{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031122,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031122,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031122,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031122,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031122,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031122,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031122,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031122,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031122,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031122,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031122,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031122,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031122,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031122,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031122,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031122,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031122,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20031122,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.1122","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Detailhandel und Gastgewerbe im Bereich der Mehrwertsteuer. Wettbewerbsverzerrende Besteuerung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Artikel\u00a036/1a2 legt fest, dass der Mehrwertsteuersatz f\u00fcr Ess- und Trinkwaren, ausgenommen alkoholische Getr\u00e4nke, 2,4 Prozent betr\u00e4gt. Zus\u00e4tzlich wird festgehalten, dass dieser reduzierte Steuersatz aber nicht f\u00fcr Ess- und Trinkwaren gilt, die im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben werden. F\u00fcr diese Produkte gilt somit der Normalsatz von 7,6 Prozent. Konsequenz: Identische Produkte werden je nach Absatzkanal ganz unterschiedlich besteuert. Der Unterschied in der Mehrwertsteuerbelastung bel\u00e4uft sich zurzeit auf nicht weniger als 5,2 Prozent. Die drei fr\u00fcheren Mehrwertsteuervorlagen, die in den Volksabstimmungen abgelehnt wurden, enthielten jeweils einen Sondersatz f\u00fcr das Gastgewerbe.</p><p>Die Ern\u00e4hrungs- und Arbeitsgewohnheiten weiter Bev\u00f6lkerungsschichten haben sich seit der Einf\u00fchrung der Mehrwertsteuer stark ver\u00e4ndert. So erh\u00f6ht sich der Anteil der Bev\u00f6lkerung, der sich vor allem \u00fcber Mittag in m\u00f6glichst kurzer Zeit verpflegen will, laufend.</p><p>Der Detailhandel, verschiedene Grossverteiler, Essst\u00e4nde, Tankstellen usw. haben auf diese Ver\u00e4nderungen reagiert und bieten heute in grossem Umfang konsumfertige Produkte (so genannte \"ready to cook-\" oder sogar \"ready to eat-\"Produkte) an. Der entsprechende Anteil am Gesamtkonsum steigt st\u00e4ndig an. Bei diesen Produkten handelt es sich nicht mehr um Rohprodukte. Sie weisen vielmehr den gleichen oder mindestens einen vergleichbaren Zubereitungsgrad auf wie die im Gastgewerbe servierten Produkte.</p><p>Das Gastgewerbe und der Detailhandel bieten also zunehmend substitutions\u00e4hnliche oder gleiche Produkte an.</p><p>Ich stelle in diesem Zusammenhang folgende Fragen:</p><p>1. Wie l\u00e4sst sich diese Ungleichbehandlung des Detailhandels gegen\u00fcber dem Gastgewerbe angesichts der zunehmenden Substituierbarkeit der angebotenen Leistungen begr\u00fcnden?</p><p>2. Welche konkreten Auswirkungen hat diese Ungleichbehandlung auf das Gastgewerbe, dem volkswirtschaftlich eine grosse Bedeutung zukommt?</p><p>3. Welche M\u00f6glichkeiten bestehen, um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Lieferungen und der Eigenverbrauch von Ess- und Trinkwaren - ausgenommen alkoholische Getr\u00e4nke - unterliegen dem reduzierten Steuersatz von derzeit 2,4 Prozent. Werden Ess- und Trinkwaren aller Art im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben, sind sie zum Normalsatz von derzeit 7,6 Prozent steuerbar. Als gastgewerbliche Leistung gilt die Abgabe von Ess- und Trinkwaren, wenn die steuerpflichtige Person sie beim Kunden zubereitet bzw. serviert oder wenn sie f\u00fcr den Konsum an Ort und Stelle besondere Vorrichtungen (Konsumationseinrichtungen) bereith\u00e4lt (Art. 36 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 des Bundesgesetzes vom 2. September 1999 \u00fcber die Mehrwertsteuer; Mehrwertsteuergesetz; SR 641.20). Lieferungen von Ess- und Trinkwaren (mit Ausnahme von alkoholischen Getr\u00e4nken) liegen grunds\u00e4tzlich also immer dann vor und sind zum Satz von 2,4 Prozent steuerbar, wenn sie nicht im Rahmen einer gastgewerblichen Leistung abgegeben werden.