{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031120,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031120,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031120,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031120,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031120,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031120,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031120,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031120,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031120,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031120,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031120,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031120,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031120,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031120,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031120,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031120,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031120,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20031120,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.1120","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Monopol bei der technischen Pr\u00fcfung von Schaustelleranlagen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nachdem das Parlament das Gesetz \u00fcber das Reisendengewerbe revidiert hat und die Verordnung angepasst wurde, m\u00fcssen die Schaustelleranlagen wie Riesenr\u00e4der, Auto-Scooter, R\u00f6sslispiel usw. nach neuen Vorschriften technisch \u00fcberpr\u00fcft und zugelassen werden.</p><p>F\u00fcr die Schausteller stellt sich nun das Problem, dass es nur ein einziges akkreditiertes Pr\u00fcfinstitut gibt, die Swiss TS Technical Services AG in Wallisellen (STS).</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Hat er Kenntnis von dieser Monopolsituation der STS, und was h\u00e4lt er davon?</p><p>2. Hat er Kenntnis davon, dass verschiedene Firmen versucht haben, eine Zulassung als Pr\u00fcfinstitut zu bekommen, aber an den hohen Zulassungskosten (30 000 bis 40 000 Franken) scheiterten?</p><p>3. Weiss er, ob die Wettbewerbskommission diese Situation beobachtet und allenfalls Schritte pr\u00fcft?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Seit dem 1. Januar 2003 ist die neue Bundesgesetzgebung \u00fcber das Reisendengewerbe (SR 943.1 und 943.11) in Kraft. Sie hat das vorher kantonal geregelte und entsprechend zersplitterte Wandergewerberecht, worunter auch das Schaustell- und Zirkusgewerbe f\u00e4llt, bundesweit vereinheitlicht. Nach diesem neuen Recht h\u00e4ngt die Erteilung der Bewilligung an Schausteller und Zirkusbetreiber u. a. von einem Nachweis ab, der die Sicherheit der betriebenen Anlagen best\u00e4tigt. Dieser Sicherheitsnachweis muss von einer Inspektionsstelle erbracht sein.</p><p>Die Anforderungen an die Inspektionsstelle sind die folgenden: 1. Entweder ist sie bei der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) akkreditiert, oder 2. ist sie von der Schweiz im Rahmen eines internationalen Abkommens anerkannt, oder 3. ist sie durch das Bundesrecht anderweitig erm\u00e4chtigt oder anerkannt.</p><p>Zurzeit bestehen keine internationalen Abkommen, welche eine gegenseitige Anerkennung erm\u00f6glichen, weshalb die zweite Anforderung theoretischer Natur ist. Hingegen ist die dritte Anforderung, zumindest f\u00fcr Teilbereiche von Schaustellanlagen, eine Option: So m\u00fcsste beispielsweise eine durch Electrosuisse vorgenommene elektrotechnische Pr\u00fcfung einer Schaustellanlage anerkannt werden.</p><p>Dar\u00fcber hinaus kann das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft im Einvernehmen mit der SAS auch eine ausl\u00e4ndische Inspektionsstelle anerkennen, wenn glaubhaft dargelegt wird, dass die angewandten Pr\u00fcfverfahren den schweizerischen Anforderungen gen\u00fcgen und die ausl\u00e4ndische Stelle \u00fcber eine Qualifikation verf\u00fcgt, die der in der Schweiz geforderten gleichwertig ist. Die Vorschriften \u00fcber den Nachweis der Sicherheit werden aufgrund der \u00dcbergangsbestimmungen per 1. Januar 2004 wirksam.