{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031079,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031079,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031079,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031079,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031079,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031079,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031079,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031079,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031079,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031079,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031079,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031079,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031079,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031079,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031079,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031079,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031079,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20031079,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.1079","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Uno-Konvention zum Schutz der Migranten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Uno-Konvention zum Schutz der Migranten wird auf den 1. Juli 2003 in Kraft treten.</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat den Inhalt dieser Konvention? Ist er bereit, eine Unterzeichnung zu pr\u00fcfen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien wurde als Resolution der Uno-Generalversammlung am 25. Februar 1991 verabschiedet. Sie trat am 1. Juli 2003 in Kraft, nachdem durch die Ratifikation von Guatemala am 14. M\u00e4rz 2003 die notwendige Anzahl von 20 Beitritten erreicht worden war. Die \u00fcbrigen 19 Staaten sind, in der Reihenfolge des Zeitpunktes ihres Beitritts, \u00c4gypten, Marokko, die Seychellen, Kolumbien, die Philippinen, Sri Lanka, Uganda, Bosnien-Herzegovina, die Kapverden, Aserbaidschan, Mexiko, Senegal, Bolivien, Ghana, Guinea, Uruguay, Belize, Tadschikistan und Ecuador.</p><p>2. Die Konvention hat die Arbeitsmigration zum Inhalt und regelt die Rechtsstellung der Wanderarbeitnehmer w\u00e4hrend des Aufenthaltes, nicht aber deren Zulassung. Der Begriff \"Wanderarbeitnehmer\" wird umfassend definiert. Er bezeichnet jede Person, die in einem Staat, dessen Staatsangeh\u00f6rigkeit sie nicht hat, eine T\u00e4tigkeit gegen Entgelt aus\u00fcben wird, aus\u00fcbt oder ausge\u00fcbt hat. Gewisse Kategorien von Personen, wie etwa Auszubildende oder Fl\u00fcchtlinge und Staatenlose, sind indessen vom Geltungsbereich der Konvention ausgenommen.</p><p>Ein Teil der Konvention betrifft alle Wanderarbeitnehmer, ungeachtet ihres Status, und bezieht sich somit auch auf irregul\u00e4r anwesende Ausl\u00e4nder. Ein anderer Teil betrifft nur diejenigen Wanderarbeitnehmer, die \u00fcber die erforderlichen Dokumente verf\u00fcgen und deren Status geregelt ist. Neben den allgemeinen Menschenrechten wird den irregul\u00e4r anwesenden Wanderarbeitnehmern insbesondere das Recht auf die gleichen Arbeitsbedingungen zugestanden, die auch f\u00fcr die eigenen Staatsangeh\u00f6rigen gelten. Dabei hat der Vertragsstaat daf\u00fcr zu sorgen, dass allf\u00e4llige Forderungen gegen\u00fcber dem Arbeitgeber auch tats\u00e4chlich durchgesetzt werden k\u00f6nnen.</p><p>Den regul\u00e4r anwesenden Wanderarbeitnehmern werden zus\u00e4tzlich verschiedene Rechte einger\u00e4umt; dies mit dem Ziel, eine m\u00f6glichst umfassende Gleichbehandlung mit den eigenen Staatsangeh\u00f6rigen zu erreichen.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass insbesondere derjenige Teil der Konvention, welcher den irregul\u00e4r anwesenden Wanderarbeitnehmern Rechte gew\u00e4hrt, die \u00fcber die allgemeinen Menschenrechte hinausgehen, f\u00fcr die Schweiz problematisch w\u00e4re. Es ist nicht auszuschliessen, dass in Einzelf\u00e4llen sogar ein tempor\u00e4res Aufenthaltsrecht gew\u00e4hrt werden m\u00fcsste, um der irregul\u00e4r anwesenden Person zu erm\u00f6glichen, ihre Rechte gegen\u00fcber dem Arbeitgeber gerichtlich durchzusetzen. Obschon es ein erkl\u00e4rtes Ziel der Konvention ist, die irregul\u00e4re Migration zu bremsen, ist es durchaus m\u00f6glich, dass die neu gew\u00e4hrten Rechte zu einer Zunahme der irregul\u00e4ren Wanderarbeitnehmer f\u00fchren w\u00fcrden.</p><p>Bei demjenigen Teil der Konvention, welcher sich auf Personen mit geregeltem Aufenthalt bezieht, w\u00e4ren die Bestimmungen genau zu pr\u00fcfen, um den allf\u00e4lligen \"Mehrwert\" der Konvention zu ermitteln. Viele der wichtigen, in diesem Teil gew\u00e4hrten Rechte sind in bestehenden, von der Schweiz bereits ratifizierten Rechtsinstrumenten vorhanden. Zu erw\u00e4hnen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Europ\u00e4ische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (SR 0.101), der Internationale Pakt \u00fcber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (SR 0.103.1) sowie der Internationale Pakt \u00fcber b\u00fcrgerliche und politische Rechte (SR 0.103.2). Die Bestimmungen \u00fcber die allgemeinen Menschenrechte sind \u00fcbrigens auch auf irregul\u00e4r anwesende Personen anwendbar.</p><p>4. Bekanntlich befindet sich der Entwurf des neuen Bundesgesetzes \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder in parlamentarischer Beratung. Die vorliegende Konvention steht, haupts\u00e4chlich aus den oben erw\u00e4hnten Gr\u00fcnden, nicht im Einklang mit der in diesem Entwurf zum Ausdruck gebrachten Migrationspolitik des Bundesrates. Eine Pr\u00fcfung der M\u00f6glichkeit, die Konvention zu unterzeichnen, w\u00fcrde zu diesem Zeitpunkt falsche Signale setzen und den parlamentarischen Arbeiten vorgreifen. Sollte sich in Zukunft herausstellen, dass das neue Gesetz in seiner endg\u00fcltigen Form mit der Konvention kompatibel ist, k\u00f6nnte eine solche Pr\u00fcfung m\u00f6glicherweise stattfinden.</p><p>Ferner sei hier angemerkt, dass bis jetzt fast ausschliesslich Ursprungsl\u00e4nder der Migranten der Konvention beigetreten sind; so hat beispielsweise nur ein einziges OECD-Mitgliedland die Konvention ratifiziert. Vor der Pr\u00fcfung einer Ratifikation sollte daher abgewartet werden, welche Haltung andere europ\u00e4ische L\u00e4nder der Konvention gegen\u00fcber einnehmen werden.</p><p>5. Auch wenn der Bundesrat der Meinung ist, dass eine Ratifikation zurzeit nicht gepr\u00fcft werden sollte, ist es wichtig zu betonen, dass der Bund dem Kampf gegen Diskriminierungen grosse Bedeutung zumisst. Dies konkretisiert sich in den komplement\u00e4ren Rollen, die dabei Verwaltungsstellen einerseits (z. B. Fachstelle f\u00fcr Rassismusbek\u00e4mpfung, Eidgen\u00f6ssisches B\u00fcro f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann) und unabh\u00e4ngige ausserparlamentarische Kommissionen andererseits (z. B. Eidgen\u00f6ssische Kommission gegen Rassismus, Eidgen\u00f6ssische Kommission f\u00fcr Frauenfragen) spielen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1063152000000)\/","SubmittedBy":"Rechsteiner Paul","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1063152000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1750806497683)\/","SubmissionDate":"\/Date(1055894400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4619,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}