</p><p>Bietet ein gastgewerblicher Betrieb konsumfertige Ess- und Trinkwaren zum Mitnehmen an, mithin im Rahmen des so genannten Verkaufes \"\u00fcber die Gasse\", unterliegen diese Lieferungen (mit Ausnahme der alkoholischen Getr\u00e4nke) dem reduzierten Steuersatz, wenn der Kunde die Waren mitnimmt - und somit nicht im gastgewerblichen Betrieb konsumiert - und wenn der gastgewerbliche Betrieb geeignete organisatorische Massnahmen zur Unterscheidung der Verk\u00e4ufe \"\u00fcber die Gasse\" und der gastgewerblichen Leistungen getroffen hat (Art. 36 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 a.E. Mehrwertsteuergesetz). Diese vom Gesetz verlangte getrennte Erfassung der Verk\u00e4ufe \"\u00fcber die Gasse\" sowie der gastgewerblichen Leistungen muss nach der Praxis der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung durch eine entsprechend programmierbare Kasse (z. B. Registrier- oder Spartenkasse) oder durch separate Kassen erfolgen. Zudem m\u00fcssen die Ums\u00e4tze in den Gesch\u00e4ftsb\u00fcchern separat verbucht werden.</p><p>In Betrieben ohne jegliche Einrichtungen oder Vorrichtungen f\u00fcr die Konsumation an Ort und Stelle (Tische, Theke usw.) gilt die Abgabe von Ess- und Trinkwaren (ohne alkoholische Getr\u00e4nke) von vornherein als Verkauf \"\u00fcber die Gasse\" (z. B. Drive-in-Schalter; Verkaufsstand von konsumfertigen Produkten in Warenh\u00e4usern) und ist zum reduzierten Satz steuerbar.</p><p>2. Der Bundesrat stimmt mit dem Fragesteller \u00fcberein, dass sich der Anteil der Bev\u00f6lkerung, der sich vor allem \u00fcber den Mittag in m\u00f6glichst kurzer Zeit verpflegen will, laufend erh\u00f6ht. Diese Ver\u00e4nderung des Konsumverhaltens, d. h. das verst\u00e4rkte Aufkommen des Verkaufes \"\u00fcber die Gasse\", hat jedoch nichts mit der unterschiedlichen Mehrwertsteuerbelastung der unterschiedlichen Leistungen zu tun.</p><p>Die gastgewerblichen Leistungen und die Verk\u00e4ufe \"\u00fcber die Gasse\" sind nun aber nicht identisch, wie dies in der Einfachen Anfrage angenommen wird. In der Gastst\u00e4tte kommen zur Abgabe der Speisen und Getr\u00e4nke n\u00e4mlich noch etliche weitere Leistungen hinzu, so namentlich das Zurverf\u00fcgungstellen von Raum, Tischen und St\u00fchlen, Heizung, Geschirr, Besteck sowie in der Regel auch noch die Bedienung. Diese Zusatzleistungen grenzen die gastgewerblichen Leistungen von den Verk\u00e4ufen \"\u00fcber die Gasse\" ab und f\u00fchren zu einer unterschiedlichen steuerlichen Behandlung der gastgewerblichen Leistungen und der Verk\u00e4ufe \"\u00fcber die Gasse\". Bieten gastgewerbliche Betriebe zus\u00e4tzlich Verk\u00e4ufe \"\u00fcber die Gasse\" an, unterliegen diese Lieferungen selbstverst\u00e4ndlich auch dem reduzierten Steuersatz von 2,4 Prozent.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden kann im Zusammenhang mit den gastgewerblichen Leistungen und den Verk\u00e4ufen \"\u00fcber die Gasse\" nicht von einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung gesprochen werden. Es sind unterschiedliche Leistungen, die auch eine unterschiedliche Besteuerung erfahren.</p><p>3. Wie oben schon angedeutet, besteht die M\u00f6glichkeit, dass auch gastgewerbliche Betriebe neu oder vermehrt den Verkauf \"\u00fcber die Gasse\" anbieten, um - gleich wie der Detailhandel - auf die ver\u00e4nderten Konsumgewohnheiten reagieren und damit ebenfalls dem erm\u00e4ssigten Steuersatz unterliegende Leistungen erbringen zu k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1069200000000)\/","SubmittedBy":"Tschuppert Karl","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1069200000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1750809142220)\/","SubmissionDate":"\/Date(1065052800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4620,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}