{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031089,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031089,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031089,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031089,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031089,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031089,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031089,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031089,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031089,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031089,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031089,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031089,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031089,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031089,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031089,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031089,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031089,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20031089,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.1089","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Position des Bundesrates zum Menschenrecht von Apartheidopfern auf Wiedergutmachung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Uno-Menschenrechtskommission verabschiedete einstimmig die Resolution 2002/44, die das Grundrecht von Opfern schwerer Menschenrechtsverletzungen auf Wiedergutmachung postuliert. Der Uno-Generalsekret\u00e4r hat die Schweiz zur Stellungnahme eingeladen. </p><p>Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Unterst\u00fctzt er diese Bestrebungen der Uno?</p><p>2. Anerkennt er das Menschenrecht von Apartheidopfern auf Wiedergutmachung?</p><p>3. Ist Wiedergutmachung ohne Kl\u00e4rung der Vergangenheit m\u00f6glich?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, alle Bestrebungen im In- und Ausland zur Kl\u00e4rung der Verstrickungen von Firmen und Beh\u00f6rden in die fr\u00fchere Apartheidpolitik in S\u00fcdafrika zu unterst\u00fctzen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Schweiz unterst\u00fctzte die Resolutionen 2002/44 und 2003/34 der Uno-Menschenrechtskommission zum Recht auf Wiedergutmachung f\u00fcr Opfer schwerer Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Die Resolutionen sehen zwar keinen absoluten Anspruch auf Wiedergutmachung vor, best\u00e4tigen aber, dass die Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen gem\u00e4ss den international anerkannten Menschenrechtsgrunds\u00e4tzen Anspruch auf Restitution, Entsch\u00e4digung und Rehabilitierung haben, wo dies angezeigt ist. Sie verpflichten die internationale Gemeinschaft zudem, dem Recht der Opfer dieser Verletzungen die erforderliche Aufmerksamkeit zu schenken.</p><p>Die Schweiz unterst\u00fctzt also die Menschenrechtskommission in ihrem Bem\u00fchen, \"Grundprinzipien und Leitlinien betreffend das Recht der Opfer von Verletzungen internationaler Menschenrechtsnormen oder des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechtes auf Rechtsschutz und auf Wiedergutmachung\" auszuarbeiten. Dieses Engagement reiht sich in die Anstrengungen der Schweiz zur Bek\u00e4mpfung der Straflosigkeit ein, mit denen sie einen Beitrag zur F\u00f6rderung und zu einem besseren Schutz der Menschenrechte in der ganzen Welt leisten will.</p><p>In diesem Sinne wird die Schweiz an der zweiten Konsultativtagung in Genf teilnehmen, an der der endg\u00fcltige Text der \"Grundprinzipien und Leitlinien\" bereinigt wird. Der endg\u00fcltige Text wird den Standpunkten und Stellungnahmen der Staaten, der zwischenstaatlichen Organisationen und der Nichtregierungsorganisationen sowie den Ergebnissen der Konsultativtagung Rechung tragen. Die Schweiz bereitet im Moment ihre Stellungnahme zum Entwurf der \"Grundprinzipien und Leitlinien\" vor, die sie demn\u00e4chst unterbreiten wird.</p><p>2. Der Bundesrat achtet die international anerkannten Menschenrechtsgrunds\u00e4tze, wonach Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen Anspruch auf Restitution, Entsch\u00e4digung und Rehabilitierung haben, wo dies angebracht ist. Diese Anerkennung ergibt sich aus dem traditionellen Engagement der Schweiz f\u00fcr die Menschenrechte sowie aus den von ihr eingegangenen internationalen Verpflichtungen, die insbesondere aus den zahlreichen Bestimmungen erwachsen, die ein Recht auf Wiedergutmachung f\u00fcr Opfer von Verletzungen internationaler Menschenrechtsnormen vorsehen (insbesondere Art. 8 der Allgemeinen Erkl\u00e4rung der Menschenrechte, Art. 2 des Internationalen Pakts \u00fcber b\u00fcrgerliche und politische Rechte, Art. 6 des Internationalen \u00dcbereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, Art. 13 und 14 des \u00dcbereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, sowie Art. 39 des \u00dcbereinkommens \u00fcber die Rechte des Kindes oder Art. 13 der Europ\u00e4ischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten).</p><p>Das Verbrechen der Apartheid stellt unbestreitbar eine schwere Menschenrechtsverletzung dar. Die Wiedergutmachung dieses Verbrechens kann allerdings auf verschiedenen Wegen erfolgen. Die Schweiz kann daher einem Staat, der sich auf demokratischem und rechtm\u00e4ssigem Wege f\u00fcr eine bestimmte Form der Wiedergutmachung entschieden hat, keine andere L\u00f6sung vorschreiben oder auch nur vorschlagen.