr als einer Million Menschen wurde Anfang Juni 2003 mit der Flutung der Jangtse-Schluchten begonnen. Das chinesische Drei-Schluchten-Projekt, das weltweit gr\u00f6sste Wasserkraftvorhaben, und die damit verbundene Umsiedlungspolitik Chinas werden seit langem von Menschenrechtsorganisationen kritisiert.</p><p>Die Schweiz hat 1997 und 1999 f\u00fcr das Staudamm-Projekt zwei Exportrisikogarantien (ERG) im Umfang von rund 500 Millionen Franken bewilligt. Bei der Vergabe von Exportrisikogarantien f\u00fcr Exporte in Entwicklungsl\u00e4nder m\u00fcssen laut Gesetz die Grunds\u00e4tze der schweizerischen Entwicklungspolitik mitber\u00fccksichtigt werden. Im Nord-S\u00fcd-Leitbild 1994 hat der Bundesrat festgehalten, dass bei der Risikoabw\u00e4gung der Exportrisikogarantie f\u00fcr Lieferungen in Entwicklungsl\u00e4nder \"Aspekte der politischen Ordnung und der Achtung der Menschenrechte im Empf\u00e4ngerland ein zus\u00e4tzliches Gewicht erhalten\". In der neuen schweizerischen Bundesverfassung wird zudem als eines der Hauptziele der schweizerischen Aussenpolitik die Achtung der Menschenrechte festgehalten. Dies schliesst auch die Instrumente der Aussenwirtschaftspolitik wie beispielsweise die Exportrisikogarantie ein. </p><p>Bei den Umsiedlungen im Zusammenhang mit dem Drei-Schluchten-Projekt ist es zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen und zu Repressionen durch die chinesischen Beh\u00f6rden gekommen. Zudem ist die betroffene Bev\u00f6lkerung weder nach chinesischen noch nach internationalen Standards korrekt entsch\u00e4digt worden.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen der chinesischen Umsiedlungspolitik im Zusammenhang mit dem Drei-Schluchten-Projekt auf die Menschenrechte?</p><p>2. H\u00e4lt er die chinesische Umsiedlungspolitik im Zusammenhang mit dem Drei-Schluchten-Projekt f\u00fcr vereinbar mit den oben erw\u00e4hnten Grunds\u00e4tzen der schweizerischen Entwicklungspolitik, welche dem Entscheid zur Vergabe der zwei Exportrisikogarantien zugrunde gelegt wurden?</p><p>3. W\u00fcrde er - falls sich best\u00e4tigen l\u00e4sst, dass es im Zusammenhang mit den Umsiedlungen zu Menschenrechtsverletzungen gekommen ist - eine allf\u00e4llige weitere Vergabe von Exportrisikogarantien f\u00fcr das Drei-Schluchten-Projekt ablehnen?</p><p>4. Ist er bereit, die Vergabe von Exportrisikogarantien zuk\u00fcnftig st\u00e4rker an die Einhaltung der Menschenrechte und internationaler Standards der Entsch\u00e4digung bei Umsiedlungen kn\u00fcpfen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Exportrisikogarantie (ERG) des Bundes st\u00fctzt sich hinsichtlich ihres Ausfuhrf\u00f6rderungscharakters auf Artikel\u00a0101 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung (SR 101), wonach der Bund die Interessen der schweizerischen Wirtschaft im Ausland wahrt. Im Sinne der Koh\u00e4renz der Aussenbeziehungen wird dabei Artikel\u00a054 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung \u00fcber die ausw\u00e4rtigen Angelegenheiten mitber\u00fccksichtigt, wonach sich der Bund f\u00fcr die Wahrung der Unabh\u00e4ngigkeit der Schweiz und f\u00fcr ihre Wohlfahrt einsetzt und namentlich beitr\u00e4gt zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur F\u00f6rderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der V\u00f6lker sowie zur Erhaltung der nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen. Eine verfassungsm\u00e4ssige Hierarchie besteht im Rahmen der gesamten Aussenbeziehungen weder zwischen aussenwirtschaftspolitischen und aussenpolitischen Zielen noch zwischen den Teilzielen der Aussenpolitik.