</p><p>Im Einzelnen lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Dem Bundesrat ist bekannt, dass sich bisher einzig die Swiss TS Technical Services AG in Wallisellen f\u00fcr die in der Reisendengewerbegesetzgebung vorgesehene Inspektionst\u00e4tigkeit akkreditiert hat. Die neue Gesetzgebung hat ganz bewusst die Inspektionst\u00e4tigkeit nicht einem einzigen Pr\u00fcfinstitut zugewiesen, um Wettbewerb zu erm\u00f6glichen. Neben weiteren schweizerischen Stellen k\u00f6nnen auch ausl\u00e4ndische Inspektionsstellen unter den obgenannten Voraussetzung anerkannt werden. Verschiedene T\u00dcV-Stellen aus Deutschland haben sich bereits nach einer Anerkennung erkundigt, ohne aber bisher konkret ein Gesuch um Anerkennung eingereicht zu haben.</p><p>2. Ausser der akkreditierten Swiss TS haben bis heute keine anderen Firmen bei der SAS einen schriftlichen Antrag zur Akkreditierung als Inspektionsstelle eingereicht. Ferner sind die in der Einfachen Anfrage pr\u00e4sentierten Kosten f\u00fcr die Akkreditierung zu hoch angesetzt. Der Ablauf einer Akkreditierung ist in der Verordnung \u00fcber das schweizerische Akkreditierungssystem und die Bezeichnung von Pr\u00fcf-, Konformit\u00e4tsbewertungs-, Anmelde- und Zulassungsstellen (AkkBV; SR 946.512) festgelegt und st\u00fctzt sich auf die Artikel\u00a08, 10, 15 und 16 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 \u00fcber die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51).</p><p>Die Kosten f\u00fcr eine zu akkreditierende Stelle, berechnet auf der Grundlage der Verordnung \u00fcber die Geb\u00fchren des Bundesamtes f\u00fcr Metrologie und Akkreditierung (insbesondere 2. Abschnitt; SR 941.298.2) und publiziert in der Informationsdokumentation der SAS, belaufen sich auf etwa 14 000 Franken f\u00fcr die SAS und auf etwa 6000 Franken f\u00fcr den Fachexperten. Damit betragen die Kosten f\u00fcr eine Akkreditierung als Inspektionsstelle in der Regel rund 20 000 Franken. Eine ungen\u00fcgende Organisation vonseiten des Gesuchstellers oder die Notwendigkeit des Beizuges mehrerer Fachexperten, je nach technischem Umfeld, k\u00f6nnen die Kosten anheben. F\u00fcr eine bereits im Ausland f\u00fcr diesen Bereich akkreditierte Stelle d\u00fcrften keine nennenswerten Anerkennungskosten entstehen, soweit es sich um eine der SAS bereits bekannte Stelle handelt.</p><p>Im \u00dcbrigen ist darauf hinzuweisen, dass mit einer Akkreditierung formell die Fachkompetenz einer Stelle, eine konkrete, im akkreditierten T\u00e4tigkeitsbereich beschriebene Dienstleistung durchzuf\u00fchren, anerkannt wird. M\u00f6gliche Alternativen zur Akkreditierung w\u00e4ren andere, kostenintensive Anerkennungsverfahren.</p><p>3. Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass das Sekretariat der Wettbewerbskommission erstmals durch ein Schreiben von Nationalr\u00e4tin F\u00e4ssler vom 17. Juli 2003 auf die aufgeworfene Problematik aufmerksam gemacht wurde. In wettbewerbsrechtlicher Hinsicht geht es faktisch um den Marktzugang im Sinne der oben beschriebenen Inspektionst\u00e4tigkeit. Die Akkreditierung als Voraussetzung f\u00fcr den Marktzugang richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen der AkkBV. Die Akkreditierung steht grunds\u00e4tzlich jedem Unternehmen offen, sodass durch diese Vorschriften kein rechtliches Monopol geschaffen wird. Fraglich w\u00e4re allenfalls, ob die staatlichen Anforderungen an die Akkreditierung und die dadurch bedingten Kosten zu einem faktischen Monopol f\u00fchren k\u00f6nnten.</p><p>Hierzu ist anzumerken, dass das Kartellgesetz auf staatliche Geb\u00fchren aufgrund des Vorbehaltes staatlicher Vorschriften grunds\u00e4tzlich nicht anwendbar ist. Die Wettbewerbskommission kann in diesem Bereich daher keine Verf\u00fcgung erlassen; sie kann aber (unverbindliche) Empfehlungen an die Beh\u00f6rden abgeben. Eine allenfalls \u00fcberh\u00f6hte, d. h. dem Kostendeckungs- und \u00c4quivalenzprinzip nicht entsprechende Geb\u00fchr w\u00e4re durch ein betroffenes Unternehmen in erster Linie im ordentlichen Verwaltungsbeschwerdeverfahren anzufechten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1069804800000)\/","SubmittedBy":"F\u00e4ssler-Osterwalder Hildegard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1069804800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779235968290)\/","SubmissionDate":"\/Date(1065052800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4620,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}