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Meinung, dass jede Wiedergutmachung schwerer Menschenrechtsverletzungen zwangsl\u00e4ufig eine Pr\u00fcfung des Sachverhaltes erfordert, der dem Antrag auf Wiedergutmachung zugrunde liegt. Der angesprochene Umgang mit schweren Menschrechtsverletzungen w\u00e4hrend der Apartheidzeit ist ein Beispiel daf\u00fcr. Die Einsetzung der Wahrheitskommission durch die s\u00fcdafrikanische Regierung basiert auf der Erkenntnis, dass die Aufarbeitung von schweren Menschenrechtsverletzungen zur gesellschaftlichen Koh\u00e4sion des Landes beitragen soll, die f\u00fcr die L\u00f6sung der grossen Zukunftsprobleme des Landes dringend n\u00f6tig ist.</p><p>Das Schwergewicht des Aufarbeitungsprozesses war in der Folge auf Wahrheit (truth) und Vers\u00f6hnung (reconciliation) gelegt und ging wesentlich \u00fcber die Wiedergutmachung hinaus. Mit der Parlamentsdebatte \u00fcber den Bericht und der Umsetzung ausgew\u00e4hlter Empfehlungen der Wahrheitskommission ist dieser Prozess aus s\u00fcdafrikanischer Sicht weit fortgeschritten.</p><p>Der Bundesrat hat grossen Respekt gegen\u00fcber dem von S\u00fcdafrika eingeschlagenen Weg der Vergangenheitsbew\u00e4ltigung und dem gew\u00e4hlten Ansatz, dass die Aufarbeitung der Geschichte letztlich der Bew\u00e4ltigung von zukunftsgerichteten Problemen dienen muss. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass nicht alle L\u00e4nder, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen stattgefunden haben, eine umfassende Aufarbeitung der Geschichte als Voraussetzung f\u00fcr ein demokratisches und friedliches Zusammenleben betrachten.</p><p>4. Der Bundesrat hat bereits mehrfach unter Beweis gestellt, dass er bestrebt ist, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und S\u00fcdafrika w\u00e4hrend der Apartheidzeit aufzuarbeiten. Die entsprechenden Untersuchungen und Forschungsprojekte, welche bereits unternommen wurden oder im Gange sind, suchten im internationalen Kontext ihresgleichen.</p><p>Bei den Beziehungen zwischen der Schweiz und S\u00fcdafrika w\u00e4hrend der Apartheidzeit handelt es sich nicht zuletzt um einen Aspekt der bilateralen Beziehungen. Die Haltung der s\u00fcdafrikanischen Regierung ist deshalb f\u00fcr den Bundesrat von Bedeutung. F\u00fcr den Bundesrat ist es in erster Linie S\u00fcdafrika selbst, das bestimmt, wie es mit seiner Vergangenheit umgehen will.</p><p>Der s\u00fcdafrikanische Pr\u00e4sident Thabo Mbeki \u00e4usserte sich zu diesem Thema bei seiner Pressekonferenz vom 10. Juni 2003 in Bern wie folgt: \"Es kann gut sein, dass es auf der Welt Leute gibt, die die Vergangenheit in unserem Interesse diskutieren wollen. Wir haben die Vergangenheit in unserem Interesse diskutiert, indem wir die 'Truth and Reconciliation Commission' errichtet haben. Hingegen sind wir der Ansicht, dass nicht irgendeine andere Institution die Vergangenheit in unserem Interesse diskutieren sollte, dies w\u00e4re n\u00e4mlich nicht in unserem Interesse.\" </p><p>Der Bundesrat ist durchaus bereit, die Beziehungen zwischen der Schweiz und S\u00fcdafrika aufzuarbeiten, wobei er die klare Haltung der s\u00fcdafrikanischen Regierung in diesem Zusammenhang mitber\u00fccksichtig. </p><p>Die Schweiz hatte das Apartheidregime in S\u00fcdafrika bereits fr\u00fch verurteilt. Von 1986 bis zum Fr\u00fchjahr 1994 stellte sie, wie bereits im Ersten Bericht der Schweiz an den Uno-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung 1998 dargelegt wurde (Ziff. 61ff.), f\u00fcr die Durchf\u00fchrung eines \"Programmes der positiven Massnahmen\" zur \u00dcberwindung der Apartheid und den Durchbruch zur Demokratie 50 Millionen Franken zur Verf\u00fcgung. Nach dem Zustandekommen demokratischer Wahlen im April 1994 wurde beschlossen, den \u00dcbergangsprozess in S\u00fcdafrika und den Aufbau einer demokratischen Gesellschaft mit einem Sonderprogramm w\u00e4hrend f\u00fcnf Jahren (1994-1999) zu unterst\u00fctzen.</p><p>Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit hat die Direktion f\u00fcr Entwicklung und Zusammenarbeit 60 Millionen Franken zur Verf\u00fcgung gestellt, weitere 20 Millionen Franken wurden f\u00fcr friedens- und demokratief\u00f6rdernde Massnahmen durch das EDA eingesetzt. Im Sommer 1998 wurde beschlossen, dieses Programm um weitere f\u00fcnf Jahre (bis 2004) zu verl\u00e4ngern.</p><p>Eine weitere, vertiefte Darstellung der hier angesprochenen Massnahmen findet sich im Zweiten und Dritten periodischen Bericht der Schweiz an den Uno-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, der im M\u00e4rz 2002 in Genf vor dem Ausschuss pr\u00e4sentiert worden ist (Ziff. 90ff.).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1063152000000)\/","SubmittedBy":"Hollenstein Pia","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1063152000000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8","Category":null,"Modified":"\/Date(1750799031900)\/","SubmissionDate":"\/Date(1055980800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4619,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik"}}