</p><p>Aus Gr\u00fcnden der Effektivit\u00e4t und Effizienz wird jedes der aussenwirtschaftspolitischen und aussenpolitischen Ziele in erster Linie mit den dazu bestehenden spezifischen Instrumenten verfolgt. Dabei werden die \u00fcbrigen jeweils massgebenden Ziele mitber\u00fccksichtigt. Gem\u00e4ss ihrem Leitbild zieht die ERG im Sinne der aussenpolitischen Vertr\u00e4glichkeit die aufgef\u00fchrten aussenpolitischen Ziele in Betracht, soweit sie mit ihnen bei ihren Gesch\u00e4ften in Ber\u00fchrung kommt. Treten im Rahmen der ERG bei konkreten Projekten Friktionen mit aussenpolitischen Bereichen auf, werden die Interessen im Hinblick auf den Entscheid sichtbar gemacht, gewichtet und gegeneinander abgewogen.</p><p>Eine derartige umfassende Analyse lag dem Bundesrat als Grundlage f\u00fcr seinen Beschluss vom 9. Dezember 1996 \u00fcber die Gew\u00e4hrung der ERG f\u00fcr Lieferungen zum Drei-Schluchten-Projekt vor. In der damaligen Pressemitteilung des EVD wurde ausdr\u00fccklich angef\u00fchrt, dass die Gesamtabw\u00e4gung s\u00e4mtlicher in Betracht gezogener Aspekte zum positiven bundesr\u00e4tlichen Entscheid f\u00fchrte.</p><p>Die internationalen Meinungen zum Drei-Schluchten-Projekt divergieren weiterhin; zu seit jeher kritischen Aspekten wie Umwelt, Umsiedlungen und Menschenrechte sowie Wirtschaftlichkeit des Projektes bestehen kontroverse Ansichten. Die ERG-Organe lassen sich regelm\u00e4ssig von verschiedenen Quellen \u00fcber die Entwicklung auf dem Laufenden halten. Aus diesen Informationen geht hervor, dass sich die verantwortlichen chinesischen Stellen der komplexen Situation bewusst sind. So nehmen Vertreter des Wasserwirtschaftsministeriums am weltweiten Projekt \"D\u00e4mme und Entwicklung\" teil, in welchem die Empfehlungen des Berichtes der Weltdammkommission weiter diskutiert werden.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Umsiedlung von \u00fcber einer Million Personen ist ihrer Natur nach in jedem Land eine grosse und komplexe Herausforderung, die auch Grundrechtsfragen f\u00fcr die Betroffenen einschliesst. Im Bewusstsein der Problematik holte die ERG 1996 ein unabh\u00e4ngiges Expertengutachten u. a. zum Umsiedlungsaspekt des Drei-Schluchten-Projektes ein. Daraus geht hervor, dass einerseits die Umsiedlungsgrunds\u00e4tze der Drei-Schluchten-Tr\u00e4gergesellschaft gen\u00fcgten und den international anerkannten Richtlinien entsprachen, andererseits die Umsiedlungen als die grosse soziale Herausforderung des Projektes betrachtet wurden. Die geplanten Umsiedlungen m\u00fcssten jedoch auch im Verh\u00e4ltnis zum Hochwasserschutz durch das Drei-Schluchten-Projekt gesehen werden; Hunderttausende von \u00dcberschwemmungsopfern und Obdachlosen k\u00f6nnten in Zukunft durch den Bau des Staudammes verhindert werden. Die Weltbank best\u00e4tigte damals die gute Umsiedlungspraxis Chinas.</p><p>In j\u00fcngerer Zeit haben jedoch verschiedene Quellen M\u00e4ngel bei den bisherigen Umsiedlungen im Projektgebiet Drei Schluchten geltend gemacht. Es f\u00e4llt angesichts der riesigen Projektdimensionen schwer, dazu verl\u00e4ssliche Informationen zu erhalten oder einzuholen. Die Schweizer Botschaft in Beijing wurde dennoch damit beauftragt, einen Bericht zur Situation zu erstellen. Dieser Bericht best\u00e4tigt, dass die bei der Projektvorbereitung zugrunde gelegten Standards bei der Umsetzung der Umsiedlungen nicht durchweg eingehalten werden konnten. Von systematischen Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Umsiedlungen k\u00f6nne jedoch nicht gesprochen werden.</p><p>2. Das erw\u00e4hnte unabh\u00e4ngige Expertengutachten kam 1996 zum Schluss, dass die Umsiedlungsgrunds\u00e4tze des Drei-Schluchten-Projektes international anerkannnten Richtlinien entsprechen. Bei der Beurteilung des ERG-Gesuches der schweizerischen Exporteure entsprach die chinesische Umsiedlungspolitik formal den Grunds\u00e4tzen der schweizerischen Entwicklungspolitik. Jedoch wurden im Vorfeld des Bundesratsentscheides Vorbehalte zur praktischen Umsetzung dieser Grunds\u00e4tze bei den Umsiedlungen sowie im Umweltbereich, aber auch betreffend die Wirtschaftlichkeit des Projektes angebracht.</p><p>Hinsichtlich der heute im Vergleich zu den urspr\u00fcnglichen Standards geltend gemachten Umsetzungsm\u00e4ngel ist der Bundesrat - wenn m\u00f6glich zusammen mit den Beh\u00f6rden anderer beteiligter Exportl\u00e4nder - bestrebt, den zust\u00e4ndigen chinesischen Beh\u00f6rden im Dialog seine Besorgnis und die W\u00fcnschbarkeit von entsprechenden Massnahmen darzulegen. So wurde das Thema beispielsweise von Bundesr\u00e4tin Micheline Calmy-Rey anl\u00e4sslich ihres Besuches in Beijing im Mai 2003 aufgegriffen.</p><p>3. Ein allf\u00e4lliges weiteres Gesuch von Exportrisikogarantien f\u00fcr das Drei-Schluchten-Projekt w\u00fcrde nach den heute geltenden Umweltrichtlinien der OECD f\u00fcr Exportrisikogarantien gepr\u00fcft, die auch von der schweizerischen ERG angewendet werden. Auf der Basis der Angaben der Exporteure in den entsprechenden Umwelt- und Entwicklungsfragebogen der schweizerischen ERG werden f\u00fcr umwelt- und entwicklungspolitisch sensitive Vorhaben zus\u00e4tzliche Abkl\u00e4rungen durchgef\u00fchrt. Sie haben zum Ziel, die im Projekt vorgesehenen Abfederungsmassnahmen mit international akzeptierten Standards zu vergleichen und zu beurteilen. Notwendige Umsiedlungen sind naturgem\u00e4ss beim Bau von Staud\u00e4mmen ein wichtiger Aspekt der Projektpr\u00fcfung und werden entsprechend von der ERG im Rahmen solcher Pr\u00fcfungen sehr ernst genommen.</p><p>4. Die ERG-Organe und der Bundesrat werden bei der Vergabe von Exportrisikogarantien die unter Ziffer 1 erw\u00e4hnten aussenpolitischen Ziele geb\u00fchrend mitber\u00fccksichtigen. Im Lichte der in jedem Einzelfall spezifischen Verh\u00e4ltnisse werden bei Friktionen die massgebenden Aspekte im Rahmen einer Interessenabw\u00e4gung identifiziert, quantifiziert und gewichtet. Eine allgemeine und verbindliche vorherige Hierarchisierung aussenwirtschaftspolitischer und aussenpolitischer Ziele liegt nicht im Sinne der Bundesverfassung.</p><p>Mit Blick auf die Zukunft hat der Bundesrat im Zusammenhang mit dem Postulat Gysin Remo 03.3127, vom 20. M\u00e4rz 2003, betreffend Revision der Exportrisikogarantie und Ber\u00fccksichtigung von menschenrechtspolitischen Aspekten u. a. erkl\u00e4rt, dass er bereit sei, das Postulat anzunehmen und dass seine Haltung in der Vernehmlassung und in der Botschaft zur Revision des ERG-Gesetzes zum Ausdruck kommen werde.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1062547200000)\/","SubmittedBy":"Fehr Mario","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1062547200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236589797)\/","SubmissionDate":"\/Date(1054684800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4619,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik"}}